Berliner Testament Notar Kosten 2026: 529 € (250k)
Ein notarielles Testament ist die rechtssicherste Form, den Nachlass zu regeln, und in vielen Faellen guenstiger als gedacht. Wir zeigen Ihnen, welche Gebuehr fuer Einzeltestament, gemeinsames Testament und Erbvertrag gilt, wie der Geschaeftswert nach § 102 GNotKG berechnet wird, und wann sich der Gang zum Notar wirtschaftlich lohnt. Alle Zahlen gelten nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109).
Schnellantwort: Ein notarielles Einzeltestament kostet bei 300.000 EUR Nachlass rund 617 EUR brutto (1,0-Gebuehr aus § 102 GNotKG, KV 21200). Das Berliner Testament der Eheleute wird mit derselben 1,0-Gebuehr aus dem gemeinsamen Reinvermoegen abgerechnet. Der Erbvertrag dagegen kostet mit Faktor 2,0 das Doppelte.
Stand: Mai 2026. Alle Beispielrechnungen nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Notarkosten Testament - Tabelle nach Nachlasswert
Die folgende Uebersicht zeigt die Brutto-Kosten fuer die drei Hauptvarianten in Abhaengigkeit vom Reinvermoegen. Alle Werte enthalten 20 € Auslagenpauschale (KV 32001) und 19 % Umsatzsteuer.
| Reinvermoegen | Einzeltestament (1,0) | Gemeinsames Testament (1,0) | Erbvertrag (2,0) |
|---|---|---|---|
| 50.000 EUR | 219 EUR | 219 EUR | 402 EUR |
| 100.000 EUR | 314 EUR | 314 EUR | 592 EUR |
| 250.000 EUR | 529 EUR | 529 EUR | 1.022 EUR |
| 500.000 EUR | 935 EUR | 935 EUR | 1.834 EUR |
| 1.000.000 EUR | 1.499 EUR | 1.499 EUR | 2.962 EUR |
Stand: Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Brutto = Gebuehr + 20 € Pauschale + 19 % USt.
Einzeltestament vs gemeinsames Testament vs Erbvertrag - Kostenvergleich
Drei Varianten, drei Logiken. Wer den Unterschied versteht, vermeidet teure Fehlentscheidungen und erkennt sofort, wenn eine Rechnung zu hoch ist.
Einzeltestament (KV 21200, Faktor 1,0)
Eine einzelne Person verfuegt einseitig ueber ihren Nachlass. Da das Testament jederzeit widerrufbar ist und keine bindende Vereinbarung darstellt, gilt nach KV 21200 (Beurkundung einseitiger Erklaerungen) die einfache 1,0-Gebuehr. Das ist die guenstigste Form der notariellen Nachfolgeregelung.
Gemeinsames Testament der Eheleute (§ 102 GNotKG)
Eheleute oder eingetragene Lebenspartner koennen ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB). Trotz zweier Erklaerender wird nur eine 1,0-Gebuehr nach KV 21200 erhoben. Nach § 102 GNotKG richtet sich der Geschaeftswert nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden; bei gemeinschaftlichem Testament wird eine Doppelzaehlung vermieden, sodass das gemeinsame Reinvermoegen beider Ehegatten als Geschaeftswert anzusetzen ist.
Erbvertrag (KV 21100, Faktor 2,0)
Der Erbvertrag ist ein bindender Vertrag. Er kann nicht einseitig widerrufen werden. Da er rechtlich als zweiseitiger Vertrag eingestuft wird, greift KV 21100 mit Faktor 2,0, also doppelte Kosten gegenueber dem Testament. Typischer Einsatzbereich: Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge, gegenseitige Bindung mit Dritten (z. B. Pflegepersonen).
§ 102 GNotKG - Geschaeftswert beim Testament (Reinvermoegen)
Der zentrale Paragraph: § 102 GNotKG legt fest, dass fuer Verfuegungen von Todes wegen der Wert des Vermoegens zur Zeit der Beurkundung massgeblich ist. Entscheidend ist das Reinvermoegen, also Aktiva minus Passiva.
