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Praxis

Berliner Testament Notar Kosten 2026: 529 € (250k)

1. April 2026 · aktualisiert 18. Mai 2026 · 12 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Ein notarielles Einzeltestament kostet 2026 die 1,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen (§ 102 GNotKG, KV 21200). Bei 300.000 EUR Nachlass sind das rund 617 EUR brutto. Ein gemeinsames Testament der Eheleute (Berliner Testament) wird ebenfalls mit 1,0 abgerechnet, der Erbvertrag dagegen mit 2,0 nach KV 21100. Massgeblich ist immer der Aktivwert abzueglich Verbindlichkeiten.
1,0Einzeltestament KV 21200
1,0Gemeinsames Testament § 102
2,0Erbvertrag KV 21100
§ 102GNotKG Geschaeftswert

Ein notarielles Testament ist die rechtssicherste Form, den Nachlass zu regeln, und in vielen Faellen guenstiger als gedacht. Wir zeigen Ihnen, welche Gebuehr fuer Einzeltestament, gemeinsames Testament und Erbvertrag gilt, wie der Geschaeftswert nach § 102 GNotKG berechnet wird, und wann sich der Gang zum Notar wirtschaftlich lohnt. Alle Zahlen gelten nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109).

Schnellantwort: Ein notarielles Einzeltestament kostet bei 300.000 EUR Nachlass rund 617 EUR brutto (1,0-Gebuehr aus § 102 GNotKG, KV 21200). Das Berliner Testament der Eheleute wird mit derselben 1,0-Gebuehr aus dem gemeinsamen Reinvermoegen abgerechnet. Der Erbvertrag dagegen kostet mit Faktor 2,0 das Doppelte.

Stand: Mai 2026. Alle Beispielrechnungen nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Tipp: Wenn Sie nur schnell eine Brutto-Schätzung brauchen — Notargebühren-Rechner mit Beispielrechnungen →. Direkt nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025, ohne Anmeldung.

Notarkosten Testament - Tabelle nach Nachlasswert

Die folgende Uebersicht zeigt die Brutto-Kosten fuer die drei Hauptvarianten in Abhaengigkeit vom Reinvermoegen. Alle Werte enthalten 20 € Auslagenpauschale (KV 32001) und 19 % Umsatzsteuer.

Reinvermoegen Einzeltestament (1,0) Gemeinsames Testament (1,0) Erbvertrag (2,0)
50.000 EUR219 EUR219 EUR402 EUR
100.000 EUR314 EUR314 EUR592 EUR
250.000 EUR529 EUR529 EUR1.022 EUR
500.000 EUR935 EUR935 EUR1.834 EUR
1.000.000 EUR1.499 EUR1.499 EUR2.962 EUR

Stand: Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Brutto = Gebuehr + 20 € Pauschale + 19 % USt.

Einzeltestament vs gemeinsames Testament vs Erbvertrag - Kostenvergleich

Drei Varianten, drei Logiken. Wer den Unterschied versteht, vermeidet teure Fehlentscheidungen und erkennt sofort, wenn eine Rechnung zu hoch ist.

Einzeltestament (KV 21200, Faktor 1,0)

Eine einzelne Person verfuegt einseitig ueber ihren Nachlass. Da das Testament jederzeit widerrufbar ist und keine bindende Vereinbarung darstellt, gilt nach KV 21200 (Beurkundung einseitiger Erklaerungen) die einfache 1,0-Gebuehr. Das ist die guenstigste Form der notariellen Nachfolgeregelung.

Gemeinsames Testament der Eheleute (§ 102 GNotKG)

Eheleute oder eingetragene Lebenspartner koennen ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB). Trotz zweier Erklaerender wird nur eine 1,0-Gebuehr nach KV 21200 erhoben. Nach § 102 GNotKG richtet sich der Geschaeftswert nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden; bei gemeinschaftlichem Testament wird eine Doppelzaehlung vermieden, sodass das gemeinsame Reinvermoegen beider Ehegatten als Geschaeftswert anzusetzen ist.

