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Praxis

Notarkosten prüfen 2026: 5-Min-Plausi-Check vor Detailprüfung

18. März 2026 · aktualisiert 18. Mai 2026 · 13 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Notarkosten prüfen Sie 2026 in zwei Stufen: ein 5-Minuten-Plausi-Check für die Übersicht (Geschäftswert in Tabelle B nachschlagen, KV-Faktor multiplizieren, Auslagenpauschale ≤ 20 €). Wenn dieser Check Auffälligkeiten zeigt — Detailprüfung. Drei Wege: Selbst-Prüfung (15–30 Min, dieser Artikel), NotarCheck-Detailprüfung 58 € (Position-für-Position-Befund) oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG (kostenlos beim LG, aber 6+ Monate Verfahren). Stand: GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (01.06.2025).
5 Schrittebis zum Befund
15 Min.Ø Eigenprüfung
01.06.2025Stand GNotKG (KostBRÄG 2025)
20 €Max. Post-/Tk-Pauschale (KV 32014)

Notarkosten zu prüfen ist keine Jura-Arbeit, sondern Tabellen-Arbeit. Diese Seite zeigt den 5-Minuten-Plausi-Check als Erst-Triage und führt anschließend Schritt für Schritt durch die 5 Detail-Schritte. Wenn die Plausibilität sitzt, ist die Rechnung wahrscheinlich korrekt — wenn nicht, gibt es drei klare Wege: vertieft selbst rechnen, eine 58-€-Detailprüfung anstoßen oder den kostenlosen § 127-Pfad ans Landgericht (mit Geduld und Aufwand).

5-Minuten-Plausi-Check (Erst-Triage): (1) Notar + Grundbuch zusammen ≤ 2 % vom Kaufpreis? (2) Auslagenpauschale KV 32001 ≤ 20 € (n.F. ab 01.06.2025)? (3) Keine KV 22200-Betreuungsgebühr ohne Begründung? (4) USt nur auf Gebühren + Auslagen, nicht auf durchlaufende Posten? Wenn alle vier "ja" — Rechnung ist plausibel. Wenn ein "nein" — Detailprüfung lohnt. Detail-Schritte siehe unten.

Wenn der Plausi-Check rot leuchtet

Drei Wege:

  • Selbst weiterrechnen — folgen Sie den 5 Schritten unten (15–30 Min, kostenlos, braucht Rechnung, Vertrag und Tabelle B).
  • NotarCheck Detailprüfung 58 € — Position-für-Position-Befund mit GNotKG-Abgleich, schriftlich, 60-Min-Erstbefund. Direkt zur Upload-Seite.
  • § 127 GNotKG ans Landgericht — kostenlos, aber 6+ Monate Verfahren; sinnvoll erst nach belastbarem Befund. Muster und Anleitung: § 127 GNotKG Muster.

Bevor Sie anfangen, drei Dokumente bereitlegen

Für eine belastbare Eigenprüfung brauchen Sie drei Dinge:

  • Die Kostenberechnung des Notars (oft als "Notarrechnung" tituliert, fachlich: Kostenbescheid nach § 19 GNotKG).
  • Den zugrunde liegenden Vertrag oder Auszug (Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Testamentsentwurf), damit Sie den Geschäftswert verifizieren können.
  • Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) in der Fassung i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html. Aufbereitete Stufentabelle auch unter /wissen/geschaeftswert-gnotkg#tabelle-b.

Mehr nicht. Keine Software, keine Anwaltskanzlei, kein Kostenpunkt.

Schritt 1, Kostenberechnung lesen, vier Pflichtangaben checken

Jede Position auf einer Kostenberechnung muss vier Angaben enthalten (§ 19 GNotKG):

  1. KV-Nummer, etwa "KV 21100" für die Beurkundung eines Kaufvertrags.
  2. Geschäftswert in Euro, der Wert, aus dem die Gebühr berechnet wird.
  3. Gebührensatz bzw. Faktor, etwa "2,0" oder "0,5".
  4. Betrag in Euro, das Ergebnis der Berechnung.

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Position formell mangelhaft. Sie können bereits hier eine Korrektur einfordern, bevor Sie überhaupt rechnen müssen.

