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Ist NotarCheck seriös? Die 6 Trust-Belege 2026 (kein Betrug)

15. Mai 2026 · aktualisiert 18. Mai 2026 · 13 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
NotarCheck ist eine unabhängige technische Zweitprüfung deutscher Notarrechnungen gegen das GNotKG. Sechs Trust-Belege machen die Seriosität nachvollziehbar: vollständiges Impressum nach § 5 TMG, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Organization-Schema, BNotK-Verweise als Maßstab, AGB und Stripe-Payment mit PCI-DSS. Keine Rechtsberatung, keine Anwaltsleistung, transparente Methodik.
6Trust-Belege
DSGVOkonform
FrankfurtHosting-Standort
AES-256Verschlüsselung

Wer einer fremden Plattform seine Notarrechnung anvertraut, fragt zu Recht: Ist das Ganze seriös? Vielleicht sogar: Ist NotarCheck Betrug? Diese Seite macht alles, was Sie vor der ersten Prüfung wissen sollten, sichtbar: Unternehmensdaten, sechs konkrete Trust-Belege, Methodik, Datenschutz, klare Abgrenzungen.

Ist NotarCheck seriös? Ja, und Betrug ist es nicht. Die sechs Trust-Belege im Überblick:

  1. Vollständiges Impressum nach § 5 TMG
  2. DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Hosting in Frankfurt
  3. Organization-Schema auf der Website
  4. Bundesnotarkammer (BNotK) als Quellenmaßstab
  5. AGB und transparente Leistungsbeschreibung
  6. Stripe-Payment mit PCI-DSS

Wer betreibt NotarCheck

NotarCheck ist ein Produkt der Digital4X GmbH, Sitz Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten unter /impressum.

Wir sind keine Anwaltskanzlei, keine Notarkammer und keine staatliche Stelle. Wir sind ein digitales Dienstleistungsunternehmen mit klarer Spezialisierung: technische Zweitprüfung von Notarrechnungen gegen das GNotKG.

Ist NotarCheck Betrug? Nein, die 6 Trust-Belege

Die Frage nach möglichem "Betrug" begegnet uns regelmäßig in Suchanfragen, ein nachvollziehbarer Reflex bei jeder Online-Dienstleistung. Hier die sechs konkreten Belege, die NotarCheck rechtlich, technisch und organisatorisch als seriösen Anbieter ausweisen.

Trust-Beleg 1, vollständiges Impressum nach § 5 TMG

§ 5 TMG verlangt für gewerbliche Online-Dienste vollständige Anbieterkennzeichnung: Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigter, Kontakt, Registereintrag, USt-IdNr. Unser Impressum unter /impressum erfüllt jeden dieser Punkte. Bei Online-Betrug fehlen typischerweise mindestens 2 bis 3 dieser Angaben oder die Adresse ist eine Briefkasten-Adresse. NotarCheck führt einen physischen Standort, Handelsregisterauszug nachweisbar.

Trust-Beleg 2, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Hosting in Frankfurt

Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Wesentliche Punkte:

  • Hosting-Standort: Frankfurt am Main, Deutschland (kein US-Cloud-Provider)
  • Übertragung: TLS 1.3 (aktueller Standard)
  • Speicherung: AES-256-Verschlüsselung
  • Kein KI-Training auf Mandanten-Dokumenten
  • Keine Weitergabe an Dritte
  • Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage (für Kanzleien)
  • Auskunft- und Löschanspruch jederzeit, formloser Antrag an info@notar-check.de

Trust-Beleg 3, Organization-Schema auf der Website

Auf der NotarCheck-Website ist ein Organization-Schema (schema.org/Organization) hinterlegt, das Google, Bing und anderen Suchmaschinen die Verifikation der Unternehmensidentität ermöglicht. Felder: legalName, address, contactPoint, foundingDate, founder. Dieses Schema wird von seriösen Anbietern verwendet, um sich gegenüber Suchmaschinen und Verbrauchern verifizierbar darzustellen.

