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Erbschein Kosten 2026: Tabelle 397 € – 3.243 € (Nachlass)

4. April 2026 · aktualisiert 18. Mai 2026 · 14 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Ein Erbschein kostet 2026 zweimal die 1,0-Gebuehr aus dem Reinwert des Nachlasses (§ 40 GNotKG): einmal beim Notar fuer die Eidesstattliche Versicherung (KV 23300), einmal beim Nachlassgericht fuer die Erteilung (KV 12210). Bei 300.000 EUR Nachlass also rund 1.190 EUR gesamt. Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein meist nach § 35 GBO.
2x 1,0Notar + Nachlassgericht
§ 40GNotKG Reinwert
KV 23300Eidesstattliche Versicherung
KV 12210Erteilung Erbschein
§ 35 GBONotarielles Testament ersetzt

Der Erbschein ist die gerichtliche Bescheinigung der Erbfolge. Er wird nach dem Tod beantragt und kostet zweimal die 1,0-Gebuehr aus dem Reinwert des Nachlasses, einmal beim Notar fuer die Eidesstattliche Versicherung, einmal beim Nachlassgericht fuer die Erteilung. Wer ein notarielles Testament hat, braucht ihn meist nicht. Wir zeigen die Kostenstruktur, alle Varianten und die kompletten Unterlagen-Anforderungen.

Schnellantwort: Erbschein-Kosten 2026 = 2 x 1,0-Gebuehr aus dem Nachlass-Reinwert. Bei 100.000 EUR rund 546 EUR brutto, bei 300.000 EUR rund 1.190 EUR, bei 500.000 EUR rund 1.700 EUR. Ein notarielles Testament macht den Erbschein nach § 35 GBO ueberfluessig.

Stand: Mai 2026. Alle Beispielrechnungen nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Tipp: Wenn Sie nur schnell eine Brutto-Schätzung brauchen — Notarkosten-Hauptseite (Testament + Erbschein + alle Vorgänge) →. Direkt nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025, ohne Anmeldung.

Testament vor dem Tod, Erbschein nach dem Tod

Eine kurze Abgrenzung vorab, weil beide Begriffe oft verwechselt werden: Das Testament regelt zu Lebzeiten, was nach dem Tod gelten soll. Es kostet 1,0-Gebuehr (Einzeltestament) oder 2,0-Gebuehr (Erbvertrag). Mehr dazu in unserem Artikel Notarkosten Testament.

Der Erbschein dagegen ist eine gerichtliche Bescheinigung, die nach dem Erbfall ausgestellt wird. Er weist die Erben legitimiert gegenueber Banken, Grundbuchaemtern, Versicherungen und Behoerden aus.

Erbschein-Kosten nach Nachlasswert - Tabelle

Die folgende Uebersicht zeigt die Gesamtkosten (Notar fuer Eidesstattliche Versicherung + Nachlassgericht fuer Erteilung). Beide Posten werden mit der 1,0-Gebuehr aus dem Reinwert berechnet, beim Notar zusaetzlich 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt.

Nachlass-Reinwert Notar KV 23300 brutto Gericht KV 12210 Gesamt
50.000 EUR232 EUR165 EUR397 EUR
100.000 EUR325 EUR273 EUR598 EUR
300.000 EUR688 EUR635 EUR1.323 EUR
500.000 EUR948 EUR935 EUR1.883 EUR
1.000.000 EUR1.508 EUR1.735 EUR3.243 EUR

Stand: Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Gerichtsgebuehren ohne USt.

Erbschein vs notarielles Testament - Decision Matrix

Die wirtschaftlich wichtigste Entscheidung im Erbrecht ist nicht die Erbschein-Beantragung selbst, sondern die Frage, ob zu Lebzeiten ein notarielles Testament gemacht wurde. Drei Szenarien im Vergleich (Nachlass 300.000 EUR):

Konstellation Vor dem Tod Nach dem Tod Gesamt
Kein Testament (gesetzliche Erbfolge)0 EURca. 1.323 EUR Erbschein1.323 EUR
Handschriftliches Testament0 EURca. 1.323 EUR Erbschein1.323 EUR
Notarielles Einzeltestamentca. 617 EUR0 EUR (§ 35 GBO)617 EUR
Notarieller Erbvertragca. 1.235 EUR0 EUR1.235 EUR

Faustregel: Ab Nachlasswerten oberhalb 100.000 EUR ist das notarielle Testament wirtschaftlich attraktiver als die Kombination handschriftliches Testament plus spaeterer Erbschein. Bei 500.000 EUR Nachlass spart das notarielle Testament rund 750 EUR.

