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Grundlagen

Notarrechnung prüfen 2026: So kontrollieren Sie jede Position gegen das GNotKG

12. April 2026 · aktualisiert 15. Mai 2026 · 14 min
Eine Notarrechnung zu prüfen bedeutet, jede Position gegen das GNotKG abzugleichen: Geschäftswert nach §§ 36 bis 54, Gebührensatz nach Tabelle B (Anlage 2 GNotKG), KV-Nummer und Auslagen nach Abschnitt 3 KV. Eine technische Zweitprüfung deckt Abweichungen auf und ersetzt keine Rechtsberatung.
1.247Geprüfte Rechnungen
31 %mit Abweichung
94 ۯ Befund pro Abweichung
≤ 90 Sek.Erstprüfung im Median

Eine Notarrechnung ist kein Geheimnis, sie folgt einer öffentlich einsehbaren Gebührentabelle (Anlage 2 GNotKG, seit KostRÄG 2025 in Kraft). Wer einmal weiß, wie die Spalten zusammenhängen, kann jede Position selbst nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen in sechs konkreten Schritten, wie Sie Ihre Notarrechnung prüfen, welche typischen Fehler vorkommen und wann sich der Aufwand wirklich lohnt.

Schritt 1, Die Kostenberechnung als Dokument verstehen

Was Sie umgangssprachlich „Notarrechnung" nennen, heißt im Gesetz Kostenberechnung (§ 19 GNotKG). Sie enthält für jede Leistung eine Position mit vier Pflichtangaben: die KV-Nummer, den Geschäftswert, den Gebührensatz und den Betrag. Wenn eine dieser Angaben fehlt oder unschlüssig ist, ist das bereits der erste Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt.

Hinzu kommen Auslagen (Abschnitt 3 KV GNotKG) sowie die Umsatzsteuer. Beides muss separat ausgewiesen werden, eine Rechnung, die alle Posten in einer Summe nennt, ist formell unvollständig.

Schritt 2, Den Geschäftswert prüfen

Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage jeder Notargebühr. Bei Immobilien ist es typischerweise der Kaufpreis (§ 47 GNotKG); bei Grundschulden der Nennbetrag der Grundschuld (§ 53); bei Gesellschaftsverträgen das Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG). Häufige Fehler:

  • Mitverkaufte Inventarwerte fehlerhaft in den Kaufpreis eingerechnet
  • Geschäftswert nicht reduziert, obwohl ein gesetzliches Vorkaufsrecht bestand
  • Bei GmbH-Gründungen: Aufrundung statt Mindestgeschäftswert nach § 105 Abs. 4
  • Reinvermögen statt Aktivvermögen bei Testamenten (§ 102 GNotKG)

Schritt 3, Den Gebührensatz in Tabelle B finden

Tabelle B des GNotKG ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr (1,0) zu. Die Position auf Ihrer Rechnung enthält in der Regel einen Faktor, etwa 2,0 für eine Beurkundung (KV 21100). Den Soll-Betrag berechnen Sie als 1,0-Gebühr × Faktor. Eine vollständige Tabelle finden Sie im Beitrag GNotKG Tabelle B 2026.

Beispiel: Geschäftswert 560.000 €. Die 1,0-Gebühr beträgt seit KostRÄG 2025 rund 1.035 €. Bei einer Beurkundung mit Faktor 2,0 ergibt sich 2.070 €. Steht ein höherer Betrag auf der Rechnung, ist das eine prüfwürdige Abweichung.

Schritt 4, KV-Nummern auf Berechtigung prüfen

Jede KV-Nummer steht für eine genau definierte Leistung. Drei häufige Fallen:

  • Doppelte Vollzugsgebühr (KV 22110), sie darf nicht zusätzlich zur Beurkundung berechnet werden, wenn der Vollzug bereits in der Hauptgebühr enthalten ist.
  • Entwurfsgebühr (KV 22200), sie ist nur dann separat berechenbar, wenn ein Entwurf ohne anschließende Beurkundung erstellt wurde.
  • Betreuungsgebühr (KV 25100), sie setzt eine Tätigkeit über das übliche Maß hinaus voraus und muss seit KostRÄG 2025 konkret im Kostenbescheid benannt werden.

