Notarkosten GmbH-Gründung 2026: UG ab 240 €, GmbH ab 1.050 €
Die Notarkosten einer GmbH-Gründung 2026 reichen von rund 240 € (UG mit Musterprotokoll) bis über 2.000 € (klassische GmbH mit hohem Stammkapital und individuellem Vertrag). Drei Stellschrauben bestimmen die Höhe: das Stammkapital (mit Mindest-Geschäftswert 30.000 € nach § 105 Abs. 4 GNotKG), die Vertragsform (Musterprotokoll oder individuell) und die Zahl der Folgeurkunden. Wir rechnen alle relevanten Konstellationen mit KostBRÄG-2025-Tarifen (Stand 01.06.2025) durch und erklären, wo bei GmbH-Notarrechnungen typische Abweichungen von Tabelle B auftreten: falsche Bemessungsgrundlagen, doppelt berechnete Geschäftsführerbestellungen oder eine Auslagenpauschale über dem Höchstbetrag (20 € nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025).
Die Beurkundungspflicht für den Gesellschaftsvertrag nach § 2 Abs. 1 GmbHG ist nicht verhandelbar — der Notar ist ein hoheitlich tätiger Amtsträger, dessen Gebühren öffentlich-rechtlich festgesetzt sind (§ 17 BNotO, GNotKG). Was Sie als Gründer entscheiden können, ist die Wahl der Rechtsform (UG oder GmbH), die Vertragsform (Musterprotokoll bei einfachen Strukturen oder individueller Gesellschaftsvertrag bei Sonderregelungen), das Stammkapital innerhalb der gesetzlichen Grenzen und die Frage, ob Sie eine reine Bar- oder eine Sachgründung wählen. Jede dieser Entscheidungen verändert die Notarrechnung — oft um mehrere hundert Euro. Wer plant, später eine Holding-Struktur aufzubauen oder externe Investoren aufzunehmen, sollte die Folgekosten der Lifecycle-Vorgänge ebenfalls bereits in der Gründungsphase einkalkulieren, denn Anteilsabtretungen, Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen sind jeweils erneut beurkundungspflichtig und summieren sich über fünf bis zehn Jahre häufig auf mehr als die eigentliche Gründung.
Quick Answer: Was Sie als GmbH-Gründer wissen müssen
- Untergrenze: Mindest-Geschäftswert 30.000 € nach § 105 Abs. 4 GNotKG, auch bei 1-€-UG.
- Standard-GmbH (25.000 €, individuell): ca. 430 € Notar netto, mit Handelsregister rund 690 € gesamt.
- UG mit Musterprotokoll: ca. 220 € Notar netto, mit Handelsregister rund 410 €.
- Beurkundungspflicht: § 2 Abs. 1 GmbHG, keine private Gründung möglich.
- Auslagenpauschale: Nach Anlage 1 GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025) auf 20 € gedeckelt (KV 32001).
- Pauschale Zweitprüfung Ihrer GmbH-Notarrechnung: 58 € einmalig bei NotarCheck.
Notarkosten GmbH-Gründung — Tabellenübersicht nach Stammkapital
Die folgende Tabelle zeigt die typischen Notarkosten bei einer GmbH-Gründung mit individuellem Gesellschaftsvertrag (2,0-Beurkundungssatz nach KV 21100, Gesellschafterliste KV 21201 mit 0,5-Satz, HRB-Anmeldung KV 23300 mit 0,5-Satz, Auslagen 20 € nach KV 32001, 19 % USt). Geschäftswert ist das Stammkapital, mindestens jedoch 30.000 € (§ 105 Abs. 4 GNotKG). Die Werte sind kaufmännisch gerundet und gelten für Standard-Gründungen ohne Sacheinlagen, Sonderrechte oder externe Geschäftsführer. Die Tabelle wurde nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025) aktualisiert und berücksichtigt die seit 1. Juni 2025 geltenden Tarife der Anlage 2 GNotKG.
