← Wissen
Praxis

Notarkosten Grundschuld 2026, Bestellung, Änderung, Löschung im Detail

18. April 2026 · aktualisiert 14. Mai 2026 · 10 min
Die Notarkosten für eine Grundschuldbestellung liegen 2026 bei rund 0,3 % des Nennbetrags inkl. Grundbuch. Bei 300.000 € Grundschuld: ca. 670 € Notar (KV 21200, 1,0-Satz auf Nennbetrag) + 655 € Grundbuch (KV 14121). Die Löschung ist deutlich günstiger: ca. 200 bis 300 € (KV 14140). Maßgeblich ist immer der Nennbetrag, nicht die Darlehenssumme inkl. Zinsen.
~ 0,3 %Notar+GB / Nennbetrag
~ 670 €Notar bei 300.000 € GS
~ 655 €Grundbuch bei 300.000 € GS
~ 200 €Löschung (typisch)

Die Grundschuld ist die zweitwichtigste Notar-Position bei jedem Immobilien-Geschäft, und die, bei der die meisten Geschäftswert-Fehler entstehen. Wir rechnen Bestellung, Löschung und Abtretung 2026 durch, KostRÄG-aktuell.

Bestellung, die häufigste Variante

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, bestellt der Notar im selben Termin (oder kurz danach) die Grundschuld zugunsten Ihrer Bank. Die Gebühr richtet sich nach § 53 GNotKG nach dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht dem Darlehensbetrag, nicht dem Kaufpreis.

PositionKV-Nr.FaktorWertBetrag
Beurkundung Grundschuldbestellung212001,0300.000 €635,00 €
Vollzug221100,5300.000 €317,50 €
Auslagen-Pauschale32001--30,00 €
Notar netto982,50 €
USt 19 %186,68 €
Notar gesamt1.169,18 €
Grundbuch, Eintragung Grundschuld141211,0300.000 €635,00 €

Gesamt: rund 1.804 €. Bei kombiniertem Hauskauf + Grundschuld in einer Urkunde verringert sich der Vollzug, siehe Notarkosten Hauskauf.

Briefgrundschuld vs. Buchgrundschuld

MerkmalBuchgrundschuldBriefgrundschuld
Brief vorhanden?NeinJa (physisches Dokument)
Bestellung, NotarkostenStandard (s.o.)+ ca. 25 € (Briefkosten)
Abtretung an neue BankNotariell + GrundbuchBrief-Übergabe genügt
Löschung bei TilgungEinfach (Grundbuchamt)Brief muss vorgelegt werden
Risiko bei Briefverlust-Kraftloserklärung nötig
Empfohlen fürStandard-FinanzierungHäufige Bankwechsel

Änderung, selten, aber teuer

Eine inhaltliche Änderung (z.B. Erweiterung des Zinssatzes, Aufhebung der Vollstreckungsklausel) erfordert eine neue Beurkundung, meist KV 21200 mit 0,5 bis 1,0-Satz. Bei 300.000 € sind das 320 bis 640 € Notar netto plus Grundbuch.

Praxis-Tipp: Reine Gläubigerwechsel (Refinanzierung) sind keine inhaltliche Änderung, dort genügt eine Abtretung.

Löschung, fast immer übersehen

Wenn die Grundschuld nicht mehr benötigt wird (Darlehen vollständig getilgt, Verkauf der Immobilie), muss sie aus dem Grundbuch gelöscht werden. Kosten:

  • Notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung (KV 25100): ca. 65 €
  • Grundbuch-Löschung (KV 14140, halber Satz aus dem Nennbetrag): bei 300.000 € ca. 130 €
  • Bei Briefgrundschuld: zusätzlich Brief-Übergabe oder Kraftloserklärung

Typische Gesamtkosten Löschung 300.000 € Grundschuld: 200 bis 300 €.

Achtung: Viele Käufer einer schuldenfreien Immobilie übersehen die Löschung der alten Grundschuld des Verkäufers, der Notar weist im Kaufvertrag in der Regel darauf hin. Wenn die Bank des Verkäufers die Löschungsbewilligung verzögert, kann das den Vollzug blockieren.

