Beim Hauskauf sind die Notarkosten der zweitgrößte Nebenkostenposten direkt nach der Grunderwerbsteuer. Bei 400.000 € Kaufpreis liegen Notar- und Grundbuchkosten typischerweise zwischen 6.000 € und 7.500 €, also etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wir rechnen jede Position vor, zeigen die Stufentabelle von 100.000 € bis 1 Mio. €, klären wer zahlt und wann Sondertarife greifen, alles nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025).
Diese Seite liefert die Plausibilitäts-Marke — typische Spannen pro Kaufpreis als Maßstab, was bei Ihrem Vertrag zu erwarten ist. Wenn die konkrete Notarrechnung bereits vorliegt und Position für Position geprüft werden soll, gehört das in Notarrechnung Hauskauf prüfen oder direkt in die 58-€-Detailprüfung.
Hinweis. Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Lage nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109) und gilt für alle Notariate in Deutschland einheitlich. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Geprüft durch unsere Redaktion Recht, Stand Mai 2026.
Notarkosten Hauskauf nach Kaufpreis, Tabelle 100.000 € bis 1.000.000 €
Tabelle B des GNotKG ist degressiv: Der absolute Betrag steigt mit dem Kaufpreis, der prozentuale Anteil sinkt jedoch. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Notar- und Grundbuchkosten für acht Stufen, jeweils mit Finanzierung über eine Grundschuld in Höhe von 80 % des Kaufpreises. Stand: GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (01.06.2025), Werte gerundet auf volle Euro.
| Kaufpreis | Notar netto | USt 19 % | Notar brutto | Grundbuch | Gesamt | % vom Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 1.143 € | 217 € | 1.360 € | 690 € | 2.050 € | 2,05 % |
| 150.000 € | 1.530 € | 291 € | 1.821 € | 925 € | 2.746 € | 1,83 % |
| 200.000 € | 1.917 € | 364 € | 2.281 € | 1.160 € | 3.441 € | 1,72 % |
| 300.000 € | 2.642 € | 502 € | 3.144 € | 1.625 € | 4.769 € | 1,59 % |
| 400.000 € | 3.367 € | 640 € | 4.007 € | 2.029 € | 6.036 € | 1,51 % |
| 500.000 € | 4.013 € | 762 € | 4.775 € | 2.395 € | 7.170 € | 1,43 % |
| 750.000 € | 5.678 € | 1.079 € | 6.757 € | 3.418 € | 10.175 € | 1,36 % |
| 1.000.000 € | 7.358 € | 1.398 € | 8.756 € | 4.388 € | 13.144 € | 1,31 % |
Die Werte gelten für den Standardfall: Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung (80 % des Kaufpreises), Vollzug und Auslagenpauschale. Beim Barkauf entfallen die Grundschuld-Positionen, die Notarkosten sinken dann um rund 35 bis 40 Prozent (eigener Abschnitt weiter unten). Wer den eigenen Kaufpreis genauer durchrechnen will, findet die vollständige Stufentabelle in GNotKG Tabelle B 2026 oder nutzt unseren Notarkostenrechner.
Beispielrechnung 400.000 €, jede Position einzeln
Annahmen: Kaufpreis 400.000 €, Finanzierung über Grundschuld 320.000 € (80 %), keine Sonderfälle wie Erbbaurecht, Inventar separat oder Bauträger. Werte gerundet auf zwei Nachkommastellen, Stand GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (01.06.2025).