Gemeinschaftlicher Erbschein - wenn mehrere erben

Wenn mehrere Personen Erben sind (z. B. Ehegatte und Kinder bei gesetzlicher Erbfolge), ist meist ein gemeinschaftlicher Erbschein die richtige Wahl (§ 2353 BGB). Vorteile:

  • Eine Urkunde fuer alle Erben mit Quotenangabe
  • Eine einzige 1,0-Gebuehr aus dem Gesamtnachlass
  • Alle Erben werden gemeinsam legitimiert
  • Geeignet fuer Erbengemeinschaften (§ 2032 BGB)

Antrag: Alle Erben muessen die Eidesstattliche Versicherung abgeben (gemeinsam oder einzeln). Bei Streit oder unauffindbaren Miterben wird der Antrag schwieriger, dann kommt der Teil-Erbschein in Betracht.

Teil-Erbschein nur fuer einen Erben

Der Teil-Erbschein nach § 2353 BGB nennt nur einen einzelnen Erben mit seiner Quote. Sinnvoll, wenn:

  • Ein Erbe bereits handeln muss, andere aber noch nicht erreichbar sind
  • Streit zwischen Miterben den gemeinschaftlichen Antrag blockiert
  • Nur ein bestimmter Vermoegensgegenstand verwertet werden soll

Kostenpunkt: Geschaeftswert ist der Anteil des einzelnen Erben, nicht der Gesamtnachlass. Bei einer 1/4-Erbquote aus 800.000 EUR Nachlass also 200.000 EUR Geschaeftswert, 1,0-Gebuehr rund 435 EUR netto.

Welche Unterlagen brauche ich fuer den Erbschein?

Eine vollstaendige Antragsdokumentation beschleunigt das Verfahren deutlich. Was Sie zum Notar- oder Gerichtstermin mitbringen sollten:

  • Sterbeurkunde des Erblassers (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Stammbuch der Familie oder einzelne Geburts- bzw. Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft
  • Testament im Original (falls vorhanden) oder Beweis ueber das Eroeffnungsverfahren
  • Vermoegensuebersicht zum Todestag: Kontostaende, Immobilien-Verkehrswerte, Wertpapierdepots, Versicherungsleistungen
  • Belege fuer Nachlassverbindlichkeiten: Kreditvertraege, Beerdigungsrechnungen, Pflichtteilsforderungen, Steuerverbindlichkeiten
  • Zustimmungserklaerungen anderer Erben (bei gemeinschaftlichem Erbschein)
  • Bei Auslandsbezug: Apostille nach Haager Uebereinkommen oder Legalisation

Erbschein bei Auslandsbezug - Mehrkosten und ENZ

Wenn Nachlasswerte im Ausland liegen (Ferienhaus, Auslandskonto, internationale Wertpapiere), reicht ein deutscher Erbschein nicht immer aus. Innerhalb der EU greift das Europaeische Nachlasszeugnis (ENZ) nach EU-Verordnung 650/2012.

Kostenstruktur ENZ:

  • Ausstellung beim deutschen Nachlassgericht oder Notar: 1,0-Gebuehr aus dem Reinwert (KV 12210/23300 analog)
  • Gueltigkeit: 6 Monate, verlaengerbar
  • Beglaubigte Abschriften: rund 20 EUR pro Abschrift
  • Uebersetzung in Landessprache des Empfangslandes (falls erforderlich): variable Uebersetzerkosten

Bei Drittstaaten (nicht-EU) wird oft eine Apostille (Haager Uebereinkommen 1961) oder Legalisation noetig: 20 bis 40 EUR pro Vorgang. Bei sehr exotischen Staaten zusaetzlich konsularische Verifikation.

Erbschein-Kosten und die Erbschaftsteuer - Nachlassverbindlichkeit

Eine wirtschaftlich oft uebersehene Erleichterung: Die Erbschein-Kosten gelten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit und mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Das gilt sowohl fuer die Notargebuehr (KV 23300) als auch fuer die Gerichtsgebuehr (KV 12210).

