Die Notarrechnung nach einem Hauskauf ist kein gewöhnliches Honorar-Schreiben, sondern eine formelle Kostenberechnung nach § 19 GNotKG. Sie folgt einem festen Schema, jede Position ist gesetzlich definiert, und sie ist sofort vollstreckbar. Wer weiß, was in ihr stehen muss, erkennt Abweichungen oft auf den ersten Blick.
MaBV § 3, Voraussetzungen für die erste Zahlung an den Bauträger
Beim Bauträgervertrag ist nicht nur die Notarrechnung höher (10 bis 25 %, siehe Abschnitt weiter unten), sondern auch der Auszahlungsmechanismus ein anderer. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger erst Zahlungen entgegennehmen, wenn die in § 3 Abs. 1 MaBV genannten Voraussetzungen vor der ersten Rate kumulativ erfüllt sind:
- Rechtswirksamer Vertrag (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV). Der Bauträgervertrag muss notariell beurkundet und alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Verwalter-, Vorkaufsrechts-Verzichtserklärungen) müssen vorliegen.
- Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 MaBV). Sicherungsmittel für den Käufer, dass das Eigentum für ihn reserviert ist, solange die Eigentumsumschreibung noch aussteht.
- Lastenfreistellung gesichert (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV). Bestehende Grundpfandrechte des Bauträgers sind entweder gelöscht oder eine Freistellungsverpflichtung der finanzierenden Bank liegt vor.
- Baugenehmigung oder gleichwertige Bauerlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV). Bei Bauträgervorhaben mit Bauantragspflicht muss die Genehmigung vorliegen, bevor Raten abrufbar sind.
Der Notar prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen und gibt die Zahlung erst nach Bestätigung frei. Diese Prüfungs- und Freigabetätigkeit erscheint im Bauträgerfall regelmäßig als zusätzliche Vollzugs- oder Betreuungsposition auf der Notarrechnung. Wer eine Bauträger-Notarrechnung erhält und keine Bezugnahme auf MaBV-Prüfschritte sieht, sollte beim Notariat erfragen, in welcher Position die Freigabeprüfung abgebildet ist.
Hinweis: Bei Bauträgervorhaben mit Fertigstellungsbürgschaft nach § 7 MaBV entfällt das Teilfälligkeitsschema des § 3 MaBV; die Bürgschaft tritt an dessen Stelle. Die Entgegennahme der Bürgschaft ist beim Notar gesondert nach KV 23300 abrechenbar.
Hinweis. Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Lage nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch Notar oder Anwalt. Geprüft durch unsere Redaktion Recht, Stand Mai 2026.
Wann kommt die Notarrechnung nach dem Hauskauf?
Die Notarrechnung kommt 2 bis 6 Wochen nach der Beurkundung, per Brief oder elektronisch. Rechtlich ist sie bereits mit der Amtshandlung fällig (§ 10 GNotKG), das Notariat wartet aber typischerweise den Vollzug (Auflassungsvormerkung, Grundbuchanträge) ab. In Einzelfällen kann die Rechnungsstellung länger dauern, insbesondere wenn das Grundbuchamt zusätzliche Zwischenverfügungen erlässt. Vollständige Fristen, Verzug, Stundung: Notarrechnung Fälligkeit.
Pflichtangaben einer Kostenberechnung nach § 19 GNotKG
§ 19 GNotKG schreibt vor, dass die Kostenberechnung folgende Angaben enthalten muss, damit sie überhaupt prüffähig ist:
- Bezeichnung der Sache (z. B. „Beurkundung Kaufvertrag, UR-Nr. 123/2026").
- Jede Position einzeln mit Nummer aus dem Kostenverzeichnis (KV) und Bezeichnung.
- Geschäftswert je Position (zum Beispiel der Kaufpreis bei KV 21100).
- Gebührensatz (Faktor) und resultierender Betrag.
- Auslagen wie Postpauschale oder Grundbuchgebühren-Vorschuss.
- Umsatzsteuer 19 % auf die Gebühren und auf umsatzsteuerpflichtige Auslagen.
- Endsumme und Zahlungsfrist.
Fehlt eine dieser Pflichtangaben, ist die Kostenberechnung formell unwirksam. Sie können dann die Rechnung zurückweisen und eine ordnungsgemäße Berechnung verlangen. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Zugang einer korrekt erstellten Rechnung neu.