Trust-Beleg 4, BNotK-Verweise als Quellenmaßstab

Die Bundesnotarkammer (BNotK) ist die bundesweite Selbstverwaltungskörperschaft der deutschen Notare. NotarCheck arbeitet ausdrücklich mit der BNotK-Auslegungspraxis des Kostenrechts als methodischem Maßstab. Quellen, auf die wir uns berufen:

  • GNotKG-Volltext (gesetze-im-internet.de) inkl. Anlage 1 (Kostenverzeichnis) und Anlage 2 (Tabelle B)
  • KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 07.04.2025, in Kraft 01.06.2025)
  • Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer
  • BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG (über juris)

Diese Bindung an die offiziellen Quellen unterscheidet NotarCheck von intransparenten "Online-Rechnern" ohne nachvollziehbare Grundlage.

Trust-Beleg 5, AGB mit klarer Leistungsbeschreibung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter /agb beschreiben explizit:

  • Leistungsumfang (technische Prüfung gegen GNotKG, schriftlicher Befund)
  • Festpreis 58 € einmalig, keine Folgekosten
  • Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung (§ 2 RDG)
  • Haftungsregelung (vertragliche Sorgfaltspflicht, keine Haftung für Rechtsfolgen)
  • Widerrufsrecht und Verbraucherschutz
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht

Trust-Beleg 6, Stripe-Payment mit PCI-DSS

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.), einem PCI-DSS-Level-1-zertifizierten Zahlungsdienstleister. Konkret bedeutet das:

  • Kreditkartendaten werden niemals auf NotarCheck-Servern gespeichert.
  • Bezahlmethoden: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Klarna, Apple Pay, Google Pay.
  • 3D-Secure-Authentifizierung als Standard.
  • Rückbuchungsrechte gemäß Kartennetzwerk-Regeln.

Wer mit Stripe als Zahlungsdienstleister arbeitet, hat ein Audit-Verfahren durchlaufen; reine Betrugsanbieter bekommen typischerweise keine Stripe-Akzeptanz.

Was die technische Prüfung ist, und was nicht

Die Trennung ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Rechtsberatung den dafür Qualifizierten (Anwälten, Notaren, registrierten Personen) vorbehalten. Eine technische Plausibilitätskontrolle ohne rechtliche Bewertung fällt nicht darunter; sie ist erlaubt.

NotarCheck arbeitet konsequent in diesem erlaubten Bereich:

  • Was wir tun: Position für Position Ihrer Kostenberechnung gegen das GNotKG abgleichen, Abweichungen mit Paragraf- und KV-Verweis markieren, schriftlichen Befund liefern.
  • Was wir nicht tun: rechtliche Bewertung einer Abweichung, Vertretung gegenüber dem Notariat, Klageerhebung, Honorarverhandlung mit dem Notar.

Methodik und Quellen, vollständige Transparenz

Die Methodik dokumentieren wir öffentlich unter /methode. Kernpunkte:

  • Jeder Befund nennt die konkrete GNotKG-Norm (§) und KV-Nummer.
  • Wir verwenden ausschließlich öffentlich zugängliche Rechtsquellen, keine "internen Bewertungsmodelle".
  • Bei Auslegungsfragen folgen wir der Bundesnotarkammer-Praxis und einschlägiger BGH-Rechtsprechung.
  • Aktualisierungen (z.B. nach KostBRÄG 2025) werden offen mit Datum kennzeichnet.

Die Editorial-Policy dokumentiert, wer schreibt und wer redaktionell prüft.

Datenschutz und IT-Sicherheit im Detail

AspektUmsetzung
Hosting-StandortFrankfurt am Main, Deutschland
ÜbertragungTLS 1.3 (mod. Browser, alle Plattformen)
SpeicherungAES-256-Verschlüsselung at-rest
KI-TrainingNein, keine Verwendung Mandanten-Dokumente
Weitergabe an DritteNein, ausgenommen Auftragsverarbeiter (Stripe für Zahlung)
Auftragsverarbeitungsvertragauf Anfrage (für Kanzleien, Steuerberater)
Datenschutzbeauftragterextern bestellt, Kontakt im Datenschutz-Hinweis
Datenpannenmeldungetabliertes Verfahren nach Art. 33 DSGVO

Was Sie nicht erwarten dürfen, drei harte Grenzen

Drei bewusst gesetzte Grenzen, die seriöse Kommunikation ausmachen:

  1. Kein Anwaltsersatz. Bei komplexen Streitfällen oder hohem Streitwert ist die Kombination NotarCheck-Befund + anwaltliche Vertretung sinnvoller als NotarCheck alleine.
  2. Keine Erstattungsgarantie. Wir markieren Abweichungen. Ob das Notariat korrigiert oder das Landgericht zustimmt, hängt vom Einzelfall ab.
  3. Keine Risikolos-Versprechen. Eine technische Prüfung kann mit "korrekt" enden. Dann haben Sie für 58 € die schriftliche Bestätigung mit Paragrafen-Verweis, was für Buchhaltung, Steuererklärung und persönliche Sicherheit ein Wert ist, aber kein "Geld-zurück".

Anti-Pattern-Check, woran Sie Betrugs-Anbieter erkennen würden

Damit Sie eine seriöse Plattform von einer Betrugs-Plattform unterscheiden können, sieben Warnsignale, die nicht auf NotarCheck zutreffen:

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum → NotarCheck hat vollständiges Impressum
  • Auslandshosting in undurchsichtigen Jurisdiktionen → Hosting Frankfurt
  • Keine USt-IdNr. oder kein Handelsregistereintrag → HRB 132688, AG Frankfurt
  • Unklare Preise oder "Geld-zurück-Garantien", die nicht eingelöst werden → Festpreis 58 €, klare Leistungsbeschreibung
  • Reine Crypto-Zahlungen oder Vorkasse-Schemata → Stripe mit Kartennetzwerk-Schutz
  • Keine AGB oder rechtliche Hinweise → AGB und Widerrufsbelehrung
  • Keine Korrekturkultur oder Kontaktoptionen → info@notar-check.de mit 48-h-Antwortzeit

Vergleich: NotarCheck vs. typische Betrugs-Plattformen

MerkmalNotarCheckBetrugs-Anbieter typisch
Impressumvollständig nach § 5 TMGfehlt oder Briefkasten-Adresse
Hosting-StandortFrankfurt am Mainundurchsichtige Offshore-Jurisdiktion
HandelsregisterHRB 132688, AG Frankfurtnicht nachweisbar
Preisstruktur58 € Festpreis, ein Malversteckte Abo-Modelle
ZahlungsdienstStripe, PCI-DSS Level 1Crypto oder Vorkasse
AGB / Widerrufvorhanden, deutsches Rechtfehlt
Kontaktinfo@notar-check.de, Antwort 48 hnur Kontaktformular ohne Antwort
DatenschutzDSGVO-konform, Auskunftsrechtfehlt oder unkonkret

Was wir nicht tun, drei harte Selbstbeschränkungen

Seriosität zeigt sich auch darin, was ein Anbieter nicht tut. Drei Selbstbeschränkungen, die wir konsequent einhalten:

  1. Keine "Geld-zurück-Garantie". Erstattungen hängen vom Notariat oder vom Landgericht ab, nicht von uns. Eine Garantie wäre irreführend.
  2. Keine Aufdringliche Cross-Sells. Wer 58 € zahlt, bekommt einen Befund. Kein Abo, kein zusätzliches "Premium-Paket", keine telefonischen Verkaufs-Anrufe.
  3. Keine "Rechtsberatung light". Die Grenze zur Rechtsberatung (§ 2 RDG) halten wir konsequent ein. Wir nennen Paragrafen und KV-Nummern; wir bewerten nicht, ob ein § 127-Antrag erfolgreich sein wird.

Über den Geschäftsführer

Klaas Schroeder, Jahrgang 1981, Studium Wirtschaftsinformatik (Universität Hamburg), 15+ Jahre Erfahrung in digitalen B2C-Plattformen. Gründer und Geschäftsführer der Digital4X GmbH, Tauberbischofsheim. Methodisch verantwortlich für die GNotKG-Prüfmethodik. Profil und Veröffentlichungen unter /redaktion.