Erbvertrag (KV 21100, Faktor 2,0)

Der Erbvertrag ist ein bindender Vertrag. Er kann nicht einseitig widerrufen werden. Da er rechtlich als zweiseitiger Vertrag eingestuft wird, greift KV 21100 mit Faktor 2,0, also doppelte Kosten gegenueber dem Testament. Typischer Einsatzbereich: Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge, gegenseitige Bindung mit Dritten (z. B. Pflegepersonen).

§ 102 GNotKG - Geschaeftswert beim Testament (Reinvermoegen)

Der zentrale Paragraph: § 102 GNotKG legt fest, dass fuer Verfuegungen von Todes wegen der Wert des Vermoegens zur Zeit der Beurkundung massgeblich ist. Entscheidend ist das Reinvermoegen, also Aktiva minus Passiva.

  • Aktiva: Immobilien zum Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere zum Kurswert, Lebensversicherungen mit Rueckkaufswert, Anteile an Kapitalgesellschaften (Verkehrswert), Hausrat zum realistischen Schaetzwert (steuerlicher Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: 41.000 EUR Stkl I)
  • Passiva: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerverbindlichkeiten, sonstige langfristige Verbindlichkeiten
  • Mindestgeschaeftswert: 5.000 EUR auch bei sehr geringem Vermoegen (§ 38 GNotKG)
  • Beim gemeinsamen Testament: Nach § 102 GNotKG richtet sich der Geschaeftswert nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden; eine Doppelzaehlung wird vermieden, das Reinvermoegen beider Ehegatten wird zusammengerechnet, aber nicht verdoppelt.

Achtung: Eine haeufige Fehlerquelle ist das Ansetzen des Bruttovermoegens ohne Schuldenabzug. Wenn auf einer 600.000-EUR-Immobilie noch 250.000 EUR Hypothek lasten, betraegt der Geschaeftswert 350.000 EUR plus uebriges Vermoegen, nicht 600.000 EUR.

Notarkosten Testament Eheleute / Berliner Testament

Das Berliner Testament ist die mit Abstand haeufigste Form unter Eheleuten: Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben (§ 2269 BGB). Die wirtschaftliche Bedeutung ist hoch, die Kostenstruktur einfach.

Gemeinsames Reinvermoegen 1,0-Gebuehr (Tabelle B) Brutto inkl. USt + Pauschale
200.000 EUR435 EUR553 EUR
400.000 EUR765 EUR945 EUR
600.000 EUR1.070 EUR1.308 EUR
800.000 EUR1.270 EUR1.547 EUR
1.000.000 EUR1.470 EUR1.785 EUR

Praktischer Hinweis: Wer ein Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament aufsetzen laesst, sollte darauf achten, dass der Notar nur einmal die 1,0-Gebuehr berechnet. Steht auf der Rechnung 2,0 fuer ein gemeinsames Testament, ist das prueffwuerdig.

Pflichtteilsverzicht - was kostet die Beurkundung?

Ein Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB ist die haeufigste Sondervereinbarung im Erbrecht. Er muss zwingend notariell beurkundet werden und faellt unter KV 21100 (Vertrag, Faktor 2,0).

Geschaeftswert: nach § 102 GNotKG der halbe Wert des zu erwartenden Erbteils. Beispiel: Vater hat ein Reinvermoegen von 800.000 EUR und zwei Kinder. Jedes Kind hat einen gesetzlichen Erbteil von 400.000 EUR, einen Pflichtteil von 200.000 EUR. Verzichtet ein Kind auf den Pflichtteil, betraegt der Geschaeftswert 100.000 EUR (halber Pflichtteilswert). Das ergibt 2,0-Gebuehr von 546 EUR, brutto rund 686 EUR.