Beispielrechnung: Erbe mit 200.000 EUR steuerpflichtigem Erwerb, Steuerklasse II (Geschwister) ohne Freibetrag-Restguthaben. Erbschein-Gesamtkosten 850 EUR. Abzugsfaehiger Betrag 850 EUR, Steuersatz 15 % = Steuerersparnis 128 EUR.

Mehr zur steuerlichen Behandlung von Notarrechnungen in unserem Artikel Notarrechnung steuerlich absetzbar.

Praxisbeispiel: Erbschein nach Vater Meier, 420.000 EUR Nachlass

Vater Meier verstirbt ohne Testament. Erben sind die beiden Kinder Anna und Bernd zu je 1/2. Nachlass: Eigenheim 450.000 EUR (Verkehrswert), Konten 80.000 EUR, Beerdigungskosten 12.000 EUR, Restdarlehen Haus 98.000 EUR.

  • Aktiva: 450.000 + 80.000 = 530.000 EUR
  • Hausrat-Pauschale (10 %): bereits in Aktiva enthalten
  • Passiva: 98.000 + 12.000 = 110.000 EUR
  • Reinwert nach § 40 GNotKG: 420.000 EUR

Anna und Bernd beantragen einen gemeinschaftlichen Erbschein beim Notar:

  • 1,0-Gebuehr KV 23300 (Notar): 825 EUR
  • Auslagenpauschale: 30 EUR
  • USt 19 %: 162 EUR
  • Notar gesamt brutto: 1.017 EUR
  • 1,0-Gebuehr KV 12210 (Nachlassgericht): 825 EUR
  • Gesamtkosten: 1.842 EUR

Beide Posten sind steuerlich als Nachlassverbindlichkeit abzugsfaehig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Erbauseinandersetzung - wenn die Erbengemeinschaft aufgeteilt wird

Eine haeufige Folgefrage nach dem Erbschein: Wie wird der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt? Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) ist eine Zwangsgemeinschaft, jeder Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB).

  • Einvernehmliche Auseinandersetzung: Privatschriftlich moeglich, bei Immobilien aber notariell zu beurkunden (zur Grundbucheintragung)
  • Beurkundung KV 21100: Faktor 2,0 aus dem Wert der zu verteilenden Vermoegensmassen
  • Vollzugsgebuehr KV 22110: Faktor 0,5, wenn Eigentumsumschreibung erfolgt
  • Beispiel 300.000 EUR Nachlassmasse: Beurkundung 1.270 EUR netto, Vollzug 318 EUR, Pauschale 20 €, USt 308 EUR = brutto 1.926 EUR
  • Grundbuchkosten: Zusaetzlich nach KV 14110 (Eigentumsumschreibung)

Wenn keine Einigung moeglich ist, hilft nur die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Die ist deutlich teurer und langwieriger.

Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht im Erbschein-Verfahren

Ein Verzicht (zu Lebzeiten des Erblassers) ist notariell zu beurkunden (§ 2348 BGB). Geschaeftswert nach § 102 GNotKG: halber Wert des verzichteten Erbteils.

Beispielrechnung: Vater hat Reinvermoegen 800.000 EUR, zwei Kinder. Ein Kind verzichtet auf sein Erbteil (= 400.000 EUR Erwartung). Geschaeftswert: 200.000 EUR. Notarkosten netto: rund 870 EUR (2,0-Gebuehr), brutto rund 1.067 EUR.

Pflichtteilsverzicht analog, typische Anwendung: Unternehmensnachfolge, damit der Nachfolger nicht spaeter durch Pflichtteilsforderungen belastet wird. Wer verzichtet, scheidet aus der gesetzlichen Erbfolge aus.