Schritt 2, Geschäftswert verifizieren

Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage. Stimmt er nicht, sind alle daraus berechneten Positionen falsch. Vier typische Fälle:

  • Hauskauf (§ 47 GNotKG): Geschäftswert ist der Kaufpreis abzüglich separat ausgewiesenes bewegliches Inventar (Küche, Sauna, Einbauschränke). Beispiel: Kaufpreis 420.000 € minus 12.000 € Inventar = 408.000 €.
  • Grundschuld (§ 53): Nennbetrag der Grundschuld, nicht die Darlehenssumme inklusive Zinsen.
  • GmbH-Gründung (§ 105 Abs. 4): Stammkapital, jedoch mindestens 30.000 €, auch wenn das Stammkapital tatsächlich darunter liegt.
  • Testament/Erbvertrag (§ 102): Reinvermögen, also Aktiva abzüglich Verbindlichkeiten, nicht das Bruttovermögen.

Vergleichen Sie nun: Stimmt der im Kostenbescheid genannte Geschäftswert mit dem überein, was nach diesen Regeln korrekt wäre? Ein falsch angesetzter Geschäftswert ist in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen, weil er sich linear durch jede Position multipliziert.

Schritt 3, 1,0-Gebühr in Tabelle B nachschlagen

Tabelle B (Anlage 2 GNotKG) ist eine einfache Wertstufentabelle. Linke Spalte: Geschäftswert "bis…". Rechte Spalte: die 1,0-Gebühr in Euro. Beispiele nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025):

Geschäftswert bis 1,0-Gebühr
100.000 €273 €
200.000 €435 €
300.000 €585 €
400.000 €785 €
500.000 €935 €
750.000 €1.335 €
1.000.000 €1.735 €

Suchen Sie die Stufe, in die Ihr Geschäftswert fällt. Bei 408.000 € wäre das die Stufe „bis 410.000 €" mit einer 1,0-Gebühr von 785 €. Beachten Sie: Innerhalb einer Stufe gelten angefangene Stufenwerte, das heißt bereits 410.001 € rutscht in die nächste Stufe.

Schritt 4, Faktor anwenden, Soll-Betrag berechnen

Jede KV-Nummer hat einen festen Multiplikator. Die wichtigsten:

  • KV 21100, Beurkundung Vertrag: Faktor 2,0
  • KV 21200, Beurkundung Grundschuld: Faktor 1,0 (auf Nennbetrag)
  • KV 21201, Auflassungsvormerkung: Faktor 0,5
  • KV 22110, Vollzug der Urkunde: Faktor 0,5
  • KV 22200, Betreuungsgebühr (nur mit Anlass): Faktor 0,5
  • KV 25100, Unterschriftsbeglaubigung: Faktor 0,2 / max. 70 € nach § 121 GNotKG

Rechnen Sie: Soll = 1,0-Gebühr × Faktor. Bei 408.000 € Kaufpreis und einer Beurkundung ergibt sich 785 € × 2,0 = 1.570 €. Steht auf der Rechnung ein höherer Betrag, haben Sie eine prüfwürdige Abweichung.

Schritt 5, KV-Nummern, Auslagen und Umsatzsteuer prüfen

Drei klassische Stolperstellen, die Sie nach dem Tabellen-Check noch verifizieren:

  • KV 22110 (Vollzug) doppelt: Wenn die Beurkundungsgebühr (KV 21100, Faktor 2,0) bereits den Vollzug umfasst, ist eine zusätzliche KV 22110 angreifbar.
  • KV 32001 (Dokumentenpauschale): wird pro Seite abgerechnet. KV 32014 (Post-/Telekommunikationspauschale): typisch 20 % der Gebühren, höchstens 20 €. Werden beide parallel zu Einzelnachweisen verlangt, ist das unzulässig.
  • KV 22200 (Betreuungsgebühr): nur mit konkret im Bescheid benannter Tätigkeit zulässig. Achtung: KV 25100 ist die Unterschriftsbeglaubigung (max. 70 €), keine Betreuungsgebühr.
  • Umsatzsteuer: 19 % auf Gebühren plus Auslagen. Durchlaufende Posten (Grundbuchgebühren, die der Notar für Sie verauslagt) gehören nicht in die USt-Bemessungsgrundlage.

Plausibilitäts-Quickcheck: Liegt die Hausnummer?