| Stammkapital | Geschäftswert | Notar netto | Notar brutto | Handelsregister | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 25.000 € (Mindest-StK) | 30.000 € | 430 € | 512 € | 180 € | 692 € |
| 30.000 € | 30.000 € | 430 € | 512 € | 180 € | 692 € |
| 50.000 € | 50.000 € | 600 € | 714 € | 220 € | 934 € |
| 100.000 € | 100.000 € | 895 € | 1.065 € | 280 € | 1.345 € |
| 250.000 € | 250.000 € | 1.395 € | 1.660 € | 380 € | 2.040 € |
| 500.000 € | 500.000 € | 1.985 € | 2.362 € | 480 € | 2.842 € |
Werte gerundet. Tabelle B GNotKG ist degressiv: Bei höherem Stammkapital sinkt der prozentuale Anteil. Bei 500.000 € liegt das Gesamt-Notar/HRB-Verhältnis bei ca. 0,57 % des Stammkapitals.
Beispiel A: Klassische GmbH, 25.000 € Stammkapital, individueller Vertrag
| Position | KV-Nr. | Faktor | Wert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Gesellschaftsvertrag | 21100 | 2,0 | 30.000 € | 250,00 € |
| Geschäftsführerbestellung (in Urkunde) | 21100 | inkl. | - | - |
| Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) | 21201 | 0,5 | 30.000 € | 62,50 € |
| HRB-Anmeldung | 23300 | 0,5 | 30.000 € | 62,50 € |
| Beglaubigung Unterschriften (HRA) | 25100 | 0,2 | 30.000 € | 25,00 € |
| Auslagen-Pauschale | 32001 | - | - | 30,00 € |
| Zwischensumme netto | 430,00 € | |||
| USt 19 % | 81,70 € | |||
| Notar gesamt | 511,70 € |
Plus Handelsregister: ca. 150 € (Eintragung HRB nach HRV) + 30 € Veröffentlichung. Gesamt: rund 692 €. Vollständige Stufenübersicht: Tabelle B 2026.
Sonderfall Musterprotokoll (vereinfachte Gründung)
Das Musterprotokoll ist eine der signifikantesten Kostenstellschrauben der GmbH-Gründung. § 2 Abs. 1a GmbHG erlaubt die vereinfachte Gründung mit gesetzlich vorgegebenem Musterprotokoll, das gleichzeitig Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem standardisierten Dokument vereint. Der Vorteil liegt im niedrigeren Beurkundungssatz und im Wegfall jeglicher Vertragsgestaltungs-Beratung. Voraussetzungen sind:
- Maximal 3 Gesellschafter
- Nur ein Geschäftsführer
- Keine Sacheinlagen
- Keine abweichenden Stimmrechte, Sonderrechte oder Vinkulierung
- Kein Beirat oder Aufsichtsrat
Vorteil: Der Notar wendet einen 1,0-Satz statt 2,0 an (gilt für die Beurkundung), und die Vertragsgestaltung entfällt vollständig. Die Ersparnis liegt bei rund 50 bis 60 % der Notarkosten.
| Position | KV-Nr. | Faktor | Wert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Musterprotokoll-Beurkundung | 21100 | 1,0 | 30.000 € | 125,00 € |
| HRB-Anmeldung | 23300 | 0,5 | 30.000 € | 62,50 € |
| Auslagen-Pauschale | 32001 | - | - | 30,00 € |
| Zwischensumme netto | 217,50 € | |||
| USt 19 % | 41,33 € | |||
| Notar gesamt | 258,83 € |
Plus Handelsregister: ca. 150 €. Gesamt: rund 410 €.
Wer plant, später Gesellschafter aufzunehmen, einen Beirat einzuführen oder Stimmrechte zu staffeln, fährt mit dem individuellen Vertrag wirtschaftlich oft besser. Jede spätere Satzungsänderung kostet erneut Notarkosten von 200 bis 500 €. Wer von vornherein weiß, dass die Gesellschaft als reines Vehikel für ein einzelnes Projekt dient (z. B. Immobilien-Verwaltung einer einzelnen Wohnung), für den ist das Musterprotokoll auch über die nächsten zehn Jahre tragfähig. Wer auf Wachstum mit Beteiligungsrunden, Mitarbeiter-Beteiligungs-Modellen (ESOP/VSOP) oder einem späteren Exit zielt, sollte die Anfangs-Mehrkosten von etwa 210 € für den individuellen Vertrag akzeptieren. Eine spätere Umwandlung von Musterprotokoll auf individuellen Vertrag ist eine vollwertige Satzungsänderung mit eigener Beurkundungsgebühr und kann insbesondere bei mehreren Gesellschaftern auf 500 € und mehr anwachsen.