Wie hoch ist die Notarrechnung beim Hauskauf?
Notar plus Grundbuch zusammen liegen 2026 zwischen 1,2 % und 2,0 % des Kaufpreises. Bei 200.000 € sind es rund 1,72 %, bei 400.000 € rund 1,51 %, bei 1 Mio. € nur noch 1,32 %. Tabelle B GNotKG ist degressiv. Für 400.000 € Kaufpreis mit 320.000 € Grundschuld liegt allein die Notarrechnung bei rund 4.000 € brutto, plus Grundbuchkosten rund 2.000 €.
Muster-Notarrechnung beim Hauskauf 400.000 €
Annahmen: Kaufpreis 400.000 €, Grundschuld 320.000 € (80 % Finanzierung), keine Sonderfälle wie Erbbaurecht oder Inventar-Aufteilung. Werte gerundet, Stand 01.06.2025 (KostBRÄG 2025), Tabelle B GNotKG.
| Position | KV-Nr. | Faktor | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 21100 | 2,0 | 400.000 € | 1.570,00 € |
| Vollzug der Urkunde | 22110 | 0,5 | 400.000 € | 392,50 € |
| Auflassungsvormerkung | 21201 | 0,5 | 400.000 € | 392,50 € |
| Beurkundung Grundschuldbestellung | 21200 | 1,0 | 320.000 € | 655,00 € |
| Vollzug Grundschuld | 22110 | 0,5 | 320.000 € | 327,50 € |
| Auslagenpauschale | 32001 | — | — | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 3.357,50 € | |||
| Umsatzsteuer 19 % | UStG | 637,93 € | ||
| Endsumme Notar | 3.995,43 € |
Eine Notarrechnung über 400.000 € Hauskauf sollte sich in diesem Korridor bewegen, plus/minus etwa 5 %. Liegt sie deutlich darüber, lohnt sich eine Detail-Prüfung. Wer den eigenen Fall durchrechnen will: Tabelle B GNotKG mit allen Geschäftswert-Stufen finden Sie unter Tabelle B GNotKG 2026.
Notarkosten Hauskauf nach Kaufpreis
Tabelle B GNotKG ist degressiv, der absolute Betrag steigt, der prozentuale Anteil sinkt. Die folgende Übersicht zeigt sechs Kaufpreis-Stufen mit jeweils 80 % Finanzierung, gerundet auf volle Euro nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025).
| Kaufpreis | Notar brutto | Grundbuch | Gesamt | % vom Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 2.281 € | 1.160 € | 3.441 € | 1,72 % |
| 300.000 € | 3.144 € | 1.625 € | 4.769 € | 1,59 % |
| 400.000 € | 3.995 € | 2.029 € | 6.024 € | 1,51 % |
| 500.000 € | 4.869 € | 2.433 € | 7.302 € | 1,46 % |
| 750.000 € | 6.892 € | 3.488 € | 10.380 € | 1,38 % |
| 1.000.000 € | 8.767 € | 4.408 € | 13.175 € | 1,32 % |
Wer zahlt die Notarrechnung beim Hauskauf, Käufer oder Verkäufer?
Im Innenverhältnis trägt der Käufer die Notarkosten (§ 448 Abs. 2 BGB), gegenüber dem Notar haften beide als Gesamtschuldner (§ 29 GNotKG). Wer am Ende wirtschaftlich zahlt, hängt also von der Vertragsebene ab.
Außenverhältnis nach § 29 GNotKG
Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner. § 29 GNotKG benennt als Kostenschuldner denjenigen, „der den Notar beauftragt hat oder dem die Tätigkeit zuzurechnen ist". Beim Kaufvertrag sind das beide Parteien, weil beide den Notar mit der Beurkundung beauftragen. Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Notar die volle Summe vom Verkäufer einfordern und umgekehrt.
Innenverhältnis nach § 448 BGB
Wer die Kosten am Ende wirtschaftlich trägt, regelt § 448 Abs. 2 BGB: „Die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Übertragung des Eigentums hat der Käufer zu tragen." Damit ist gesetzlich klar: Käufer zahlt, soweit der Kaufvertrag nichts Abweichendes vorsieht. Die Notarkosten der Grundschuldbestellung trägt ohnehin der Käufer als Darlehensnehmer.
