← Wissen
Praxis

Notarkosten Bauträgervertrag 2026: Tabelle & MaBV § 3

18. Mai 2026 · 15 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Notarkosten für einen Bauträgervertrag liegen rund 30 bis 50 % höher als bei einem Standard-Hauskauf gleichen Kaufpreises, weil zusätzliche Treuhand- und Vollzugsleistungen nach KV 22113 anfallen. Der Geschäftswert ist nach § 47 GNotKG der volle Kaufpreis (Grundstück plus Bauleistung). Bei 400.000 € Kaufpreis fallen rund 2.500 bis 3.000 € Notarkosten an (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Verhandelbar sind die Gebühren nach § 125 GNotKG nicht.
+30–50 %Mehrkosten gegenüber Standard-Kauf
KV 22113Treuhandgebühr Bauträger
0,5typischer Faktor Treuhand
MaBV § 37 Raten gesetzlich
~3.000 €Notarkosten 400 k Bauträger

Bauträgerverträge sind die kostenintensivste Standard-Notarurkunde im deutschen Immobilienmarkt. Wer eine neu errichtete Wohnung oder ein neu gebautes Haus direkt vom Bauträger erwirbt, zahlt regelmäßig 30 bis 50 % mehr Notarkosten als bei einem klassischen Bestandskauf gleichen Kaufpreises, weil die Bauträger-Konstellation eine Reihe von Zusatzpositionen auslöst. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, warum das so ist, was § 36 Abs. 2 GNotKG und § 3 MaBV bedeuten, wie KV 22113 funktioniert, und wann eine Prüfung der Bauträger-Notarrechnung sich lohnt.

Kurze Antwort. Beim Bauträgervertrag fallen neben der Beurkundungsgebühr (KV 21100, Faktor 2,0 auf den Kaufpreis) zusätzliche Vollzugs- und Treuhandgebühren an: KV 22110 (Vollzug, 0,5), KV 22113 (Treuhand Bauträger, 0,5) sowie regelmäßig die Beurkundung der Grundschuld (KV 21200) und Auflassungsvormerkung (KV 21201). Bei 400.000 € Kaufpreis sind das rund 2.700 € allein für den Bauträgervertrag, plus rund 700 € für die Finanzierungs-Grundschuld. Verhandelbar ist davon nichts (§ 125 GNotKG).

Hinweis. Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Lage nach GNotKG, MaBV und BGB in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Konkrete Bauträgerverträge enthalten oft Sonderklauseln (Wärmegeräte-Pakete, Sonderausstattungen), die separat zu bewerten sind. Eine individuelle Vertragsprüfung ersetzen wir nicht. Redaktion Recht, Stand Mai 2026.

Was ist ein Bauträgervertrag und warum ist er teurer?

Ein Bauträgervertrag im rechtlichen Sinne (§ 650u BGB) liegt vor, wenn ein Bauträger Ihnen ein Grundstück verkauft und gleichzeitig die Verpflichtung übernimmt, darauf ein Gebäude zu errichten. Es handelt sich also um eine Kombination aus Kauf und Werkvertrag in einer einzigen Urkunde. Der Notar muss beide Vertragsteile beurkunden, prüfen und vollziehen.

Daraus ergibt sich die typische Kostendynamik: Während ein Bestandskauf in der Notarrechnung etwa fünf bis sechs Positionen aufweist (Beurkundung, Vollzug, Auflassungsvormerkung, Auslagen, ggf. Grundschuld), umfasst ein Bauträgervertrag häufig sieben bis neun Positionen. Hinzu kommt die Tatsache, dass Bauträger üblicherweise mit hohen eigenen Grundschulden auf dem Grundstück arbeiten, die im Rahmen des Kaufs lastenfrei gestellt werden müssen, eine Treuhandaufgabe, die nach KV 22113 zusätzlich vergütet wird.

