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Praxis

Notarkosten Vorsorgevollmacht 2026: 20 € bis 1.300 €

18. Mai 2026 · 14 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Reinvermögen des Vollmachtgebers und reichen von rund 70 € (Beglaubigung kleine Vermögen) bis über 1.300 € (Beurkundung Generalvollmacht großer Vermögen). Maßgeblich sind §§ 92, 98 GNotKG, KV 21200 (Faktor 1,0) für Beurkundung und KV 25100 für Beglaubigung. Das Zentrale Vorsorgeregister kostet einmalig 20,50 € (Stand 2026).
1,0Faktor KV 21200 (Beurkundung einseitig)
~70 €Beglaubigung Standard-Vorsorgevollmacht
20,50 €Eintragung Zentrales Vorsorgeregister
½Wertansatz nach § 98 GNotKG
20 €Auslagenpauschale KV 32001 (Deckel)

Eine Vorsorgevollmacht ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die jeder volljährige Mensch treffen sollte, und sie ist beim Notar erstaunlich günstig, sofern man weiß, welche Form für welchen Zweck genügt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die Notarkosten für Vorsorge- und Generalvollmacht im Detail: was § 98 GNotKG zum Geschäftswert sagt, wann KV 21200 (Beurkundung) und wann KV 25100 (Beglaubigung) anfällt, was das Zentrale Vorsorgeregister kostet, und welche Vollmacht die Banken tatsächlich akzeptieren.

Kurze Antwort. Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht kostet typischerweise 70 bis 130 € brutto, eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht zwischen 200 € (kleines Vermögen) und 1.300 € (Vermögen ab 1 Mio. €). Bemessungsgrundlage ist nach § 98 GNotKG die Hälfte des Reinvermögens. Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister: 20,50 €. Beurkundung ist Pflicht, sobald die Vollmacht Immobilien-Verfügungen abdecken soll.

Hinweis. Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Lage nach GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Vermögensstrukturen, Auslandsbezug oder Patchwork-Familien empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit Notar oder Fachanwalt. Redaktion Recht, Stand Mai 2026.

Tipp: Wenn Sie nur schnell eine Brutto-Schätzung brauchen — Notarkosten Hauptseite mit Vergleichs-Rechner →. Direkt nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025, ohne Anmeldung.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Die kurze Antwort: jeder volljährige Bürger. Die ausführliche Antwort beginnt mit einer Zahl: In Deutschland werden jährlich etwa 290.000 neue rechtliche Betreuungen angeordnet, weit überwiegend bei Menschen über 60 Jahren. Hinzu kommen rund 1,3 Millionen laufende Betreuungsfälle. Hinter jedem dieser Fälle steht ein Mensch, der zum Zeitpunkt seiner Geschäftsunfähigkeit keine wirksame Vorsorgevollmacht hatte, und dessen Angelegenheiten deshalb von einem gerichtlich bestellten Betreuer übernommen werden mussten.

Die demografische Entwicklung verschärft das Bild: Bis 2040 wird die Zahl der über 80-Jährigen in Deutschland von derzeit rund 6 Mio. auf knapp 9 Mio. steigen. Pflegegrad 3 bis 5 bedeutet in vielen Fällen, dass Bankgeschäfte, Mietverträge, ärztliche Einwilligungen und Grundstücksverfügungen durch einen Stellvertreter erledigt werden müssen. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, überlässt diese Entscheidung dem Betreuungsgericht.

Praktisch heißt das: Eine Vorsorgevollmacht ist kein Privileg betagter Wohlhabender, sondern eine Standardvorsorge ab dem 18. Geburtstag. Auch junge Erwachsene können durch Unfall oder schwere Krankheit handlungsunfähig werden; in solchen Fällen muss eine Vertrauensperson sofort handeln können, ohne wochenlange Betreuungsverfahren abzuwarten.

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich

Drei Begriffe werden oft verwechselt. Sie unterscheiden sich rechtlich erheblich und führen zu unterschiedlichen Notarkosten.

