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Grundlagen

Geschäftswert im GNotKG, §§ 36 bis 54 verständlich erklärt (2026)

8. Mai 2026 · aktualisiert 15. Mai 2026 · 13 min
Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage jeder Notargebühr, geregelt in §§ 36 bis 54 GNotKG. Bei Kaufverträgen ist es der Kaufpreis (§ 47), bei Grundschulden der Nennbetrag (§ 53), bei GmbH-Gründungen mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4), bei Erbsachen der Reinwert (§ 40). Falsch bestimmte Geschäftswerte sind die häufigste Ursache überhöhter Notarrechnungen.
38 %aller Befunde, Geschäftswert-Fehler
§ 47Kaufverträge, Kaufpreis
§ 53Grundpfandrechte, Nennbetrag
§ 105Gesellschaftsverträge, min. 30.000 €

Der Geschäftswert ist das Herzstück jeder Notargebühr. Tabelle B GNotKG wendet darauf den Gebührensatz an, falsch gewählter Geschäftswert = systematisch falsche Rechnung. In unserer Auswertung von 1.247 Befunden sind 38 % der Abweichungen auf falsche Geschäftswerte zurückzuführen. Dieser Artikel führt durch §§ 36 bis 54 GNotKG mit Beispielen.

Die Grundnorm, § 36 GNotKG

§ 36 Abs. 1 GNotKG: „Der Geschäftswert bestimmt sich nach den folgenden Vorschriften." Klingt simpel, ist es nicht. Die §§ 37 bis 54 enthalten ein Dutzend Sondernormen für unterschiedliche Geschäfte. Die wichtigsten:

§AnwendungBemessungsregel
§ 37AllgemeinVerkehrswert zum Geschäftsabschluss
§ 40Erbrechtliche GeschäfteReinwert des Nachlasses
§ 46Verkehrswert ImmobilienBodenrichtwert + Bausubstanz
§ 47KaufverträgeKaufpreis, ggf. bereinigt
§ 48TauschverträgeHöherer der getauschten Werte
§ 51SchenkungenReinwert, ggf. mit Auflagenabzug
§ 52Wiederkehrende LeistungenJahreswert × Kapitalisierungsfaktor
§ 53GrundpfandrechteNennbetrag
§ 54Pfandrechte (sonstige)Nennbetrag, max. Verkehrswert
§ 98VollmachtenHälfte des betroffenen Vermögens, min. 1.500 €
§ 102ErbverzichtHälfte des Erbteils
§ 105GesellschaftsverträgeMind. 30.000 €

§ 47, Kaufverträge

Beim Immobilienkauf der Kaufpreis. Klingt trivial, ist es nicht:

  • Bewegliches Inventar (Küche, Sauna, Markise) mindert den Geschäftswert, wenn im Vertrag separat ausgewiesen. Praxis: Im Vertrag steht „Kaufpreis 400.000 €, davon entfallen 8.000 € auf bewegliches Inventar gem. Anlage X." → Geschäftswert 392.000 €.
  • Übernahme von Lasten (z.B. Grundschulden, die der Käufer übernimmt) erhöhen den Geschäftswert, wenn sie wirtschaftlich Teil des Kaufpreises sind.
  • Verkehrswert vs. Kaufpreis: Bei Schenkung mit Gegenleistung wird der Verkehrswert herangezogen, nicht der niedrige „Kaufpreis".

§ 53, Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)

Nennbetrag. Punkt.

  • Darlehen 300.000 €, Grundschuld 360.000 € (mit Zinspolster) → Geschäftswert 360.000 €.
  • Darlehen 300.000 €, Grundschuld 300.000 € → Geschäftswert 300.000 €.
  • „Zinsbestandteil im Grundbuch eingetragen" (z.B. 18 %): erhöht den Geschäftswert nicht über den Nennbetrag hinaus, der Zinssatz ist nur Ausgestaltung, kein Wert.

Häufiger Fehler: Verwendung der Darlehenssumme inkl. Bearbeitungsgebühren statt Grundschuld-Nennbetrag.

§ 105, Gesellschaftsverträge

Mindest-Geschäftswert 30.000 €, auch wenn das Stammkapital geringer ist:

  • UG mit 1 € Stammkapital → Geschäftswert 30.000 €
  • GmbH mit 25.000 € Stammkapital → Geschäftswert 30.000 €
  • GmbH mit 50.000 € Stammkapital → Geschäftswert 50.000 €
  • GmbH mit 100.000 € Stammkapital → Geschäftswert 100.000 €

Bei Sachgründungen ist der Verkehrswert der Sacheinlagen maßgeblich, wenn diese das Stammkapital deutlich übersteigen (z.B. Einbringung eines Einzelunternehmens), zählt der höhere Wert.

§ 40, Erbrechtliche Geschäfte

Reinwert: Bruttovermögen minus Nachlassverbindlichkeiten. Mehr Details: Notarkosten Erbschein.

§ 52, Wiederkehrende Leistungen

Bei Nießbrauch, Wohnrecht oder Renten: Jahreswert × Kapitalisierungsfaktor. Faktoren aus § 36 BewG:

  • Lebenslange Leistung an 60-Jährigen: Faktor ca. 14,5 (statistische Lebenserwartung)
  • Lebenslange Leistung an 80-Jährigen: Faktor ca. 7,5
  • Begrenzte Leistung über 20 Jahre: Faktor 12,279 (4 % Diskontierung)

Beispiel: Lebenslanges Wohnrecht (Jahreswert 8.000 €, Berechtigter 70 Jahre alt, Faktor 10,5) → Geschäftswert 84.000 €.