Wer im Innenverhältnis etwas anderes vereinbaren will (zum Beispiel hälftige Teilung), muss das im Kaufvertrag explizit beurkunden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, weil der Kaufvertrag selbst notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB). Für den Notar selbst ändert sich dadurch außen nichts: Er kann immer beide Parteien in Anspruch nehmen.
Was passiert mit der Notarrechnung, wenn der Kaufvertrag platzt?
Bei einvernehmlicher Aufhebung eines bereits beurkundeten Kaufvertrags fällt unter KV 21302 eine halbe Beurkundungsgebühr für die Aufhebung an. Die ursprüngliche Beurkundung bleibt voll vergütungspflichtig. Bei 400.000 € sind das rund 935 € brutto on top zur ursprünglichen Rechnung.
Halbe Gebühr für die Aufhebung
Wird ein bereits beurkundeter Vertrag aufgehoben, fällt unter KV 21302 eine halbe Beurkundungsgebühr (Faktor 1,0 statt 2,0) für die Aufhebung an. Die ursprüngliche Beurkundung bleibt voll vergütungspflichtig. Bei 400.000 € Kaufpreis bedeutet das: ursprüngliche Rechnung 4.000 € brutto, zusätzliche Aufhebungsbeurkundung rund 935 € brutto.
Wenn die Beurkundung scheitert
Wird der Termin abgebrochen, bevor unterschrieben ist, sieht das KV ebenfalls eine reduzierte Gebühr vor. Der Notar darf die Vorarbeit nicht umsonst geleistet haben. Auslagen für vorbereitete Entwürfe bleiben separat abrechenbar.
Wer trägt die Kosten der Aufhebung?
Im Außenverhältnis weiterhin beide Parteien gesamtschuldnerisch (§ 29 GNotKG). Im Innenverhältnis hängt es davon ab, wer den Vertragsabbruch zu vertreten hat. In der Praxis einigen sich Käufer und Verkäufer häufig auf hälftige Teilung, weil eine zweifelsfreie Schuldzuweisung schwierig ist. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, sollte deshalb eine verbindliche Finanzierungszusage in der Hand haben.
Bauträgervertrag, warum die Notarrechnung 10-25 % höher liegt
Beim Bauträgervertrag liegt die Notarrechnung typisch 10 bis 25 % höher als beim Privatkauf gleichen Preises. Drei Ursachen: § 47 GNotKG fasst den vollen Vertragspreis (Grund + Bau + Sonderwünsche) als Geschäftswert, MaBV-Bürgschaft oder Teilfälligkeitsschema fallen extra an, zusätzliche Vollzugsschritte für Zahlungsfreigaben nach Baufortschritt.
Geschäftswert nach § 47 GNotKG
Maßgeblich ist nach § 47 GNotKG der volle vertraglich vereinbarte Preis, also Grundstück plus Gebäude plus mitbeurkundete Sonderwünsche. Bei einem 500.000-€-Bauträgervertrag (300.000 € Gebäude, 200.000 € Grundstück) zählt der Gesamtpreis von 500.000 € als Geschäftswert für KV 21100, nicht etwa nur die 200.000 € Grundstückspreis.
MaBV § 3 und Teilfälligkeit
Die Makler- und Bauträgerverordnung verlangt entweder eine Bankbürgschaft nach § 7 MaBV oder die ratenweise Zahlung nach Baufortschritt entsprechend dem Teilfälligkeits-Schema (§ 3 MaBV). Die Entgegennahme der Bürgschaft oder die Mitbeurkundung der Ratenstruktur kann separat anfallen. Außerdem entstehen zusätzliche Vollzugsschritte, weil das Notariat Zahlungsfreigaben nach Baufortschritt prüft.
Faustregel
Im Vergleich zum Kauf vom Privatverkäufer liegt die Notarrechnung beim Bauträgervertrag in der Regel 10 bis 25 Prozent höher. Wer einen Bauträgervertrag prüft, sollte zuerst auf den korrekten Geschäftswert achten (Inklusion oder Exklusion der Sonderwünsche), dann auf die Bürgschaftsbehandlung. Mehr: Geschäftswert GNotKG.
