Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die technische Zweitprüfung von Notarrechnungen zwischen der Digital4X GmbH, Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim, Betreiberin der Plattform NotarCheck (nachfolgend „Anbieter") und Mandanten, Kanzleien sowie Unternehmen (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistung

Der Anbieter prüft die vom Kunden hochgeladene Notarrechnung (Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG) gegen die Vorgaben des GNotKG, insbesondere Tabelle B und das Kostenverzeichnis (Anlage 1). Der Befund umfasst die Markierung etwaiger Abweichungen, eine Zuordnung zum einschlägigen Paragrafen und eine kurze Begründung.

Die Prüfung ist keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG. Sie ersetzt insbesondere nicht die anwaltliche Vertretung und keine Tätigkeit eines Notars im Sinne der BNotO.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: Der Kunde lädt die Dokumente hoch, akzeptiert diese AGB und die Datenschutzerklärung und schließt anschließend den Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Bezahlung zustande; der Anbieter bestätigt den Eingang der Zahlung per E-Mail und beginnt unmittelbar mit der Prüfung.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Einzelprüfung: 58 € einmalig (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
  • Volumen / Kanzleien: nach individuellem Angebot
  • Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Irland). Akzeptierte Zahlungsmittel sind die jeweils im Checkout angezeigten Kartenmarken (u. a. Visa, Mastercard). Stripe stellt eine elektronische Zahlungsbestätigung bereit.
  • Kanzleien können nach gesonderter Vereinbarung gegen Volumenvertrag per Rechnung zahlen.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Da die Prüfung in der Regel zeitnah nach Eingang der Dokumente erstellt wird und der Kunde ein unmittelbares Interesse an einer zügigen Bearbeitung hat, stimmt der Kunde mit Absenden des Auftrags ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt, sobald der Anbieter die Prüfung vollständig erbracht und den Befund zur Verfügung gestellt hat. Solange der Befund noch nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag formfrei widerrufen (z. B. per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse); in diesem Fall wird der bezahlte Betrag anteilig, abzüglich der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung, erstattet.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die hochgeladenen Dokumente lesbar, vollständig und unverändert sind und er zur Übermittlung berechtigt ist. Der Kunde versichert insbesondere, dass keine Rechte Dritter der Übermittlung entgegenstehen.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.

Da der Befund keine Rechtsberatung ist, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die rechtliche Durchsetzbarkeit der markierten Positionen. Eine etwaige rechtliche Auseinandersetzung mit dem Notariat liegt in der Verantwortung des Kunden.

§ 8 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung. Dokumente werden 30 Tage nach Abschluss der Prüfung automatisch gelöscht.

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam (salvatorische Klausel).