§ 3 MaBV: Der Ratenplan und seine Bedeutung für die Notarkosten

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Erwerber von Bauträgerleistungen davor, in Vorleistung zu treten, ohne entsprechende Bauleistung zu erhalten. § 3 Abs. 2 MaBV schreibt einen Ratenplan in sieben festen Stufen vor:

Rate Voraussetzung Anteil Gesamtkaufpreis
1nach Beginn der Erdarbeiten30 %
2nach Fertigstellung Rohbau, Zimmerei28 %
3nach Herstellung Dachflächen, Rinnen5,6 %
4nach Installation Rohinstallation Heizung, Sanitär8,4 %
5nach Fenster, Innenputz11,2 %
6nach Estrich, Innenausbau8,4 %
7nach Fertigstellung8,4 %

Der Notar überwacht im Rahmen seiner Treuhandtätigkeit, dass der Erwerber Raten nur dann freigibt, wenn die jeweilige Stufe nachweislich erreicht ist. Genau diese Aufgabe rechtfertigt die separate Treuhand-Gebühr KV 22113.

§ 47 GNotKG: Geschäftswert beim Bauträgervertrag

Im Bauträgervertrag stehen typischerweise drei bis fünf Erklärungen nebeneinander: der schuldrechtliche Kauf, die dingliche Auflassung, die Auflassungsvormerkung, die Bestellung des Mit­eigentumsanteils und teilweise die Teilungserklärung nach WEG. Maßgeblich für den Geschäftswert ist § 47 GNotKG (Kauf): Der Kaufpreis ist der Geschäftswert. Beim Bauträgervertrag heißt das: Grundstück plus Bauleistung in voller Höhe.

§ 36 GNotKG ist demgegenüber die allgemeine Auffang-Regel zur Wertbestimmung nach Ermessen (Abs. 1) bzw. der Default-Wert 5.000 € (Abs. 3). Sie wird nur subsidiär herangezogen, wenn keine speziellere Norm greift. Für den Bauträgerkauf ist § 47 die richtige Norm. Trotzdem fallen für Nebengeschäfte mit eigenem Geschäftswert separate Gebühren an, etwa für die Grundschuld (§ 53 GNotKG, eigener Geschäftswert = Nennbetrag) oder den Treuhandauftrag.

Tabelle: Notarkosten Bauträgervertrag nach Kaufpreis

Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte für einen Standard-Bauträgervertrag (Wohnung in Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus, Standard-Ausstattung, ein Bauträger, ein Erwerberpaar, eine Finanzierung). Sonderkonstellationen (Mehrere Erwerber, Auslandsbezug, exotische Ausstattungs-Pakete) können um 10 bis 20 % nach oben abweichen.

Kaufpreis Beurkundung KV 21100 Vollzug KV 22110 Auflassungsvm. Treuhand KV 22113 Gesamt brutto
200.000 €870 €218 €218 €~218 €~1.830 €
300.000 €1.270 €318 €318 €~318 €~2.650 €
400.000 €1.570 €393 €393 €~393 €~3.280 €
500.000 €1.870 €468 €468 €~468 €~3.900 €
750.000 €2.670 €668 €668 €~668 €~5.570 €
1.000.000 €3.470 €868 €868 €~868 €~7.250 €

Hinweise: 1,0-Gebühren aus Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Gesamt brutto inklusive Auslagenpauschale (20 €), 19 % USt und ohne Grundschuld-Kosten. Die Treuhandgebühr KV 22113 hängt vom konkreten Treuhand-Geschäftswert ab (oft 50 bis 100 % des Kaufpreises). Der Spielraum kann ±20 % betragen.

KV 22113: Die Treuhandgebühr beim Bauträger

KV 22113 GNotKG regelt die Vergütung des Notars für „Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Treuhandauftrags". Beim Bauträgerkauf bedeutet das konkret: Der Notar überwacht, dass Sie als Erwerber den Kaufpreis nur nach MaBV-Raten freigeben, dass der Bauträger seine Sicherheiten (Bürgschaft, Lastenfreistellungsverpflichtung) erfüllt, und dass am Ende eine lastenfreie Grundstücksübertragung möglich ist.