Prüfung in der Praxis
Wo Notarrechnungen am häufigsten abweichen
Aus der Fachliteratur und der notariellen Praxis sind folgende fünf Abweichungstypen als wiederkehrende Fehlerbilder bekannt. Mehr dazu: die häufigsten Fehler in Notarrechnungen und wer prüft Notarkosten?.
| Abweichungstyp | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Auslagenpauschale > 20 € | KV 32001 (Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025) |
| Vollzugsgebühr doppelt angesetzt | KV 22110 vs 21100 |
| Falscher Geschäftswert Grundschuld | § 53 GNotKG |
| Betreuungsgebühr ohne Anlass | KV 22200, Vorbem. KV-Hauptabschnitt 2.2 |
| Inventar nicht herausgerechnet | § 47 GNotKG |
- KV 32001 > 20 €. Die Auslagenpauschale ist nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 auf 20 € gedeckelt. Höhere Beträge auf der Rechnung sind ein klarer Korrekturanlass.
- KV 22110 doppelt. Die Vollzugsgebühr darf nicht zusätzlich auftauchen, wenn der Vollzug bereits Bestandteil der Beurkundung nach KV 21100 ist. Häufig in älteren Notariats-Vorlagen.
- Geschäftswert Grundschuld. Maßgeblich nach § 53 GNotKG ist der Nennbetrag (z. B. 320.000 €), nicht die Darlehenssumme inklusive Zinsen oder die Nebenleistungen. Mehr unter Geschäftswert nach GNotKG.
- KV 22200. Betreuungsgebühr nur abrechenbar, wenn eine über das Übliche hinausgehende Tätigkeit dokumentiert ist (KV 25100 ist demgegenüber die Unterschriftsbeglaubigung, Faktor 0,2 max. 70 €). Allein „Beratung im Vorfeld" reicht für die Betreuungsgebühr nicht.
- Inventar. Wenn die Küche im Kaufvertrag mit 8.000 € separat ausgewiesen ist, mindert sie nach § 47 GNotKG den Geschäftswert für die Beurkundungsgebühr. Wird das übersehen, zahlen Sie zu viel.
Notarrechnung in 15 Minuten selbst prüfen: 3 Schritte
Eine schnelle Plausibilitätsprüfung gegen Kaufvertrag und Tabelle B GNotKG in unter 15 Minuten:
- Geschäftswerte abgleichen. Kaufpreis steht im Vertrag, Grundschuld-Nennbetrag in der Grundschuldbestellung. Beide Werte müssen mit der Rechnung übereinstimmen, auf den Euro genau.
- Faktoren prüfen. Beurkundung Kauf 2,0, Vollzug 0,5, Auflassungsvormerkung 0,5, Beurkundung Grundschuld 1,0. Andere Faktoren bei diesen Standard-Positionen sind ungewöhnlich und gehören hinterfragt.
- Auslagen und Sondergebühren hinterfragen. Alles über die 20-€-Pauschale (KV 32001) hinaus muss konkret begründet sein. Betreuungsgebühren (KV 22200) erst recht.
Für die volle Tiefe (Faktor-Begründung, Tabelle-B-Werte, alternative Geschäftswert-Berechnungen) eignet sich ein schriftlicher Befund oder ein Blick in unseren Pillar-Beitrag Notarkosten beim Hauskauf 2026, vollständige Anatomie, der die Tabelle-B-Werte für alle gängigen Kaufpreis-Stufen ausführt.
Beispiel: Auslagenpauschale, doppelter Vollzug, unzulässige Betreuungsgebühr
Ein konstruiertes, aber realistisches Befundmuster für einen Hauskauf-Vorgang über 410.000 € Kaufpreis und 290.000 € Grundschuld. Drei Befundpunkte sind in der Praxis besonders häufig:
- KV 32001 oberhalb des Höchstbetrags. Die Auslagenpauschale ist nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 auf 20 € gedeckelt. Beträge wie 45 € oder 65 € sind unzulässig.
- KV 22110 zweimal aufgeführt für denselben Vorgang. Eine doppelte Vollzugsgebühr für den Kaufvertrag ist nicht abrechenbar.
- KV 22200 (Betreuung) ohne konkreten Anlass. Die „Begleitung der Finanzierung" reicht für die Betreuungsgebühr nicht aus; erforderlich ist eine über das Übliche hinausgehende, dokumentierte Tätigkeit.