Notarkosten
| Position | KV-Nr. | Faktor | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 21100 | 2,0 | 400.000 € | 1.570,00 € |
| Vollzug der Urkunde | 22110 | 0,5 | 400.000 € | 392,50 € |
| Auflassungsvormerkung | 21201 | 0,5 | 400.000 € | 392,50 € |
| Beurkundung Grundschuldbestellung | 21200 | 1,0 | 320.000 € | 655,00 € |
| Vollzug Grundschuld | 22110 | 0,5 | 320.000 € | 327,50 € |
| Auslagenpauschale | 32001 | — | — | 30,00 € |
| Zwischensumme netto | 3.367,50 € | |||
| Umsatzsteuer 19 % | UStG | 639,83 € | ||
| Notar gesamt | 4.007,33 € |
Die fünf Hauptpositionen bilden über 99 Prozent der Notarrechnung beim Standard-Hauskauf ab. Tauchen weitere Posten auf, etwa eine Betreuungsgebühr (KV 22200, Faktor 0,5) oder Beglaubigungen (KV 25100, Faktor 0,2, max. 70 €), gehören diese hinterfragt. Mehr dazu im Beitrag Notarrechnung Hauskauf, Aufschlüsselung.
Käufer oder Verkäufer zahlt die Notarrechnung?
Die wohl am häufigsten gestellte Frage vor dem Beurkundungstermin. Die kurze Antwort: Der Käufer zahlt, in der Regel. Die lange Antwort verlangt zwei Unterscheidungen: Außenverhältnis (gegenüber dem Notar) und Innenverhältnis (zwischen den Vertragsparteien).
Außenverhältnis nach § 29 GNotKG
Gegenüber dem Notariat haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner. Konkret: Wenn der Käufer nicht zahlt, kann das Notariat die volle Summe vom Verkäufer einfordern, und umgekehrt. § 29 GNotKG nennt als Kostenschuldner ausdrücklich denjenigen, „der den Notar beauftragt hat oder dem die Tätigkeit zuzurechnen ist". Bei einem Kaufvertrag sind das technisch beide Parteien, weil beide den Vertrag schließen.
Innenverhältnis nach § 448 BGB
Wer die Kosten am Ende wirtschaftlich trägt, regelt das BGB. § 448 Abs. 2 BGB ordnet zu, dass „die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Übertragung des Eigentums" der Käufer trägt. Soweit der Kaufvertrag keine abweichende Vereinbarung enthält, ist das verbindlich. Die Kosten der Grundschuld trägt ohnehin der Käufer als Darlehensnehmer.
Abweichende Vereinbarungen
Wenn Käufer und Verkäufer im Innenverhältnis etwas anderes wollen (z. B. „beide tragen die Hälfte"), muss dies im Kaufvertrag explizit beurkundet werden. Eine mündliche Nebenabrede ist unwirksam, weil der Kaufvertrag selbst der notariellen Form bedarf (§ 311b BGB). Mehr Hintergrund: Wer prüft die Notarkosten?
Notar plus Grundbuchkosten getrennt, was ist der Unterschied?
Notar- und Grundbuchkosten erscheinen oft als ein Posten in Maklerexposés und Finanzierungsplänen, sind aber zwei rechtlich völlig getrennte Rechnungen.
- Notarkosten stammen vom Notariat, basieren auf GNotKG (Anlage 2 Tabelle B), enthalten Umsatzsteuer 19 % und sind formelle Kostenberechnungen nach § 19 GNotKG.
- Grundbuchkosten stammen vom Amtsgericht (Grundbuchamt), basieren auf GNotKG Hauptabschnitt 14 KV (Eintragungen im Grundbuch), enthalten keine Umsatzsteuer (hoheitliche Tätigkeit) und kommen als Justizkostenrechnung.
Die wichtigsten Grundbuchpositionen beim Hauskauf:
| Position | KV-Nr. | Faktor | Geschäftswert |
|---|---|---|---|
| Eintragung Eigentumswechsel | 14110 | 1,0 | Kaufpreis |
| Eintragung Grundschuld | 14121 | 1,0 | Nennbetrag Grundschuld |
| Eintragung Auflassungsvormerkung | 14150 | 0,5 | Kaufpreis |
| Löschung Vormerkung | 14143 | 0,5 | Kaufpreis |
| Löschung Altgrundschuld (Verkäufer) | 14140 | 0,5 | Restvaluta |
Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Grundschuld summieren sich die typischen Positionen 14110, 14121 und 14143 auf rund 2.030 €. Wenn der Verkäufer noch eine alte Grundschuld löschen muss, kommen je nach Restvaluta 100 bis 400 € hinzu. Details: Notarkosten Grundschuld.