Wer die Inhalte redaktionell prüft

Die Fachredaktion von NotarCheck besteht aus juristischen und kostenrechtlichen Fachprofilen. Jeder veröffentlichte Inhalt wird gegen den GNotKG-Volltext und die aktuelle Bundesnotarkammer-Auslegungspraxis abgeglichen. Aktualisierungen (z.B. nach Gesetzesänderungen wie dem KostBRÄG 2025) werden mit Datum gekennzeichnet, ältere Stände bleiben über die Versionierung nachvollziehbar.

Transparente Korrekturkultur

Fehler in unseren veröffentlichten Inhalten korrigieren wir mit Datum und Hinweis. Wer einen Fehler bemerkt, schreibt an info@notar-check.de, wir antworten innerhalb von 48 Stunden. Unsere Editorial-Policy mit allen Standards: /redaktion.

Häufige defensive Suchen: kompakte Antworten

  • "NotarCheck legitim?" Ja, reguläres Unternehmen mit vollständigem Impressum und DSGVO-konformer Datenverarbeitung.
  • "NotarCheck Betrug?" Nein, transparente Leistung, transparenter Preis, keine versteckten Kosten.
  • "NotarCheck Abzocke?" Nein, 58 € Festpreis, schriftlicher Befund, klare RDG-Abgrenzung.
  • "NotarCheck fake?" Nein, Handelsregister-Eintrag verifizierbar, physische Adresse, Telefon und E-Mail erreichbar.
  • "NotarCheck sicher?" Ja, TLS 1.3, AES-256, Hosting Frankfurt, kein KI-Training, kein Weiterverkauf.

Verbraucherschutz und Widerrufsrecht

NotarCheck unterliegt dem deutschen Verbraucherschutzrecht. Konkret:

  • 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB), Widerrufsbelehrung in den AGB.
  • Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung nur bei ausdrücklicher Zustimmung (§ 356 Abs. 4 BGB). Wer "Prüfung sofort starten" wählt, willigt in den vorzeitigen Beginn ein und verliert das Widerrufsrecht ab Erbringung.
  • OS-Plattform-Hinweis nach Art. 14 ODR-Verordnung; Link in den AGB.
  • Datenschutz-Beschwerde jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, weil Hosting in Frankfurt).

Wie die Methodik gewartet wird

Eine Methodik altert mit jeder Gesetzesänderung. NotarCheck pflegt sie aktiv:

  • Bei Gesetzesänderungen (z.B. KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): Alle Stufentabellen und KV-Regeln werden aktualisiert. Inhalte mit Bezug auf alte Stände werden mit Datums-Hinweis versehen.
  • Bei BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG: Neue Auslegungen werden im Befund-Format berücksichtigt.
  • Bei Bundesnotarkammer-Stellungnahmen: Update der Auslegungspraxis bei interpretatorischen Grenzfällen (z.B. KV 22200 Betreuungsgebühr).

Wer eine Prüfung beauftragt, bekommt also den jeweils aktuellen Methoden-Stand, nicht eine "eingefrorene" Berechnung von vor zwei Jahren.

Was bei Konflikten passiert

Wenn ein Mandant mit dem Befund nicht einverstanden ist, gibt es einen klaren Eskalations-Pfad:

  1. E-Mail an info@notar-check.de mit konkretem Punkt. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.
  2. Zweitprüfung durch die Fachredaktion. Bei methodischen Differenzen wird der Punkt mit GNotKG-Quelle geprüft.
  3. Korrektur, falls der Mandant Recht hat, mit Datums-Hinweis und ggf. Erstattung.
  4. Erläuterung mit Quellen-Verweis, falls die ursprüngliche Auslegung korrekt war.

Mehrwert für unterschiedliche Zielgruppen

NotarCheck ist nicht für alle gleichermaßen wertvoll. Drei realistische Zielgruppen-Beschreibungen:

Private Mandanten mit Hauskauf

Bei einem 400.000-€-Hauskauf sind 5.000 bis 8.000 € Notarkosten typisch. Eine Abweichung von 100 bis 300 € ist statistisch wahrscheinlich. Die 58 € NotarCheck-Pauschale rechnet sich bereits ab geringen Befunden. Zielgruppen-Fit: hoch.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Beratende Berufe nutzen NotarCheck für Mandanten-Prüfungen, um intern Aufwand zu sparen. Auftragsverarbeitungsvertrag und Volumenpreise möglich.

