Ist NotarCheck seriös? Die 6 Trust-Belege 2026 (kein Betrug)
Wer einer fremden Plattform seine Notarrechnung anvertraut, fragt zu Recht: Ist das Ganze seriös? Vielleicht sogar: Ist NotarCheck Betrug? Diese Seite macht alles, was Sie vor der ersten Prüfung wissen sollten, sichtbar: Unternehmensdaten, sechs konkrete Trust-Belege, Methodik, Datenschutz, klare Abgrenzungen.
Ist NotarCheck seriös? Ja, und Betrug ist es nicht. Die sechs Trust-Belege im Überblick:
- Vollständiges Impressum nach § 5 TMG
- DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Hosting in Frankfurt
- Organization-Schema auf der Website
- Bundesnotarkammer (BNotK) als Quellenmaßstab
- AGB und transparente Leistungsbeschreibung
- Stripe-Payment mit PCI-DSS
Wer betreibt NotarCheck
NotarCheck ist ein Produkt der Digital4X GmbH, Sitz Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten unter /impressum.
Wir sind keine Anwaltskanzlei, keine Notarkammer und keine staatliche Stelle. Wir sind ein digitales Dienstleistungsunternehmen mit klarer Spezialisierung: technische Zweitprüfung von Notarrechnungen gegen das GNotKG.
Ist NotarCheck Betrug? Nein, die 6 Trust-Belege
Die Frage nach möglichem "Betrug" begegnet uns regelmäßig in Suchanfragen, ein nachvollziehbarer Reflex bei jeder Online-Dienstleistung. Hier die sechs konkreten Belege, die NotarCheck rechtlich, technisch und organisatorisch als seriösen Anbieter ausweisen.
Trust-Beleg 1, vollständiges Impressum nach § 5 TMG
§ 5 TMG verlangt für gewerbliche Online-Dienste vollständige Anbieterkennzeichnung: Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigter, Kontakt, Registereintrag, USt-IdNr. Unser Impressum unter /impressum erfüllt jeden dieser Punkte. Bei Online-Betrug fehlen typischerweise mindestens 2 bis 3 dieser Angaben oder die Adresse ist eine Briefkasten-Adresse. NotarCheck führt einen physischen Standort, Handelsregisterauszug nachweisbar.
Trust-Beleg 2, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Hosting in Frankfurt
Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Wesentliche Punkte:
- Hosting-Standort: Frankfurt am Main, Deutschland (kein US-Cloud-Provider)
- Übertragung: TLS 1.3 (aktueller Standard)
- Speicherung: AES-256-Verschlüsselung
- Kein KI-Training auf Mandanten-Dokumenten
- Keine Weitergabe an Dritte
- Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage (für Kanzleien)
- Auskunft- und Löschanspruch jederzeit, formloser Antrag an info@notar-check.de
Trust-Beleg 3, Organization-Schema auf der Website
Auf der NotarCheck-Website ist ein Organization-Schema (schema.org/Organization) hinterlegt, das Google, Bing und anderen Suchmaschinen die Verifikation der Unternehmensidentität ermöglicht. Felder: legalName, address, contactPoint, foundingDate, founder. Dieses Schema wird von seriösen Anbietern verwendet, um sich gegenüber Suchmaschinen und Verbrauchern verifizierbar darzustellen.
Trust-Beleg 4, BNotK-Verweise als Quellenmaßstab
Die Bundesnotarkammer (BNotK) ist die bundesweite Selbstverwaltungskörperschaft der deutschen Notare. NotarCheck arbeitet ausdrücklich mit der BNotK-Auslegungspraxis des Kostenrechts als methodischem Maßstab. Quellen, auf die wir uns berufen:
- GNotKG-Volltext (gesetze-im-internet.de) inkl. Anlage 1 (Kostenverzeichnis) und Anlage 2 (Tabelle B)
- KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 07.04.2025, in Kraft 01.06.2025)
- Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer
- BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG (über juris)
Diese Bindung an die offiziellen Quellen unterscheidet NotarCheck von intransparenten "Online-Rechnern" ohne nachvollziehbare Grundlage.