Sind alle drei Befundpunkte zutreffend, kann sich der Korrekturbetrag schnell im dreistelligen Bereich bewegen. Eine schriftliche Korrekturbitte mit KV- und Paragrafenverweis ist der erste Eskalationsschritt vor § 127 GNotKG.
Wann muss ich die Notarrechnung beim Hauskauf bezahlen?
Üblich sind 14 Tage ab Zugang der Kostenberechnung. Rechtlich ist die Forderung mit Beurkundung sofort fällig (§ 10 GNotKG), bei Nichtzahlung direkte Vollstreckung aus § 89 GNotKG ohne Mahn- oder Klageverfahren. Stundung, Ratenplan und Beschwerdeweg ausführlich: Notarrechnung Fälligkeit.
Beschwerde, wenn die Rechnung zu hoch ist
Sind Sie nach Prüfung überzeugt, dass eine oder mehrere Positionen falsch sind, haben Sie zwei Wege:
- Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat. Mit Verweis auf KV-Nummer und Paragraf. Erfahrungsgemäß führen paragrafengenau formulierte Beanstandungen häufig ohne weiteres Verfahren zur Anpassung.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG zum Landgericht am Sitz des Notars. Frist: bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Zustellung der vollstreckbaren Kostenberechnung folgt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenpflichtig, aber bei substanziellen Abweichungen wirtschaftlich. Mehr unter Notarrechnung zu hoch, was tun?
Haftung und Steuer im Kurzüberblick
Wer haftet für die Rechnung?
Käufer und Verkäufer haften gegenüber dem Notariat als Gesamtschuldner (§ 29 GNotKG). Der Notar kann sich aussuchen, von wem er das Geld holt. Im Innenverhältnis trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer die Notarkosten, soweit im Kaufvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine geteilte Kostentragung muss im Vertrag explizit stehen.
Steuerliche Behandlung
Bei selbst genutzter Immobilie grundsätzlich nicht absetzbar. Bei vermieteter Immobilie zum Teil: Kaufvertrags-Notarkosten gehören zu den Anschaffungskosten und gehen über die AfA (3 % p.a. für Wohngebäude ab 2023) in den Aufwand, Grundschuld-Notarkosten sind sofort als Werbungskosten abziehbar (ständige BFH-Rechtsprechung zu Geldbeschaffungskosten, § 9 EStG). Bei gewerblicher Nutzung Betriebsausgabe. Vollständig: Notarrechnung steuerlich absetzbar.
Wie Notarrechnung lesen, Position für Position
Eine typische Notarrechnung beim Hauskauf umfasst 6 bis 9 Positionen. Wir gehen jede einzeln durch, mit Faustwerten und typischen Fallstricken.
KV 21100, Beurkundung Kaufvertrag
Das ist die Hauptposition. Faktor 2,0, Geschäftswert der Kaufpreis. Tritt mehrfach auf, wenn mehrere Verträge in einem Termin beurkundet werden (z. B. Kaufvertrag plus Bauträger-Werkvertrag), dann jeweils mit eigenem Geschäftswert. Tiefenanalyse mit Praxisbeispielen: KV 21100 Beurkundungsgebühr im Detail.
KV 21200, Beurkundung Grundschuld
Bei fast jedem finanzierten Kauf vorhanden. Faktor 1,0, Geschäftswert der Nennbetrag der Grundschuld (nicht die Darlehenssumme inklusive Zinsen). Bei mehreren Grundschulden mehrere Zeilen.
KV 21201, Auflassungsvormerkung
Sichert dem Käufer das Eigentum schon vor der formalen Umschreibung. Faktor 0,5, Geschäftswert der Kaufpreis. Ist beim Hauskauf praktisch immer dabei. Fehlt sie, ist das ungewöhnlich und sollte hinterfragt werden.
KV 22110, Vollzug der Urkunde
Faktor 0,5, je Beurkundungsgegenstand einmal. Bei Kauf plus Grundschuld stehen also zwei Vollzugsgebühren in der Rechnung, eine zu 400.000 € (Kauf) und eine zu 320.000 € (Grundschuld). Doppelte Vollzugsgebühr für denselben Vertrag ist ein häufiger Fehler.
