Wer einer fremden Plattform seine Notarrechnung anvertraut, fragt zu Recht: Ist das Ganze seriös? Wir machen hier transparent, was Sie vor der ersten Prüfung wissen sollten, Unternehmensdaten, Methodik, Datenschutz, klare Abgrenzungen.
Wer betreibt NotarCheck
NotarCheck ist ein Produkt der Digital4X GmbH, Sitz Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten unter /impressum.
Wir sind keine Anwaltskanzlei, keine Notarkammer und keine staatliche Stelle. Wir sind ein digitales Dienstleistungsunternehmen mit klarer Spezialisierung: technische Zweitprüfung von Notarrechnungen.
Was die technische Prüfung ist, und was nicht
Die Trennung ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Rechtsberatung den dafür Qualifizierten (Anwälten, Notaren, einzelnen registrierten Personen) vorbehalten. Eine technische Plausibilitätskontrolle ohne rechtliche Bewertung fällt nicht darunter, sie ist erlaubt.
NotarCheck arbeitet konsequent in diesem erlaubten Bereich:
- Was wir tun: Position für Position Ihrer Kostenberechnung gegen das GNotKG abgleichen, Abweichungen mit Paragraf- und KV-Verweis markieren, schriftlichen Befund liefern.
- Was wir nicht tun: Rechtliche Bewertung einer Abweichung, Vertretung gegenüber dem Notariat, Klageerhebung, Honorarverhandlung mit dem Notar.
Methodik und Quellen
Die Prüfung basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen:
- GNotKG-Volltext (gesetze-im-internet.de) inklusive Anlage 1 (Kostenverzeichnis) und Anlage 2 (Tabelle B)
- KostRÄG 2025 (Bundesgesetzblatt)
- Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer
- BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG (über juris)
Die Editorial-Policy dokumentiert, wer schreibt und wer redaktionell prüft. Aktualisierungen, etwa nach KostRÄG-Novellen, werden offen kennzeichnet.
Datenschutz und IT-Sicherheit
| Aspekt | Umsetzung |
|---|---|
| Hosting-Standort | Frankfurt am Main, Deutschland |
| Übertragung | TLS 1.3 |
| Speicherung | AES-256-Verschlüsselung |
| Aufbewahrung | 30 Tage, automatische Löschung |
| KI-Training | nein |
| Weitergabe an Dritte | nein |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | auf Anfrage (Kanzleien) |
Was Sie nicht erwarten dürfen
Drei harte Grenzen, bewusst gesetzt:
- Kein Anwaltsersatz. Bei komplexen Streitfällen oder hohem Streitwert ist die Kombination NotarCheck-Befund + anwaltliche Vertretung sinnvoller als NotarCheck alleine.
- Keine Erstattungsgarantie. Wir markieren Abweichungen. Ob das Notariat korrigiert oder das Landgericht zustimmt, hängt vom Einzelfall ab.
- Keine Risikolos-Versprechen. In 69 % der Fälle finden wir keine prüfwürdige Abweichung. Dann haben Sie für 58 € die Bestätigung, dass die Rechnung korrekt ist, auch das ist ein Wert.
Transparente Korrekturkultur
Fehler in unseren veröffentlichten Inhalten korrigieren wir mit Datum und Hinweis. Wer einen Fehler bemerkt, schreibt an info@notar-check.de, wir antworten innerhalb von 48 Stunden. Unsere Editorial-Policy mit allen Standards: /redaktion.
Wenn Sie mehr über NotarCheck wissen wollen, bevor Sie eine Prüfung beauftragen: NotarCheck Erfahrungen mit konkreten Mandanten-Mustern. Oder direkt Rechnung hochladen.
Häufige Fragen
Ist NotarCheck seriös?
Wer betreibt NotarCheck?
Ist NotarCheck eine anerkannte Stelle?
Hat NotarCheck ein Impressum?
Wie ist die Datenverarbeitung geregelt?
Was passiert mit meinem Dokument nach der Prüfung?
Ist die Prüfung rechtsverbindlich?
Wer steht hinter dem Service?
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