Praktisch unterschätzt wird der dritte Effekt: Das Musterprotokoll erlaubt keine Sacheinlagen. Wer ein Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen will (typische Konstellation bei Wachstum von Freiberuflern und Solo-Selbständigen), muss zwingend individuell gründen. In diesem Fall fallen zusätzlich ein Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG sowie eine Werthaltigkeitsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer an, was den Gesamtaufwand für die Gründung schnell auf 2.500 bis 4.000 € treibt.
UG vs. GmbH — Notarkosten im Vergleich
| Merkmal | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Mindest-Stammkapital | 1 € | 25.000 € |
| Mindest-Geschäftswert Notar (§ 105) | 30.000 € | 30.000 € |
| Notar mit Musterprotokoll | ~ 220 € | ~ 220 € |
| Notar individueller Vertrag | ~ 430 € | ~ 430 € |
| Handelsregister | ~ 180 € | ~ 180 € |
| Pflicht-Rücklage § 5a GmbHG | 25 % des Jahresüberschusses | keine |
| Umwandlung in GmbH bei 25.000 € möglich | ja | - |
Die Notarkosten für UG und GmbH sind bei gleichem Mindest-Geschäftswert identisch. Der einzige Kostenvorteil der UG ist das geringere reale Stammkapital, das eingezahlt werden muss. Wer früh über 25.000 € Eigenkapital verfügt, gründet besser direkt als GmbH.
GmbH-Lifecycle: Folgekosten nach der Gründung
Die Gründung ist nur die erste Notarrechnung. Im Lifecycle einer GmbH fallen typischerweise weitere Beurkundungen an, die in Summe oft die ursprünglichen Gründungskosten übersteigen. Wer eine GmbH über fünf bis zehn Jahre führt, muss mit drei bis sechs Folgeurkunden rechnen — von der Aktualisierung der Gesellschafterliste bis zur Anteilsabtretung beim Ausstieg eines Gesellschafters. Die wichtigsten Vorgänge:
| Vorgang | KV-Nr. | Geschäftswert | Typische Kosten netto |
|---|---|---|---|
| Anteilsabtretung (Verkauf von GmbH-Anteilen) | 21100 | Kaufpreis Anteil | 300 bis 1.500 € |
| Geschäftsführerwechsel (HRB-Beglaubigung) | 25100 | 30.000 € | ~ 80 € |
| Geschäftsführerwechsel + neue Gesellschafterliste | 21201 | 30.000 € | ~ 145 € |
| Satzungsänderung (z. B. Firmenwechsel) | 21100 | 30.000 € (mind.) | ~ 125 € |
| Kapitalerhöhung (Bar) | 21100 | Erhöhungsbetrag | je nach Erhöhung |
| Kapitalerhöhung mit Sacheinlage | 21100 | Sachwert | + Sachprüfung |
| Gesellschafterliste-Aktualisierung (allein) | 21201 | 30.000 € | ~ 65 € |
| Auflösung / Liquidation | 23300 | 30.000 € | ~ 65 € |
| Verschmelzung / Spaltung (UmwG) | 21100 | Verkehrswert | individuell |
Eine vollständige Anteilsabtretung über 200.000 € Kaufpreis kostet typisch 1.000 bis 1.300 € netto. Bei einer mehrstufigen Anteilsübertragung (etwa Kauf eines Mehrheitsgesellschafters durch zwei Käufer) entstehen mehrere parallele Beurkundungen mit jeweils eigenem Geschäftswert. Im Streitfall — oder schlicht wenn die Rechnung von Ihrer Soll-Schätzung abweicht — lohnt sich die Kostenberechnung gegen das GNotKG zu prüfen. Insbesondere bei Anteilsabtretungen ist der maßgebliche Geschäftswert häufig strittig: § 47 GNotKG sieht den Kaufpreis vor, bei verkehrswertabweichenden Familien-Übertragungen oder Sanierungsfällen ist allerdings § 38 GNotKG zu beachten — der Verkehrswert kann höher liegen als der vereinbarte Kaufpreis.