Typ Wirkung Wirksam ab Form Typ-Kosten
Vorsorgevollmachtumfassend, alle Lebensbereicheab Geschäftsunfähigkeitprivat / beglaubigt / beurkundet70–1.300 €
Generalvollmachtumfassend, alle Lebensbereichesofortprivat / beglaubigt / beurkundet70–1.300 €
BetreuungsverfügungWunsch zur Betreuer-Personnur falls Gericht Betreuung anordnetprivat0 €
Patientenverfügungmedizinische Behandlungsofort, bei Einwilligungsunfähigkeitprivat / beglaubigt0–80 €

In der Praxis am häufigsten ist die Kombination aus Vorsorgevollmacht (für den Vorsorgefall) und Patientenverfügung (für medizinische Entscheidungen). Eine zusätzliche Betreuungsverfügung schadet nicht, falls die Vollmacht aus irgendeinem Grund nicht greift. Eine reine Generalvollmacht ist seltener sinnvoll, weil sie sofort wirkt und damit Missbrauchsrisiken birgt.

Geschäftswert bei der Vorsorgevollmacht: § 98 GNotKG erklärt

Anders als beim Hauskauf gibt es bei der Vorsorgevollmacht keinen offensichtlichen Betrag (wie einen Kaufpreis), an dem sich die Gebühr orientieren ließe. Maßgeblich ist § 98 GNotKG: Geschäftswert einer Vollmacht ist nach Absatz 3 grundsätzlich die Hälfte des Reinvermögens des Vollmachtgebers, höchstens jedoch 1 Mio. €. Mindestwert: 5.000 € (sehr selten relevant).

Reinvermögen heißt: Aktiva (Immobilien zum Verkehrswert, Konten, Wertpapiere, KFZ, Hausrat) minus Passiva (Hypotheken, Kredite, Steuerschulden). Bei einer typischen 60-jährigen Person mit 600.000 € Vermögen und 100.000 € Resthypothek beträgt das Reinvermögen 500.000 €, der Geschäftswert nach § 98 GNotKG also 250.000 €.

Bei einer kombinierten Vorsorge- und Generalvollmacht gilt § 92 GNotKG (Mehrgeschäft): Wenn beide Vollmachten in einer Urkunde erteilt werden, addieren sich die Geschäftswerte üblicherweise nicht zweimal, sondern werden zusammengefasst. Mehr zur Geschäftswert-Berechnung in unserem Übersichtsartikel Geschäftswert nach GNotKG.

Kosten-Tabelle: Notarkosten Vorsorgevollmacht nach Reinvermögen

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht. Die Beurkundung ist erforderlich, wenn die Vollmacht auch Grundstücksverfügungen abdecken soll, ansonsten reicht die deutlich günstigere Beglaubigung (eigene Tabelle weiter unten).

Reinvermögen Geschäftswert (§ 98) 1,0-Gebühr KV 21200 (Faktor 1,0) Brutto inkl. Auslagen & USt
50.000 €25.000 €115 €115 €~173 €
100.000 €50.000 €165 €165 €~232 €
250.000 €125.000 €300 €300 €~393 €
500.000 €250.000 €545 €545 €~684 €
1.000.000 €500.000 €1.035 €1.035 €~1.267 €

Hinweise zur Tabelle: 1,0-Gebühr aus Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). KV 21200 hat Faktor 1,0 für einseitige Erklärungen. Brutto = Nettogebühr + Auslagenpauschale (KV 32001, max. 20 €) + 19 % USt. Werte gerundet auf den Euro. Für eine Bewertung des konkreten Vermögens hilft unser Notarkosten-Rechner.

Was kostet die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht?

Wer keine Immobilien hat oder die Vollmacht nicht für Grundstücksgeschäfte einsetzen will, kann die Beglaubigung der Unterschrift wählen. Hier prüft der Notar nicht den Inhalt, sondern bestätigt nur, dass Sie persönlich die Vollmacht unterschrieben haben.

