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Notarkosten Beglaubigung 2026, was eine Unterschriftsbeglaubigung kostet

22. April 2026 · aktualisiert 16. Mai 2026 · 6 min
Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung kostet 2026 zwischen 20 € (Mindestgebühr seit KostRÄG) und 70 € (Höchstgebühr), abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftswert. Rechtsgrundlage ist KV 25100 GNotKG mit einem Satz von 0,2 der vollen Gebühr. Hinzu kommen Auslagenpauschale (max. 30 €) und 19 % Umsatzsteuer.
20 €Mindestgebühr (KostRÄG 2025)
70 €Höchstgebühr KV 25100
0,2Gebührensatz

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die häufigste notarielle Einzelhandlung in Deutschland, und mit Abstand die günstigste. Wir zeigen, was Sie 2026 bezahlen, welche Posten zusätzlich anfallen können und worauf Sie achten sollten.

Die Grundgebühr nach KV 25100

Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung ist in Kostenverzeichnis KV 25100 GNotKG geregelt. Der Satz beträgt 0,2 der vollen Gebühr (Tabelle B), mit zwei harten Grenzen:

  • Mindestgebühr 20 €, seit KostRÄG 2025 (vorher: 20 € unverändert, aber andere Anpassungen)
  • Höchstgebühr 70 €, fest, unabhängig vom Geschäftswert

Beispielrechnungen

Anlass Geschäftswert Gebühr (netto) Brutto inkl. USt
Vorsorgevollmacht (Privatperson)10.000 €20,00 €23,80 €
Bankvollmacht 50.000 €50.000 €25,00 €29,75 €
Anmeldung GmbH-Geschäftsführer30.000 €23,00 €27,37 €
Großauftrag / Höchstgebühr≥ 350.000 €70,00 €83,30 €

Hinzu kommen: Auslagenpauschale (KV 32001, höchstens 30 €) und 19 % Umsatzsteuer.

Beglaubigung ist nicht Beurkundung

Wichtig für die Kostenkontrolle: Eine Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt. Eine Beurkundung umfasst zusätzlich Belehrung, Prüfung der Geschäftsfähigkeit und vollständige Aufnahme des Inhalts, und kostet entsprechend mehr (Satz 2,0 statt 0,2).

Wenn auf Ihrer Notarrechnung „Beurkundung" steht, obwohl Sie nur eine Unterschrift beglaubigen ließen, ist das ein klarer Fall für die Notarkosten-Prüfung.

Sonderfälle

Mehrere Unterschriften auf einem Dokument

Jede zu beglaubigende Unterschrift kostet einmal die KV-25100-Gebühr. Beispiel: Eheleute unterschreiben gemeinsam eine Vollmacht → 2 × Gebühr.

Beglaubigte Abschriften

Geregelt in KV 25103: 1,50 € je angefangener Seite, mindestens 10 €. Bei elektronischer Abschrift (qualifiziert signiert): 5 € je Vorgang.

Beglaubigung mit Übersetzung

Wenn der Notar zusätzlich Übersetzerdienste oder fremdsprachige Belehrung erbringt, fallen separate Gebühren nach KV 26000 an, diese sind separat auszuweisen und nicht in der Beglaubigungsgebühr enthalten.

So prüfen Sie Ihre Beglaubigungs-Rechnung

  1. Steht KV 25100 (oder 25103 für Abschrift) auf der Rechnung?
  2. Ist der Satz 0,2 angegeben?
  3. Liegt der Endbetrag zwischen 20 € und 70 € pro Unterschrift?
  4. Ist die Auslagenpauschale auf maximal 30 € begrenzt?
  5. Wurden mehrere Beglaubigungen separat ausgewiesen?

Bei Abweichungen mehr als 10 € lohnt sich eine schriftliche Prüfung. Unser Notarkosten-Rechner nimmt Ihnen die Vorab-Kalkulation ab.

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar?
Zwischen 20 € (Mindestgebühr nach KostRÄG 2025) und 70 € (Höchstgebühr KV 25100). Bei niedrigem Geschäftswert greift die Mindestgebühr, ab ca. 350.000 € der gedeckelte Höchstbetrag.
Was kostet eine beglaubigte Abschrift?
KV 25103: 1,50 € je angefangener Seite, mindestens 10 €. Bei elektronischer Abschrift (qualifizierte elektronische Signatur) 5 € je Vorgang.
Kostet die Beglaubigung einer Vollmacht extra?
Ja. Pro beglaubigter Unterschrift fällt einmal die Gebühr nach KV 25100 an. Bei zwei Vollmachtgebern also zweimal.
Muss ich für eine Beglaubigung einen Termin vereinbaren?
In der Regel ja, viele Notariate bieten aber auch Walk-in-Slots für einfache Beglaubigungen an. Mitzubringen: Personalausweis und das zu beglaubigende Dokument im Original.

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