Notarkosten Eigentumswohnung 2026, vollständige Aufschlüsselung beim Kauf
Beim Wohnungskauf fragen sich viele: Sind die Notarkosten bei einer Eigentumswohnung anders als beim Hauskauf? Die kurze Antwort: Nein. Die Langform mit konkreten Zahlen und einigen wichtigen Sonderfällen folgt.
Grundkalkulation, am Beispiel 300.000 € Wohnung
Annahme: Kaufpreis 300.000 €, Finanzierung über Grundschuld 240.000 € (80 %), Standard-Vorgang ohne Sonderfälle.
Notarkosten
| Position | KV | Faktor | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 21100 | 2,0 | 300.000 € | 1.317 € |
| Vollzug der Urkunde | 22110 | 0,5 | 300.000 € | 358 € |
| Auflassungsvormerkung | 21201 | 0,5 | 300.000 € | 358 € |
| Grundschuldbestellung | 21200 | 1,0 | 240.000 € | 541 € |
| Vollzug Grundschuld | 22110 | 0,5 | 240.000 € | 270 € |
| Auslagenpauschale | 32001 | - | - | 30 € |
| USt 19 % | - | - | - | 536 € |
| Notar gesamt | - | - | - | 3.352 € |
Grundbuchkosten (separat)
| Position | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|
| Auflassungsvormerkung | 300.000 € | 358 € |
| Eigentumsumschreibung | 300.000 € | 658 € |
| Grundschuld-Eintragung | 240.000 € | 541 € |
| Löschung Vormerkung | 300.000 € | 165 € |
| Grundbuch gesamt | - | 1.693 € |
Summe Notar + Grundbuch: ≈ 5.045 €, also 1,68 % des Kaufpreises.
Beispiele für andere Kaufpreise
| Kaufpreis | Notar (inkl. Grundschuld 80 %) | Grundbuch | Summe | % vom Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| 150.000 € | 1.985 € | 990 € | 2.975 € | 1,98 % |
| 200.000 € | 2.485 € | 1.230 € | 3.715 € | 1,86 % |
| 300.000 € | 3.352 € | 1.693 € | 5.045 € | 1,68 % |
| 400.000 € | 4.007 € | 2.058 € | 6.036 € | 1,51 % |
| 500.000 € | 4.835 € | 2.448 € | 7.283 € | 1,46 % |
Die Tabelle B ist degressiv, bei höheren Kaufpreisen sinkt der prozentuale Anteil leicht.
Wohnungskauf vs. Hauskauf, was ist anders?
Wichtige Unterschiede in der Kostenkalkulation:
- Teilungserklärung: Bei Neubau-Erstverkauf bereits im Kaufpreis enthalten. Bei Umwandlungen oder Anpassungen kann eine eigene Beurkundung anfallen.
- WEG-Verwaltung: Erste Hausgeld-Vorauszahlung und Übernahmeprotokoll sind nicht beim Notar geregelt, kosten dort nichts extra.
- Sondernutzungsrechte: Wenn Stellplätze, Kellerräume oder Gartenanteile separat zugeordnet werden, kann das den Geschäftswert leicht erhöhen.
- Grundschuld oft niedriger: Bei Wohnungen typisch 60 bis 80 % Beleihung statt 80 bis 100 % bei Häusern → leicht niedrigere Notarkosten am Grundschuld-Anteil.
Drei typische Abweichungen in Wohnungskauf-Rechnungen
- Inventar nicht aus Kaufpreis herausgerechnet. Wenn die Einbauküche im Kaufvertrag mit 8.000 € separat ausgewiesen ist, mindert sie den Notar-Geschäftswert.
- Stellplatz doppelt berechnet. Wenn der Stellplatz schon im Kaufpreis enthalten ist und nochmal separat als Beurkundungs-Position auftaucht, ist das prüfwürdig.
- Auslagenpauschale > 30 €. Seit KostRÄG 2025 bei 30 € gedeckelt, vorher 20 €.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Unterscheiden sich Notarkosten bei Wohnung vs. Haus?
Sind Notarkosten beim Wohnungskauf verhandelbar?
Wer zahlt die Notarkosten beim Wohnungskauf?
Was kostet die Teilungserklärung beim Wohnungskauf?
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