Primärquellen first
Jede Aussage zum GNotKG, zu Tabelle B, zu KV-Nummern wird gegen die offiziellen Quellen geprüft: BGBl. 2025 I Nr. 109 (KostBRÄG 2025), gesetze-im-internet.de (GNotKG, BeurkG, BNotO), Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer.
Notarkostenprüfung ist ein Vertrauensthema. Wir machen transparent, wer unsere Artikel schreibt, aus welchen Quellen wir arbeiten, wann wir aktualisieren, und wo unsere technische Prüfung an die Grenze zur Rechtsberatung stößt.
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Wir kennzeichnen jeden Artikel mit Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum. Bei Gesetzes-Änderungen (z.B. KostBRÄG-Novellen) prüfen wir alle betroffenen Beiträge binnen vier Wochen.
NotarCheck bietet eine technische Zweitprüfung gegen das GNotKG, keine anwaltliche Bewertung. Wir markieren Abweichungen, die rechtliche Beurteilung obliegt einem Anwalt oder dem Notar selbst (§ 127 GNotKG).
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