FAQ

Häufige Fragen zur Notarrechnung.

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Notarkosten, GNotKG, Tabelle B und unserer Prüfung. Fehlt etwas? Schreiben Sie uns an info@notar-check.de.

Über NotarCheck
Was prüft NotarCheck genau?+
Wir prüfen jede Position Ihrer Notarrechnung gegen das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Gebührensatz nach Tabelle B, Geschäftswert nach §§ 36 bis 54, KV-Nummern auf Berechtigung und Dopplung, Umsatzsteuer und Auslagen nach Abschnitt 3 KV.
Ist NotarCheck eine Rechtsberatung?+
Nein. NotarCheck ist eine technische Plausibilitäts­prüfung und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Sinne des § 2 RDG. Wir markieren Abweichungen, die rechtliche Bewertung obliegt Ihrem Notar oder einer anwaltlichen Vertretung.
Wer steht hinter NotarCheck?+
NotarCheck wird von der NotarCheck GmbH betrieben. Details zur Geschäftsadresse, Geschäftsführung und Handelsregister-Nummer finden Sie im Impressum.
Preis & Ablauf
Was kostet die Prüfung?+
58 € einmalig, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Kein Abo, keine automatische Verlängerung.
Wann muss ich zahlen?+
Direkt nach dem Upload werden Sie zur sicheren Bezahlung über Stripe weitergeleitet (58 € einmalig, inkl. USt). Erst nach erfolgreichem Zahlungseingang beginnen wir mit der Prüfung, der Befund wird als PDF in Ihrem Online-Konto bereitgestellt.
Wie lange dauert die Prüfung?+
Die technische Erstprüfung läuft binnen 60 Sekunden. Der finale schriftliche Befund wird Ihnen per E-Mail zugestellt.
Welche Dokumente brauche ich?+
Die Kostenberechnung Ihres Notars und die zugehörige Urkunde (Kaufvertrag, Gründungsurkunde, Testament, etc.). Beide Dokumente als PDF, JPG oder PNG bis je 20 MB.
Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?+
Wir liefern für Ihre 58 € einen vollständigen, paragrafenbasierten Befund. Sind Sie unzufrieden, erstatten wir den Betrag binnen 14 Tagen, ohne Rückfrage.
GNotKG & Tabelle B
Was ist die Tabelle B des GNotKG?+
Tabelle B des GNotKG legt die Gebühr je nach Geschäftswert fest. Eine 1,0-Gebühr beträgt z. B. bei 100.000 € Geschäftswert 273 €, bei 500.000 € 935 €. Details in unserem Wissens-Artikel zu Tabelle B.
Was hat sich durch das KostRÄG 2025 geändert?+
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 ist zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten und passt unter anderem Mindestgebühren, Auslagentatbestände und einzelne Gebührensätze an. Wir prüfen ausschließlich gegen die aktuell gültige Fassung. Hintergründe in unserem Beitrag zum KostRÄG 2025.
Was ist eine KV-Nummer?+
KV-Nummern (Kostenverzeichnis) bilden jede einzelne notarielle Leistung ab. KV 21100 ist z. B. die Beurkundung eines Vertrags; KV 22110 deren Vollzug. Jede Position Ihrer Rechnung sollte einer KV-Nummer zugeordnet sein.
Datenschutz
Wo werden meine Daten gespeichert?+
Auf Servern in Frankfurt am Main, mit AES-256 verschlüsselt. Die Übertragung erfolgt über TLS 1.3.
Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?+
Standardmäßig 30 Tage nach Abschluss der Prüfung. Danach werden Dokumente und Mandanten-Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Werden meine Dokumente zum Training von KI verwendet?+
Nein. Ihre Dokumente werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres konkreten Vorgangs verwendet. Kein KI-Training, keine Weitergabe an Dritte.
Bekomme ich eine Auftragsverarbeitungs­vereinbarung (AVV)?+
Auf Anfrage selbstverständlich, insbesondere für Kanzleien, Steuerberater und Unternehmen.

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Schreiben Sie uns: info@notar-check.de