- Aktiva: Immobilien zum Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere zum Kurswert, Lebensversicherungen mit Rueckkaufswert, Anteile an Kapitalgesellschaften (Verkehrswert), Hausrat zum realistischen Schaetzwert (steuerlicher Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: 41.000 EUR Stkl I)
- Passiva: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerverbindlichkeiten, sonstige langfristige Verbindlichkeiten
- Mindestgeschaeftswert: 5.000 EUR auch bei sehr geringem Vermoegen (§ 38 GNotKG)
- Beim gemeinsamen Testament: Nach § 102 GNotKG richtet sich der Geschaeftswert nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden; eine Doppelzaehlung wird vermieden, das Reinvermoegen beider Ehegatten wird zusammengerechnet, aber nicht verdoppelt.
Achtung: Eine haeufige Fehlerquelle ist das Ansetzen des Bruttovermoegens ohne Schuldenabzug. Wenn auf einer 600.000-EUR-Immobilie noch 250.000 EUR Hypothek lasten, betraegt der Geschaeftswert 350.000 EUR plus uebriges Vermoegen, nicht 600.000 EUR.
Notarkosten Testament Eheleute / Berliner Testament
Das Berliner Testament ist die mit Abstand haeufigste Form unter Eheleuten: Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben (§ 2269 BGB). Die wirtschaftliche Bedeutung ist hoch, die Kostenstruktur einfach.
| Gemeinsames Reinvermoegen | 1,0-Gebuehr (Tabelle B) | Brutto inkl. USt + Pauschale |
|---|---|---|
| 200.000 EUR | 435 EUR | 553 EUR |
| 400.000 EUR | 765 EUR | 945 EUR |
| 600.000 EUR | 1.070 EUR | 1.308 EUR |
| 800.000 EUR | 1.270 EUR | 1.547 EUR |
| 1.000.000 EUR | 1.470 EUR | 1.785 EUR |
Praktischer Hinweis: Wer ein Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament aufsetzen laesst, sollte darauf achten, dass der Notar nur einmal die 1,0-Gebuehr berechnet. Steht auf der Rechnung 2,0 fuer ein gemeinsames Testament, ist das prueffwuerdig.
Pflichtteilsverzicht - was kostet die Beurkundung?
Ein Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB ist die haeufigste Sondervereinbarung im Erbrecht. Er muss zwingend notariell beurkundet werden und faellt unter KV 21100 (Vertrag, Faktor 2,0).
Geschaeftswert: nach § 102 GNotKG der halbe Wert des zu erwartenden Erbteils. Beispiel: Vater hat ein Reinvermoegen von 800.000 EUR und zwei Kinder. Jedes Kind hat einen gesetzlichen Erbteil von 400.000 EUR, einen Pflichtteil von 200.000 EUR. Verzichtet ein Kind auf den Pflichtteil, betraegt der Geschaeftswert 100.000 EUR (halber Pflichtteilswert). Das ergibt 2,0-Gebuehr von 546 EUR, brutto rund 686 EUR.
Typische Anlaesse: Unternehmensnachfolge (Geschwister verzichten zugunsten des Uebernehmers), Patchwork-Konstellationen (Kinder aus erster Ehe verzichten gegen Abfindung), Schenkungen zu Lebzeiten mit Ausgleichsklausel.
Notarkosten Testament vs eigenhaendiges Testament
Das handschriftliche Testament (§ 2247 BGB) kostet erstmal nichts, fuehrt nach dem Tod aber fast immer zum Erbschein-Verfahren. Die Gegenrechnung:
| Variante | Sofortkosten | Spaetere Erbscheinkosten | Gesamtaufwand 300.000 EUR Nachlass |
|---|---|---|---|
| Handschriftliches Testament | 0 EUR | ca. 1.190 EUR (Erbschein + EV) | ca. 1.190 EUR |
| Notarielles Einzeltestament | ca. 617 EUR | meist 0 EUR (§ 35 GBO) | ca. 617 EUR |
| Gemeinsames Testament (Eheleute) | ca. 617 EUR | meist 0 EUR | ca. 617 EUR |
| Erbvertrag | ca. 1.235 EUR | 0 EUR | ca. 1.235 EUR |
Faustregel: Ab einem Nachlasswert oberhalb 100.000 EUR amortisiert sich das notarielle Testament fast immer durch die spaetere Erbschein-Ersparnis. Der Erbschein wird nach § 35 GBO gegenueber Banken und dem Grundbuchamt nicht benoetigt, wenn ein notarielles Testament vorliegt.