Kostenrechtlich gilt KV 25100 (Beglaubigung von Unterschriften), Faktor 0,2 auf die 1,0-Gebühr aus Tabelle B, mindestens 20 € und höchstens 70 € (Stand 01.06.2025 (KostBRÄG 2025)). In der Praxis fallen bei einer Standard-Vorsorgevollmacht meist die maximalen 70 € an, weil das Vermögen entsprechend hoch ist. Plus Auslagenpauschale und USt ergibt sich ein Endbetrag von rund 120 € brutto.

Wichtig: Eine bloße Beglaubigung umfasst keine Belehrung über Inhalt und Tragweite. Der Notar kann den Text nicht für Sie aufsetzen, sondern beglaubigt nur Ihre Unterschrift unter einem Text, den Sie selbst (oder mit Anwalt) verfasst haben. Mehr Details zum Unterschied unter Notarkosten Beglaubigung.

Beurkundung vs. Beglaubigung: Wert-/Risiko-Vergleich

Welche Form für Sie die richtige ist, hängt von einer einzigen Frage ab: Soll die Vollmacht später Immobilien betreffen?

Kriterium Beglaubigung (KV 25100) Beurkundung (KV 21200)
Kosten typisch70–120 €200–1.300 €
Notar prüft Inhaltneinja
Belehrung über Tragweiteneinja
Grundstücksgeschäfte möglichnein (mit Ausnahme)ja
Erbausschlagung möglichneinja
Bank-Akzeptanzmeist jaimmer

Faustregel: Wer Wohneigentum besitzt, sollte beurkunden. Wer nur Konten, Wertpapiere und persönliche Habe hat, kann beglaubigen. Bei Unsicherheit immer beurkunden, der Aufpreis von rund 100 bis 200 € ist gegenüber dem Risiko, später eine zweite Urkunde aufsetzen zu müssen, vernachlässigbar.

Vorsorgevollmacht und Banken: Sonderfall

Eine der häufigsten Frustrationen: Die schöne, notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht liegt in der Schublade, im Ernstfall verweigert die Bank den Zugriff aufs Konto und besteht auf einer bankeigenen Vollmacht (oft als „Konto-Vollmacht" bezeichnet). Rechtlich unsauber, praktisch verbreitet.

Mehrere Banken verlangen entweder eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht (KV 21200) oder die Unterzeichnung einer bankinternen Vollmacht am Schalter, am besten bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers. Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart bei jeder Hausbank zusätzlich eine Konto-Vollmacht in Bankform. Die Notarkosten sparen Sie dafür nicht ein, weil die notarielle Vollmacht für viele andere Zwecke (Behörden, Versicherungen, Vermieter, Grundbuch) unverzichtbar bleibt.

Das Zentrale Vorsorgeregister

Eine Vorsorgevollmacht nützt nur dann, wenn das Betreuungsgericht im Ernstfall davon erfährt. Genau dafür gibt es das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Betreuungsgerichte fragen das ZVR routinemäßig ab, bevor sie eine Betreuung anordnen. Existiert dort eine eingetragene Vollmacht, wird der bevollmächtigte Vertrauensperson zuerst kontaktiert.

Gebühren ZVR (Stand 2026): 20,50 € einmalig (lebenslange Eintragung) bei Online-Eintragung mit SEPA-Lastschrift. Per Überweisung 23,00 €, per Rechnung 26,00 €. Die Eintragung umfasst bis zu zwei Bevollmächtigte. Jede weitere Person kostet 3,50 € extra.

Bei Beurkundung beim Notar kann dieser die Eintragung gegen Aufpreis übernehmen (typisch 10 bis 30 € Notargebühr zusätzlich zur ZVR-Gebühr). Wer die Eintragung selbst online vornimmt, spart diesen Aufpreis.

