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Notarkosten falsch berechnet, woran Sie es erkennen (2026, GNotKG)

15. Mai 2026 · 8 min
Notarkosten sind falsch berechnet, wenn eine Position vom GNotKG abweicht. Die fünf häufigsten Muster: falscher Geschäftswert (38 % der Befunde), doppelte Vollzugsgebühr KV 22110 (17 %), Auslagenpauschale über 30 € KV 32001 (12 %), Betreuungsgebühr ohne Anlass KV 25100 (10 %), falscher Faktor aus Tabelle B (8 %). In 31 % der Rechnungen mindestens ein Fehler.
31 %mit Fehler
94 ۯ Schaden
5 Muster90 % der Fälle
30 €Max. Auslagenpauschale

Eine Notarrechnung ist „falsch berechnet", wenn eine Position vom GNotKG abweicht. Das passiert häufiger als gedacht: In 31 % der von uns geprüften Rechnungen findet sich mindestens eine Abweichung, durchschnittliche Differenz 94 €. Fünf Muster decken 85 % aller Befunde ab.

Die 5 häufigsten Fehler, und woran Sie sie erkennen

1. Falscher Geschäftswert (38 % aller Befunde)

Was es ist: Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage jeder Notargebühr. Stimmt er nicht, sind alle daraus berechneten Positionen falsch.

Woran Sie es erkennen: Vergleichen Sie den im Kostenbescheid genannten Geschäftswert mit dem zugrunde liegenden Vertrag. Bei Hauskauf: Kaufpreis abzüglich separat ausgewiesenes Inventar (§ 47 GNotKG). Bei Grundschuld: Nennbetrag, nicht Darlehenssumme (§ 53). Bei GmbH-Gründung: mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4).

Beispiel: Kaufpreis 420.000 € mit 12.000 € separat ausgewiesenem Inventar. Korrekt: Geschäftswert 408.000 €. Wird das Inventar nicht abgezogen, entsteht eine überhöhte Beurkundungsgebühr von rund 50 bis 80 €.

2. Vollzugsgebühr (KV 22110) doppelt berechnet (17 %)

Was es ist: KV 22110 deckt die Grundbuch-Antragstellung ab. Sie darf nicht zusätzlich zur Beurkundungsgebühr (KV 21100, Faktor 2,0) berechnet werden, wenn der Vollzug bereits in der 2,0-Gebühr enthalten ist.

Woran Sie es erkennen: Wenn auf Ihrer Rechnung sowohl KV 21100 mit Faktor 2,0 als auch KV 22110 mit Faktor 0,5 für dieselbe Urkunde steht, ohne dass eine besondere Vollzugstätigkeit dokumentiert ist, ist die Position angreifbar.

3. Auslagenpauschale über 30 € (KV 32001) (12 %)

Was es ist: Seit KostRÄG 2025 (1. Juni 2025) ist die Auslagenpauschale KV 32001 auf 30 € pro Vorgang gedeckelt. Vorher: 20 €.

Woran Sie es erkennen: Beträge wie 45 € oder 38 € als „Auslagen-Pauschale" sind ein klares Indiz für veraltete Buchhaltungssoftware oder fehlende KostRÄG-Anpassung.

4. Betreuungsgebühr (KV 25100) ohne Anlass (10 %)

Was es ist: KV 25100 ist keine Standardposition. Sie setzt eine Tätigkeit „über das übliche Maß" voraus, die seit KostRÄG 2025 im Kostenbescheid konkret benannt sein muss.

Woran Sie es erkennen: Wenn KV 25100 berechnet wird, ohne dass die zugrunde liegende Tätigkeit (z.B. mehrfache Kommunikation mit Gläubigerbank, Treuhandauftrag, bauliche Auflagen) im Bescheid genannt ist, ist die Position angreifbar.

5. Falscher Faktor aus Tabelle B (8 %)

Was es ist: Tabelle B ist degressiv. Wird die 1,0-Gebühr zwei oder drei Stufen daneben angesetzt, addiert sich die Differenz schnell auf 100 bis 300 €.

Woran Sie es erkennen: 1,0-Gebühr aus Tabelle B nachschlagen, mit dem Faktor multiplizieren und mit dem Rechnungsbetrag vergleichen. Differenz > 1 € pro Position: prüfwürdig.