Vorteile des notariellen Testaments
- Pruefung der Geschaeftsfaehigkeit durch den Notar - kein nachtraeglicher Streit
- Beratungs- und Belehrungspflicht (§ 17 BeurkG)
- Verwahrung beim Amtsgericht - kein Verlustrisiko
- Ersetzt den Erbschein gegenueber Banken und Grundbuchamt
- Formfehler praktisch ausgeschlossen
Vorteile des eigenhaendigen Testaments
- Kostet keine Notargebuehr zu Lebzeiten
- Sofort aenderbar ohne Notartermin
- Sinnvoll bei sehr einfachen Verhaeltnissen und geringem Vermoegen
Testament vor dem Tod, Erbschein nach dem Tod
Wichtige Abgrenzung: Das Testament regelt vor dem Tod, was nach dem Tod gelten soll. Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis ueber die Erbfolge, das erst nach dem Erbfall beantragt wird. Wer ein notarielles Testament hat, kann sich den Erbschein in der Regel sparen. Wer kein Testament hat oder nur ein handschriftliches, muss den Erbschein nach dem Tod beantragen.
Die Erbschein-Kosten setzen sich aus zwei Posten zusammen: der Eidesstattlichen Versicherung beim Notar (KV 23300, 1,0-Satz) und der Erteilungsgebuehr beim Nachlassgericht (KV 12210, 1,0-Satz). Bei 300.000 EUR Nachlass also rund 1.190 EUR brutto. Mehr dazu in unserem Artikel Notarkosten Erbschein.
Praxisbeispiel: Ehepaar Mueller, 480.000 EUR Reinvermoegen
Familie Mueller (beide 62, zwei erwachsene Kinder) plant das Berliner Testament. Aktiva: Eigenheim 520.000 EUR, Konten 80.000 EUR. Passiva: Restdarlehen 120.000 EUR. Reinvermoegen: 480.000 EUR gemeinsam.
- 1,0-Gebuehr aus Tabelle B fuer 480.000 EUR: 905 EUR
- Auslagenpauschale (KV 32001): 30 EUR
- Zwischensumme netto: 935 EUR
- USt 19 %: 178 EUR
- Brutto: 1.113 EUR
Haetten Mueller ein handschriftliches Testament gemacht, faellt nach dem ersten Todesfall ein Erbschein-Verfahren an: ca. 1.835 EUR brutto. Das notarielle Berliner Testament spart also unter dem Strich rund 720 EUR und garantiert zusaetzlich formelle Korrektheit.
Zusatzleistungen rund um das Testament
Das reine Testament ist selten der einzige Posten auf der Rechnung. Folgende Zusatzleistungen werden haeufig mitberechnet, manchmal zu Recht, manchmal nicht:
- Eroeffnungsverfuegung beim Amtsgericht: Notarielles Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt (Zentrales Testamentsregister). Die Hinterlegungsgebuehr betraegt 15 EUR (einmalig).
- Auslagen fuer Grundbuch-Auszug: Wenn der Notar Immobilien-Eigentumsverhaeltnisse pruefen muss, wird ein Grundbuchauszug eingeholt (KV 32011, 10 EUR pro Auszug).
- Vermoegensaufstellung durch den Notar: Wenn der Notar die Vermoegensaufstellung selbst erstellt, kann eine Beratungsgebuehr nach KV 24000 anfallen (Satz 1,0 aus dem Vermoegenswert, gedeckelt auf 250 EUR).