Faktor: 0,5 (Standard). Geschäftswert: meist der Kaufpreis oder ein Teilbetrag davon. Bei 400.000 € Kaufpreis und Faktor 0,5 ergibt das rund 440 € Treuhandgebühr (netto). Brutto plus USt sind das rund 520 €.

Achtung: KV 22113 darf nicht zusätzlich zu KV 22110 (allgemeine Vollzugsgebühr) für denselben Vorgang berechnet werden. Wenn beide Positionen auftauchen, muss der Notar dokumentieren, dass es sich um verschiedene Tätigkeiten handelt. Sonst liegt ein typischer Doppelansatz vor, der nach KV 22110 Detail beanstandet werden kann.

Bauträgervertrag vs. Standard-Kaufvertrag: Übersicht

Kriterium Bauträgervertrag Standard-Kauf
Beurkundungsgebühr KV 211002,0 (gleich)2,0
Vollzugsgebühr KV 221100,50,5
Treuhandgebühr KV 221130,5 (zusätzlich)
Auflassungsvormerkung KV 212010,50,5
Lastenfreistellungsüberwachungobligatorischnur falls Lasten
Vertragslänge typisch40–80 Seiten15–25 Seiten
Notarkosten gesamt typ.+30–50 %Basis

Sonderkonstellation: Erstkäufer im Bauträgermodell

Wer als Erstkäufer eine Eigentumswohnung von einem Bauträger erwirbt, der gerade das Haus baut, erhält in vielen Fällen zusätzlich eine Teilungserklärung nach § 8 WEG. Diese Teilungserklärung definiert die Mit­eigentumsanteile, das Sondereigentum und die Gemeinschaftsordnung. Sie wird typischerweise vom Bauträger einseitig erklärt und im Grundbuch eingetragen, bevor die einzelnen Wohnungen verkauft werden.

Für den Erwerber bedeutet das: Die Teilungserklärung ist Bestandteil der Kaufurkunde (per Bezugnahme), wird aber kostenmäßig nicht ein zweites Mal berechnet. Wenn die Teilungserklärung erst zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet wird (selten, aber möglich), wäre nach § 35 GNotKG der höchste Geschäftswert maßgebend.

Sind Bauträger-Notarkosten verhandelbar?

Nein. § 125 GNotKG untersagt jede Vereinbarung, die zur Folge hätte, dass der Notar weniger oder mehr als das gesetzlich Vorgeschriebene berechnet. Auch der Bauträger als Vermittler darf keine „Sammelrabatte" mit dem Notar aushandeln. Wer Ihnen sagt, dass beim Bauträger das eine oder andere „auf Wunsch reduziert" werden kann, handelt entweder ahnungslos oder unredlich. Mehr dazu im Detailartikel Sind Notarkosten verhandelbar?

Was Sie tun können: die Rechnung Position für Position prüfen lassen, ob jeder Ansatz gesetzlich gedeckt ist. Bauträger­rechnungen weisen aufgrund ihrer Komplexität tendenziell eine höhere Befund-Wahrscheinlichkeit auf als Standardvorgänge, weil die Komplexität (mehrere Geschäftswerte, MaBV-Verflechtung, Treuhand) Fehler begünstigt.

Bauträger-Bürgschaft nach § 7 MaBV: Was sie kostet

Wenn der Bauträger die Raten nicht nach § 3 MaBV abrufen will (etwa weil er sofort den vollen Kaufpreis benötigt), kann er stattdessen nach § 7 MaBV eine Bankbürgschaft stellen, die die volle Kaufpreissumme absichert. Vorteil für den Bauträger: schnellere Liquidität. Nachteil für den Erwerber: höhere Bürgschaftskosten, die in den Kaufpreis einkalkuliert werden.

Notarrechtlich erfordert die § 7-MaBV-Konstellation eine zusätzliche Beurkundung der Bürgschaftserklärung und eine Treuhandtätigkeit zur Bürgschaftsüberwachung. Geschäftswert der Bürgschaftsbeurkundung: Bürgschaftsbetrag. Faktor: 1,0 (einseitige Erklärung, KV 21200). Die Gesamtkosten steigen typischerweise um 5 bis 10 % gegenüber dem Standard-MaBV-Modell.

