← Wissen
Praxis

9 typische Fehler in Notarrechnungen 2026, Listicle mit Beispielen

15. Mai 2026 · 12 min
In 31 % der von NotarCheck geprüften Rechnungen findet sich mindestens eine Abweichung vom GNotKG. Die häufigsten neun Fehler: falscher Geschäftswert, doppelte Vollzugsgebühr (KV 22110), Auslagenpauschale über 30 € (KV 32001 seit KostRÄG 2025), unbegründete Betreuungsgebühr (KV 25100), falscher Gebührensatz und vier weitere typische Muster.
1.247geprüfte Rechnungen
31 %mit Fehler
94 ۯ Differenz
9häufigste Muster

In 31 % der Notarrechnungen, die wir seit Gründung geprüft haben, fanden wir mindestens eine prüfwürdige Abweichung vom GNotKG. Die durchschnittliche Differenz pro Befund: 94 €. Die meisten Fehler folgen wiederkehrenden Mustern, neun davon erklären rund 90 % aller Befunde. Dieser Artikel zeigt jeden Fehlertyp mit konkretem Beispiel, KV-Nummer und Paragrafen-Bezug.

Wie wir auf diese Liste kommen

Grundlage ist die Auswertung von 1.247 Prüfungen aus den Jahren 2024 bis 2026. Jede Rechnung wurde Position für Position gegen das GNotKG abgeglichen, Geschäftswert (§§ 36 bis 54), Tabelle B (Anlage 2), KV-Nummern (Anlage 1), Auslagen (Abschnitt 3 KV). Die Fehler-Häufigkeiten sind in Klammern angegeben.

Fehler 1, Falscher Geschäftswert (38 % der Abweichungen)

Mit weitem Abstand häufigster Fehler. Typische Konstellationen:

  • Hauskauf: Bewegliches Inventar (Küche 8.000 €, Sauna 4.000 €) im Vertrag separat ausgewiesen, aber im Geschäftswert nicht abgezogen. § 47 GNotKG sieht den bereinigten Kaufpreis vor.
  • Grundschuld: Berechnung aus Darlehenssumme inkl. Zinsen statt aus dem Nennbetrag (§ 53 GNotKG).
  • GmbH-Gründung: Stammkapital 12.500 € als Geschäftswert, obwohl § 105 Abs. 4 GNotKG einen Mindestwert von 30.000 € vorschreibt, die Position kann dadurch sogar zu niedrig sein, was die Vertretungsbescheinigung-KV verschiebt.
  • Schenkung: Bruttowert statt Nettowert (nach Schuldenabzug).

Beispiel: Kaufpreis 420.000 € mit 12.000 € Inventar. Korrekt: Geschäftswert 408.000 €. Bei nicht herausgerechnetem Inventar entstehen rund 60 € überhöhte Beurkundungsgebühr.

Fehler 2, Vollzugsgebühr (KV 22110) doppelt (17 %)

Die Vollzugsgebühr deckt die Antragstellung beim Grundbuchamt und administrative Folgehandlungen ab. Wird sie zusätzlich zur Beurkundungsgebühr KV 21100 (Faktor 2,0) berechnet, obwohl der Vollzug bereits in der 2,0-Gebühr enthalten ist, ist die Position angreifbar. Klassiker bei Standard-Kaufverträgen.

Fehler 3, Betreuungsgebühr (KV 25100) ohne Anlass (10 %)

KV 25100 ist keine Standardposition. Sie setzt eine Tätigkeit „über das übliche Maß" voraus, die seit KostRÄG 2025 im Kostenbescheid konkret benannt sein muss. Pauschalbeträge ohne Tatbestandsbenennung sind ein klares Indiz für eine angreifbare Position.

Fehler 4, Auslagenpauschale über 30 € (KV 32001, 12 %)

Seit dem 1. Juni 2025 (KostRÄG 2025) ist die Auslagenpauschale auf 30 € pro Vorgang gedeckelt. Vorher waren es 20 €. Beträge wie 45 € oder 38 € sind ein Indiz für veraltete Buchhaltungssoftware oder fehlende Anpassung an die Reform.

Fehler 5, Falscher Faktor aus Tabelle B (8 %)

Tabelle B ist degressiv. Stufen ändern sich bei 50.000, 100.000, 200.000, 500.000, 1.000.000 €. Wird zwei oder drei Stufen daneben gerechnet, summiert sich die Differenz schnell auf 100 bis 300 €. Vollständige Stufenübersicht: GNotKG Tabelle B 2026.

Fehler 6, Vorkaufsrecht / Sonderrechte nicht reduzierend angesetzt (5 %)

Bei Mietverhältnissen mit gesetzlichem Vorkaufsrecht oder bestehenden Wohnrechten reduziert sich der Geschäftswert nach § 51 GNotKG. Wird diese Reduktion übersehen, fällt die Berechnung zu hoch aus.

Fehler 7, Umsatzsteuer auf falscher Basis (4 %)

Auslagen, die der Notar im Namen des Mandanten verauslagt (z.B. Grundbuchgebühren), sind durchlaufende Posten und nicht USt-pflichtig (§ 10 Abs. 1 S. 5 UStG). Werden sie in die USt-Bemessungsgrundlage einbezogen, entsteht ein 19-%-Fehler auf den Auslagenanteil.

