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Praxis

Notarkosten Testament 2026, Einzeltestament, Berliner Testament, Erbvertrag

1. April 2026 · aktualisiert 16. Mai 2026 · 9 min
Ein notarielles Einzeltestament kostet 2026 etwa 0,5 % des Nachlasswerts (1,0 Beurkundungsgebühr). Bei 300.000 € Nachlass sind das rund 1.500 € brutto. Ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Ehegattentestament) doppelt so viel (Faktor 2,0), ein Erbvertrag ebenfalls 2,0. Maßgeblich ist der Reinwert des Nachlasses nach § 102 GNotKG.
1,0Einzeltestament KV 21200
2,0Berliner Testament KV 21100
§ 102GNotKG, Geschäftswert

Ein notarielles Testament ist eine Investition in Klarheit für Ihre Erben, und meist günstiger, als viele denken. Wir zeigen die drei häufigsten Varianten mit konkreten Beispielrechnungen.

Der Geschäftswert nach § 102 GNotKG

Für Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ist nach § 102 GNotKG der Wert des Vermögens zur Zeit der Beurkundung maßgeblich, abzüglich Verbindlichkeiten. Auch hier zählt das Reinvermögen, nicht der Bruttowert.

  • Aktiva: Immobilien (Verkehrswert), Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Anteile
  • Passiva: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerverbindlichkeiten
  • Mindestgeschäftswert: 5.000 € (auch bei sehr geringem Vermögen)

Variante 1, Einzeltestament (KV 21200)

Eine Person verfasst ein Testament für sich allein. Gebührensatz: 1,0 der vollen Gebühr.

Nachlasswert1,0-GebührBrutto inkl. USt + Pauschale
100.000 €957 €1.174 €
250.000 €2.043 €2.467 €
500.000 €3.195 €3.838 €
1.000.000 €5.095 €6.099 €

Variante 2, Berliner Testament (gemeinschaftlich)

Eheleute oder eingetragene Lebenspartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Schlusserben (typischerweise Kinder). Gebührensatz: 2,0 nach KV 21100 (gemeinschaftliches Testament gilt als doppelte Beurkundung).

Gesamtvermögen EheleuteBeurkundungs-Gebühr (2,0)Brutto inkl. USt + Pauschale
200.000 €3.510 €4.218 €
400.000 €5.526 €6.617 €
600.000 €7.150 €8.550 €
1.000.000 €10.190 €12.162 €

Variante 3, Erbvertrag (KV 21100)

Der Erbvertrag ist anders als das Testament bindend, er kann nicht einseitig widerrufen werden. Das macht ihn wertvoll für Patchwork-Konstellationen oder Unternehmensnachfolgen, kostet aber genauso viel wie ein Berliner Testament: 2,0-Gebühr.

Sondervereinbarungen wie ein Pflichtteilsverzicht einzelner Erben werden zusätzlich beurkundet, meist mit Mindestwert 5.000 € pro Verzicht.

Vergleich mit handschriftlichem Testament

VarianteSofort-KostenSpätere Kosten (Erbschein)Gesamt-Aufwand
Handschriftlich0 €500 bis 2.500 € (je Nachlasswert)hoch
Notarielles Einzeltestament1.000 bis 3.000 €meist 0 € (ersetzt Erbschein)niedrig-mittel
Berliner Testament2.000 bis 6.000 €meist 0 €mittel
Erbvertrag2.000 bis 6.000 €0 €mittel

Wirtschaftlich am sinnvollsten ist das notarielle Testament fast immer dann, wenn der Nachlass über 100.000 € liegt oder mehrere Erben beteiligt sind, die spätere Erbschein-Ersparnis amortisiert die Notarkosten oft komplett.

Fehlerquellen in Testament-Rechnungen

  1. Falscher Gebührensatz beim Einzeltestament: 1,0 ist korrekt, nicht 2,0. Wir sehen das häufig falsch angesetzt.
  2. Doppelte Berechnung beim Berliner Testament: Es ist eine Beurkundung mit Satz 2,0, nicht zwei separate Beurkundungen mit je 1,0.
  3. Geschäftswert ohne Schulden-Abzug: Nach § 102 GNotKG zählt das Reinvermögen.
  4. Nicht-deklarierte Pflichtteils-Verzichte: Wenn ein Sondervereinbarungs-Wert in der Rechnung fehlt, ist die Beurkundungs-Vollständigkeit zu hinterfragen.

Mit unserem Notarkosten-Rechner rechnen Sie Ihr Testament vorab durch. Falls die echte Rechnung erheblich abweicht, prüfen wir sie für 58 € gegen das GNotKG.

Häufige Fragen

Was kostet ein Testament beim Notar?
Einzeltestament: ca. 0,5 % des Nachlasswerts (1,0-Gebühr). Berliner Testament: ca. 1 % (2,0-Gebühr). Bei 300.000 € Nachlass: Einzel ≈ 1.500 €, Berliner ≈ 2.900 €.
Notarielles Testament oder handschriftliches?
Handschriftlich: kostenlos, aber Risiko bei Formfehlern und nach dem Tod oft Erbschein nötig (50 bis 500 €). Notariell: kostet einmalig, ersetzt aber meist den Erbschein und spart langfristig Zeit + Geld.
Wer zahlt das Testament beim Notar?
Der Erblasser zu Lebzeiten. Bei Berliner Testament beide Ehegatten als Gesamtschuldner.
Wann lohnt sich der notarielle Erbvertrag statt Testament?
Bei wechselseitig bindenden Verfügungen (z.B. Patchwork-Familie, Unternehmensnachfolge), wenn ein Pflichtteilsverzicht eingebaut werden soll oder wenn die Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten geplant ist.

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