Schritt 5, Auslagen und Umsatzsteuer kontrollieren

Auslagen (Abschnitt 3 KV) sind Pauschalen, die nicht zusätzlich zu nachgewiesenen Kosten berechnet werden dürfen. Die Auslagenpauschale (KV 32001) ist seit dem 1. Juni 2025 (KostRÄG) auf 30 € gedeckelt. Die Umsatzsteuer (19 % nach § 12 UStG) wird auf Gebühren plus Auslagen erhoben, nicht auf bereits versteuerte Beträge.

Schritt 6, Den Befund einordnen

Eine Abweichung von Tabelle B ist nicht automatisch ein Fehler. Der Notar kann besondere Umstände geltend machen. Ihr Vorgehen, wenn etwas nicht passt:

  1. Bitten Sie schriftlich um eine Korrektur der Kostenberechnung mit Verweis auf die konkrete KV-Nummer und den Paragrafen.
  2. Geht der Notar nicht darauf ein, können Sie Einwendungen nach § 127 GNotKG beim Notar geltend machen.
  3. Erfolgt keine Einigung, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 Abs. 1 GNotKG beim Landgericht möglich, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids.

Eine ausführliche Anleitung zur Beanstandung finden Sie im Beitrag Notarrechnung zu hoch, wie Sie prüfen und reagieren.

Wann lohnt sich der Aufwand?

In unserer Stichprobe von über 1.247 Prüfungen weisen rund 31 % der Rechnungen eine prüfwürdige Abweichung auf. Die durchschnittliche Differenz pro Befund beträgt 94 €. Bei Immobilienkäufen und GmbH-Gründungen lohnt sich die Prüfung praktisch immer, schon ab einer Abweichung von 0,75 % rechnet sich die 29-€-Prüfung.

Sie wollen es nicht selbst machen? NotarCheck prüft Ihre Notarrechnung Position für Position gegen das GNotKG, schriftlich, mit Paragrafen-Zuordnung, für 58 € einmalig. Hier hochladen.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Notarrechnung prüfen zu lassen?
Eine vollständige Prüfung kostet 58 € einmalig, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Kein Abo, keine versteckten Gebühren.
Wer darf eine Notarrechnung prüfen?
Jeder. Die Kostenberechnung folgt einer öffentlich-rechtlichen Tabelle (Anlage 2 GNotKG). Eine technische Zweitprüfung ist keine Rechtsberatung und unterliegt nicht dem RDG. Die rechtliche Bewertung einer Abweichung obliegt einem Anwalt oder dem Notar selbst.
Wie viele Notarrechnungen weichen vom GNotKG ab?
In unserer Stichprobe von über 1.200 Prüfungen weisen rund 31 % der Rechnungen eine prüfwürdige Abweichung auf. Die durchschnittliche Differenz pro Befund beträgt 94 €.
Welche Frist habe ich, eine Notarrechnung anzufechten?
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kostenbescheids beim Landgericht eingehen.
Können Notare Rabatt geben?
Nein. Notargebühren sind öffentlich-rechtlich festgesetzt. Ein Notar darf weder unterhalb noch oberhalb des Gesetzes abrechnen. Das ist Ihre Chance: Was gesetzlich definiert ist, lässt sich nachrechnen.
Wie schnell erhalte ich das Ergebnis?
Die technische Erstprüfung läuft binnen 60 Sekunden. Der finale schriftliche Befund wird Ihnen per E-Mail zugestellt.
Welche KV-Nummern verursachen die meisten Abweichungen?
KV 22110 (Vollzugsgebühr, oft doppelt berechnet), KV 25100 (Betreuungsgebühr ohne Anlass), KV 32001 (Auslagenpauschale über 30 €) und falsche Geschäftswerte nach § 47 GNotKG bei Immobilienkäufen.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Übertragung mit TLS 1.3, Speicherung mit AES-256 auf Servern in Frankfurt am Main, automatische Löschung nach 30 Tagen, kein KI-Training.
Was passiert nach dem Befund?
Sie erhalten einen schriftlichen Befund mit Verweis auf jeden einschlägigen Paragrafen und jede KV-Nummer. Damit können Sie das Notariat um Korrektur bitten oder im Streitfall Einwendung nach § 127 GNotKG einlegen.
Lohnt sich die Prüfung bei kleinen Rechnungen?
Schon ab einer Abweichung von ~0,75 % rechnet sich die 29-€-Prüfung. Bei Hauskauf, GmbH-Gründung und Testamenten lohnt sich der Aufwand praktisch immer.

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