Sonderfall Bauträgerkauf
Beim klassischen Hauskauf vom Privatverkäufer ist Geschäftswert = Kaufpreis. Beim Bauträgervertrag ändert sich das. Der Bauträger verkauft ein zu errichtendes oder gerade errichtetes Gebäude inklusive Grundstück, häufig kombiniert mit Sonderwünschen, Sonderausstattung oder Werkvertragsanteilen.
Geschäftswert nach § 47 GNotKG
Maßgeblich nach § 47 GNotKG ist der volle vertraglich vereinbarte Kaufpreis, also Grundstück plus Gebäude plus etwaige Sonderwünsche, sofern letztere im Bauträgervertrag mitbeurkundet werden. Anders als beim Verkauf zwischen Privaten zählt also nicht nur der „Grundstückspreis", sondern die Gesamtsumme.
MaBV-Pflichten
Zusätzlich verlangt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in § 3 die Absicherung der Käuferzahlungen, entweder durch eine Bankbürgschaft oder durch ratenweise Zahlung nach Baufortschritt. Die zugehörige Bürgschaftsurkunde wird vom Notar formell entgegengenommen und teilweise als separater Beurkundungsgegenstand abgerechnet. Auch das Teilfälligkeitssystem (sieben Raten nach Baufortschritt) führt regelmäßig zu zusätzlichen Vollzugsschritten und damit zu höheren Notarkosten.
In Summe liegt die Notarrechnung beim Bauträgervertrag in der Regel 10 bis 25 Prozent über der Rechnung für einen vergleichbaren Privatkauf. Wer einen Bauträgervertrag prüft, sollte daher gezielt auf die korrekte Geschäftswertbildung achten. Mehr: Geschäftswert GNotKG.
Sonderfall Barkauf ohne Finanzierung
Wenn Sie ohne Bank kaufen, entfallen zwei Hauptpositionen: Beurkundung Grundschuld (KV 21200) und der zugehörige Vollzug (KV 22110). Damit sinkt der Anteil des Notars deutlich. Zum Vergleich:
| Kaufpreis | Notar mit Grundschuld 80 % | Notar Barkauf | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 2.281 € | 1.375 € | −40 % |
| 300.000 € | 3.144 € | 1.890 € | −40 % |
| 400.000 € | 4.007 € | 2.420 € | −40 % |
| 500.000 € | 4.775 € | 2.876 € | −40 % |
| 1.000.000 € | 8.756 € | 5.254 € | −40 % |
Beim Barkauf bleiben Beurkundung Kaufvertrag (KV 21100, Faktor 2,0), Vollzug (KV 22110, Faktor 0,5), Auflassungsvormerkung (KV 21201, Faktor 0,5) und Auslagenpauschale. Die Grundbuchkosten sinken ebenfalls, weil die Eintragung der Grundschuld (KV 14121) entfällt. Das spart bei 400.000 € rund 655 € Grundbuchgebühr zusätzlich.
Wenn der Kaufvertrag platzt, KV 21302
Es passiert selten, aber es passiert: Der Kaufvertrag ist beurkundet, dann scheitert die Finanzierung, der Verkäufer springt ab oder beide Parteien lösen sich einvernehmlich. Was der Notar verlangen darf, regelt das Kostenverzeichnis.
Halbe Gebühr nach KV 21302
Wird ein bereits beurkundeter Vertrag aufgehoben, sieht das KV unter KV 21302 eine 0,5-Beurkundungsgebühr für die Aufhebung vor, zusätzlich zur ursprünglichen Beurkundung. Der einmal beurkundete Kaufvertrag bleibt voll vergütungspflichtig, die Aufhebung kommt als eigener Akt obendrauf.