Bauträger-Vertragstypen: Reservierung vs. Vorvertrag vs. Hauptvertrag

Vor dem eigentlichen Bauträgervertrag werden oft Reservierungsgebühren oder Vorvertrags-Vereinbarungen geschlossen. Beide unterliegen besonderen Regelungen:

  • Reservierungsvereinbarung: privatschriftlich möglich, gegen geringe Gebühr (typisch 1.000 bis 3.000 €). Keine Notarkosten. Rechtlich aber heikel: Eine Reservierungsgebühr für ein Grundstücksgeschäft kann nach BGH unwirksam sein, wenn sie als kaufpreiserhöhende Anzahlung verstanden wird.
  • Vorvertrag: notariell beurkundungspflichtig nach § 311b BGB, wenn er den späteren Kauf bindend regelt. Notarkosten wie für Hauptvertrag.
  • Hauptvertrag: voll beurkundeter Bauträgervertrag, alle Kostenpositionen wie in den Tabellen oben.

Faustregel: Reservierungsgebühren sollten niedrig sein (max. 5 % des Kaufpreises) und auf den späteren Kaufpreis anrechenbar. Wer höhere Beträge oder eine nicht-anrechenbare Anzahlung leistet, riskiert nach BGH-Rechtsprechung wirksamkeitsrechtliche Streitigkeiten.

HowTo: Bauträger-Notarrechnung in 5 Schritten prüfen

  1. Geschäftswerte sortieren. Bauträger-Kaufpreis (§ 47 GNotKG), Grundschuld-Nennbetrag (§ 53), ggf. Teilungserklärung (§ 42).
  2. Beurkundungsgebühren prüfen. KV 21100 (Faktor 2,0) auf Kaufpreis, KV 21200 (Faktor 1,0) auf Grundschuld. Faktor 2,0 auf Grundschuld wäre ein klarer Fehler.
  3. Vollzugsgebühren prüfen. KV 22110 (Faktor 0,5) je Vorgang. Doppelansatz für denselben Vorgang ist nicht zulässig.
  4. Treuhand KV 22113 plausibilisieren. Faktor 0,5 ist Standard, Geschäftswert sollte sich auf den Treuhandauftrag beziehen, nicht doppelt zur Beurkundungsgebühr fließen.
  5. Auslagen und USt prüfen. KV 32001 max. 20 €, USt 19 % nur einmal auf Nettogebühren plus steuerpflichtige Auslagen.

Häufige Sonderpositionen im Bauträgervertrag

Über die Standardpositionen hinaus tauchen bei Bauträgerverträgen regelmäßig weitere KV-Positionen auf, die den Endbetrag erhöhen. Drei davon sind besonders kostenrelevant:

  • Beurkundung Teilungserklärung (KV 21100, separat): Wenn die Teilungserklärung des Mehrfamilienhauses zeitgleich mit dem Erstkauf beurkundet wird. Geschäftswert ist meist der Gesamtwert des Objekts; bei mehreren Erwerbern wird die Position quotiert aufgeteilt.
  • Beurkundung Sondernutzungsrechte: Garagen, Stellplätze, Gartenanteile. Eigene Beurkundungsposition oder eingebettet in den Kaufvertrag; bei Einbettung greift § 36 Abs. 2 GNotKG mit Zusammenfassung der Geschäftswerte.
  • KV 23300, Vermerk Vollstreckungsklausel: 20 € Festgebühr pro Klausel. Bei Bauträgerverträgen oft zwei- bis dreimal angesetzt (Kaufpreis, Grundschuld, Treuhand­auflage).

Bauträgervertrag und Grunderwerbsteuer-Optimierung

Bei Bauträgerverträgen wird in der Regel das Grundstück und die Bauleistung in einer Urkunde verkauft. Die Grunderwerbsteuer fällt nach § 1 GrEStG auf den Gesamtbetrag an, also auf Grundstück und Bauleistung, was bei einem Steuersatz von 6,5 % (z. B. NRW) erhebliche Mehrkosten verursacht.