Auch die Aktualisierung der Gesellschafterliste nach jedem Anteilswechsel verursacht eine eigene Beurkundungs- bzw. Beglaubigungs-Gebühr. Wer in einem Jahr mehrere Mitarbeiter über ein Beteiligungs-Programm aufnimmt, sollte die Listen-Aktualisierungen idealerweise in einer einzigen Beurkundung bündeln, um die Auslagenpauschale und die Mindest-Beurkundungs-Effekte nur einmal zu zahlen. Im Idealfall lässt sich das gemeinsam mit einer Kapitalerhöhung in einem Notartermin abwickeln.
Holding-Gründung: zwei Gesellschaften gleichzeitig
Die klassische Holding-Struktur besteht aus einer Mutter-GmbH (Holding) und einer operativen Tochter-GmbH. Beide werden in der Regel im selben Notartermin gegründet, aber als zwei getrennte Vorgänge abgerechnet (§ 86 GNotKG, kein Pauschalrabatt für „mehrere Vorgänge"):
| Vorgang | Stammkapital | Notar netto | Handelsregister |
|---|---|---|---|
| Mutter-GmbH (Holding) | 25.000 € | ~ 430 € | ~ 180 € |
| Tochter-GmbH (operativ) | 25.000 € | ~ 430 € | ~ 180 € |
| Anteilseinbringung Holding an Tochter | 25.000 € | ~ 250 € | - |
| Summe netto | - | ~ 1.110 € | ~ 360 € |
Mit Auslagen, USt und Handelsregister liegen typische Holding-Gründungs-Notarkosten bei 1.700 bis 2.500 € gesamt. Spätere Anteilsabtretungen innerhalb der Holding-Struktur sind eigene gebührenpflichtige Vorgänge. Steuerlich attraktiv ist die Holding insbesondere wegen § 8b KStG (95 % Steuerbefreiung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen) und wegen der Möglichkeit, Gewinne in der Holding zu thesaurieren und später kontrolliert auszuschütten. Die Notarkosten von rund 2.000 € amortisieren sich daher bei typischen Cashflow-Strukturen innerhalb der ersten zwei bis drei Geschäftsjahre.
Eine Variante der Holding-Gründung ist das sogenannte „Einbringungsmodell": Eine bestehende operative GmbH wird durch Anteilsübertragung in eine neu gegründete Holding-GmbH eingebracht. Notarrechtlich sind das mehrere kombinierte Vorgänge — Gründung Holding (Beurkundung Gesellschaftsvertrag), Anteilsabtretung der operativen GmbH-Anteile an die Holding, ggf. neue Gesellschafterliste. Wenn der Verkehrswert der operativen GmbH hoch ist, kann der Geschäftswert der Einbringung auf mehrere Millionen Euro steigen — die Notarrechnung wächst entsprechend, bleibt aber dank degressiver Tabelle B prozentual moderat (typisch 0,3 bis 0,5 % vom Einbringungswert).
Sind GmbH-Notarkosten steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ja. Die Gründungsaufwendungen einer GmbH sind absetzbar, allerdings entscheidet eine einzige Vertragsklausel darüber, wer sie absetzen darf:
- Mit Übernahmeklausel im Gesellschaftsvertrag (§ 26 Abs. 2 AktG analog): Die GmbH selbst zieht die Gründungskosten als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn ab. In der Regel auf 1.000 oder 2.500 € begrenzt, je nach Klausel.
- Ohne Klausel: Die Kosten verbleiben bei den Gesellschaftern. Bei natürlichen Personen oft nicht voll absetzbar.