Wenn die Beurkundung scheitert
Wird der Termin abgebrochen, bevor unterschrieben ist (z. B. weil eine Partei nicht erscheint oder die Finanzierungszusage fehlt), entstehen nach KV 21302 ebenfalls Kosten, allerdings nur in Höhe einer halben Beurkundungsgebühr aus dem geplanten Geschäftswert. Auslagen für vorbereitete Entwürfe bleiben separat abrechenbar.
Wer trägt die Kosten?
Im Außenverhältnis weiterhin beide Parteien gesamtschuldnerisch (§ 29 GNotKG). Im Innenverhältnis hängt es davon ab, wer den Vertragsabbruch zu verantworten hat. In der Praxis einigen sich Käufer und Verkäufer regelmäßig auf eine hälftige Teilung, weil eine zweifelsfreie Schuldzuweisung selten möglich ist. Wer Verträge unterschreibt, sollte daher eine Finanzierungszusage verbindlich in der Tasche haben, bevor er den Beurkundungstermin macht.
Notarkosten Hauskauf selbst berechnen in 5 Schritten
Mit den fünf folgenden Schritten kommen Sie in unter 15 Minuten auf einen belastbaren Schätzwert für Ihre eigene Notarrechnung, bevor der Notar überhaupt rechnet. Wer es noch schneller will: Unser Notarkostenrechner macht das in Sekunden, mit allen Stufen aus Tabelle B.
- Geschäftswerte festlegen. Kaufpreis aus dem Vertrag (§ 47 GNotKG). Inventar wie Küche oder Einbaumöbel, sofern separat ausgewiesen, abziehen. Nennbetrag der Grundschuld aus der Finanzierungszusage übernehmen (§ 53 GNotKG).
- 1,0-Gebühr aus Tabelle B ablesen. In Tabelle B (Anlage 2 GNotKG) zum jeweiligen Geschäftswert die einfache Gebühr nachschlagen. Beispiel 400.000 € ergibt 785 €, 320.000 € ergibt 655 €.
- Faktoren multiplizieren. Kaufvertrag 2,0, Auflassungsvormerkung 0,5, Vollzug 0,5, Grundschuld 1,0, Vollzug Grundschuld 0,5. Summe ist Ihre Netto-Notargebühr.
- Auslagen und Umsatzsteuer addieren. 20 € Pauschale (KV 32001), dann 19 % auf alles drauf.
- Grundbuchkosten separat rechnen. Eintragung Eigentum (1,0 aus Kaufpreis), Eintragung Grundschuld (1,0 aus Nennbetrag), Löschung Vormerkung (0,5). Keine Umsatzsteuer.
Fünf typische Fehlerquellen beim Hauskauf
- Inventar nicht aus Kaufpreis herausgerechnet. Wenn die Küche im Kaufvertrag mit 8.000 € separat ausgewiesen ist, mindert sie den Geschäftswert nach § 47 GNotKG.
- Auslagenpauschale über 20 €. KV 32001 ist nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 auf 20 € gedeckelt. Beträge wie „45 € Porto und Telefon" sind unzulässig.
- Vollzugsgebühr doppelt. KV 22110 darf nicht zusätzlich zur Beurkundung berechnet werden, wenn der Vollzug bereits Bestandteil der Hauptgebühr ist.
- Falscher Geschäftswert bei Grundschuld. Maßgeblich nach § 53 GNotKG ist der Nennbetrag, nicht die Darlehenssumme inklusive Zinsen oder Nebenleistungen.
- Betreuungsgebühr ohne Anlass. KV 22200 (Faktor 0,5) ist nicht der Standardfall, sie braucht eine konkret begründete Tätigkeit, die nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 ausdrücklich im Kostenbescheid benannt werden muss. Verwechslung mit KV 25100 (Unterschriftsbeglaubigung, Faktor 0,2, max. 70 €) ist eine häufige Fehlerquelle.