Wenn Sie nicht jede Position einzeln nachrechnen wollen, hier ein 30-Sekunden-Test:

  • Hauskauf: Summe Notar + Grundbuch sollte 1,2 bis 2,0 % vom Kaufpreis betragen. Bei 400.000 € also rund 4.800 bis 8.000 €. Liegen Sie darüber, lohnt sich der Detail-Check fast immer.
  • GmbH-Gründung mit Musterprotokoll: Etwa 250 bis 400 € Notarkosten bei Stammkapital 25.000 €.
  • Ehevertrag: Bei Reinvermögen 200.000 € rund 800 bis 1.000 € (Beurkundung 2,0).

Wann der Selbst-Check an seine Grenzen kommt

Die Eigenprüfung deckt etwa 80 % der typischen Fälle ab. Komplex wird es, wenn:

  • Mehrere Geschäfte in einer Urkunde gebündelt sind (§ 109 GNotKG, Geschäftswert-Zusammenrechnung).
  • Erbteilungen mit mehreren Pflichtteilsberechtigten und Sondervermögen vorliegen.
  • Unternehmensumwandlungen, Sondervorgänge bei der GmbH-Satzung, ausländische Beteiligte.
  • Bei der Position eine "Begründung" steht, die Sie nicht einordnen können (typisch bei KV 25100).

In diesen Fällen ist eine externe Zweitprüfung sinnvoll. Den Vergleich Verbraucherzentrale, Anwalt, NotarCheck nach Kosten und Tiefe lesen Sie unter Wer prüft Notarkosten?.

Was tun, wenn der Selbst-Check eine Abweichung zeigt?

Ein Befund ist kein Urteil, sondern eine Frage an das Notariat. Praxis-Vorgehen:

  1. Schriftliche Korrekturbitte per E-Mail oder Brief. Konkret: KV-Nummer, gesetzliche Norm, Ist-Wert, Soll-Wert, kurze Begründung. Paragrafengenau formulierte Beanstandungen werden in der Praxis häufig ohne weiteres Verfahren korrigiert.
  2. Einwendung nach § 127 GNotKG, wenn das Notariat ablehnt oder nicht reagiert.
  3. Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Landgericht; Frist nach § 127 Abs. 2 GNotKG: bis zum Ende des auf die Zustellung folgenden Kalenderjahres.
  4. Unstrittiges zahlen, strittiges zurückhalten, um nicht in Zahlungsverzug zu kommen.

Die detaillierte Anleitung mit Schreiben-Muster und Streitwertschwellen finden Sie unter Notarrechnung zu hoch, was tun.

Eigenprüfung oder fremde Hilfe, kurze Entscheidungslogik

SituationEmpfehlung
Standard-Hauskauf, Rechnung < 5.000 €, Sie haben 30 Min ZeitSelbst-Check nach dieser Anleitung
Sie wollen schriftlichen Befund mit § und KV pro PositionNotarCheck (58 €), siehe /pruefen
Streitwert > 1.000 €, komplexer FallBefund holen + Anwalt
Nur eine erste Plausibilität, kein Befund nötigSelbst-Check oder Verbraucherzentrale

Häufige Stolperfallen beim Selbst-Check

Auch wer methodisch sauber vorgeht, läuft in diese Fallen. Wir listen sie, damit Sie sie umgehen.

Stolperfalle 1, Geschäftswert mit dem falschen Bezugswert

Häufiger Fehler: Der Mandant nimmt den notariell beurkundeten Kaufpreis als Geschäftswert, vergisst aber, dass im Kaufvertrag separat ausgewiesenes Inventar abzuziehen ist (§ 47 GNotKG). Umgekehrt rechnet er zu viel ab, wenn er pauschal "Kaufpreis minus 5 % Inventar" annimmt, ohne dass das wirklich im Vertrag steht. Die Regel: Nur das zählt als Geschäftswert-mindernd, was im Kaufvertrag separat in Euro ausgewiesen ist.

Stolperfalle 2, Tabelle B-Stufe falsch lesen

Tabelle B nennt die 1,0-Gebühr „bis zu" einer Wertstufe. Bei einem Geschäftswert von genau 500.000 € gilt noch die Stufe „bis 500.000 €", nicht die nächsthöhere. Bei 500.001 € rutscht der Wert eine Stufe nach oben. Diese Detail-Unterscheidung kann mehrere 10er-Euro Differenz machen.