Kostenvergleich: Erbschein beim Notar vs Nachlassgericht

Ein haeufiges Missverstaendnis: Der Erbschein-Antrag muss nicht beim Notar gestellt werden. Auch das Nachlassgericht nimmt den Antrag direkt entgegen. Vergleich der beiden Wege:

Aspekt Antrag beim Notar Antrag direkt beim Gericht
Eidesstattliche VersicherungNotar KV 23300 (1,0)Gericht, KV 12210 (1,0)
Notar-GebuehrJa, plus Pauschale + UStNein
Bearbeitungszeit EVoft Walk-inTerminvergabe 4-8 Wochen
Bearbeitungszeit Erbschein gesamt2-4 Monate3-6 Monate
BeratungInklusiveEingeschraenkt
Gesamtkosten 200.000 EURca. 950 EURca. 530 EUR

Faustregel: Bei kleinen Nachlaessen (unter 50.000 EUR) lohnt sich der direkte Antrag beim Nachlassgericht. Bei groesseren Nachlaessen, komplexen Vermoegensverhaeltnissen oder Auslandsbezug ist der Notar-Weg meist die bessere Wahl - die Mehrkosten zahlen sich durch schnellere Bearbeitung und juristische Sicherheit aus.

Vermoegensaufstellung im Erbschein-Verfahren

Die Vermoegensaufstellung ist Pflichtbestandteil jedes Erbschein-Antrags. Sie wird oft unterschaetzt, ist aber der Hauptkostentreiber, weil sie den Geschaeftswert bestimmt.

  • Aktivvermoegen: Immobilien zum Verkehrswert (nicht Kaufpreis), Konten zum Saldostand am Todestag, Wertpapiere zum Kurswert am Todestag, Lebensversicherungen mit Auszahlungswert, Hausrat pauschal 10 %
  • Verbindlichkeiten: Hypotheken (Restschuld am Todestag), Konsumkredite, Steuerschulden, sonstige langfristige Verbindlichkeiten
  • Erbfallkosten-Pauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG): 15.000 EUR ohne Einzelnachweis (seit Jahressteuergesetz 2024 fuer Erbfaelle ab 2025, vorher 10.300 EUR). Hoehere Erbfallkosten nur mit Belegen.
  • Pflichtteilsansprueche: Auch wenn noch nicht geltend gemacht, als abstrakte Forderung abzugsfaehig
  • Hausrat: mit dem realistischen Schaetzwert anzusetzen; steuerlicher Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (41.000 EUR Stkl I)

Tipp: Wenn unsicher ist, ob ein Vermoegenswert zum Nachlass zaehlt, im Antrag separat ausweisen. Spaetere Anpassungen sind kostenpflichtig (Erbschein-Ergaenzung).

Erbschein erweitern oder einziehen lassen

Ein Erbschein gilt grundsaetzlich ohne zeitliche Begrenzung. Es gibt aber Konstellationen, in denen er angepasst werden muss:

  • Nachtraeglich entdeckte Vermoegenswerte: Wenn nach Erbscheinerteilung weitere Aktiva auftauchen (z. B. Schliessfach mit Wertpapieren), kann eine Ergaenzungsbescheinigung beantragt werden. Geschaeftswert: der neu aufgetauchte Wert.
  • Aenderung der Erbquoten: Wenn ein Erbe nachtraeglich ausschlaegt oder ein Pflichtteilsverzicht bekannt wird, muss der Erbschein eingezogen und neu erteilt werden.
  • Falschangaben: Wer den Erbschein durch falsche Angaben erschlichen hat, riskiert die Einziehung (§ 2361 BGB) und ggf. Strafverfolgung (§ 156 StGB, falsche Versicherung an Eides statt).
  • Einziehung von Amts wegen: Wenn das Nachlassgericht spaeter Fehler erkennt, kann es den Erbschein einziehen. Die bereits gezahlten Notarkosten werden nicht erstattet.

Testamentseroeffnung beim Nachlassgericht

Wer ein eigenhaendiges Testament hinterlaesst, muss zunaechst die Testamentseroeffnung durch das Nachlassgericht abwarten. Die Eroeffnung erfolgt von Amts wegen, sobald das Gericht vom Tod erfaehrt.

  • Eroeffnungsgebuehr KV 12101: 100 EUR pauschal (unabhaengig vom Nachlasswert)
  • Beglaubigte Abschrift fuer Erben: 20 EUR pro Abschrift (KV 31000)
  • Mitteilungen an Pflichtteilsberechtigte: Auslagen, oft 20-50 EUR

Bei einem notariellen Testament entfaellt die separate Eroeffnungsgebuehr im wesentlichen, weil das Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird und mit dem Tod automatisch eroeffnet wird.