415 € Abweichung bei 520.000 € Kaufpreis
Im April 2026 prüften wir die Notarrechnung eines Käuferpaars aus dem Großraum Stuttgart. Kaufpreis 520.000 €, Finanzierung 380.000 € Grundschuld, gemeinsame Einbauküche zum Kaufpreis 12.000 € im Vertrag separat ausgewiesen. Die Notarrechnung lag bei 5.398 € brutto.
- Inventar nicht abgezogen. Die Beurkundungsgebühr KV 21100 wurde aus 520.000 € statt korrekt 508.000 € gerechnet, 38 € zu viel.
- KV 32001 mit 50 € statt 20 €. Auslagenpauschale falsch, KostBRÄG-2025-Höchstbetrag (20 € nach Anlage 1 GNotKG, Stand 01.06.2025) ignoriert.
- KV 22200 mit 295 € Betreuung „im Vorfeld der Finanzierung", ohne konkrete Begründung. Der KostBRÄG-Standard verlangt eine explizit dokumentierte Tätigkeit über das Übliche hinaus.
Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat, Reaktion innerhalb von 11 Werktagen. Ergebnis: Korrigierte Rechnung über 4.983 €, Differenz 415 € als Gutschrift. Kosten der Prüfung: 58 €.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Kurze Antwort: Bei selbstgenutzter Immobilie nein, bei vermieteter teilweise. Die Notarkosten der Kaufvertrags-Beurkundung gehören zu den Anschaffungskosten und gehen über die Abschreibung in den Aufwand (3 % AfA für Wohngebäude ab Baujahr 2023). Die Notarkosten der Grundschuldbestellung sind dagegen sofort als Werbungskosten abziehbar, weil sie Finanzierungskosten (Geldbeschaffungskosten) darstellen — ständige BFH-Rechtsprechung zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG. Mehr: Notarrechnung steuerlich absetzbar.
Notarkosten Eigentumswohnung, was ist anders?
Beim Kauf einer Eigentumswohnung gelten dieselben Regeln nach Tabelle B GNotKG, aber drei Sonderpunkte tauchen regelmäßig auf:
- Aufteilungsplan und Teilungserklärung liegen bei der ETW bereits vor und sind kein zusätzlicher Beurkundungsgegenstand. Die Kosten dafür hat der Bauträger oder Erstverkäufer schon bezahlt.
- Verwalterzustimmung nach § 12 WEG. Erfordert die Gemeinschaftsordnung eine Zustimmung des Verwalters zum Verkauf, beurkundet oder beglaubigt der Notar diese Zustimmung separat. Die Gebühr richtet sich nach KV 21201 oder KV 21500 mit Faktor 0,5 aus dem Kaufpreis.
- Sondereigentum am Grundstücksanteil wird im Kaufpreis nicht herausgerechnet, weil es untrennbar mit dem Wohnungseigentum verbunden ist.
Eine ausführliche Anatomie speziell für ETW finden Sie unter Notarkosten Eigentumswohnung. Die Stufentabelle oben gilt 1:1 auch für die ETW, einschließlich der prozentualen Anteile.
Sonderfall Erbbaurecht
Beim Kauf eines Hauses auf Erbpacht-Grundstück gilt: Geschäftswert nach § 49 Abs. 2 GNotKG ist 80 Prozent der Summe aus dem Wert des belasteten Grundstücks und dem Wert der darauf errichteten Bauwerke. Der Erbbauzins selbst fließt nicht in den Geschäftswert ein. Die Notarkosten ergeben sich dann aus diesem Geschäftswert nach Tabelle B.
Wer ein Erbbaurecht erwirbt, sollte den vom Notariat angesetzten Geschäftswert besonders genau prüfen: Ein häufiger Fehler ist die Kapitalisierung des Jahres-Erbbauzinses (BewG-Logik) statt der 80-%-Summenregel des § 49 Abs. 2 GNotKG — das führt schnell zu mehreren hundert Euro Differenz in die eine oder andere Richtung.