Abtretung bei Refinanzierung

Wechsel der finanzierenden Bank ohne neue Grundschuld: Die alte Bank tritt die Grundschuld an die neue Bank ab. Kosten:

  • Buchgrundschuld: Notarielle Beglaubigung der Abtretungserklärung + Grundbuchänderung. Bei 300.000 €: ca. 200 bis 250 € Notar + 130 € Grundbuch.
  • Briefgrundschuld: Schriftliche Abtretungserklärung + Brief-Übergabe, kein Notar nötig. Wenn die neue Bank dennoch eine Grundbuchänderung will: zusätzlich Notar + Grundbuch.

Die häufigsten Fehler in Grundschuld-Rechnungen

  1. Falscher Geschäftswert. Verwendung der Darlehenssumme statt Nennbetrag der Grundschuld. § 53 GNotKG ist eindeutig.
  2. Vollzug doppelt berechnet. Bei Bestellung gemeinsam mit Kaufvertrag wird Vollzug oft fälschlich zweimal angesetzt, einmal aus KV 22110 für den Kauf, einmal für die Grundschuld. Maßgeblich ist die Vorgangsbetrachtung.
  3. Brief-Druckkosten als Auslagen separat. KV 21200 deckt den Briefdruck bereits ab.
  4. Zwangsvollstreckungsklausel als eigene Position. Die Unterwerfungserklärung nach § 800 ZPO ist Teil der Beurkundung, keine separate KV 25100.
  5. Auslagen-Pauschale > 30 €. KostRÄG-2025-Deckel auch bei Grundschuld.

→ Grundschuld-Rechnung erhalten? Jetzt prüfen lassen, 58 €, Befund mit § 53/KV-21200-Verweis pro Position.

Häufige Fragen

Was kostet die Bestellung einer Grundschuld beim Notar?
Etwa 0,2 % des Nennbetrags Notar netto + 0,2 % Grundbuch. Bei 300.000 €: rund 1.300 € insgesamt (Notar mit USt + Grundbuch). Bei 500.000 €: rund 1.900 €. Die Tabelle B ist degressiv, der Prozentsatz sinkt mit steigendem Wert.
Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
Bei einer 300.000-€-Grundschuld typischerweise 200 bis 300 €: Beglaubigung der Löschungsbewilligung beim Notar (KV 25100, ca. 65 €) plus Grundbuchgebühr (KV 14140, halber Satz aus dem Nennbetrag, ca. 130 €). Bei Briefgrundschuld zusätzlich Brief-Übergabe und ggf. Kraftloserklärung.
Brief- oder Buchgrundschuld, was ist günstiger?
Buchgrundschuld ist bei Bestellung leicht günstiger (kein Briefdruck). Bei Übertragung (Abtretung) ist Briefgrundschuld günstiger, weil keine Notar-Beurkundung nötig, die Brief-Übergabe genügt. Banken bevorzugen meist Buchgrundschuld wegen einfacherer Löschung.
Worauf wird die Notargebühr berechnet, Darlehen oder Grundschuld?
Auf den Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 GNotKG). Wenn das Darlehen 300.000 € beträgt, die Grundschuld aber zur Sicherheit 360.000 € (mit Zinsen-Polster), zählen die 360.000 €. Ein häufiger Fehler: Verwendung der Darlehenssumme.
Brauche ich für eine Refinanzierung eine neue Grundschuld?
Nein, oft genügt eine Grundschuldabtretung an die neue Bank, günstiger und schneller. Bei Buchgrundschuld: notarielle Abtretung + Grundbuchänderung; Kosten ca. 0,3 % des Werts. Bei Briefgrundschuld: Brief-Übergabe + außergerichtliche Erklärung.
Sind Grundschuld-Notarkosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien: ja, als Werbungskosten der Vermietung (§ 9 EStG). Bei selbst genutzten Immobilien: nein. Bei gewerblicher Nutzung: voll abzugsfähige Betriebsausgabe.
Wer zahlt die Notarkosten bei Grundschuldbestellung?
Üblicherweise der Darlehensnehmer, weil er die Grundschuld zur Sicherstellung seines Darlehens bestellt. Im Innenverhältnis Bank-Kunde ist das vertraglich regelbar, Standard ist „Kunde trägt alle Kosten".
Was ist eine Vollstreckungsklausel und kostet sie extra?
Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 800 ZPO) ist eine separate Erklärung in der Grundschuldurkunde. Kostet bei KV 21100 (Beurkundung) keinen extra Satz, weil sie in die Grundschuldbeurkundung integriert ist. Ohne Vollstreckungsklausel wird die Bank in der Regel das Darlehen verweigern.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

Rechnung prüfenWeitere Beiträge