← Wissen
Recht

KostRÄG 2025, alle Änderungen für Notarrechnungen seit 1. Juni 2025

4. Juni 2025 · aktualisiert 15. Mai 2026 · 7 min
Das KostRÄG 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz, in Kraft 01.06.2025) hat die Tabelle B GNotKG erstmals seit 2013 angepasst und Notargebühren im Schnitt um ca. 9 bis 23 % erhöht. Auslagenpauschale (KV 32001) stieg auf 30 €, Mindestgebühr auf 120 €. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Handlung.
+9 bis 23 %Anstieg Tabelle B
30 €Auslagenpauschale (vorher 20 €)
120 €Mindestgebühr (vorher 60 €)
01.06.2025In Kraft

Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG) in Kraft getreten und hat unter anderem die Gebührentabelle B des GNotKG, einzelne KV-Nummern und Auslagentatbestände angepasst. Hier die wichtigsten Punkte für Mandanten und Kanzleien.

1. Lineare Anhebung der Tabelle B

Tabelle B wurde linear angehoben, je nach Geschäftswert um 9 % bis 23 %. Wer 2024 noch eine 1,0-Gebühr von 935 € bei 500.000 € Geschäftswert sah, findet seit Juni 2025 einen Wert oberhalb von 1.000 €. Die Erhöhung gilt für sämtliche Beurkundungen, die ab dem 1. Juni 2025 vorgenommen wurden, entscheidend ist nicht das Datum der Rechnung, sondern das Datum der notariellen Handlung.

2. Anpassung der Auslagenpauschale

Die Auslagenpauschale nach KV 32001 wurde von 20 € auf 30 € angehoben. Achtung: Sie ersetzt weiterhin tatsächliche Auslagen, eine Doppelberechnung neben nachgewiesenen Telekommunikations- oder Portokosten bleibt unzulässig.

3. Neue Mindestgebühr

Die Mindestgebühr für Beurkundungen wurde auf 120 € festgelegt (vorher 60 €). Praxisrelevant insbesondere bei kleineren Beurkundungen und Beglaubigungen.

4. Klarstellung zur Betreuungsgebühr

Die Betreuungsgebühr (KV 25100) wurde gesetzlich präzisiert: Sie setzt nun ausdrücklich eine Tätigkeit „über das übliche Maß" hinaus voraus, die im Kostenbescheid konkret zu benennen ist. Pauschale Berechnungen ohne dokumentierte Tätigkeit sind seitdem nicht mehr zulässig.

Was bedeutet das für laufende Verfahren?

Maßgeblich ist das Datum der notariellen Handlung. Verträge, die vor dem 1. Juni 2025 beurkundet wurden, werden nach altem Recht abgerechnet, auch wenn die Rechnung erst später kommt. Verträge ab 1. Juni 2025 nach neuem Recht. Wer mehr zur Tabelle wissen will, findet alle Details unter GNotKG Tabelle B 2026.

NotarCheck prüft immer gegen die aktuell gültige Fassung

Unsere Prüfung berücksichtigt automatisch das Datum der Beurkundung und vergleicht gegen die zum Zeitpunkt geltende Tabelle B. Rechnung jetzt prüfen lassen →

Häufige Fragen

Wann trat das KostRÄG 2025 in Kraft?
Am 1. Juni 2025. Maßgeblich ist das Datum der notariellen Handlung, Beurkundungen vor diesem Stichtag werden nach altem Recht abgerechnet, auch wenn die Rechnung später kommt.
Wie viel teurer ist eine Notarrechnung seit KostRÄG 2025?
Linear zwischen 9 % und 23 %, abhängig vom Geschäftswert. Für einen Hauskauf von 400.000 € bedeutet das Mehrkosten von rund 230 € gegenüber der Vor-Tabelle.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale nach KostRÄG?
KV 32001 wurde von 20 € auf 30 € angehoben. Sie ersetzt weiterhin tatsächliche Auslagen, eine Doppelberechnung neben nachgewiesenen Telekommunikations- oder Portokosten bleibt unzulässig.
Was wurde an der Betreuungsgebühr geändert?
Die Betreuungsgebühr (KV 25100) wurde präzisiert: Sie setzt nun ausdrücklich eine Tätigkeit „über das übliche Maß" hinaus voraus, die im Kostenbescheid konkret zu benennen ist.
Gilt das KostRÄG auch für Grundbuchkosten?
Ja, indirekt: Grundbuchkosten richten sich nach denselben Tabellen (B). Eintragungsgebühren steigen entsprechend mit.
Welches Datum entscheidet bei laufenden Verfahren?
Das Datum der Vornahme der gebührenpflichtigen Handlung (z.B. Beurkundungstermin), nicht das Rechnungsdatum.
Wird die Tabelle B regelmäßig angepasst?
Selten. Vor dem KostRÄG 2025 gab es seit 2013 keine flächendeckende Anpassung. NotarCheck prüft jede Rechnung gegen die zum Beurkundungszeitpunkt gültige Fassung.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

Rechnung prüfenWeitere Beiträge