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Notarkosten Schenkung 2026, Immobilie, Geld, Anteile: was es kostet

8. April 2026 · aktualisiert 16. Mai 2026 · 8 min
Eine notarielle Schenkung kostet 2026 etwa 1,2 % des Schenkungswerts (2,5-fache Gebühr aus Tabelle B GNotKG, plus Auslagen und 19 % USt). Bei einer Immobilienschenkung im Wert von 400.000 € fallen rund 4.300 € Notarkosten an, bei einer Geldschenkung über 100.000 € rund 1.500 €. Maßgeblich ist der Verkehrswert des geschenkten Vermögens (§ 47 GNotKG analog).
2,5Faktorsumme (2,0 + 0,5)
~1,2 %des Schenkungswerts (Faustregel)
500.000 €Freibetrag Schenkungssteuer Kind alle 10 J.

Die notarielle Schenkung ist mehr als nur ein „Geschenk mit Unterschrift", sie schafft Rechtssicherheit, ermöglicht steueroptimierte Vermögensübertragung und kostet, anders als oft vermutet, deutlich weniger als ein normaler Kaufvertrag derselben Vermögensgröße.

Das Gebührenmodell für Schenkungen

Eine Schenkung wird beim Notar mit denselben Gebührensätzen abgerechnet wie ein Kaufvertrag, weil sie in beiden Fällen eine zweiseitige Beurkundung ist:

  • KV 21100, Beurkundung Schenkungsvertrag: 2,0 der vollen Gebühr
  • KV 22110, Vollzug der Urkunde: 0,5 der vollen Gebühr
  • Bei Immobilienschenkung zusätzlich: Auflassungsvormerkung (0,5)

Maßgeblich ist der Verkehrswert des geschenkten Vermögens (§ 47 GNotKG analog), nicht der eventuelle Buchwert oder Nennbetrag.

Beispielrechnungen

Geldschenkung an Kind: 100.000 €

PositionKVSatzBetrag
Beurkundung211002,01.914 €
Vollzug221100,5479 €
Auslagen32001-30 €
USt 19 %--460 €
Summe--2.883 €

Hinweis: Bei reinen Geldschenkungen im Familienkreis genügt oft ein einfacher Schenkungsvertrag mit Übergabe, die notarielle Beurkundung ist nur bei Schenkungsversprechen (§ 518 BGB) zwingend.

Immobilienschenkung an Tochter: 400.000 €

PositionKVSatzBetrag
Beurkundung Schenkungsvertrag211002,05.526 €
Vollzug der Urkunde221100,51.382 €
Auflassungsvormerkung212010,51.382 €
Auslagen32001-30 €
USt 19 %--1.578 €
Notar gesamt--9.898 €

Zusätzlich fallen Grundbuchkosten an (Umschreibung, ca. 0,5 % des Werts).

GmbH-Anteile, Verkehrswert 200.000 €

PositionKVSatzBetrag
Beurkundung211002,03.510 €
Vollzug221100,5878 €
Auslagen + USt--864 €
Summe--5.252 €

Steueroptimierte Sondervereinbarungen, und ihre Kosten

Häufige Zusatzregelungen bei Schenkungen:

  • Nießbrauchsvorbehalt, mindert den Schenkungssteuer-Wert, ändert aber den Beurkundungs-Geschäftswert nicht (Notar-Sicht: voller Verkehrswert)
  • Rückforderungsrecht, kein eigener Gebührenposten, ist im Schenkungsvertrag inklusive
  • Wohnrecht / Wohnungsrecht, separat zu beurkunden, je nach Konstruktion mit eigenem Geschäftswert
  • Pflegeauflage, Jahreswert × Lebenserwartung als Geschäftswert für Auflage

Drei häufige Fehler in Schenkungs-Notarrechnungen

  1. Doppelter Vollzug. KV 22110 darf bei Immobilienschenkung nur einmal je Vorgang berechnet werden, nicht separat für jede Vertragsklausel.
  2. Verkehrswert versus Verkaufsangebot. Wenn ein Verkehrswertgutachten 380.000 € sagt und das angesetzte Geschäftsgrundlage 450.000 € beträgt, ist die Differenz prüfwürdig.
  3. Mit-Beurkundung anderer Sachen. Ein Schenkungsvertrag, der gleichzeitig eine Erbverzicht-Vereinbarung enthält, hat zwei Geschäftswerte. Wird nur einer angesetzt, fehlt eine Position, der Notar müsste die teurere ansetzen (§ 109 Abs. 1 GNotKG).

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Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung beim Notar?
Etwa 1,2 % des Schenkungswerts. Beispiel: Bei 100.000 € Geldschenkung rund 1.500 €, bei 400.000 € Immobilien­schenkung rund 4.300 € (Beurkundung 2,0 + Vollzug 0,5 + USt + Pauschale).
Wann ist eine Schenkung beurkundungspflichtig?
Bei Immobilien, GmbH-Anteilen, Schenkung von Todes wegen und Schenkungsversprechen (§ 518 BGB) ist die notarielle Beurkundung Pflicht. Bei Bargeld unter den Erbschaftsteuer-Freibeträgen reicht ein einfacher Vertrag, aber dokumentiert sollte er trotzdem werden.
Wer zahlt die Notarkosten bei der Schenkung?
Im Außenverhältnis: beide Parteien als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis: meist trägt der Schenker die Kosten (gilt aber als Teil der Schenkung und fließt in den Schenkungssteuer-Freibetrag ein).
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkung?
Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Eltern: 100.000 €, Ehegatten: 500.000 €, alle 10 Jahre erneuerbar. Schenkungen unter dem Freibetrag sind steuerfrei, müssen aber dem Finanzamt angezeigt werden.

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