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Notarkosten Erbschein, Testament & Erbauseinandersetzung 2026

4. April 2026 · aktualisiert 12. Mai 2026 · 11 min
Notarkosten im Erbrecht 2026: Testament beurkunden ab 60 € (kleines Vermögen), Erbschein-Antrag ca. 1,0-Satz aus dem Nachlasswert, Erbauseinandersetzung 2,0-Satz aus dem Auseinandersetzungsbetrag, Erbverzicht 1,0-Satz aus § 40 GNotKG-Wert. Maßgeblich ist immer der Reinwert des Nachlasses (Bruttowert minus Schulden), nicht der Verkehrswert einzelner Vermögensgegenstände.
~ 60 €Testament, kleines Vermögen
~ 540 €Erbschein bei 200.000 €
~ 1.330 €Auseinandersetzung bei 200.000 €
§ 40GNotKG Erbgeschäfte

Erbrechtliche Notarkosten unterscheiden sich grundlegend von Hauskauf-Kosten: Maßgeblich ist nicht ein Kaufpreis, sondern der Reinwert des Nachlasses (§ 40 GNotKG). Wir zeigen die wichtigsten Vorgänge mit Beispielrechnung 2026.

Testament, drei Wege im Vergleich

VarianteFormNotarkostenErbschein nötig?
Eigenhändiges TestamentHandschriftlich0 €Ja
Notarielles EinzeltestamentBeurkundet (KV 21100, 1,0)je nach WertNein
Notarieller ErbvertragBeurkundet (KV 21100, 2,0)je nach WertNein

Beispiel: Nachlass 300.000 € (Reinwert).

  • Eigenhändiges Testament: 0 € jetzt, später Erbschein ca. 1.090 €
  • Notarielles Einzeltestament: ca. 650 € (1,0-Satz, KV 21100), kein Erbschein nötig
  • Notarieller Erbvertrag: ca. 1.300 € (2,0-Satz), bindend, kein Erbschein nötig

Faustregel: Ab einem Nachlasswert über 100.000 € ist das notarielle Testament wirtschaftlich attraktiver als die Kombination handschriftliches Testament + späterer Erbschein.

Erbschein, Antrag beim Notar oder Gericht

Der Erbschein-Antrag kann direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar gestellt werden. Notar-Vorteil: Eidesstattliche Versicherung wird gleich beurkundet, Antrag geht meist schneller durch.

PositionKV-Nr.FaktorWertBetrag
Eidesstattliche Versicherung233001,0200.000 €435,00 €
Auslagen-Pauschale32001--30,00 €
Notar netto465,00 €
USt 19 %88,35 €
Erbschein-Gebühr (Nachlassgericht)122101,0200.000 €435,00 €
Gesamt988,35 €

Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht

Ein Verzicht (zu Lebzeiten des Erblassers) ist notariell zu beurkunden (§ 2348 BGB). Geschäftswert nach § 102 GNotKG: halber Wert des verzichteten Erbteils.

Beispiel: Vater (Vermögen 800.000 €), zwei Kinder. Ein Kind verzichtet auf sein Erbteil (=400.000 €). Geschäftswert: 200.000 €. Notarkosten netto: rund 870 € (2,0-Satz).

Pflichtteilsverzicht analog, typische Anwendung: Unternehmensnachfolge, damit der Nachfolger nicht später durch Pflichtteilsforderungen belastet wird.

Erbauseinandersetzung

Wenn mehrere Erben den Nachlass aufteilen, ist die Auseinandersetzung notariell zu beurkunden, sobald Immobilien beteiligt sind (zur Grundbuch-Eintragung). Geschäftswert: Wert der zu verteilenden Vermögensmassen.

PositionKV-Nr.FaktorWertBetrag
Beurkundung Auseinandersetzung211002,0200.000 €870,00 €
Vollzug (Eigentumsumschreibung)221100,5200.000 €217,50 €
Auslagen-Pauschale32001--30,00 €
Notar netto1.117,50 €
USt 19 %212,33 €
Notar gesamt1.329,83 €

Plus Grundbuch-Eintragung des neuen Eigentums (KV 14110): rund 435 € bei 200.000 €.