HowTo: Vorsorgevollmacht beim Notar in 5 Schritten

  1. Reinvermögen ermitteln für die Geschäftswert-Berechnung nach § 98 GNotKG. Aktiva minus Passiva, halbiert, ergibt den Geschäftswert.
  2. Form entscheiden: Beurkundung (mit Grundstücksbezug) oder Beglaubigung (ohne). Im Zweifel: beurkunden.
  3. Bevollmächtigte Person(en) auswählen. Mehrere Bevollmächtigte können einzeln oder gemeinschaftlich handeln, das ist Frage der Vertrauensstruktur.
  4. Termin beim Notar: Personalausweis, grobes Vermögensverzeichnis, Wunsch zu Reichweite (Vermögenssorge, Gesundheit, Aufenthalt) mitbringen.
  5. Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister direkt nach der Beurkundung oder selbst online über vorsorgeregister.de.

Vorsorgevollmacht für Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter hat die Vorsorgevollmacht eine zusätzliche Dimension: Sie regelt nicht nur Privatvermögen, sondern auch die Geschäftsfortführung. Wer eine GmbH-Beteiligung, eine Einzelpraxis oder einen Handwerksbetrieb führt, sollte die Vollmacht so gestalten, dass der Bevollmächtigte auch geschäftliche Entscheidungen treffen kann.

Praktisch bedeutet das: ausdrückliche Klauseln zur Vertretung gegenüber Banken, Lieferanten, Mitarbeitern, Finanzamt und Behörden. Eine ungenau formulierte Vollmacht riskiert, dass im Ernstfall das Unternehmen führungslos dasteht, weil die Hausbank dem Bevollmächtigten den Geschäftsbetrieb nicht freigibt. Der Schaden kann existenziell sein.

Für GmbH-Gesellschafter ist zusätzlich zu prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag eine Stimmrechtsvollmacht ausdrücklich zulässt. Manche Gesellschaftsverträge fordern, dass Stimmrechte nur durch Mitgesellschafter oder Anwälte ausgeübt werden dürfen. In diesem Fall hilft die private Vorsorgevollmacht nur bedingt, der Gesellschaftsvertrag müsste angepasst werden. Mehr zur gesellschaftsrechtlichen Seite unter Notarkosten GmbH-Gründung.

Beispiel-Befund: Vorsorgevollmacht 500.000 € Reinvermögen

Beispielrechnung Vorsorgevollmacht

Beurkundete Generalvorsorgevollmacht, Ehepaar, Reinvermögen 500.000 €

Annahmen: Ehepaar 64 / 62 Jahre, gemeinsames Reinvermögen 500.000 € (eigengenutztes Reihenhaus, lastenfrei). Beide erteilen sich gegenseitig eine umfassende Vorsorgevollmacht inklusive Grundstücksverfügung.

Position KV Faktor GW Betrag
Beurkundung Vollmacht Ehemann212001,0250.000 €545,00 €
Beurkundung Vollmacht Ehefrau212001,0250.000 €545,00 €
Auslagenpauschale3200130,00 €
Netto1.120,00 €
USt 19 %UStG212,80 €
Endsumme1.332,80 €

Hinzu kommt die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister: 20,50 € pro Person, also 41 € für das Paar. Gesamtkosten: rund 1.374 €. Für einen lebenslangen Schutz beider Partner: ein einmaliger Aufwand, der im Verhältnis zu späteren Betreuungskosten (Betreuer-Vergütung jährlich vierstellig) vernachlässigbar ist.

Reichweite der Vollmacht: Vermögenssorge, Gesundheit, Aufenthalt

Eine umfassende Vorsorgevollmacht regelt mehrere Lebensbereiche getrennt. Das ist wichtig, weil im Ernstfall nicht alle Vertrauenspersonen für alle Bereiche gleichermaßen geeignet sind. Üblich ist die Aufteilung in drei Säulen:

  • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Vermietung, Verkauf, Schenkung. Hier sollte die Vertrauensperson finanziell zuverlässig und im Idealfall geschäftlich erfahren sein.
  • Gesundheitssorge: ärztliche Einwilligung, Therapieentscheidungen, Heimwahl. Geeignet ist meist die nächste Familie, die den mutmaßlichen Willen kennt.
  • Aufenthaltsbestimmung: Wahl von Wohnort und Pflegeeinrichtung. Häufig mit der Gesundheitssorge kombiniert.