Detaillierte Hinweise zu Werbungskosten, Anschaffungs-Nebenkosten und Aktivierung: Notarrechnung steuerlich absetzbar. Bei der Gestaltung der Übernahmeklausel ist Vorsicht geboten: Eine Klausel wie „Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von 2.500 €" ist üblich und vom Registergericht akzeptiert. Eine offene, unbegrenzte Klausel („Die Gesellschaft trägt alle Gründungskosten") wird in der Praxis vom Handelsregistergericht häufig beanstandet, weil sie eine Schmälerung des Stammkapitals zu Lasten künftiger Gläubiger bewirken könnte. Wer hier konkret betroffen ist, sollte mit dem beurkundenden Notar abklären, welcher Höchstbetrag im Bezirk des zuständigen Registergerichts üblich ist — und ihn realistisch ansetzen.
Notarkosten Auslandsgründung und Verlegung deutscher Limited
Eine in Deutschland tätige englische Limited (Ltd) musste seit dem Brexit-Endgültigkeitsstichtag (31.12.2020) entweder als deutsche Niederlassung weitergeführt oder in eine GmbH/UG umgewandelt werden. Wege:
- Neu-Gründung GmbH + Vermögensübertragung: Normale Gründungskosten (s.o.) plus Beurkundung der Übernahme. Typisch 800 bis 1.500 € netto.
- Grenzüberschreitende Umwandlung nach UmRUG (seit 2023): Notarielle Beurkundung der Umwandlung, gerichtliche Bescheinigung. Typisch 1.500 bis 3.000 € netto.
- Reine Sitzverlegung ins Ausland: Nicht möglich bei Beibehaltung der deutschen Rechtsform; erfordert Verschmelzung oder Auflösung.
Auslandsgründungen einer GmbH-Tochter (z. B. in Österreich oder den Niederlanden) sind in Deutschland nicht notariell, sondern in der Zielrechtsordnung zu gründen. Wer eine deutsche GmbH als Tochter eines ausländischen Mutterunternehmens gründet, durchläuft denselben deutschen Notariat-Prozess wie bei einer rein inländischen Gründung — nur dass dem Notar zusätzliche Identitäts- und Vertretungsnachweise aus dem Sitzland der Mutter vorzulegen sind. Apostillen oder konsularische Beglaubigungen können die Bearbeitungsdauer um zwei bis vier Wochen verlängern, sind aber keine zusätzliche Notargebühr im Sinne des GNotKG. Sie werden als Auslagen weitergereicht.
Case Study: Drei-Gründer-GmbH mit 50.000 € Stammkapital
Drei Gesellschafter (je 16.667 €), individueller Vertrag mit Vinkulierung und Wettbewerbsverbot, ein Geschäftsführer von außen. Stammkapital 50.000 €, Gründung Q2/2026.
| Position | KV-Nr. | Faktor | Wert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Beurkundung Gesellschaftsvertrag | 21100 | 2,0 | 50.000 € | 330,00 € |
| Geschäftsführerbestellung (separate Urkunde, Externer) | 21100 | 2,0 | 30.000 € | 250,00 € |
| Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) | 21201 | 0,5 | 50.000 € | 82,50 € |
| HRB-Anmeldung | 23300 | 0,5 | 50.000 € | 82,50 € |
| Beglaubigung Unterschriften (3 Gesellschafter + 1 GF) | 25100 | - | - | ~ 75,00 € |
| Auslagen-Pauschale | 32001 | - | - | 30,00 € |
| Notar netto | 850,00 € | |||
| USt 19 % | 161,50 € | |||
| Handelsregister | ~ 220,00 € | |||
| Gesamt | ~ 1.231,50 € |
Der externe Geschäftsführer löst eine zweite Beurkundungsposition aus (eigene Urkunde mit eigener KV 21100). Im internen Fall (Gesellschafter wird Geschäftsführer) wäre die Bestellung in der Hauptbeurkundung enthalten.