KV 22200, Betreuungsgebühr (selten)
Faktor 0,5, Geschäftswert wie KV 21100. Nur abrechenbar, wenn eine besondere Tätigkeit über das Übliche hinausgeht und im Kostenbescheid konkret benannt wird. Pauschale Aufnahme „weil Finanzierung komplex" reicht nicht. KV 25100 ist demgegenüber die Unterschriftsbeglaubigung mit Faktor 0,2 (max. 70 €).
KV 32001, Auslagenpauschale
Maximal 20 €, gedeckelt nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Beträge wie „Porto und Telefon pauschal 45 €" oder „Auslagen 50 €" sind unzulässig. Zusätzliche Einzel-Auslagen (Fahrtkosten, Beglaubigungen Dritter) müssen einzeln nachgewiesen werden.
KV 32000, Dokumentenpauschale
Pro Seite kopiertes Dokument 15 ct ab Seite 51. Üblicher Betrag bei einem Hauskauf-Vorgang: 1 bis 4 €. Höher nur bei besonders umfangreichen Verträgen.
Umsatzsteuer 19 %
Auf die Summe aller Gebühren plus umsatzsteuerpflichtige Auslagen. Wichtig: Auslagen für Grundbuchgebühren oder Justizkosten sind nicht umsatzsteuerpflichtig (durchlaufende Posten), sondern werden 1:1 weiterberechnet.
Notarrechnung Bauträgervertrag, ein konkretes Beispiel
Damit das Schema mit § 47 GNotKG greifbar wird: Annahme 500.000 € Bauträgervertrag (Grundstück 200.000 €, Bauleistung 300.000 €), Finanzierung 400.000 € Grundschuld, Bürgschaft nach § 7 MaBV.
| Position | KV-Nr. | Faktor | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Bauträgervertrag | 21100 | 2,0 | 500.000 € | 1.870,00 € |
| Vollzug Bauträgervertrag | 22110 | 0,5 | 500.000 € | 467,50 € |
| Auflassungsvormerkung | 21201 | 0,5 | 500.000 € | 467,50 € |
| Beurkundung Grundschuld | 21200 | 1,0 | 400.000 € | 785,00 € |
| Vollzug Grundschuld | 22110 | 0,5 | 400.000 € | 392,50 € |
| Entgegennahme Bürgschaft MaBV | 23300 | 0,5 | 500.000 € | 467,50 € |
| Auslagenpauschale | 32001 | — | — | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 4.470,00 € | |||
| Umsatzsteuer 19 % | UStG | 849,30 € | ||
| Endsumme Notar | 5.319,30 € |
Zum Vergleich: Ein 500.000-€-Privatkauf läge bei rund 4.869 € brutto. Der Aufschlag von rund 460 € (ca. 9,5 %) entsteht hier durch die Entgegennahme der Bürgschaft. Bei zusätzlich mitbeurkundeten Sonderwünschen oder Teilfälligkeitsänderungen kann der Bauträger-Aufschlag deutlich höher ausfallen.
Drei verbreitete Irrtümer über die Notarrechnung
- Irrtum 1: „Die Notarrechnung ist verhandelbar."
- Nein. § 125 GNotKG verbietet Rabatte und Aufschläge. Verbindlich ist Tabelle B aus Anlage 2 GNotKG. Was geprüft werden kann: Geschäftswert, Faktor, Auslagenpauschale. Was nicht: der Gebührensatz selbst.
- Irrtum 2: „Die Notarrechnung kommt sofort nach dem Termin."
- Nein. Die Rechnung kommt 2 bis 6 Wochen nach Beurkundung, weil das Notariat erst die Vollzugsschritte erledigt. Rechtlich ist die Forderung mit der Amtshandlung fällig (§ 10 GNotKG), faktisch wird sie aber später eingefordert. Mahnungen vor Rechnungserstellung sind unzulässig.
- Irrtum 3: „Mit der Schlussrechnung ist alles erledigt."
- Manchmal nein. Wenn das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung später als erwartet abwickelt oder zusätzliche Vollzugsschritte nötig werden (z. B. Löschungsbewilligung der Altgrundschuld), kann eine Nachrechnung entstehen. Diese muss formell denselben § 19 GNotKG erfüllen wie die Hauptrechnung.