Werden alle drei Säulen einer Person übertragen, spricht man von einer „umfassenden Vorsorgevollmacht". Werden die Säulen aufgeteilt (z. B. Tochter für Gesundheit, Bruder für Vermögen), entsteht eine geteilte Vollmacht mit Vor- und Nachteilen: weniger Machtkonzentration, dafür höherer Abstimmungsaufwand.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ergänzung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören zusammen, sind aber rechtlich getrennt. Die Patientenverfügung (§ 1827 BGB n.F., vormals § 1901a BGB) regelt im Voraus, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Sie ist privat-schriftlich gültig und kostenlos. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um spätere Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auszuschließen.

Notarkosten Patientenverfügung bei Mit-Beurkundung zur Vorsorgevollmacht: meistens kein zusätzlicher Geschäftswert (Mehrgeschäft nach § 92 GNotKG), die Beurkundung wird im Rahmen der Vorsorgevollmacht abgedeckt. Manche Notariate setzen eine separate Position an, oft mit niedrigem Geschäftswert (z. B. 5.000 € Mindestwert).

Häufige Fehler bei der Vorsorgevollmacht-Erstellung

Aus unserer Praxis ergeben sich fünf wiederkehrende Schwachpunkte, die rechtlich oder praktisch problematisch werden können:

  1. Vollmacht zu allgemein gehalten: „Mein Sohn darf alles entscheiden" ist im Konkreten oft zu unbestimmt; Banken und Grundbuchämter verlangen klare Befugnisse zu Vermögenssorge, Bankgeschäften, Grundstücken.
  2. Untervollmachts­klausel fehlt: Wenn der Bevollmächtigte krank wird oder verstirbt, kann er ohne Untervollmachtsklausel keinen Stellvertreter einsetzen. Eine entsprechende Klausel ist Standard in guter Vertragsgestaltung.
  3. Beschränkungen unklar: Soll die Vollmacht nur im Vorsorgefall greifen oder schon vorher? Ohne klare Klausel ist die Auslegung später streitanfällig.
  4. Vergütungsregelung fehlt: Hat der Bevollmächtigte Anspruch auf Aufwendungsersatz oder Vergütung? Eine klare Klausel beugt Erbstreit vor.
  5. Aufbewahrung unklar: Wo liegt die Originalurkunde? Im Tresor? Beim Notar? Bei einem Kind? Ohne klare Regelung droht im Ernstfall der Verlust.

Wann lohnt sich eine Prüfung der Vorsorgevollmacht-Rechnung?

Aus unserer Auswertung von Vorsorgevollmacht-Rechnungen sind drei typische Fehler erkennbar:

  • Geschäftswert in voller Höhe statt nach § 98 GNotKG halbiert. Bei 500.000 € Reinvermögen statt 250.000 € als Bemessung. Ergebnis: rund 200 € zu viel.
  • Beurkundungsfaktor 2,0 statt 1,0. Einseitige Erklärungen (KV 21200) haben Faktor 1,0, der häufige Fehler liegt in der Anwendung des Faktors 2,0 (KV 21100, der für Verträge gilt).
  • KV 25100 trotz Beurkundung extra. Wenn beurkundet wird, geht KV 25100 in der Beurkundungsgebühr auf, ein separater Ansatz ist meist unzulässig.

Bei Rechnungen über rund 500 € lohnt sich eine schriftliche Prüfung praktisch immer. NotarCheck prüft Ihre Vorsorgevollmacht-Rechnung Position für Position für 58 € einmalig, mit Paragrafen-Zuordnung. Rechnung jetzt prüfen lassen, oder zuerst selbst rechnen mit dem Notarkosten-Rechner.