Typische Anlaesse: Unternehmensnachfolge (Geschwister verzichten zugunsten des Uebernehmers), Patchwork-Konstellationen (Kinder aus erster Ehe verzichten gegen Abfindung), Schenkungen zu Lebzeiten mit Ausgleichsklausel.

Notarkosten Testament vs eigenhaendiges Testament

Das handschriftliche Testament (§ 2247 BGB) kostet erstmal nichts, fuehrt nach dem Tod aber fast immer zum Erbschein-Verfahren. Die Gegenrechnung:

Variante Sofortkosten Spaetere Erbscheinkosten Gesamtaufwand 300.000 EUR Nachlass
Handschriftliches Testament0 EURca. 1.190 EUR (Erbschein + EV)ca. 1.190 EUR
Notarielles Einzeltestamentca. 617 EURmeist 0 EUR (§ 35 GBO)ca. 617 EUR
Gemeinsames Testament (Eheleute)ca. 617 EURmeist 0 EURca. 617 EUR
Erbvertragca. 1.235 EUR0 EURca. 1.235 EUR

Faustregel: Ab einem Nachlasswert oberhalb 100.000 EUR amortisiert sich das notarielle Testament fast immer durch die spaetere Erbschein-Ersparnis. Der Erbschein wird nach § 35 GBO gegenueber Banken und dem Grundbuchamt nicht benoetigt, wenn ein notarielles Testament vorliegt.

Vorteile des notariellen Testaments

  • Pruefung der Geschaeftsfaehigkeit durch den Notar - kein nachtraeglicher Streit
  • Beratungs- und Belehrungspflicht (§ 17 BeurkG)
  • Verwahrung beim Amtsgericht - kein Verlustrisiko
  • Ersetzt den Erbschein gegenueber Banken und Grundbuchamt
  • Formfehler praktisch ausgeschlossen

Vorteile des eigenhaendigen Testaments

  • Kostet keine Notargebuehr zu Lebzeiten
  • Sofort aenderbar ohne Notartermin
  • Sinnvoll bei sehr einfachen Verhaeltnissen und geringem Vermoegen

Testament vor dem Tod, Erbschein nach dem Tod

Wichtige Abgrenzung: Das Testament regelt vor dem Tod, was nach dem Tod gelten soll. Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis ueber die Erbfolge, das erst nach dem Erbfall beantragt wird. Wer ein notarielles Testament hat, kann sich den Erbschein in der Regel sparen. Wer kein Testament hat oder nur ein handschriftliches, muss den Erbschein nach dem Tod beantragen.

Die Erbschein-Kosten setzen sich aus zwei Posten zusammen: der Eidesstattlichen Versicherung beim Notar (KV 23300, 1,0-Satz) und der Erteilungsgebuehr beim Nachlassgericht (KV 12210, 1,0-Satz). Bei 300.000 EUR Nachlass also rund 1.190 EUR brutto. Mehr dazu in unserem Artikel Notarkosten Erbschein.

Praxisbeispiel: Ehepaar Mueller, 480.000 EUR Reinvermoegen

Familie Mueller (beide 62, zwei erwachsene Kinder) plant das Berliner Testament. Aktiva: Eigenheim 520.000 EUR, Konten 80.000 EUR. Passiva: Restdarlehen 120.000 EUR. Reinvermoegen: 480.000 EUR gemeinsam.

  • 1,0-Gebuehr aus Tabelle B fuer 480.000 EUR: 905 EUR
  • Auslagenpauschale (KV 32001): 30 EUR
  • Zwischensumme netto: 935 EUR
  • USt 19 %: 178 EUR
  • Brutto: 1.113 EUR

Haetten Mueller ein handschriftliches Testament gemacht, faellt nach dem ersten Todesfall ein Erbschein-Verfahren an: ca. 1.835 EUR brutto. Das notarielle Berliner Testament spart also unter dem Strich rund 720 EUR und garantiert zusaetzlich formelle Korrektheit.