Wie wird der Geschäftswert bestimmt? (§ 40 GNotKG)

Der erbrechtliche Geschäftswert ist der Reinwert: Bruttovermögen minus Nachlassverbindlichkeiten.

  • Immobilien: Verkehrswert (§ 46 GNotKG-konform)
  • Geld auf Konten: Nennwert zum Todestag
  • Wertpapiere: Kurswert zum Todestag
  • Hausrat: Pauschal mit 10 % des sonstigen Nettovermögens, höchstens 50.000 €
  • Lebensversicherungen: Auszahlungsbetrag
  • Schulden: in voller Höhe abzugsfähig
  • Beerdigungskosten: pauschal 10.000 € abzugsfähig, höhere Beträge mit Beleg

Vertiefung zur Geschäftswert-Bestimmung in allen Verfahren: Geschäftswert nach §§ 36 bis 54 GNotKG.

Typische Fehler in Erbschein-Rechnungen

  1. Bruttowert statt Reinwert. Schulden nicht oder unvollständig abgezogen, direkt 10 bis 20 % zu hoch.
  2. Hausrat-Pauschale zu hoch. 10 % des Nettovermögens ist Maximum, oft wird der Pauschalbetrag mit 50.000 € berechnet, obwohl 10 % deutlich darunter liegen.
  3. Pflichtteilsforderungen nicht als Schulden anerkannt. Auch wenn der Pflichtteilberechtigte noch nicht gemeldet ist, mindert die abstrakte Forderung den Nachlass.
  4. Doppelte Beurkundung. Eidesstattliche Versicherung kann mit dem Antrag zusammen beurkundet werden, keine separate Gebühr nötig.

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Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung eines Testaments?
Bei einem Nachlass von 50.000 € rund 165 € netto (KV 21100, 1,0-Satz). Bei 200.000 € rund 435 €. Geringverdiener-Privileg gibt es nicht, aber der Geschäftswert kann durch Schuldenabzug deutlich sinken. Mit USt entsprechend +19 %.
Brauche ich einen notariellen Erbschein wenn ich ein notarielles Testament habe?
Meist nein. Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden (§ 35 GBO). Spart 1,0-Satz aus dem Nachlasswert, bei 300.000 € rund 650 €.
Was kostet ein Erbverzicht beim Notar?
KV 21100 mit 2,0-Satz auf den hälftigen Wert des zu erwartenden Erbteils (§ 102 GNotKG). Bei einem erwarteten Erbteil von 100.000 € sind das rund 273 € netto. Pflichtteilsverzicht analog.
Wie wird der Nachlasswert berechnet?
Reinwert nach § 40 GNotKG: Bruttovermögen (Immobilien zum Verkehrswert, Geld zum Nennwert, Wertpapiere zum Kurswert) minus Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, Pflichtteilansprüche).
Was kostet eine Erbauseinandersetzung beim Notar?
KV 21100 mit 2,0-Satz aus dem Auseinandersetzungsbetrag, also dem Wert der zu verteilenden Erbschaft. Bei 200.000 € sind das rund 870 € netto, bei 500.000 € rund 1.870 €. Zusätzlich Grundbuchkosten, wenn Immobilien übertragen werden.
Muss ich die Notarkosten beim Erbschein vorstrecken?
In der Regel ja, die Notarrechnung wird sofort nach Beurkundung fällig. Bei größeren Nachlässen ist Rückerstattung aus dem Nachlassvermögen möglich, sobald dieser zugänglich ist.
Wer trägt die Kosten der Testamentseröffnung?
Bei einem privatschriftlichen Testament: der Nachlass. Die Gebühr nach KV 12101 (Testamentseröffnung beim Nachlassgericht) beträgt ca. 100 € bei mittleren Vermögen und wird aus dem Nachlass beglichen.
Sind Erbschein-Notarkosten von der Erbschaftssteuer abziehbar?
Ja. Erbschein-Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und mindern den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG.

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