Notarrechnung im Vergleich zur Grundbuchrechnung
Zwei separate Rechnungen, oft verwechselt. Wir stellen die wichtigsten Unterschiede gegenüber:
| Merkmal | Notarrechnung | Grundbuchrechnung |
|---|---|---|
| Absender | Notariat | Amtsgericht (Grundbuchamt) |
| Rechtsgrundlage | § 19 GNotKG, KV-Hauptabschnitte 2/3 | KV-Hauptabschnitt 14 |
| Umsatzsteuer | 19 % (Notar als Unternehmer i. S. UStG) | keine (hoheitliche Tätigkeit) |
| Vollstreckbar | direkt aus § 89 GNotKG | über GKG/Justizbeitreibung |
| Rechtsbehelf | § 127 GNotKG, Ende Folgejahr | Erinnerung § 81 GNotKG, Ende Folgejahr |
| Auslagenpauschale | KV 32001, max. 20 € | nicht vorgesehen |
Wer nur eine Rechnung erhalten hat, sollte sich die fehlende Gegenseite nicht entgehen lassen: Üblich sind beide Rechnungen innerhalb von 6 bis 10 Wochen nach Beurkundung. Bleibt die Grundbuchrechnung nach 3 Monaten aus, lohnt eine Nachfrage beim Grundbuchamt.
Notarrechnung selbst nachrechnen: 4 Schritte mit Tabelle B
Eine Notarrechnung lässt sich in vier Schritten gegen das GNotKG abgleichen. Sie brauchen dafür nur Kaufvertrag, Grundschuldbestellung und Tabelle B aus Anlage 2 GNotKG:
- Geschäftswerte aus den Urkunden notieren. Kaufpreis aus dem Kaufvertrag, Nennbetrag der Grundschuld aus der Grundschuldbestellung. Wenn Inventar (z. B. Küche, Sauna) im Kaufvertrag separat ausgewiesen ist, wird es vom Kaufpreis für den Beurkundungs-Geschäftswert abgezogen (§ 47 GNotKG).
- Die 1,0-Gebühren aus Tabelle B nachschlagen. Beispiel: Bei 400.000 € beträgt die 1,0-Gebühr nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025) rund 785 €. Bei 320.000 € sind es 635 €. Eine vollständige Tabelle finden Sie in GNotKG Tabelle B 2026.
- Die Faktoren multiplizieren. Beurkundung Kauf 2,0 (KV 21100), Vollzug 0,5 (KV 22110), Auflassungsvormerkung 0,5 (KV 21201), Beurkundung Grundschuld 1,0 (KV 21200), Vollzug Grundschuld 0,5 (KV 22110). Die Summe ist Ihre Netto-Notargebühr.
- Auslagen plus Umsatzsteuer addieren. 20 € Pauschale (KV 32001, Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025), eventuelle Einzelauslagen wie Grundbuchgebühren-Vorschuss, dann 19 % Umsatzsteuer auf Gebühren und umsatzsteuerpflichtige Auslagen.
Wer die Werte schneller braucht: Unser Notarkostenrechner berechnet alle Standardpositionen aus dem eingegebenen Kaufpreis und Grundschuld-Nennbetrag in Sekunden, einschließlich Umsatzsteuer und separater Grundbuchkosten.
Beschwerdeweg nach § 127 GNotKG, im Detail
Falls die schriftliche Korrekturbitte beim Notariat ohne Erfolg bleibt, ist die Beschwerde nach § 127 GNotKG der formelle Weg. Drei Punkte, die in der Praxis häufig übersehen werden:
Zuständigkeit
Zuständig ist das Landgericht am Sitz des Notars, nicht das Landgericht am Wohnort des Käufers. Bei einem Notar in München richtet sich die Beschwerde also an das LG München I, auch wenn der Käufer in Hamburg wohnt.
Form und Inhalt
Die Beschwerde muss schriftlich eingelegt werden, kann aber auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Inhaltlich muss sie begründet sein, also konkret benennen, welche Position auf welcher Grundlage angefochten wird (KV-Nummer und gesetzliche Grundlage). Eine pauschale „die Rechnung ist zu hoch" reicht nicht.