Typische Fehler in Erbschein-Rechnungen

  1. Bruttowert statt Reinwert: Schulden nicht oder unvollstaendig abgezogen, direkt 10 bis 20 % zu hoch. § 40 GNotKG verlangt den Reinwert.
  2. Hausrat ueberbewertet: Hausrat ist mit dem realistischen Schaetzwert anzusetzen. Standardhaushalt typisch 5.000 bis 25.000 EUR; nur dokumentierte Wertgegenstaende (Antiquitaeten, Schmuck) hoeher.
  3. Pflichtteilsforderungen nicht als Schulden anerkannt: Auch wenn der Pflichtteilberechtigte noch nicht gemeldet ist, mindert die abstrakte Forderung den Nachlass.
  4. Doppelte Beurkundung: Eidesstattliche Versicherung und Erbschein-Antrag koennen in einem Termin beurkundet werden, keine separate Hauptgebuehr noetig.
  5. Erbfallkosten falsch angesetzt: Pauschal 15.000 EUR nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (seit Jahressteuergesetz 2024 fuer Erbfaelle ab 2025, vorher 10.300 EUR) abzugsfaehig, hoehere Betraege nur mit Beleg.
  6. Hoechstgebuehr nicht beachtet: Bei Geschaeftswerten oberhalb 60 Mio. EUR greift die Hoechstgebuehr nach § 35 GNotKG.

Erbschein, Erbschaftsteuer und Steuererklaerung

Der Erbschein loest selbst keine Steuern aus, ist aber Voraussetzung fuer die meisten erbrechtlichen Vermoegensuebertragungen. Im Zusammenspiel mit der Erbschaftsteuer ergeben sich drei wichtige Wechselwirkungen:

  • Anzeigepflicht: Innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall muss das Finanzamt schriftlich benachrichtigt werden (§ 30 ErbStG)
  • Steuererklaerungs-Pflicht: Das Finanzamt fordert ggf. eine Erbschaftsteuererklaerung an, Frist meist 4 Monate
  • Erbschein-Kosten abziehbar: Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit
  • Freibetraege beachten: Ehegatten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR (§ 16 ErbStG)
  • Verschonungsregeln: Betriebsvermoegen kann bis zu 100 % steuerfrei sein (§§ 13a, 13b ErbStG)

Tipp: Wenn der Nachlasswert unter dem Freibetrag liegt, ist meist keine Erbschaftsteuererklaerung erforderlich. Der Erbschein wird dann trotzdem benoetigt, um auf das Erbe zuzugreifen.

Checkliste fuer den Erbschein-Antrag

Eine vollstaendige Vorbereitung beschleunigt das Verfahren deutlich. Was Sie idealerweise vor dem Termin beim Notar oder Gericht zusammenstellen:

  • Personendokumente: Sterbeurkunde, Personalausweis aller Antragsteller, Stammbuch oder Einzelurkunden
  • Erblasser-Unterlagen: Letzter Aufenthaltsort, Steuer-ID, ggf. Testament im Original
  • Vermoegensuebersicht zum Todestag: Bankauskuenfte, Wertpapier-Depotauszuege, Lebensversicherungs-Schreiben
  • Immobilien: Grundbuchauszuege (nicht aelter als 6 Monate), aktuelle Verkehrswerte (Maklerschaetzung oder Gutachten)
  • Schulden: Saldostaende aller Kreditkonten, offene Rechnungen, Steuerverbindlichkeiten
  • Erbfallkosten / Beerdigungskosten: Belege fuer hoehere Betraege ueber der Pauschale von 15.000 EUR nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (seit Jahressteuergesetz 2024 fuer Erbfaelle ab 2025)
  • Auslandsbezug: Apostillen oder Legalisationen, beglaubigte Uebersetzungen

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Wer den Erbschein wirtschaftlich plant, sollte schon zu Lebzeiten an die Folgen denken: Ein notarielles Testament fuer 600 EUR jetzt erspart den Erben spaeter ein Erbschein-Verfahren fuer 1.200 EUR bis 3.000 EUR brutto. Mehr dazu in unserem Artikel Notarkosten Testament. Bei einem mittleren Nachlass von 300.000 EUR amortisiert sich die Vorab-Investition praktisch immer durch die spaetere Erbschein-Ersparnis.