Wie sicher ist Ihre Erkennung? Drei Selbsttest-Fragen

  1. Stimmt der Geschäftswert mit dem zugrunde liegenden Vertrag überein (nach Abzug von Inventar/Sonderfällen)?
  2. Liegt die Summe Notar+Grundbuch im Bereich 1,2 bis 2,0 % vom Kaufpreis (bei Hauskauf)?
  3. Ist KV 32001 ≤ 30 € und ist KV 25100 (falls vorhanden) mit konkretem Anlass dokumentiert?

Eine „Nein"-Antwort genügt für eine sinnvolle Zweitprüfung. Bei zwei „Nein" ist die Wahrscheinlichkeit eines belastbaren Befundes hoch.

Was tun, wenn Sie einen Fehler vermuten?

  1. Befund einholen. Selbst prüfen oder durch NotarCheck, schriftliche Aufstellung der monierten Positionen mit Paragraf- und KV-Verweis.
  2. Notariat kontaktieren. Schriftliche Korrekturbitte mit konkretem Verweis. Eine ausführliche Anleitung unter Notarrechnung zu hoch.
  3. § 127-Antrag stellen. Bei Ablehnung: Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht. Frist 2 Wochen.
  4. Unstrittiges zahlen. Damit kein Verzug eintritt, strittigen Teil unter Vorbehalt zurückbehalten.

Wie NotarCheck prüft

Wir gleichen jede Position Ihrer Kostenberechnung gegen das GNotKG ab: Geschäftswert (§§ 36 bis 54), 1,0-Gebühr aus Tabelle B (Anlage 2), Faktor und Berechtigung der KV-Nummer (Anlage 1), Auslagen (Abschnitt 3 KV), USt-Basis. Der Befund ist ein PDF mit Soll-Ist-Vergleich pro Position. Was wir nicht leisten: Rechtsberatung, Vertretung gegenüber dem Notariat, Erstattungsgarantie.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich falsch berechnete Notarkosten?
Drei schnelle Checks: (1) Summe Notar + Grundbuch ÷ Kaufpreis sollte 1,2 bis 2,0 % nicht überschreiten. (2) KV 32001 darf max. 30 € sein. (3) KV 25100 braucht eine konkrete Tätigkeitsbegründung im Bescheid.
Was sind die häufigsten Fehler?
In Reihenfolge: falscher Geschäftswert (38 %), Vollzug doppelt (17 %), Auslagen > 30 € (12 %), Betreuung ohne Anlass (10 %), falscher Faktor (8 %). Diese 5 Muster decken 85 % aller von uns gefundenen Abweichungen ab.
Wie hoch ist der durchschnittliche Schaden?
In unserer Stichprobe von 1.247 Prüfungen lag die durchschnittliche Differenz pro Befund bei 94 €. Streuung: 15 € bis über 600 €, letzteres bei systematisch falschem Geschäftswert in komplexen Fällen.
Was tue ich bei falscher Berechnung?
Drei Stufen: (1) Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat mit Verweis auf KV-Nummer und Paragraf. (2) Einwendung nach § 127 GNotKG. (3) Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht. Frist für Stufe 3: zwei Wochen ab Zustellung.
Welche Frist gilt?
Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG: zwei Wochen ab Zustellung des Kostenbescheids. Die formlose Korrekturbitte ist jederzeit möglich.
Kann ich Notarkosten zurückfordern?
Ja, wenn eine Position nachweislich gegen das GNotKG verstößt. Praktischer Weg: Korrekturbitte → § 127-Einwendung → ggf. Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Bei Erfolg erstattet das Notariat. Anwaltliche Bewertung sinnvoll bei höheren Differenzen.
Wer haftet bei Fehlern?
Der Notar als Berufsträger. Bei nachweisbar fehlerhafter Berechnung besteht Anspruch auf Korrektur. Schadensersatz bei vorsätzlicher Falschberechnung ist die Ausnahme und gehört zur anwaltlichen Bewertung.
Kostet die Prüfung etwas?
Selbst-Prüfung kostenfrei (Tabelle B GNotKG nachschlagen). Verbraucherzentrale kostenlos, aber begrenzte Tiefe. NotarCheck 58 € pauschal mit schriftlichem schriftlicher Befund. Anwalt 250 bis 800 €.

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