Zusatzleistungen rund um das Testament

Das reine Testament ist selten der einzige Posten auf der Rechnung. Folgende Zusatzleistungen werden haeufig mitberechnet, manchmal zu Recht, manchmal nicht:

  • Eroeffnungsverfuegung beim Amtsgericht: Notarielles Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt (Zentrales Testamentsregister). Die Hinterlegungsgebuehr betraegt 15 EUR (einmalig).
  • Auslagen fuer Grundbuch-Auszug: Wenn der Notar Immobilien-Eigentumsverhaeltnisse pruefen muss, wird ein Grundbuchauszug eingeholt (KV 32011, 10 EUR pro Auszug).
  • Vermoegensaufstellung durch den Notar: Wenn der Notar die Vermoegensaufstellung selbst erstellt, kann eine Beratungsgebuehr nach KV 24000 anfallen (Satz 1,0 aus dem Vermoegenswert, gedeckelt auf 250 EUR).
  • Anpassung an bestehende Schenkungen: Wenn Schenkungen zu Lebzeiten ausgleichspflichtig sind (§ 2050 BGB), kann eine separate Schenkungs-Auseinandersetzung relevant werden.
  • Beratung Pflichtteilsoptimierung: Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB), Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsergaenzung sind eigenstaendige Themen mit eigener Geschaeftswert-Logik.

Wichtig: Der Notar muss jede Zusatzleistung auf der Kostenberechnung als eigenen Posten ausweisen. Sammelposten wie "Beratung und Pruefung" sind nach § 19 GNotKG unzulaessig.

Testamentsvollstreckung - Kostenfolgen

Wer einen Testamentsvollstrecker einsetzt, sollte die Folgekosten kennen. Sie fallen nicht zu Lebzeiten an, sondern nach dem Tod, sind aber bei der Lebzeit-Planung wirtschaftlich zu beruecksichtigen.

  • Bestellung des Testamentsvollstreckers: Erfolgt durch das Nachlassgericht, Gebuehr KV 12410, Satz 0,5 aus dem Reinwert
  • Verguetung des Testamentsvollstreckers: Frei verhandelbar, Empfehlung der Bundesnotarkammer: 1,5 bis 4 % des Nachlasswerts
  • Mehraufwand-Zuschlaege: Auseinandersetzungen mit Erben, Unternehmensfortfuehrung, Auslandsbezug
  • Auslagen des Testamentsvollstreckers: Anwaltskosten, Steuerberater, Gutachter

Faustregel: Bei einem 500.000-EUR-Nachlass kostet ein gut gefuehrter Testamentsvollstrecker ueblicherweise zwischen 10.000 und 25.000 EUR brutto. Das ist deutlich mehr als die einmalige notarielle Beurkundung des Testaments.

Testament aendern oder widerrufen - was kostet das?

Ein Testament kann jederzeit geaendert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschaeftsfaehig ist. Drei Wege:

  • Neues Testament (vollstaendiger Widerruf): Wieder volle 1,0-Gebuehr aus dem aktuellen Reinvermoegen. Bei stark gewachsenem Vermoegen kann das teurer werden als die Erst-Beurkundung.
  • Nachtragstestament (Ergaenzung): Geschaeftswert ist der Wert der zu aendernden Regelung, nicht das Gesamtvermoegen. Oft deutlich guenstiger, z. B. bei 50.000 EUR Aenderungswert ca. 165 EUR Gebuehr netto.
  • Widerruf einzelner Bestimmungen: KV 21200 mit Faktor 0,5, Geschaeftswert ist der Wert der widerrufenen Verfuegung.
  • Ruecknahme aus amtlicher Verwahrung: Beim Amtsgericht 18 EUR (KV 12101 Anlage 1 GNotKG).

Praxis-Tipp: Wer absehbar mehrfach aendern moechte (z. B. wegen wechselnder Familienkonstellation), sollte ueber einen Erbvertrag mit Ruecktrittsvorbehalt nachdenken. Das vermeidet wiederholte Volldatum-Beurkundungen.

Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Jedes notarielle Testament wird automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Das Register vermerkt nur die Existenz eines Testaments und seinen Aufbewahrungsort, nicht den Inhalt.

  • Registrierungsgebuehr: 15 EUR einmalig pro Vorgang
  • Auskunft nach dem Tod: Erfolgt automatisch durch Nachlassgericht, keine separate Gebuehr
  • Aenderung der Aufbewahrungsangaben: 15 EUR pro Aenderung
  • Vorteil: Verhindert, dass ein Testament uebersehen wird, wenn es z. B. zu Hause aufbewahrt wurde

Haeufige Fehler in Testament-Rechnungen

  1. Falscher Gebuehrensatz beim Einzeltestament: 1,0 ist korrekt (KV 21200), nicht 2,0. KV 21100 (2,0) gilt nur fuer Vertraege wie den Erbvertrag.
  2. Doppelte Beurkundungsgebuehr beim gemeinsamen Testament: Nach § 102 GNotKG wird bei gemeinschaftlichem Testament eine Doppelzaehlung vermieden — Geschaeftswert richtet sich nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden, ein gemeinsames Testament der Eheleute kostet eine 1,0-Gebuehr aus dem gemeinsamen Reinvermoegen.
  3. Geschaeftswert ohne Schuldenabzug: Hypotheken, Kredite und andere Passiva mindern den Geschaeftswert. Wer eine 600.000-EUR-Immobilie mit 250.000 EUR Restschuld erbt, hat 350.000 EUR Geschaeftswert, nicht 600.000 EUR.
  4. Hausrat ueberbewertet: Hausrat ist mit dem realistischen Schaetzwert anzusetzen, nicht mit einer Pauschale. Standardhaushalt typisch 5.000 bis 25.000 EUR.
  5. Pflichtteilsverzicht doppelt abgerechnet: Wenn der Verzicht im gleichen Termin wie das Testament beurkundet wird, ist er als Sondervereinbarung mit eigenem Geschaeftswert auszuweisen, aber nicht als zweite Hauptbeurkundung zu zaehlen.

Checkliste vor dem Notartermin

Eine gute Vorbereitung spart Geld und Aerger. Was Sie vor dem Beurkundungstermin klaeren sollten:

  • Vermoegensaufstellung: Aktuelle Werte aller Vermoegenspositionen mit Stichtag vorbereiten
  • Schuldenaufstellung: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerschulden mit Saldostaenden
  • Erbenkreis definieren: Wer soll erben, in welcher Quote, welche Ersatzregelung bei Vorversterben
  • Vermaechtnisse pruefen: Einzelne Gegenstaende oder Geldbetraege an bestimmte Personen, Wert separat angeben
  • Testamentsvollstrecker: Person und Verguetungsregelung im Vorfeld klaeren
  • Pflichtteilsentziehung: Nur in engen Grenzen moeglich (§ 2333 BGB), juristisch beraten lassen

Pruefen, vergleichen, sparen

Unsere Erfahrung aus rund 9.000 geprueften Notarrechnungen: Bei Testamenten weichen rund 24 % der Rechnungen vom GNotKG ab. Die haeufigsten Befunde sind ein falscher Gebuehrensatz und ein nicht-abgezogenes Reinvermoegen.

Bevor Sie den Notartermin vereinbaren, rechnen Sie mit unserem Notarkosten-Rechner die Soll-Kosten durch. Wenn die echte Rechnung deutlich darueber liegt, pruefen wir sie fuer 58 EUR Position fuer Position gegen das GNotKG, schriftlich und mit Paragrafen-Zuordnung.

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Testament-Kosten berechnen

Reinvermögen (Nachlasswert) eingeben — Schätzung der Beurkundungsgebühr (KV 21200, Faktor 1,0) nach § 102 GNotKG. Für Berliner Testament gleicher Faktor, Erbvertrag doppelt.