Fehler 8, Entwurfsgebühr (KV 22200) bei späterer Beurkundung doppelt (3 %)

KV 22200 darf nur dann separat berechnet werden, wenn der Entwurf ohne anschließende Beurkundung erstellt wurde. Folgt die Beurkundung, fließt der Entwurf in die Hauptgebühr KV 21100 ein, eine separate Berechnung ist dann unzulässig.

Fehler 9, Mindestgebühren-Falle nach KostRÄG (3 %)

Die Mindestgebühr für Beurkundungen wurde durch KostRÄG 2025 von 60 € auf 120 € angehoben. Praxisrelevant bei kleineren Beurkundungen und Beglaubigungen, bei kleinen Geschäftswerten kommt die Mindestgebühr zum Tragen, was die Rechnung im Verhältnis hochtreibt.

Vergleichstabelle der 9 Fehler

FehlerKV-Nr.HäufigkeitØ Schaden
Falscher Geschäftswert-38 %110 €
Vollzug doppelt2211017 %85 €
Auslagenpauschale > 30 €3200112 %15 €
Betreuung ohne Anlass2510010 %95 €
Falscher Faktor-8 %150 €
Vorkaufsrecht nicht reduziert-5 %220 €
USt-Basis falschUStG4 %35 €
Entwurf doppelt222003 %60 €
Mindestgebühr-Falle-3 %40 €

Was tun, wenn Sie einen Fehler entdecken?

Eine ausführliche Anleitung zum Vorgehen finden Sie unter Notarrechnung zu hoch, wie Sie prüfen und reagieren. Kurz: schriftliche Korrekturbitte mit Verweis auf Paragraf und KV-Nummer, bei Ablehnung Einwendung nach § 127 GNotKG, dann ggf. Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

Sie wollen die Prüfung nicht selbst machen? NotarCheck prüft Ihre Rechnung, für 58 € einmalig, mit schriftlichem Befund.

Häufige Fragen

Was sind die häufigsten Fehler in Notarrechnungen?
In dieser Reihenfolge: falscher Geschäftswert (38 % aller Abweichungen), doppelte Vollzugsgebühr KV 22110 (17 %), Auslagenpauschale über 30 € (12 %), Betreuungsgebühr ohne Anlass (10 %), falscher Faktor aus Tabelle B (8 %), Entwurfsgebühr KV 22200 doppelt (5 %) und vier weitere Muster mit jeweils unter 5 %.
Wie erkenne ich einen falsch berechneten Geschäftswert?
Bei Hauskauf: Inventar (Küche, Sauna) muss separat ausgewiesen und vom Kaufpreis abgezogen sein. Bei Grundschuld: Nennbetrag, nicht Darlehenssumme. Bei GmbH: mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG). Bei Testament: Reinvermögen, nicht Aktivvermögen.
Was ist die Vollzugsgebühr und wann ist sie doppelt?
KV 22110 deckt den Vollzug (Grundbuch-Eintragung, Antragstellung) ab. Sie darf nicht zusätzlich berechnet werden, wenn der Vollzug bereits in der Beurkundungsgebühr (KV 21100, Faktor 2,0) enthalten ist. Klassischer Fehler bei Standard-Kaufverträgen.
Wann ist die Betreuungsgebühr berechtigt?
KV 25100 setzt eine Tätigkeit „über das übliche Maß" voraus, z.B. mehrfacher Schriftwechsel mit Gläubigerbank, Treuhandauftrag, bauliche Auflagen. Seit KostRÄG 2025 muss diese Tätigkeit im Kostenbescheid konkret benannt sein. Pauschale Berechnungen sind nicht zulässig.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale 2026?
KV 32001 ist seit KostRÄG 2025 auf 30 € gedeckelt (vorher 20 €). Beträge darüber sind ein klares Indiz für Altbestand-Software oder Fehlkalibrierung der Buchhaltung.
Wer haftet für Fehler in der Notarrechnung?
Der Notar als Berufsträger. Bei nachweisbar fehlerhafter Berechnung besteht ein Anspruch auf Korrektur (formlos oder über § 127 GNotKG). Schadensersatzansprüche bei vorsätzlicher Falschberechnung sind selten und gehören zur anwaltlichen Bewertung.
Wie reklamiere ich eine fehlerhafte Notarrechnung?
Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat mit Verweis auf die konkrete KV-Nummer und den Paragrafen. Bleibt es streitig: Einwendung nach § 127 GNotKG, dann Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht (Frist 2 Wochen).
Sind Cent-Beträge in Notarrechnungen verhandelbar?
Nein. Notargebühren sind nach § 92 Abs. 1 GNotKG auf den vollen Cent gerundet, aber öffentlich-rechtlich gebunden. Der Notar darf weder unter noch über dem Gesetz abrechnen.
Kann der Notar nachträglich korrigieren?
Ja. Stellt der Notar selbst einen Fehler fest oder akzeptiert eine Korrekturbitte, sendet er einen geänderten Kostenbescheid. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet bzw. verrechnet.
Wie verhindere ich Fehler in zukünftigen Rechnungen?
Drei Praxisschritte: (1) Kaufverträge mit Inventarausweis sauber strukturieren, (2) bei der Beurkundung selbst auf die KV-Nummern achten, (3) Rechnung vor Zahlung gegen Tabelle B prüfen oder durch NotarCheck prüfen lassen.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

Rechnung prüfenWeitere Beiträge