Eine Aufteilung der Verträge (Grundstückskauf einerseits, Bauvertrag andererseits) zur GrESt-Optimierung wird vom Finanzamt regelmäßig zurückgewiesen, sofern ein „einheitlicher Vertragswille" vorliegt (BFH-Rechtsprechung). Notariate werden auf dieses Risiko hinweisen; der Notar darf nicht auf eine steuerlich missbräuchliche Gestaltung hinwirken.

Für Sie als Erwerber heißt das praktisch: Eine Trennung der Verträge ist meist nicht durchsetzbar. Was bleibt, ist eine saubere Trennung von Grundstückspreis und Bauleistungspreis innerhalb der Urkunde, damit die AfA später korrekt von der Bauleistung berechnet werden kann.

Vertragsentwurf prüfen: 14-Tage-Lesefrist nach § 17 BeurkG

Bei Bauträgerverträgen mit Verbraucher-Erwerbern schreibt § 17 Abs. 2a BeurkG eine zweiwöchige Lesefrist vor: Der Notar muss den Entwurf des Vertrags so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass dem Erwerber „regelmäßig zwei Wochen" Bedenkzeit bleiben. Eine kürzere Frist ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Nutzen Sie die 14 Tage. Bauträgerverträge sind oft 40 bis 80 Seiten lang, enthalten Klauseln zu Bauleistungs­änderungen, Mängelrechten, Bürgschaften und Übergabe. Wer den Vertrag nicht oder nur überfliegend liest, kauft die Katze im Sack. Eine zweite Meinung durch Anwalt oder Verbraucherzentrale ist bei Beträgen über 300.000 € praktisch immer sinnvoll.

Beispiel-Befund Bauträgervertrag 450.000 €

Beispielrechnung Bauträger

Eigentumswohnung Neubau, 450.000 € Kaufpreis, 360.000 € Grundschuld

Annahmen: Erwerberpaar erwirbt vom Bauträger eine ETW im Erstbezug, MaBV-Ratenplan, Bauträger-Grundschuld 1,2 Mio. € auf dem Gesamtobjekt (Lastenfreistellung Pflicht), eigene Finanzierung mit 360.000 € Grundschuld.

Position KV Faktor GW Betrag
Beurkundung Bauträgervertrag211002,0450.000 €1.710,00 €
Vollzug Bauträgervertrag221100,5450.000 €427,50 €
Auflassungsvormerkung212010,5450.000 €427,50 €
Treuhand Bauträger221130,5450.000 €427,50 €
Beurkundung Grundschuld212001,0360.000 €735,00 €
Vollzug Grundschuld221100,5360.000 €367,50 €
Auslagenpauschale3200130,00 €
Netto4.125,00 €
USt 19 %UStG783,75 €
Endsumme4.908,75 €

Plus Grundbuchgebühren (rund 1.000 € auf Eigentum + Grundschuld) und Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %). Gesamt-Erwerbsnebenkosten bei 6,5 % Grunderwerbsteuer: rund 35.000 €.

Prüfung lohnt sich, weil die Komplexität hoch ist

Bauträger-Notarrechnungen sind aufgrund der hohen Geschäftswerte und der vielen Einzelpositionen besonders fehleranfällig. Häufige Befunde: KV 22110 doppelt für denselben Vorgang, Treuhand-Geschäftswert zu hoch angesetzt, Auflassungsvormerkung mit Faktor 1,0 statt 0,5 berechnet. Bei Rechnungen ab rund 3.000 € lohnt sich eine schriftliche Prüfung praktisch immer.

Bei Bauträger­rechnungen sind die einzelnen Befunde in der Regel hochpreisig: Eine doppelt berechnete KV 22110 bei 450.000 € Bauträgerkauf bedeutet schon einen Befund von rund 510 € brutto. Wer mehrere Positionen falsch hat, kommt schnell auf vierstellige Korrekturbeträge. Die Investition von 58 € in eine fundierte Prüfung ist im Verhältnis dazu sehr überschaubar.