Kosten und Risiko
Das Verfahren ist gerichtsgebührenpflichtig nach GNotKG-Tabelle (typisch 50 bis 200 € je nach Streitwert). Bei Obsiegen trägt der Notar die Gerichtskosten, bei Unterliegen der Antragsteller. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Sachverhalten sinnvoll sein.
Welche Notar-Nachrechnungen kommen Monate später?
Mit der Hauptrechnung ist es nicht immer getan. Drei typische Folge-Posten kommen oft Wochen bis Monate später als separate Kostenberechnung:
- Löschung der Auflassungsvormerkung. Nach der Eigentumsumschreibung ist die Vormerkung obsolet und wird gelöscht. KV 14143 Faktor 0,5 aus dem Kaufpreis, im Grundbuch (nicht beim Notar). Bei 400.000 € sind das rund 196 €.
- Löschung der Altgrundschuld des Verkäufers. Wenn der Verkäufer noch eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen hatte, wird diese mit Hilfe einer Löschungsbewilligung gelöscht. Der Notar beglaubigt die Bewilligung (KV 25100 Faktor 0,2), 20 bis 60 €; die Löschung selbst KV 14140 im Grundbuch.
- Korrektur-Beurkundungen. Wird im Nachhinein eine Berichtigung der Urkunde nötig (z. B. Tippfehler bei der Flurstücksbezeichnung), fällt eine reduzierte Gebühr nach KV 21300 an, typisch 50 bis 150 €.
In Summe können diese Posten zwischen 100 und 400 € ausmachen. Sie tauchen oft erst Wochen oder Monate nach der Hauptrechnung auf und werden gelegentlich übersehen oder als „unklar" abgeheftet. Wer eine Nachrechnung bekommt, prüft sie wie die Hauptrechnung, nach denselben Maßstäben des § 19 GNotKG.
Notarrechnung 400.000 €: ab welcher Abweichung lohnt sich Prüfung?
Bei einer 4.000-€-Notarrechnung rechnet sich die 58-€-Prüfung schon ab einer Abweichung im niedrigen zweistelligen Bereich. Der schriftliche Befund liefert pro Position eine KV- und Paragrafen-Zuordnung mit Korrekturvorschlag, den Sie direkt ans Notariat schicken können, ohne dass wir das Notariat kontaktieren. Rechnung jetzt prüfen lassen →
Häufige Fragen
Wann kommt die Notarrechnung nach dem Hauskauf?
Was muss in einer Notarrechnung stehen?
Wie hoch ist die Notarrechnung bei 400.000 € Kaufpreis?
Was kostet der Notar bei 300.000 €?
Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notarkosten?
Wer zahlt Notar Käufer oder Verkäufer?
Sind 4.000 € Notarrechnung verhandelbar?
Ist die Notarrechnung bei Bauträgervertrag teurer?
Was passiert mit der Notarrechnung, wenn der Kaufvertrag platzt?
Kann ich gegen die Notarrechnung Einspruch einlegen?
Wer prüft, ob die Notarrechnung beim Hauskauf korrekt ist?
Was passiert, wenn ich die Notarrechnung nicht bezahle?
Notarrechnung beim Hauskauf prüfen lassen, wie geht das?
Kann der Notar die Auslagenpauschale unter 20 € ansetzen?
Wie hoch ist die Notarrechnung bei 200.000 € Hauskauf?
Wie hoch ist die Notarrechnung bei 500.000 € Hauskauf?
Notarrechnung Eigentumswohnung — gleicher Aufbau wie Haus?
Wann muss ich die Notarrechnung beim Hauskauf bezahlen?
Ist die Notarrechnung beim Hauskauf netto oder brutto?
Wie funktioniert ein Notarkostenrechner für den Hauskauf?
- GNotKG (Gesetze im Internet)
- § 19 GNotKG, Kostenberechnung
- § 10 GNotKG, Fälligkeit
- § 29 GNotKG, Kostenschuldner
- § 47 GNotKG, Geschäftswert beim Kauf
- § 89 GNotKG, Vollstreckbare Ausfertigung
- § 125 GNotKG, Unzulaessige Vereinbarungen
- § 127 GNotKG, Beschwerde
- § 448 BGB, Kosten der Uebergabe
- Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV)
- § 3 MaBV, Sicherungspflichten Bautraeger
- § 7 MaBV, Fertigstellungsbuergschaft
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