- Anpassung an bestehende Schenkungen: Wenn Schenkungen zu Lebzeiten ausgleichspflichtig sind (§ 2050 BGB), kann eine separate Schenkungs-Auseinandersetzung relevant werden.
- Beratung Pflichtteilsoptimierung: Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB), Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsergaenzung sind eigenstaendige Themen mit eigener Geschaeftswert-Logik.
Wichtig: Der Notar muss jede Zusatzleistung auf der Kostenberechnung als eigenen Posten ausweisen. Sammelposten wie "Beratung und Pruefung" sind nach § 19 GNotKG unzulaessig.
Testamentsvollstreckung - Kostenfolgen
Wer einen Testamentsvollstrecker einsetzt, sollte die Folgekosten kennen. Sie fallen nicht zu Lebzeiten an, sondern nach dem Tod, sind aber bei der Lebzeit-Planung wirtschaftlich zu beruecksichtigen.
- Bestellung des Testamentsvollstreckers: Erfolgt durch das Nachlassgericht, Gebuehr KV 12410, Satz 0,5 aus dem Reinwert
- Verguetung des Testamentsvollstreckers: Frei verhandelbar, Empfehlung der Bundesnotarkammer: 1,5 bis 4 % des Nachlasswerts
- Mehraufwand-Zuschlaege: Auseinandersetzungen mit Erben, Unternehmensfortfuehrung, Auslandsbezug
- Auslagen des Testamentsvollstreckers: Anwaltskosten, Steuerberater, Gutachter
Faustregel: Bei einem 500.000-EUR-Nachlass kostet ein gut gefuehrter Testamentsvollstrecker ueblicherweise zwischen 10.000 und 25.000 EUR brutto. Das ist deutlich mehr als die einmalige notarielle Beurkundung des Testaments.
Testament aendern oder widerrufen - was kostet das?
Ein Testament kann jederzeit geaendert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschaeftsfaehig ist. Drei Wege:
- Neues Testament (vollstaendiger Widerruf): Wieder volle 1,0-Gebuehr aus dem aktuellen Reinvermoegen. Bei stark gewachsenem Vermoegen kann das teurer werden als die Erst-Beurkundung.
- Nachtragstestament (Ergaenzung): Geschaeftswert ist der Wert der zu aendernden Regelung, nicht das Gesamtvermoegen. Oft deutlich guenstiger, z. B. bei 50.000 EUR Aenderungswert ca. 165 EUR Gebuehr netto.
- Widerruf einzelner Bestimmungen: KV 21200 mit Faktor 0,5, Geschaeftswert ist der Wert der widerrufenen Verfuegung.
- Ruecknahme aus amtlicher Verwahrung: Beim Amtsgericht 18 EUR (KV 12101 Anlage 1 GNotKG).
Praxis-Tipp: Wer absehbar mehrfach aendern moechte (z. B. wegen wechselnder Familienkonstellation), sollte ueber einen Erbvertrag mit Ruecktrittsvorbehalt nachdenken. Das vermeidet wiederholte Volldatum-Beurkundungen.
Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
Jedes notarielle Testament wird automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Das Register vermerkt nur die Existenz eines Testaments und seinen Aufbewahrungsort, nicht den Inhalt.
- Registrierungsgebuehr: 15 EUR einmalig pro Vorgang
- Auskunft nach dem Tod: Erfolgt automatisch durch Nachlassgericht, keine separate Gebuehr
- Aenderung der Aufbewahrungsangaben: 15 EUR pro Aenderung
- Vorteil: Verhindert, dass ein Testament uebersehen wird, wenn es z. B. zu Hause aufbewahrt wurde
Haeufige Fehler in Testament-Rechnungen
- Falscher Gebuehrensatz beim Einzeltestament: 1,0 ist korrekt (KV 21200), nicht 2,0. KV 21100 (2,0) gilt nur fuer Vertraege wie den Erbvertrag.