Drei verbreitete Mythen zu Notarkosten
- Mythos 1: „Manche Notare sind günstiger als andere."
- Nein. § 125 GNotKG verbietet Rabatte und Aufschläge. Tabelle B GNotKG gilt bundesweit identisch. Wer „Vergleichsangebote" einholt, vergleicht entweder nur Auslagenpauschalen (max. 20 €) oder bekommt eine fehlerhafte Auskunft.
- Mythos 2: „Der Notar bekommt eine Provision wie der Makler."
- Nein. Notargebühren sind hoheitlich festgesetzte Beträge nach öffentlich-rechtlicher Tabelle. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts (§ 1 BNotO), kein Dienstleister im wirtschaftlichen Sinn. Eine Maklerprovision (typisch 3,57 % brutto) hat mit Notarkosten nichts zu tun.
- Mythos 3: „Wer den Notar kennt, zahlt weniger."
- Nein. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, neutral zu agieren und allen Beteiligten dieselben Gebühren zu berechnen. Sympathie, Bekanntschaft oder Familienverhältnis ändern die Tabelle B nicht. Im Gegenteil: Bei zu naher Beziehung kommt § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG (Mitwirkungsverbot) zum Tragen.
Notarkosten und Kaufnebenkosten im Gesamtbild
Die Notarrechnung ist nur ein Baustein der gesamten Kaufnebenkosten. Bei einem 400.000-€-Hauskauf in einem typischen Bundesland (z. B. NRW mit 6,5 % Grunderwerbsteuer) verteilen sich die Kosten so:
| Position | Betrag | % vom Kaufpreis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer (6,5 % NRW) | 26.000 € | 6,50 % |
| Maklerprovision (3,57 % brutto, hälftig) | 14.280 € | 3,57 % |
| Notar brutto | 4.007 € | 1,00 % |
| Grundbuch | 2.029 € | 0,51 % |
| Nebenkosten gesamt | 46.316 € | 11,58 % |
Der Notaranteil an den gesamten Nebenkosten liegt also bei rund 8,6 %. Im bundesweiten Schnitt sind Notar plus Grundbuch der drittgrößte Block, hinter Grunderwerbsteuer und Maklerprovision. Anders als die ersten beiden lassen sich Notarkosten aber auf den Euro genau nachrechnen, weil sie öffentlich-rechtlich definiert sind.
Notarkosten vs. Steuer, was ist wann absetzbar?
Die Frage „Sind Notarkosten absetzbar?" hat keine pauschale Antwort. Es kommt auf die Nutzung der Immobilie an:
- Eigennutzung. Notarkosten sind nicht einkommensteuerlich absetzbar. Auch nicht als Handwerkerleistung, weil sie keine handwerkliche Tätigkeit sind.
- Vermietung. Aufgeteilt nach Anlass. Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags zählen zu den Anschaffungsnebenkosten, gehen also über die AfA (3 % p. a. ab Baujahr 2023) auf 33 Jahre verteilt in den Aufwand. Notarkosten für die Beurkundung der Grundschuld sind dagegen Finanzierungskosten (Geldbeschaffungskosten) und nach ständiger BFH-Rechtsprechung in voller Höhe sofort als Werbungskosten absetzbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG).
- Gewerbliche Nutzung. Beide Notarrechnungs-Teile sind Betriebsausgaben, mit derselben Aufteilung zwischen AfA (Kauf) und sofortigem Abzug (Grundschuld).
Eine vollständige steuerliche Einordnung mit Buchungsbeispielen finden Sie in Notarrechnung steuerlich absetzbar.
Notarkosten und Finanzierung, drei Praxis-Tipps
Wer eine Immobilie finanziert, sollte die Notarkosten von Anfang an mit einplanen. Banken finanzieren Nebenkosten in der Regel nicht mit, sondern verlangen sie als Eigenkapital-Anteil.