Schätzung Notarkosten
779,45 €
brutto · inkl. 19 % USt
Netto Gebühren
635,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
Umsatzsteuer
124,45 €

Einzelpositionen

KV-Nr.BeschreibungSatzGeschäftswertBetrag
KV 21200Beurkundung Einzeltestament1.0300.000,00 €635,00 €
Auslagenpauschale (KV 32001)--20,00 €
Umsatzsteuer 19 %--124,45 €
Brutto-Summe--779,45 €

Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.

Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Testament beim Notar 2026?
Ein Einzeltestament wird nach KV 21200 mit der 1,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen abgerechnet. Bei 100.000 EUR Nachlass rund 314 EUR brutto, bei 300.000 EUR rund 617 EUR brutto, bei 500.000 EUR rund 935 EUR brutto. Plus Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19 % USt.
Was kostet das Berliner Testament beim Notar?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament nach § 2265 BGB. Es wird mit einer 1,0-Gebuehr aus dem gemeinsamen Reinvermoegen beider Ehegatten abgerechnet (§ 102 GNotKG). Bei 400.000 EUR Gesamtvermoegen sind das rund 765 EUR netto, mit Auslagen und USt rund 940 EUR.
Was kostet ein Erbvertrag im Vergleich zum Testament?
Der Erbvertrag wird nach KV 21100 mit Faktor 2,0 abgerechnet, also doppelt so teuer wie ein Testament gleichen Wertes. Grund: Der Erbvertrag ist bindend und nicht einseitig widerrufbar. Bei 300.000 EUR Nachlass rund 1.235 EUR brutto.
Wie wird der Geschaeftswert beim Testament berechnet?
§ 102 GNotKG: Aktivvermoegen zur Zeit der Beurkundung abzueglich Verbindlichkeiten. Immobilien zum Verkehrswert, Konten zum Saldostand, Wertpapiere zum Kurswert, Hypotheken und Konsumkredite als Passiva. Der Mindestgeschaeftswert betraegt 5.000 EUR.
Lohnt sich das notarielle Testament gegenueber dem handschriftlichen?
Ab Nachlasswerten oberhalb 100.000 EUR meist ja. Das notarielle Testament ersetzt nach § 35 GBO den Erbschein gegenueber Banken und Grundbuchaemtern. Die Erbschein-Ersparnis (1,0-Satz aus dem Nachlasswert plus Eidesstattliche Versicherung) gleicht die Notarkosten in vielen Faellen vollstaendig aus.
Was kostet ein Pflichtteilsverzicht beim Notar?
Der Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB wird notariell beurkundet. Geschaeftswert ist nach § 102 GNotKG der halbe Wert des zu erwartenden Erbteils. Bei einem erwarteten Erbteil von 200.000 EUR also 100.000 EUR Geschaeftswert, 2,0-Gebuehr rund 546 EUR netto.
Wer zahlt das Testament beim Notar?
Der Erblasser zu Lebzeiten. Beim gemeinsamen Testament beide Ehegatten als Gesamtschuldner (§ 30 GNotKG). Die Notarkosten sind grundsaetzlich nicht als Werbungskosten abziehbar; eine Ausnahme greift nur, wenn das Testament gewerblich gepraegt ist (z. B. Unternehmensuebertragung).
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbschein?
Das Testament regelt zu Lebzeiten, was nach dem Tod gelten soll. Der Erbschein ist eine gerichtliche Bescheinigung der Erbfolge, die erst nach dem Tod beantragt wird. Wer ein notarielles Testament hat, braucht in der Regel keinen Erbschein. Mehr zum Erbschein: /wissen/notarkosten-erbschein.
Kann der Notar das Testament zu Hause aufnehmen?
Ja, in begruendeten Faellen (Pflege, Krankheit) gegen eine Zuschlagsgebuehr nach KV 26002 (Geschaeftsreise). Die Reiseauslagen werden zusaetzlich erstattet. Faktor 0,3 auf die Hauptgebuehr ist typisch.

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