- Doppelte Beurkundungsgebuehr beim gemeinsamen Testament: Nach § 102 GNotKG wird bei gemeinschaftlichem Testament eine Doppelzaehlung vermieden — Geschaeftswert richtet sich nach den jeweiligen Vermoegenswerten der Verfuegenden, ein gemeinsames Testament der Eheleute kostet eine 1,0-Gebuehr aus dem gemeinsamen Reinvermoegen.
- Geschaeftswert ohne Schuldenabzug: Hypotheken, Kredite und andere Passiva mindern den Geschaeftswert. Wer eine 600.000-EUR-Immobilie mit 250.000 EUR Restschuld erbt, hat 350.000 EUR Geschaeftswert, nicht 600.000 EUR.
- Hausrat ueberbewertet: Hausrat ist mit dem realistischen Schaetzwert anzusetzen, nicht mit einer Pauschale. Standardhaushalt typisch 5.000 bis 25.000 EUR.
- Pflichtteilsverzicht doppelt abgerechnet: Wenn der Verzicht im gleichen Termin wie das Testament beurkundet wird, ist er als Sondervereinbarung mit eigenem Geschaeftswert auszuweisen, aber nicht als zweite Hauptbeurkundung zu zaehlen.
Checkliste vor dem Notartermin
Eine gute Vorbereitung spart Geld und Aerger. Was Sie vor dem Beurkundungstermin klaeren sollten:
- Vermoegensaufstellung: Aktuelle Werte aller Vermoegenspositionen mit Stichtag vorbereiten
- Schuldenaufstellung: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerschulden mit Saldostaenden
- Erbenkreis definieren: Wer soll erben, in welcher Quote, welche Ersatzregelung bei Vorversterben
- Vermaechtnisse pruefen: Einzelne Gegenstaende oder Geldbetraege an bestimmte Personen, Wert separat angeben
- Testamentsvollstrecker: Person und Verguetungsregelung im Vorfeld klaeren
- Pflichtteilsentziehung: Nur in engen Grenzen moeglich (§ 2333 BGB), juristisch beraten lassen
Pruefen, vergleichen, sparen
Unsere Erfahrung aus rund 9.000 geprueften Notarrechnungen: Bei Testamenten weichen rund 24 % der Rechnungen vom GNotKG ab. Die haeufigsten Befunde sind ein falscher Gebuehrensatz und ein nicht-abgezogenes Reinvermoegen.
Bevor Sie den Notartermin vereinbaren, rechnen Sie mit unserem Notarkosten-Rechner die Soll-Kosten durch. Wenn die echte Rechnung deutlich darueber liegt, pruefen wir sie fuer 58 EUR Position fuer Position gegen das GNotKG, schriftlich und mit Paragrafen-Zuordnung.
Testament-Kosten berechnen
Reinvermögen (Nachlasswert) eingeben — Schätzung der Beurkundungsgebühr (KV 21200, Faktor 1,0) nach § 102 GNotKG. Für Berliner Testament gleicher Faktor, Erbvertrag doppelt.
- Netto Gebühren
- 635,00 €
- Auslagenpauschale
- 20,00 €
- Umsatzsteuer
- 124,45 €
Einzelpositionen
| KV-Nr. | Beschreibung | Satz | Geschäftswert | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| KV 21200 | Beurkundung Einzeltestament | 1.0 | 300.000,00 € | 635,00 € |
| Auslagenpauschale (KV 32001) | - | - | 20,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | - | - | 124,45 € | |
| Brutto-Summe | - | - | 779,45 € |
Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.
Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.
Häufige Fragen
Was kostet ein Testament beim Notar 2026?
Was kostet das Berliner Testament beim Notar?
Was kostet ein Erbvertrag im Vergleich zum Testament?
Wie wird der Geschaeftswert beim Testament berechnet?
Lohnt sich das notarielle Testament gegenueber dem handschriftlichen?
Was kostet ein Pflichtteilsverzicht beim Notar?
Wer zahlt das Testament beim Notar?
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbschein?
Kann der Notar das Testament zu Hause aufnehmen?
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