Stolperfalle 3, Faktor "in die falsche Richtung" multipliziert

Bei KV 22110 (Vollzug) steht im Kostenverzeichnis als Faktor 0,5. Auf einer 1,0-Gebühr von 785 € bedeutet das 392,50 €, nicht 1.570 €. Wer das umgekehrt rechnet, bekommt einen „Befund", der tatsächlich keiner ist.

Stolperfalle 4, KV-Nummer mit dem falschen Geschäftswert

Verschiedene KV-Nummern können auf unterschiedlichen Geschäftswerten basieren. KV 21100 (Beurkundung Kauf) auf dem Kaufpreis; KV 21200 (Grundschuld) auf dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht auf dem Kaufpreis. Wer alle Positionen mit demselben Wert rechnet, übersieht systematisch.

Stolperfalle 5, Stichtag prüfen

Maßgeblich ist immer das Datum der notariellen Handlung. Wer mit einer veralteten Quelle prüft, kommt zu falschen Soll-Werten. Achten Sie auf die Versionsangabe Ihrer Quelle. NotarCheck arbeitet auf GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025).

Selbst-Check für die wichtigsten Mandatstypen

Hauskauf

  1. Geschäftswert = Kaufpreis ./. separat ausgewiesenes Inventar (§ 47).
  2. KV 21100 (Beurkundung Kauf) Faktor 2,0.
  3. KV 21201 (Auflassungsvormerkung) Faktor 0,5.
  4. KV 21200 (Grundschuld) Faktor 1,0 auf Nennbetrag der Grundschuld.
  5. Eventuell KV 22110 (Vollzug) Faktor 0,5; bei Standard-Verträgen prüfen, ob doppelt.
  6. KV 32001 Dokumentenpauschale pro Seite, KV 32014 Post-/Tk-Pauschale max. 20 €. USt 19 % auf alles außer durchlaufende Posten.

GmbH-Gründung

  1. Geschäftswert = Stammkapital, mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4).
  2. Bei Musterprotokoll: stark reduzierte Gebühr (§ 2 Abs. 1a GmbHG), spart ca. 60 %.
  3. KV 21100 (Beurkundung Gesellschaftsvertrag) Faktor 2,0.
  4. KV 25201 (Vertretungsbescheinigung) Faktor 0,3 falls separat.
  5. USt 19 %.

Testament / Erbvertrag

  1. Geschäftswert = Reinvermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten, § 102).
  2. KV 21100 (Beurkundung) Faktor 2,0.
  3. KV 32001 Dokumentenpauschale pro Seite, KV 32014 Post-/Tk-Pauschale max. 20 €. USt 19 %.

Ehevertrag / Vorsorgevollmacht

  1. Geschäftswert bei Ehevertrag: Hälftiges Reinvermögen beider Ehegatten oder gesetzlich definierter Pauschalwert.
  2. Vorsorgevollmacht: meist Beglaubigung mit Faktor 0,2 ausreichend, statt Beurkundung mit Faktor 2,0.

Wie NotarCheck das verifiziert, wenn Sie es nicht selbst tun

NotarCheck arbeitet auf identischer Datenbasis (GNotKG, Tabelle B Anlage 2, Anlage 1) und mit denselben fünf Schritten, nur automatisiert und mit redaktioneller Nachprüfung. Sie laden die Kostenberechnung hoch, das System gleicht jede Position ab und erstellt einen Soll-Ist-PDF mit Paragraf-Zuordnung. Wer selbst geprüft hat und unsicher ist, kann den eigenen Befund über die NotarCheck-Prüfung gegenchecken lassen, der typische "Second-Opinion-Workflow".