Sonderfall Sacheinlage
Bringt ein Gesellschafter statt Geld einen Sachwert in die GmbH ein (Einzelunternehmen, Maschine, Immobilie), gilt § 5 Abs. 4 GmbHG. Zusätzlich zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags fallen an:
- Sachgründungsbericht: oft in der Beurkundungsurkunde mit erfasst, kein eigener Notar-Gebührenpunkt, aber Geschäftswert-Wirkung
- Werthaltigkeitsprüfung durch Wirtschaftsprüfer: 800 bis 1.500 € (außerhalb Notar)
- Notar-Aufschlag: typisch 200 bis 400 € netto, weil die Beurkundung umfangreicher ist
Die häufigsten Fehler in GmbH-Notarrechnungen
- Mindest-Geschäftswert < 30.000 € berechnet. § 105 Abs. 4 GNotKG ist zwingend, auch bei 1-€-UG sind 30.000 € anzusetzen — manche Rechnungen verwenden fälschlich das reale Stammkapital.
- Geschäftsführerbestellung doppelt berechnet. Wenn sie in der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags enthalten ist (Standard), keine separate Position.
- Auslagenpauschale > 20 €. KV 32001 ist nach GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025) gedeckelt; vorher waren 20 € üblich.
- HRA-Anmeldungen einzeln statt gesamtbeglaubigt. Mehrere Unterschriften gleichzeitig: KV 25101 mit Mengenrabatt.
- Betreuungsgebühr KV 22200 ohne konkret begründete Tätigkeit. Bei Standardgründungen kein Anwendungsfall (KV 25100 ist Unterschriftsbeglaubigung; Betreuung ist KV 22200; vgl. 8 typische Fehlerquellen).
- Musterprotokoll mit 2,0-Satz berechnet. Falsch — § 2 Abs. 1a GmbHG-Gründungen werden mit 1,0-Satz abgerechnet.
- Holding-Vorgänge als einzelner Vorgang abgerechnet. Mutter und Tochter sind zwei Vorgänge nach § 86 GNotKG.
Was außerdem auf Sie zukommt
- Handelsregister: ~150 € (HRV-Gebühren, je nach Bundesland und Eintragungsumfang)
- Veröffentlichung Unternehmensregister: ~30 €
- Gewerbeanmeldung: 10 bis 60 € je nach Stadt
- Geschäftskonto: 0 bis 25 € monatlich (Direktbanken vs. Hausbanken)
- IHK-Beitrag: ab dem zweiten Geschäftsjahr, zwischen ca. 30 und mehreren hundert € jährlich
- Steuerberater Erstgespräch: 200 bis 600 € (optional)
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GmbH-Gründungskosten berechnen
Stammkapital eingeben — Schätzung der Notargebühren plus HRB-Anmeldung. Mindestgeschäftswert 30.000 € nach § 105 Abs. 4 GNotKG wird automatisch angesetzt.
- Netto Gebühren
- 350,00 €
- Auslagenpauschale
- 20,00 €
- Umsatzsteuer
- 70,30 €
Einzelpositionen
| KV-Nr. | Beschreibung | Satz | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| KV 21100 | Beurkundung Gesellschaftsvertrag | 2.0 | 30.000,00 € | 250,00 € |
| KV 22110 | Vollzug / HR-Anmeldung | 0.5 | 30.000,00 € | 62,50 € |
| KV 25201 | XML-Strukturierung | 0.3 | 30.000,00 € | 37,50 € |
| Auslagenpauschale (KV 32001) | - | - | 20,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | - | - | 70,30 € | |
| Brutto-Summe | - | - | 440,30 € |
Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.
Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine GmbH-Gründung beim Notar 2026?
Was kostet eine UG-Gründung beim Notar?
Greift bei 1-€-UG wirklich der 30.000-€-Mindestgeschäftswert?
Wann lohnt sich das Musterprotokoll?
Wer zahlt die Notarkosten bei GmbH-Gründung?
Sind die GmbH-Gründungskosten steuerlich absetzbar?
Welche Kosten fallen zusätzlich zum Notar an?
Ist die Beurkundung beim Notar zwingend?
Wie funktioniert die Online-GmbH-Gründung nach DiRUG?
Wie schnell ist die GmbH eingetragen?
Was kosten Folgeurkunden nach der Gründung?
Was kostet eine Holding-Gründung?
Sind Notarkosten beim Mantelkauf günstiger?
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