- Tipp 1, Liquiditätsplanung. Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen bei rund 1,5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 6.000 €, die binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung anstehen. Sie sollten als Teil des Eigenkapital-Puffers verfügbar sein, nicht aus dem Darlehen kommen.
- Tipp 2, Zeitpunkt der Grundschuld. Manche Banken bestehen darauf, dass die Grundschuld direkt im Kaufvertragstermin mitbeurkundet wird, andere erlauben einen Folgetermin. Die zweite Variante spart keine Gebühr (KV 21200 fällt so oder so an), kann aber zu zusätzlichen Auslagen für zwei Termine führen.
- Tipp 3, Vor- und Nachfinanzierung. Wird der Kauf in zwei Tranchen finanziert (z. B. KfW plus Hausbank), entstehen zwei Grundschulden mit jeweils eigener Beurkundungs- und Vollzugsgebühr. Wenn beide in einem Termin mitbeurkundet werden, lohnt es sich zu prüfen, ob nicht eine konsolidierte Grundschuld günstiger gewesen wäre.
Was passiert mit der Rechnung, Position für Position?
Nach der Beurkundung läuft das Notariat einen festen Ablauf ab, jede Vollzugshandlung wird intern dokumentiert und mündet später in eine Rechnungsposition. Wer den Ablauf kennt, versteht die Reihenfolge der Beträge auf der Rechnung.
- Auflassungsvormerkung beantragen. Direkt nach Beurkundung. Sichert dem Käufer den Eigentumsanspruch. KV 21201, Faktor 0,5.
- Grundschuldbestellung beurkunden. Meist im selben Termin. KV 21200, Faktor 1,0.
- Antrag Grundbuchamt einreichen. Vollzug von Auflassungsvormerkung und Grundschuld. KV 22110 je 0,5.
- Negativzeugnis Vorkaufsrecht einholen. Bei Gemeinden mit Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB). Die Kosten der Gemeinde sind kein Notar-Posten, sondern Auslage.
- Kaufpreis-Zahlungsfreigabe. Sobald Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, Negativzeugnis vorliegt und Altlasten geklärt sind, schickt das Notariat die Zahlungsfälligkeits-Mitteilung an den Käufer.
- Eigentumsumschreibung beantragen. Nach Zahlung des Kaufpreises und Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Erfolgt nicht als separate Notar-Gebühr, gehört zu KV 22110.
- Schlussrechnung erstellen. Nachdem alle Vollzugsschritte erledigt sind, erstellt das Notariat die Kostenberechnung nach § 19 GNotKG. Dauer ab Beurkundung: typisch 4 bis 6 Wochen.
Verzögerungen treten am häufigsten bei Schritt 5 auf: Wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht innerhalb von 2 Monaten ausgeübt hat, gilt es als nicht ausgeübt, das Notariat kann aber bis dahin keine Zahlungsfälligkeit auslösen. Wer auf die Schlussrechnung wartet, sollte ggf. bei der zuständigen Gemeinde nachfassen.
Wann lohnt die Prüfung?
Bei einer Notarrechnung von 4.000 € rechnet sich eine 58-€-Prüfung schon ab einer Abweichung im niedrigen zweistelligen Bereich. Aggregierte Befundquoten und durchschnittliche Korrekturbeträge aus der NotarCheck-Pilotphase veröffentlichen wir, sobald eine valide Stichprobe vorliegt. Eine vollständige Beschreibung der Rechnungsstruktur findet sich im verwandten Beitrag Notarrechnung Hauskauf, Aufschlüsselung und Fristen.
Drei Konstellationen, bei denen sich die Prüfung statistisch besonders auszahlt: Bauträgerverträge (höhere Geschäftswerte, häufigere Geschäftswert-Fehler), Kaufverträge mit Inventar (oft nicht herausgerechnet) und Käufe mit Altgrundschuld-Löschung (separat zu rechnen, häufig fehlerhaft kumuliert).