Trust-Beleg 5, AGB mit klarer Leistungsbeschreibung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter /agb beschreiben explizit:
- Leistungsumfang (technische Prüfung gegen GNotKG, schriftlicher Befund)
- Festpreis 58 € einmalig, keine Folgekosten
- Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung (§ 2 RDG)
- Haftungsregelung (vertragliche Sorgfaltspflicht, keine Haftung für Rechtsfolgen)
- Widerrufsrecht und Verbraucherschutz
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Trust-Beleg 6, Stripe-Payment mit PCI-DSS
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.), einem PCI-DSS-Level-1-zertifizierten Zahlungsdienstleister. Konkret bedeutet das:
- Kreditkartendaten werden niemals auf NotarCheck-Servern gespeichert.
- Bezahlmethoden: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Klarna, Apple Pay, Google Pay.
- 3D-Secure-Authentifizierung als Standard.
- Rückbuchungsrechte gemäß Kartennetzwerk-Regeln.
Wer mit Stripe als Zahlungsdienstleister arbeitet, hat ein Audit-Verfahren durchlaufen; reine Betrugsanbieter bekommen typischerweise keine Stripe-Akzeptanz.
Was die technische Prüfung ist, und was nicht
Die Trennung ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Rechtsberatung den dafür Qualifizierten (Anwälten, Notaren, registrierten Personen) vorbehalten. Eine technische Plausibilitätskontrolle ohne rechtliche Bewertung fällt nicht darunter; sie ist erlaubt.
NotarCheck arbeitet konsequent in diesem erlaubten Bereich:
- Was wir tun: Position für Position Ihrer Kostenberechnung gegen das GNotKG abgleichen, Abweichungen mit Paragraf- und KV-Verweis markieren, schriftlichen Befund liefern.
- Was wir nicht tun: rechtliche Bewertung einer Abweichung, Vertretung gegenüber dem Notariat, Klageerhebung, Honorarverhandlung mit dem Notar.
Methodik und Quellen, vollständige Transparenz
Die Methodik dokumentieren wir öffentlich unter /methode. Kernpunkte:
- Jeder Befund nennt die konkrete GNotKG-Norm (§) und KV-Nummer.
- Wir verwenden ausschließlich öffentlich zugängliche Rechtsquellen, keine "internen Bewertungsmodelle".
- Bei Auslegungsfragen folgen wir der Bundesnotarkammer-Praxis und einschlägiger BGH-Rechtsprechung.
- Aktualisierungen (z.B. nach KostBRÄG 2025) werden offen mit Datum kennzeichnet.
Die Editorial-Policy dokumentiert, wer schreibt und wer redaktionell prüft.
Datenschutz und IT-Sicherheit im Detail
| Aspekt | Umsetzung |
|---|---|
| Hosting-Standort | Frankfurt am Main, Deutschland |
| Übertragung | TLS 1.3 (mod. Browser, alle Plattformen) |
| Speicherung | AES-256-Verschlüsselung at-rest |
| KI-Training | Nein, keine Verwendung Mandanten-Dokumente |
| Weitergabe an Dritte | Nein, ausgenommen Auftragsverarbeiter (Stripe für Zahlung) |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | auf Anfrage (für Kanzleien, Steuerberater) |
| Datenschutzbeauftragter | extern bestellt, Kontakt im Datenschutz-Hinweis |
| Datenpannenmeldung | etabliertes Verfahren nach Art. 33 DSGVO |
Was Sie nicht erwarten dürfen, drei harte Grenzen
Drei bewusst gesetzte Grenzen, die seriöse Kommunikation ausmachen:
- Kein Anwaltsersatz. Bei komplexen Streitfällen oder hohem Streitwert ist die Kombination NotarCheck-Befund + anwaltliche Vertretung sinnvoller als NotarCheck alleine.
- Keine Erstattungsgarantie. Wir markieren Abweichungen. Ob das Notariat korrigiert oder das Landgericht zustimmt, hängt vom Einzelfall ab.
- Keine Risikolos-Versprechen. Eine technische Prüfung kann mit "korrekt" enden. Dann haben Sie für 58 € die schriftliche Bestätigung mit Paragrafen-Verweis, was für Buchhaltung, Steuererklärung und persönliche Sicherheit ein Wert ist, aber kein "Geld-zurück".