§ 98, Vollmachten

Generalvollmachten: Hälfte des Vermögens, das die Vollmacht umfasst, mindestens 1.500 €. Spezialvollmachten: Wert des Geschäfts, das mit der Vollmacht erledigt werden soll.

Beispiel: General- und Vorsorgevollmacht für 65-Jährige mit 400.000 € Vermögen → Geschäftswert 200.000 € → KV 21200 mit 1,0-Satz = rund 435 € netto.

Geschäftswert vs. Streitwert vs. Verkehrswert, Begriffsklärung

Drei oft verwechselte Begriffe:

  • Geschäftswert (GNotKG): Bemessungsgrundlage Notargebühr
  • Streitwert (GKG): Bemessungsgrundlage Gerichtsgebühren
  • Verkehrswert (BauGB/BewG): Marktwert einer Sache

Verkehrswert ist oft, aber nicht immer Geschäftswert. Bei Kaufverträgen ersetzt der Kaufpreis den Verkehrswert (§ 47 GNotKG), bei Schenkungen aber gilt der Verkehrswert (§ 51).

Wie der Geschäftswert dokumentiert sein muss

§ 19 Abs. 2 GNotKG: Die Kostenberechnung muss nachvollziehbar sein. Mindestangaben pro Position:

  1. KV-Nummer (aus Anlage 1)
  2. Geschäftswert in €
  3. Gebührensatz (z.B. 2,0 aus Tabelle B)
  4. Errechneter Betrag

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Position bereits aus formellen Gründen angreifbar.

Was tun bei Zweifel am Geschäftswert?

  1. Verlangen Sie eine Begründung schriftlich. Der Notar ist nach § 19 GNotKG zur Erläuterung verpflichtet.
  2. Vergleichen Sie mit der Urkunde. Stimmen Kaufpreis, Inventar-Abzüge, Grundschuld-Nennbetrag mit dem Vertrag überein?
  3. Zweitprüfung einholen. NotarCheck rechnet den Geschäftswert für jede Position separat nach (58 € pauschal).
  4. Bei Streit: Antrag nach § 127 GNotKG beim Landgericht. Mehr dazu: Notarrechnung zu hoch?

Notarrechnung prüfen lassen, wir gleichen jeden Geschäftswert gegen die §§ 36 bis 54 ab.

Häufige Fragen

Was ist der Geschäftswert beim Notar?
Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage für jede Notargebühr (§ 36 GNotKG). Auf diesen Betrag wird die Tabelle B angewendet, die den Gebührensatz bestimmt. Ist der Geschäftswert falsch, sind alle daraus abgeleiteten Gebühren falsch.
Wie wird der Geschäftswert beim Hauskauf bestimmt?
Nach § 47 GNotKG der Kaufpreis, bereinigt um bewegliche Bestandteile (Küche, Sauna, Möbel), die im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Wird die Küche mit 8.000 € separat aufgeführt, mindert sich der Geschäftswert um diesen Betrag.
Was ist der Geschäftswert bei einer Grundschuld?
Nach § 53 GNotKG der Nennbetrag der Grundschuld, also der im Grundbuch einzutragende Betrag. Nicht die Darlehenssumme, nicht die Darlehenssumme plus Zinsen. Häufiger Fehler: Bank gibt Darlehenssumme + 360 € Zinspolster an, Notar nimmt den höheren Wert.
Wann gilt ein Mindest-Geschäftswert?
Bei GmbH-Gründungen mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4), auch bei 1-€-Stammkapital einer UG. Bei Beglaubigungen mindestens 2.000 € (§ 121). Bei Vollmachten mindestens 1.500 € (§ 98 Abs. 3).
Wie wird der Geschäftswert bei Schenkungen berechnet?
Reinwert des geschenkten Vermögens nach § 40 GNotKG. Bei Schenkungen unter Auflagen (z.B. Wohnrecht für Schenker): Verkehrswert minus kapitalisierter Wert des Wohnrechts. Verzichtet der Beschenkte ausdrücklich auf Auflagen, gilt voller Wert.
Was ist mit Sacheinlagen bei GmbH-Gründungen?
Geschäftswert ist der Verkehrswert der Sacheinlage zum Beurkundungszeitpunkt, nicht der Buchwert. Bei Sachgründung-Berichten (§ 5 Abs. 4 GmbHG) ist die Wertermittlung mit Belegen zu untermauern.
Kann der Geschäftswert angefochten werden?
Ja, über § 127 GNotKG (Antrag auf gerichtliche Entscheidung). Bei strittigen Werten ermittelt das Gericht den korrekten Geschäftswert; die Notargebühren werden entsprechend angepasst. Voraussetzung: Begründung mit Verweis auf die einschlägige §§-36 bis 54-Norm.
Wer trägt die Beweislast für den Geschäftswert?
Grundsätzlich der Notar (§ 19 Abs. 2 GNotKG, Kostenberechnung muss nachvollziehbar sein). Der Mandant muss aber Tatsachen vortragen, aus denen sich ein anderer Wert ergibt (z.B. Inventarliste mit Belegen, abweichende Verkehrswertgutachten).

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