Häufig vergessen: die Nebenposten neben dem Notar
Neben der eigentlichen Notarrechnung tauchen beim Hauskauf weitere kleine Posten auf, die mit dem Notariat zu tun haben, aber separat berechnet werden. Wer die Gesamtkosten plant, sollte sie nicht übersehen:
- Negativzeugnis Vorkaufsrecht. 10 bis 50 € je Gemeinde, abhängig vom Bundesland und der Größe der Kommune.
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch. KV 14150, Faktor 0,5 aus dem Kaufpreis. Bei 400.000 € sind das 392,50 €.
- Löschung der Auflassungsvormerkung nach Eigentumsumschreibung. KV 14143, Faktor 0,5. Bei 400.000 € ebenfalls 196,25 € (halber Wert, da die Vormerkung nach Eintragung des Eigentums obsolet wird).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Kostenfrei.
- Löschung Altgrundschuld. Hat der Verkäufer noch eine Grundschuld, muss diese gelöscht werden. Die Löschungsbewilligung ist meist eine Beglaubigung (KV 25100 Faktor 0,2), 20 bis 60 € beim Notar; die Löschung selbst kostet im Grundbuch KV 14140 mit Faktor 0,5 aus der Restvaluta.
In der Praxis schlagen diese Posten mit zusammengenommen 50 bis 200 € zu Buche. Sie tauchen in der Notarrechnung als „Auslagen" auf, sofern das Notariat sie vorgestreckt hat. Wer die Notarrechnung prüft, sollte diese Beträge nicht doppelt rechnen: Sie sind durchlaufende Posten, nicht Notargebühren.
Sie wollen Ihre Notarrechnung beim Hauskauf nicht selbst prüfen? NotarCheck prüft jede Position gegen Tabelle B GNotKG, schriftlich, mit Paragrafen- und KV-Zuordnung. Rechnung jetzt hochladen →
Notarkosten Hauskauf berechnen
Kaufpreis eingeben — Schätzung der Beurkundungs- und Vollzugsgebühr nach Tabelle B GNotKG plus Grundbuchgebühren. Wahlweise inkl. Grundschuld.
- Netto Gebühren
- 3.307,50 €
- Auslagenpauschale
- 20,00 €
- Umsatzsteuer
- 632,23 €
Einzelpositionen
| KV-Nr. | Beschreibung | Satz | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| KV 21100 | Beurkundung Kaufvertrag | 2.0 | 400.000,00 € | 1.570,00 € |
| KV 22110 | Vollzug der Urkunde | 0.5 | 400.000,00 € | 392,50 € |
| KV 21201 | Auflassungsvormerkung | 0.5 | 400.000,00 € | 392,50 € |
| KV 21200 | Beurkundung Grundschuld | 1.0 | 320.000,00 € | 635,00 € |
| KV 22110 | Vollzug Grundschuld | 0.5 | 320.000,00 € | 317,50 € |
| Auslagenpauschale (KV 32001) | - | - | 20,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | - | - | 632,23 € | |
| Brutto-Summe | - | - | 3.959,73 € |
Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.
Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Prozent?
Wie viel Notarkosten beim Hauskauf 400.000 €?
Was kosten 300.000 € / 400.000 € / 500.000 € Hauskauf beim Notar?
Was kostet der Notar bei 300.000 €?
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf, Käufer oder Verkäufer?
Sind Notarkosten beim Hauskauf in der Grunderwerbsteuer enthalten?
Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grundbuchkosten?
Sind Notarkosten beim Hauskauf verhandelbar?
Warum kostet ein Bauträgerkauf mehr Notar?
Was passiert mit den Notarkosten, wenn der Kaufvertrag platzt?
Wann ist die Notarrechnung beim Hauskauf fällig?
Was kostet der Notar beim Barkauf ohne Finanzierung?
Wie kann ich die Notarrechnung beim Hauskauf prüfen lassen?
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