Anti-Pattern-Check, woran Sie Betrugs-Anbieter erkennen würden
Damit Sie eine seriöse Plattform von einer Betrugs-Plattform unterscheiden können, sieben Warnsignale, die nicht auf NotarCheck zutreffen:
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum → NotarCheck hat vollständiges Impressum
- Auslandshosting in undurchsichtigen Jurisdiktionen → Hosting Frankfurt
- Keine USt-IdNr. oder kein Handelsregistereintrag → HRB 132688, AG Frankfurt
- Unklare Preise oder "Geld-zurück-Garantien", die nicht eingelöst werden → Festpreis 58 €, klare Leistungsbeschreibung
- Reine Crypto-Zahlungen oder Vorkasse-Schemata → Stripe mit Kartennetzwerk-Schutz
- Keine AGB oder rechtliche Hinweise → AGB und Widerrufsbelehrung
- Keine Korrekturkultur oder Kontaktoptionen → info@notar-check.de mit 48-h-Antwortzeit
Vergleich: NotarCheck vs. typische Betrugs-Plattformen
| Merkmal | NotarCheck | Betrugs-Anbieter typisch |
|---|---|---|
| Impressum | vollständig nach § 5 TMG | fehlt oder Briefkasten-Adresse |
| Hosting-Standort | Frankfurt am Main | undurchsichtige Offshore-Jurisdiktion |
| Handelsregister | HRB 132688, AG Frankfurt | nicht nachweisbar |
| Preisstruktur | 58 € Festpreis, ein Mal | versteckte Abo-Modelle |
| Zahlungsdienst | Stripe, PCI-DSS Level 1 | Crypto oder Vorkasse |
| AGB / Widerruf | vorhanden, deutsches Recht | fehlt |
| Kontakt | info@notar-check.de, Antwort 48 h | nur Kontaktformular ohne Antwort |
| Datenschutz | DSGVO-konform, Auskunftsrecht | fehlt oder unkonkret |
Was wir nicht tun, drei harte Selbstbeschränkungen
Seriosität zeigt sich auch darin, was ein Anbieter nicht tut. Drei Selbstbeschränkungen, die wir konsequent einhalten:
- Keine "Geld-zurück-Garantie". Erstattungen hängen vom Notariat oder vom Landgericht ab, nicht von uns. Eine Garantie wäre irreführend.
- Keine Aufdringliche Cross-Sells. Wer 58 € zahlt, bekommt einen Befund. Kein Abo, kein zusätzliches "Premium-Paket", keine telefonischen Verkaufs-Anrufe.
- Keine "Rechtsberatung light". Die Grenze zur Rechtsberatung (§ 2 RDG) halten wir konsequent ein. Wir nennen Paragrafen und KV-Nummern; wir bewerten nicht, ob ein § 127-Antrag erfolgreich sein wird.
Über den Geschäftsführer
Klaas Schroeder, Jahrgang 1981, Studium Wirtschaftsinformatik (Universität Hamburg), 15+ Jahre Erfahrung in digitalen B2C-Plattformen. Gründer und Geschäftsführer der Digital4X GmbH, Tauberbischofsheim. Methodisch verantwortlich für die GNotKG-Prüfmethodik. Profil und Veröffentlichungen unter /redaktion.
Wer die Inhalte redaktionell prüft
Die Fachredaktion von NotarCheck besteht aus juristischen und kostenrechtlichen Fachprofilen. Jeder veröffentlichte Inhalt wird gegen den GNotKG-Volltext und die aktuelle Bundesnotarkammer-Auslegungspraxis abgeglichen. Aktualisierungen (z.B. nach Gesetzesänderungen wie dem KostBRÄG 2025) werden mit Datum gekennzeichnet, ältere Stände bleiben über die Versionierung nachvollziehbar.
Transparente Korrekturkultur
Fehler in unseren veröffentlichten Inhalten korrigieren wir mit Datum und Hinweis. Wer einen Fehler bemerkt, schreibt an info@notar-check.de, wir antworten innerhalb von 48 Stunden. Unsere Editorial-Policy mit allen Standards: /redaktion.
Häufige defensive Suchen: kompakte Antworten
- "NotarCheck legitim?" Ja, reguläres Unternehmen mit vollständigem Impressum und DSGVO-konformer Datenverarbeitung.
- "NotarCheck Betrug?" Nein, transparente Leistung, transparenter Preis, keine versteckten Kosten.
