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Notarkosten prüfen 2026, was prüfen, was tun, wenn Notarkosten zu hoch sind

18. März 2026 · aktualisiert 15. Mai 2026 · 9 min
Notarkosten prüfen heißt: jede Position der Kostenberechnung gegen Tabelle B GNotKG abgleichen. Bei 400.000 € Kaufpreis liegen Notarkosten 2026 nach KostRÄG typischerweise bei 1,2 bis 1,7 % des Kaufpreises. Abweichungen entstehen bei Geschäftswert, Vollzugsgebühr (KV 22110) oder Auslagenpauschale (KV 32001).
31 %Rechnungen mit Abweichung
94 ۯ Differenz pro Befund
30 €Max. Auslagenpauschale (KostRÄG)

Bei einem Immobilienkauf für 400.000 € liegen die Notarkosten typischerweise zwischen 4.000 € und 6.000 €, je nachdem, was im Kaufvertrag steht. Ist Ihre Rechnung höher? Dann lohnt es sich, sie zu prüfen, bevor Sie zahlen. So gehen Sie vor.

Was sind Notarkosten?

Notarkosten sind die Gebühren, die ein deutscher Notar nach dem GNotKG für seine Tätigkeit berechnen darf. Sie sind nicht verhandelbar, der Notar darf weder Rabatt geben noch über dem Gesetz abrechnen. Diese Bindung ist Ihre Chance: weil die Gebühren öffentlich-rechtlich festgelegt sind, lassen sie sich nachrechnen.

Notarkosten Hauskauf, typische Positionen

Bei einem klassischen Immobilienkauf taucht in der Regel auf:

  • Beurkundung Kaufvertrag (KV 21100), 2,0-Gebühr aus dem Kaufpreis
  • Vollzug der Urkunde (KV 22110), 0,5-Gebühr aus dem Kaufpreis
  • Betreuung des Verkäufers/Käufers, falls einschlägig
  • Auflassungsvormerkung (KV 21201), meist 0,5-Gebühr aus dem Kaufpreis
  • Grundschuldbestellung (KV 21200), 1,0-Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld
  • Auslagenpauschale (KV 32001), seit KostRÄG 2025 max. 30 €
  • Umsatzsteuer 19 %, auf Gebühren und Auslagen

Eine detaillierte Beispielrechnung für 400.000 € Kaufpreis finden Sie unter Notarkosten beim Hauskauf.

Notarkosten zu hoch, die häufigsten Gründe

  1. Falscher Geschäftswert. Wurde mitverkauftes Inventar (Küche, Möbel) korrekt aus dem Kaufpreis herausgerechnet?
  2. Doppelte Gebühr. Wurde die Vollzugsgebühr separat berechnet, obwohl sie in der Beurkundung enthalten war?
  3. Auslagenpauschale ohne Deckelung. KV 32001 ist seit KostRÄG 2025 auf 30 € gedeckelt.
  4. Betreuungsgebühr ohne Begründung. KV 25100 setzt eine konkrete, dokumentierte Betreuungstätigkeit voraus.

Notarrechnung reklamieren, der korrekte Weg

Stoßen Sie auf eine Abweichung, ist der erste Schritt freundlich-formell:

  1. Senden Sie dem Notariat eine schriftliche Anfrage. Verweisen Sie auf die konkrete Position, die KV-Nummer und den Paragrafen, gegen den die Position aus Ihrer Sicht verstößt.
  2. Der Notar muss innerhalb angemessener Frist antworten und die Position entweder korrigieren oder begründen.
  3. Bleibt die Differenz, können Sie nach § 127 GNotKG den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Kostenbescheids.

Eine ausführliche Erklärung zum Vorgehen finden Sie unter Notarrechnung zu hoch, wie Sie prüfen und reagieren.

Was kostet die Prüfung?

NotarCheck prüft Ihre Kostenberechnung für 58 € einmalig, mit schriftlichem Befund und Paragraf-Zuordnung. Die Investition rechnet sich praktisch immer, sobald eine Abweichung im zwei- oder dreistelligen Eurobereich vorliegt, und auch dann, wenn keine Abweichung gefunden wird, weil Sie für sich Klarheit haben.

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Häufige Fragen

Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Notargebühren sind öffentlich-rechtlich festgesetzt (GNotKG). Der Notar darf weder Rabatt geben noch über dem Gesetz abrechnen. Was prüfbar ist: ob Geschäftswert, Gebührensatz und KV-Nummer korrekt angesetzt sind.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
Grundsätzlich der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB im Standardfall). Beide Parteien haften jedoch gesamtschuldnerisch gegenüber dem Notar, abweichende Regelungen im Kaufvertrag sind möglich, gelten aber nur im Innenverhältnis.
Wie hoch sind Notarkosten beim Hauskauf 2026?
Nach KostRÄG 2025 liegen die Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf typischerweise bei 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € entspricht das rund 6.000 bis 8.000 €, abhängig von Grundschuld-Höhe und Sonderfällen.
Wann ist eine Notarrechnung „zu hoch"?
Wenn eine Position vom GNotKG abweicht. Klassische Fälle: falscher Geschäftswert (Inventar nicht herausgerechnet), Vollzugsgebühr doppelt berechnet, Auslagenpauschale über 30 €, Betreuungsgebühr ohne dokumentierte Tätigkeit.
Wie reklamiert man eine Notarrechnung?
Schriftliche Korrekturbitte an das Notariat mit Verweis auf die konkrete KV-Nummer und den Paragrafen. Bleibt es streitig, Einwendung nach § 127 GNotKG und im Zweifel Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht (Frist: 2 Wochen).
Was kostet eine externe Prüfung?
Bei NotarCheck 58 € einmalig, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Schriftlicher Befund mit Paragraf- und KV-Nummer-Zuordnung je Position.
Können Notarkosten zurückgefordert werden?
Ja, wenn eine Position nachweislich gegen das GNotKG verstößt. Praktischer Weg: Korrekturbitte → § 127-Einwendung → ggf. Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Eine Rückforderung ist keine Garantie und keine Rechtsberatung, die finale Bewertung obliegt einem Anwalt.
Welche Frist gilt für die Beanstandung?
Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG: zwei Wochen ab Zustellung des Kostenbescheids. Eine formlose Korrekturbitte ans Notariat ist immer möglich.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

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