Fazit, der Selbst-Check ist das beste 0-€-Werkzeug

Wer den Selbst-Check einmal gemacht hat, versteht jede künftige Notarrechnung in Minuten. Die Hürde ist nicht das Wissen, sondern der erste Durchlauf. Drucken Sie sich Anlage 2 GNotKG aus, legen Sie die Rechnung daneben, und arbeiten Sie die fünf Schritte ab. Wenn Sie eine zweite Meinung wollen, lädt NotarCheck Ihren Befund Position für Position gegen das Gesetz für 58 € einmalig ein, mit schriftlichem Befund und Paragraf-Zuordnung.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich Notarkosten selbst, ohne Jura zu können?
In fünf Schritten: (1) Kostenberechnung auf vier Pflichtangaben je Position prüfen. (2) Geschäftswert mit Vertrag abgleichen. (3) 1,0-Gebühr in Tabelle B nachschlagen. (4) Mit dem KV-Faktor multiplizieren. (5) Summen-Check + KV-Nummern verifizieren. Aufwand: 15 bis 30 Minuten.
Wo finde ich die Tabelle B GNotKG offiziell?
Anlage 2 zum GNotKG, abrufbar unter gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Aufbereitete Stufentabelle: /wissen/geschaeftswert-gnotkg#tabelle-b.
Welche vier Angaben muss jede Position enthalten?
Nach § 19 GNotKG: (1) KV-Nummer aus Anlage 1, (2) Geschäftswert in Euro, (3) Gebührensatz (Faktor wie 0,5 / 1,0 / 2,0), (4) berechneter Betrag in Euro. Fehlt eine Angabe, ist die Position formell anfechtbar.
Wie rechne ich die 1,0-Gebühr × Faktor?
Beispiel 400.000 € Kaufpreis: Die 1,0-Gebühr nach Tabelle B beträgt 785 €. Beurkundungsgebühr KV 21100 mit Faktor 2,0 = 1.570 €. Vollzugsgebühr KV 22110 mit Faktor 0,5 = 392,50 €. Auflassung KV 21201 mit Faktor 0,5 = 392,50 €.
Welche Auslagenpositionen tauchen typisch auf?
KV 32001 ist die Dokumentenpauschale, die pro Seite abgerechnet wird. KV 32014 ist die Post- und Telekommunikationspauschale, typisch 20 % der Gebühren, höchstens 20 €. Werden tatsächliche Einzelnachweise von Post-/Tk-Kosten verrechnet, darf die Pauschale KV 32014 nicht parallel verlangt werden.
Wann muss eine Betreuungsgebühr (KV 22200) drin stehen, wann nicht?
KV 22200 ist keine Standardposition. Sie ist nur berechtigt, wenn das Notariat eine Tätigkeit „über das übliche Maß" geleistet und im Kostenbescheid konkret benannt hat (z.B. mehrfache Bank-Kommunikation, Treuhandauftrag, bauliche Auflagen). Fehlt diese Begründung, ist die Position prüfwürdig. Achtung: KV 25100 ist die Unterschriftsbeglaubigung (max. 70 €), nicht die Betreuungsgebühr.
Wie weiche ich vom Selbst-Check ab, wenn der Fall komplex ist?
Bei Erbschaften, Unternehmensumwandlungen, mehreren parallelen Urkunden oder Differenzen über 200 € lohnt sich eine fremde Zweitprüfung. Verbraucherzentrale (0 €, begrenzte Tiefe), NotarCheck (58 €, Position-für-Position) oder Fachanwalt (Erstberatung nach § 34 RVG max. 190 € netto / 226,10 € brutto, mit Rechtsbewertung). Vergleich: /wissen/wer-prueft-notarkosten.
Was tue ich, wenn der Selbst-Check eine Abweichung zeigt?
Drei Stufen: (1) Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat mit Verweis auf konkrete KV-Nummer und Paragraf. (2) Bei Ablehnung: Einwendung nach § 127 GNotKG. (3) Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht. Frist nach § 127 Abs. 2 GNotKG: bis zum Ende des auf die Zustellung folgenden Kalenderjahres.
Welche Frist habe ich für die Beanstandung?
Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG: bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Zustellung des Kostenbescheids folgt (§ 127 Abs. 2 GNotKG). Die formlose Korrekturbitte ans Notariat ist jederzeit möglich, unabhängig von der Frist.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Notargebühren sind öffentlich-rechtlich festgesetzt (§ 17 BNotO, GNotKG). Der Notar darf weder Rabatt geben noch über dem Gesetz abrechnen. Was geht: prüfen, ob Geschäftswert, Faktor und KV-Nummer korrekt sind. Details: /wissen/sind-notarkosten-verhandelbar.

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