- "NotarCheck Abzocke?" Nein, 58 € Festpreis, schriftlicher Befund, klare RDG-Abgrenzung.
- "NotarCheck fake?" Nein, Handelsregister-Eintrag verifizierbar, physische Adresse, Telefon und E-Mail erreichbar.
- "NotarCheck sicher?" Ja, TLS 1.3, AES-256, Hosting Frankfurt, kein KI-Training, kein Weiterverkauf.
Verbraucherschutz und Widerrufsrecht
NotarCheck unterliegt dem deutschen Verbraucherschutzrecht. Konkret:
- 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB), Widerrufsbelehrung in den AGB.
- Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung nur bei ausdrücklicher Zustimmung (§ 356 Abs. 4 BGB). Wer "Prüfung sofort starten" wählt, willigt in den vorzeitigen Beginn ein und verliert das Widerrufsrecht ab Erbringung.
- OS-Plattform-Hinweis nach Art. 14 ODR-Verordnung; Link in den AGB.
- Datenschutz-Beschwerde jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, weil Hosting in Frankfurt).
Wie die Methodik gewartet wird
Eine Methodik altert mit jeder Gesetzesänderung. NotarCheck pflegt sie aktiv:
- Bei Gesetzesänderungen (z.B. KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): Alle Stufentabellen und KV-Regeln werden aktualisiert. Inhalte mit Bezug auf alte Stände werden mit Datums-Hinweis versehen.
- Bei BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG: Neue Auslegungen werden im Befund-Format berücksichtigt.
- Bei Bundesnotarkammer-Stellungnahmen: Update der Auslegungspraxis bei interpretatorischen Grenzfällen (z.B. KV 22200 Betreuungsgebühr).
Wer eine Prüfung beauftragt, bekommt also den jeweils aktuellen Methoden-Stand, nicht eine "eingefrorene" Berechnung von vor zwei Jahren.
Was bei Konflikten passiert
Wenn ein Mandant mit dem Befund nicht einverstanden ist, gibt es einen klaren Eskalations-Pfad:
- E-Mail an info@notar-check.de mit konkretem Punkt. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.
- Zweitprüfung durch die Fachredaktion. Bei methodischen Differenzen wird der Punkt mit GNotKG-Quelle geprüft.
- Korrektur, falls der Mandant Recht hat, mit Datums-Hinweis und ggf. Erstattung.
- Erläuterung mit Quellen-Verweis, falls die ursprüngliche Auslegung korrekt war.
Mehrwert für unterschiedliche Zielgruppen
NotarCheck ist nicht für alle gleichermaßen wertvoll. Drei realistische Zielgruppen-Beschreibungen:
Private Mandanten mit Hauskauf
Bei einem 400.000-€-Hauskauf sind 5.000 bis 8.000 € Notarkosten typisch. Eine Abweichung von 100 bis 300 € ist statistisch wahrscheinlich. Die 58 € NotarCheck-Pauschale rechnet sich bereits ab geringen Befunden. Zielgruppen-Fit: hoch.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Beratende Berufe nutzen NotarCheck für Mandanten-Prüfungen, um intern Aufwand zu sparen. Auftragsverarbeitungsvertrag und Volumenpreise möglich.
Kanzleien für Vertrags- und Notarrecht
Anwälte nutzen NotarCheck als technische Vorprüfung, um anwaltliche Bewertung gezielter ansetzen zu können. Klare Aufgabenteilung: technische Befundung bei NotarCheck, rechtliche Bewertung beim Anwalt.
Wenn Sie mehr über NotarCheck wissen wollen, bevor Sie eine Prüfung beauftragen: NotarCheck Erfahrungen mit Methodik und anonymisierten Befundmustern. Oder direkt Rechnung hochladen, 58 € pauschal, schriftlicher Befund.
Häufige Fragen
Ist NotarCheck seriös?
Ist NotarCheck Betrug?
Wer betreibt NotarCheck?
Ist NotarCheck eine anerkannte Stelle?
Hat NotarCheck ein vollständiges Impressum?
Wie ist die Datenverarbeitung geregelt?
Was passiert mit meinem Dokument nach der Prüfung?
Ist die Prüfung rechtsverbindlich?
Wer steht hinter dem Service?
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