Rechner

Vorsorgevollmacht-Kosten berechnen

Schätzung nur für die Beglaubigungs-Variante (KV 25100, Faktor 0,2, max. 70 € nach § 121 GNotKG). Für die teurere Beurkundungs-Variante (KV 21200 auf halbem Reinvermögen nach § 98 GNotKG) siehe Tabelle im Beitrag.

Schätzung Notarkosten
21,42 €
brutto · inkl. 19 % USt
Netto Gebühren
15,00 €
Auslagenpauschale
3,00 €
Umsatzsteuer
3,42 €

Einzelpositionen

KV-Nr.BeschreibungSatzGeschäftswertBetrag
KV 25100Unterschriftsbeglaubigung0.210.000,00 €15,00 €
Auslagenpauschale (KV 32001)--3,00 €
Umsatzsteuer 19 %--3,42 €
Brutto-Summe--21,42 €

Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.

Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Je nach Reinvermögen und Form (Beurkundung oder Beglaubigung) zwischen rund 70 € und 1.300 €. Beispiel bei 250.000 € Reinvermögen: rund 273 € Beurkundungsgebühr KV 21200 (Faktor 1,0 auf den halben Wert nach § 98 GNotKG), zuzüglich 20 € Auslagen und 19 % USt.
Was ist günstiger, Beurkundung oder Beglaubigung der Vorsorgevollmacht?
Die Beglaubigung der Unterschrift (KV 25100, 0,2-Gebühr, mindestens 20 €) ist deutlich günstiger. Sie reicht aber nicht für Immobiliengeschäfte; dafür ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht (KV 21200, Faktor 1,0) erforderlich.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht wirkt erst, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird (Demenz, Koma). Eine Generalvollmacht gilt sofort und unbegrenzt. Beide können kombiniert werden, was juristisch und kostenmäßig sinnvoll ist, wenn Sie nur eine Vertrauensperson haben.
Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?
Jeder volljährige Bürger. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht über die Person, die für Sie handelt. Statistisch werden in Deutschland jährlich rund 290.000 neue Betreuungen angeordnet, fast immer wären sie durch eine Vorsorgevollmacht vermeidbar gewesen.
Akzeptieren Banken eine private Vorsorgevollmacht?
Häufig nicht. Banken verlangen meist eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht, manche bestehen auf bankeigenen Formularen. Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass sie auch bei Immobilien, Erbangelegenheiten und Behördengängen akzeptiert wird.
Wie hoch sind die Gebühren für das Zentrale Vorsorgeregister?
Die Bundesnotarkammer berechnet einmalig 20,50 € für die Online-Registrierung (Stand 2026). Bei Eintragung über den Notar fallen je nach Aufwand zusätzlich Notargebühren nach KV 25100 oder im Rahmen der Beurkundung an.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht bei 500.000 € Vermögen?
Beurkundung KV 21200 mit Faktor 1,0 auf den halben Wert (250.000 € nach § 98 GNotKG) ergibt eine 1,0-Gebühr von rund 545 €. Plus 20 € Auslagen und 19 % USt sind das rund 684 € brutto. Beglaubigung wäre deutlich günstiger, aber nicht in jedem Fall ausreichend.
Kann ich die Vorsorgevollmacht selbst schreiben?
Ja, eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht ist rechtswirksam. Für Immobiliengeschäfte, Grundbuch-Verfügungen, Erbschaftsannahmen und größere Bankvollmachten ist allerdings eine notarielle Form (Beglaubigung oder Beurkundung) erforderlich.
Gilt eine deutsche Vorsorgevollmacht auch im Ausland?
Innerhalb der EU teilweise, weltweit nicht garantiert. Für die internationale Anerkennung empfiehlt sich eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine zusätzliche Übersetzung. Notarkosten für die Apostille liegen bei rund 20 bis 30 €.

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