NotarCheck prüft Ihre Bauträger-Notarrechnung Position für Position gegen GNotKG und KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025) für 58 € einmalig, mit Paragrafen- und KV-Zuordnung. Rechnung jetzt hochladen, oder zuerst Schätzwerte ermitteln mit dem Notarkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Warum sind die Notarkosten beim Bauträgervertrag höher als beim normalen Hauskauf?
Der Bauträger setzt den Notar zusätzlich als Treuhänder ein (KV 22113), um die lastenfreie Grundstücksübertragung trotz vorrangiger Bauträger-Grundschulden sicherzustellen. Dazu kommen Mehrgebühren für Sondergegenstände wie Teilungserklärung, MaBV-Klauseln und Bürgschaften.
Was kostet ein Bauträgervertrag bei 400.000 € beim Notar?
Rund 2.500 bis 3.000 € brutto, je nach Konstellation. Davon sind etwa 1.570 € Beurkundungsgebühr (KV 21100), 393 € Vollzug (KV 22110), 393 € Auflassungsvormerkung, plus Treuhand (KV 22113) und Auslagen. Hinzu kommen typischerweise Grundschuld-Kosten von 700 bis 900 €.
Was regelt die MaBV § 3?
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt einen Ratenplan in sieben Stufen vor: bei Beginn der Erdarbeiten 30 %, nach Rohbau 28 %, nach Dach 5,6 %, nach Innenputz 8,4 % etc. Der Notar darf erst zahlen lassen, wenn der jeweilige Bauabschnitt erreicht und die vorgeschriebenen Sicherheiten gestellt sind.
Welche Norm bestimmt den Geschäftswert beim Bauträgervertrag?
§ 47 GNotKG (Kauf): Geschäftswert ist der volle Kaufpreis, d. h. Grundstück plus Bauleistung. Inventar wird nicht abgezogen. § 36 GNotKG ist die allgemeine Auffang-Regel zur Wertbestimmung nach Ermessen und greift hier nicht. Für die Bündelung mehrerer Werte aus einer Urkunde gilt § 35 GNotKG (Höchstwert) bzw. § 109 GNotKG (mehrere Werterhöhungen) — beide sind für den Standard-Bauträgervertrag aber nicht relevant.
Was ist die KV 22113 Treuhandgebühr?
KV 22113 GNotKG regelt die Vergütung für die Treuhandtätigkeit des Notars im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung beim Bauträgerkauf. Üblich ist Faktor 0,5 auf den Treuhand-Geschäftswert (häufig der noch valutierte Betrag der Bauträger-Grundschulden).
Sind Bauträger-Notarkosten verhandelbar?
Nein. § 125 GNotKG verbietet jede Vereinbarung über Abweichungen vom Gesetz. Notare dürfen weder unter- noch überfordern. Was Sie tun können: die Rechnung Position für Position prüfen, ob jeder Posten gesetzlich gedeckt ist.
Wer trägt die Notarkosten beim Bauträgervertrag, Käufer oder Bauträger?
Vertraglich praktisch immer der Käufer (Erwerber), oft im Vertrag explizit geregelt. Gegenüber dem Notar haften beide als Gesamtschuldner (§ 29 GNotKG). Bei der Grundschuld trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Darlehensnehmer die Kosten.
Welche Kosten kommen zu den Notargebühren noch hinzu?
Grundbuchgebühren (rund 0,2 bis 0,5 % vom Kaufpreis), Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 % je Bundesland), eventuell Maklerprovision, sowie bei Finanzierung Grundschuld-Kosten (rund 0,2 bis 0,3 % der Darlehenssumme).
Kann der Notar bei Bauträgerverträgen einen Rabatt geben?
Nein. § 17 BNotO und § 125 GNotKG untersagen jede Vereinbarung, die vom gesetzlichen Tarif abweicht. Auch bei sehr hohen Vermögen oder Mehrfachkäufen sind Rabatte unzulässig.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

Rechnung prüfenWeitere Beiträge