Ein letzter Hinweis aus der Praxis: Der Erbschein ist nicht nur ein juristisches Dokument, sondern auch ein Zeitfaktor. Banken sperren Konten oft, bis der Erbschein vorliegt. Wer schnelles Handeln braucht (z. B. fuer laufende Mieten oder Geschaeftsfortfuehrung), sollte parallel beim Notar einen Antrag stellen und nicht auf den langsameren direkten Weg ueber das Nachlassgericht setzen. Die Mehrkosten von rund 400 EUR amortisieren sich oft bereits durch ein paar Wochen Zeitgewinn beim Zugriff auf Vermoegenswerte.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erbschein 2026?
Zweimal die 1,0-Gebuehr aus dem Reinwert des Nachlasses: einmal Notar (KV 23300 fuer die Eidesstattliche Versicherung), einmal Nachlassgericht (KV 12210 fuer die Erteilung). Bei 100.000 EUR Nachlass rund 546 EUR gesamt, bei 300.000 EUR rund 1.190 EUR, bei 500.000 EUR rund 1.700 EUR brutto.
Brauche ich einen Erbschein, wenn ich ein notarielles Testament habe?
In der Regel nein. Nach § 35 GBO ersetzt das notarielle Testament den Erbschein gegenueber Banken und Grundbuchaemtern. Eine Ausnahme: Manche auslaendische Stellen verlangen trotzdem den Erbschein oder das Europaeische Nachlasszeugnis.
Wie wird der Nachlasswert berechnet?
Nach § 40 GNotKG der Reinwert: Bruttovermoegen (Immobilien zum Verkehrswert, Geld zum Nennwert, Wertpapiere zum Kurswert) abzueglich Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Erbfallkosten-Pauschale 15.000 EUR nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG seit Jahressteuergesetz 2024 / gilt fuer Erbfaelle ab 2025, Pflichtteilsansprueche, Steuerverbindlichkeiten). Hausrat wird mit dem realistischen Schaetzwert angesetzt; steuerlicher Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (41.000 EUR Stkl I).
Was ist der Unterschied zwischen gemeinschaftlichem Erbschein und Teil-Erbschein?
Der gemeinschaftliche Erbschein nennt alle Erben mit ihren Anteilen (eine Urkunde, eine Gebuehr). Der Teil-Erbschein nennt nur einen einzelnen Erben mit seiner Quote (§ 2353 BGB). Beide kosten je die 1,0-Gebuehr aus dem Wert des Anteils bzw. Gesamtnachlasses.
Welche Unterlagen brauche ich fuer den Erbschein?
Sterbeurkunde des Erblassers, Personalausweis des Antragstellers, Stammbuch oder Geburtsurkunde (zum Nachweis der Verwandtschaft), bei testamentarischer Erbfolge das Testament im Original, bei mehreren Erben Zustimmungserklaerungen. Bei Auslandsbezug zusaetzlich Apostille bzw. Legalisation.
Was kostet das Europaeische Nachlasszeugnis (ENZ)?
Das ENZ wird nach EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 ausgestellt und kostet bei Beantragung beim Notar bzw. Nachlassgericht ebenfalls die 1,0-Gebuehr aus dem Nachlasswert nach KV 12210/23300. Gueltigkeit grundsaetzlich 6 Monate, verlaengerbar.
Sind Erbschein-Notarkosten steuerlich absetzbar?
Ja, als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. Die Kosten mindern den steuerpflichtigen Erwerb der Erben. Mehr dazu in unserem Artikel /wissen/notarrechnung-steuerlich-absetzbar.
Erbschein direkt beim Gericht oder beim Notar beantragen?
Beides ist moeglich (§ 2353 BGB i. V. m. FamFG). Beim Notar laeuft die Eidesstattliche Versicherung schneller, dafuer faellt eine zusaetzliche Notargebuehr an. Beim Nachlassgericht entfaellt die Notargebuehr, der Termin dauert oft laenger.
Muss ich die Erbschein-Kosten vorstrecken?
Ja, die Notarrechnung wird sofort nach Beurkundung der Eidesstattlichen Versicherung faellig. Bei groesseren Nachlaessen koennen die Kosten aus dem Nachlassvermoegen erstattet werden, sobald die Erben Zugriff haben.

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