Notarrechnung prüfen 2026: So kontrollieren Sie jede Position gegen das GNotKG
Eine Notarrechnung ist kein Geheimnis, sie folgt einer öffentlich einsehbaren Gebührentabelle (Anlage 2 GNotKG, seit KostRÄG 2025 in Kraft). Wer einmal weiß, wie die Spalten zusammenhängen, kann jede Position selbst nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen in sechs konkreten Schritten, wie Sie Ihre Notarrechnung prüfen, welche typischen Fehler vorkommen und wann sich der Aufwand wirklich lohnt.
Schritt 1, Die Kostenberechnung als Dokument verstehen
Was Sie umgangssprachlich „Notarrechnung" nennen, heißt im Gesetz Kostenberechnung (§ 19 GNotKG). Sie enthält für jede Leistung eine Position mit vier Pflichtangaben: die KV-Nummer, den Geschäftswert, den Gebührensatz und den Betrag. Wenn eine dieser Angaben fehlt oder unschlüssig ist, ist das bereits der erste Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt.
Hinzu kommen Auslagen (Abschnitt 3 KV GNotKG) sowie die Umsatzsteuer. Beides muss separat ausgewiesen werden, eine Rechnung, die alle Posten in einer Summe nennt, ist formell unvollständig.
Schritt 2, Den Geschäftswert prüfen
Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage jeder Notargebühr. Bei Immobilien ist es typischerweise der Kaufpreis (§ 47 GNotKG); bei Grundschulden der Nennbetrag der Grundschuld (§ 53); bei Gesellschaftsverträgen das Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG). Häufige Fehler:
- Mitverkaufte Inventarwerte fehlerhaft in den Kaufpreis eingerechnet
- Geschäftswert nicht reduziert, obwohl ein gesetzliches Vorkaufsrecht bestand
- Bei GmbH-Gründungen: Aufrundung statt Mindestgeschäftswert nach § 105 Abs. 4
- Reinvermögen statt Aktivvermögen bei Testamenten (§ 102 GNotKG)
Schritt 3, Den Gebührensatz in Tabelle B finden
Tabelle B des GNotKG ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr (1,0) zu. Die Position auf Ihrer Rechnung enthält in der Regel einen Faktor, etwa 2,0 für eine Beurkundung (KV 21100). Den Soll-Betrag berechnen Sie als 1,0-Gebühr × Faktor. Eine vollständige Tabelle finden Sie im Beitrag GNotKG Tabelle B 2026.
Beispiel: Geschäftswert 560.000 €. Die 1,0-Gebühr beträgt seit KostRÄG 2025 rund 1.035 €. Bei einer Beurkundung mit Faktor 2,0 ergibt sich 2.070 €. Steht ein höherer Betrag auf der Rechnung, ist das eine prüfwürdige Abweichung.
Schritt 4, KV-Nummern auf Berechtigung prüfen
Jede KV-Nummer steht für eine genau definierte Leistung. Drei häufige Fallen:
- Doppelte Vollzugsgebühr (KV 22110), sie darf nicht zusätzlich zur Beurkundung berechnet werden, wenn der Vollzug bereits in der Hauptgebühr enthalten ist.
- Entwurfsgebühr (KV 22200), sie ist nur dann separat berechenbar, wenn ein Entwurf ohne anschließende Beurkundung erstellt wurde.
- Betreuungsgebühr (KV 25100), sie setzt eine Tätigkeit über das übliche Maß hinaus voraus und muss seit KostRÄG 2025 konkret im Kostenbescheid benannt werden.
Schritt 5, Auslagen und Umsatzsteuer kontrollieren
Auslagen (Abschnitt 3 KV) sind Pauschalen, die nicht zusätzlich zu nachgewiesenen Kosten berechnet werden dürfen. Die Auslagenpauschale (KV 32001) ist seit dem 1. Juni 2025 (KostRÄG) auf 30 € gedeckelt. Die Umsatzsteuer (19 % nach § 12 UStG) wird auf Gebühren plus Auslagen erhoben, nicht auf bereits versteuerte Beträge.
Schritt 6, Den Befund einordnen
Eine Abweichung von Tabelle B ist nicht automatisch ein Fehler. Der Notar kann besondere Umstände geltend machen. Ihr Vorgehen, wenn etwas nicht passt:
- Bitten Sie schriftlich um eine Korrektur der Kostenberechnung mit Verweis auf die konkrete KV-Nummer und den Paragrafen.
- Geht der Notar nicht darauf ein, können Sie Einwendungen nach § 127 GNotKG beim Notar geltend machen.
- Erfolgt keine Einigung, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 Abs. 1 GNotKG beim Landgericht möglich, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids.
Eine ausführliche Anleitung zur Beanstandung finden Sie im Beitrag Notarrechnung zu hoch, wie Sie prüfen und reagieren.
Wann lohnt sich der Aufwand?
In unserer Stichprobe von über 1.247 Prüfungen weisen rund 31 % der Rechnungen eine prüfwürdige Abweichung auf. Die durchschnittliche Differenz pro Befund beträgt 94 €. Bei Immobilienkäufen und GmbH-Gründungen lohnt sich die Prüfung praktisch immer, schon ab einer Abweichung von 0,75 % rechnet sich die 29-€-Prüfung.
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Häufige Fragen
Was kostet es, eine Notarrechnung prüfen zu lassen?
Wer darf eine Notarrechnung prüfen?
Wie viele Notarrechnungen weichen vom GNotKG ab?
Welche Frist habe ich, eine Notarrechnung anzufechten?
Können Notare Rabatt geben?
Wie schnell erhalte ich das Ergebnis?
Welche KV-Nummern verursachen die meisten Abweichungen?
Sind meine Daten sicher?
Was passiert nach dem Befund?
Lohnt sich die Prüfung bei kleinen Rechnungen?
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