Kanzleien für Vertrags- und Notarrecht

Anwälte nutzen NotarCheck als technische Vorprüfung, um anwaltliche Bewertung gezielter ansetzen zu können. Klare Aufgabenteilung: technische Befundung bei NotarCheck, rechtliche Bewertung beim Anwalt.

Wenn Sie mehr über NotarCheck wissen wollen, bevor Sie eine Prüfung beauftragen: NotarCheck Erfahrungen mit Methodik und anonymisierten Befundmustern. Oder direkt Rechnung hochladen, 58 € pauschal, schriftlicher Befund.

Häufige Fragen

Ist NotarCheck seriös?
Ja. NotarCheck wird von der Digital4X GmbH (HRB 132688, AG Frankfurt am Main) betrieben. Sechs konkrete Trust-Belege: (1) vollständiges Impressum nach § 5 TMG. (2) DSGVO-konforme Datenschutzerklärung mit Hosting in Frankfurt. (3) Organization-Schema auf der Website. (4) BNotK-Verweise als Quellenmaßstab. (5) AGB. (6) Stripe-Payment mit PCI-DSS. Methodik öffentlich nachlesbar unter /methode.
Ist NotarCheck Betrug?
Nein. Betrug setzt Täuschungsabsicht voraus. NotarCheck dokumentiert offen, was geleistet wird (technische Prüfung gegen GNotKG mit schriftlichem Befund) und was nicht (keine Rechtsberatung, keine Vertretung, keine Erstattungsgarantie). Wer 58 € zahlt, bekommt einen schriftlichen Befund mit Soll-Ist-Vergleich. Eine Prüfung endet entweder mit prüfwürdigen Abweichungen oder mit einer Bestätigung der korrekten Rechnung; beides hat einen Wert.
Wer betreibt NotarCheck?
Digital4X GmbH, Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Handelsregister AG Frankfurt am Main, HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten im Impressum unter /impressum.
Ist NotarCheck eine anerkannte Stelle?
Eine staatliche "Anerkennung" gibt es für technische Zweitprüfungen von Notarrechnungen nicht, sie ist auch nicht erforderlich. Maßgeblich ist die Qualität der Methodik (Abgleich gegen GNotKG) und die klare Abgrenzung zur Rechtsberatung (§ 2 RDG). Der Maßstab ist die Bundesnotarkammer-Auslegung des Kostenrechts.
Hat NotarCheck ein vollständiges Impressum?
Ja. Vollständig nach § 5 TMG unter /impressum: Firmenname, Anschrift, Handelsregister, Geschäftsführer, Kontaktdaten, USt-IdNr., Aufsichtsbehörde. Damit erfüllt NotarCheck alle gesetzlichen Anforderungen an die Impressumspflicht für gewerbliche Online-Dienste.
Wie ist die Datenverarbeitung geregelt?
Server in Frankfurt am Main, TLS 1.3 in der Übertragung, AES-256 in der Speicherung. Kein KI-Training auf Mandanten-Dokumenten, keine Weitergabe an Dritte. Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage für Kanzleien und Steuerberater. Details unter /datenschutz.
Was passiert mit meinem Dokument nach der Prüfung?
Es wird im Auftragsverarbeitungsverfahren gespeichert, primär für Reklamationen, Folgefragen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Sie können jederzeit die Löschung verlangen per formlosem Antrag an info@notar-check.de. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erfolgt automatische Löschung.
Ist die Prüfung rechtsverbindlich?
Nein. Die technische Zweitprüfung ist ein beratendes Dokument, kein Urteil. Rechtsverbindlich kann nur eine Entscheidung des Notariats (Korrektur) oder des Landgerichts (nach § 127 GNotKG) sein. Der NotarCheck-Befund dient als belastbare Faktengrundlage für genau diese rechtsverbindlichen Schritte.
Wer steht hinter dem Service?
Klaas Schroeder als Geschäftsführer und Methodik-Verantwortlicher. Eine Fachredaktion prüft jeden veröffentlichten Inhalt gegen GNotKG-Volltext. Profile aller Beteiligten unter /redaktion.

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