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Ist NotarCheck seriös? Methode, Quellen, rechtliche Grenzen (2026)

15. Mai 2026 · 6 min
NotarCheck ist eine unabhängige technische Zweitprüfung deutscher Notarrechnungen gegen das GNotKG, keine Rechtsberatung, keine Anwaltsleistung. Betrieben von der Digital4X GmbH (HRB 132688, AG Frankfurt). Hosting in Frankfurt am Main, DSGVO-konform, automatische 30-Tage-Löschung. Methodik öffentlich nachlesbar unter /redaktion.
DSGVOkonform
FrankfurtHosting
AES-256Verschlüsselung
30 TageAuto-Löschung

Wer einer fremden Plattform seine Notarrechnung anvertraut, fragt zu Recht: Ist das Ganze seriös? Wir machen hier transparent, was Sie vor der ersten Prüfung wissen sollten, Unternehmensdaten, Methodik, Datenschutz, klare Abgrenzungen.

Wer betreibt NotarCheck

NotarCheck ist ein Produkt der Digital4X GmbH, Sitz Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten unter /impressum.

Wir sind keine Anwaltskanzlei, keine Notarkammer und keine staatliche Stelle. Wir sind ein digitales Dienstleistungsunternehmen mit klarer Spezialisierung: technische Zweitprüfung von Notarrechnungen.

Was die technische Prüfung ist, und was nicht

Die Trennung ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist Rechtsberatung den dafür Qualifizierten (Anwälten, Notaren, einzelnen registrierten Personen) vorbehalten. Eine technische Plausibilitätskontrolle ohne rechtliche Bewertung fällt nicht darunter, sie ist erlaubt.

NotarCheck arbeitet konsequent in diesem erlaubten Bereich:

  • Was wir tun: Position für Position Ihrer Kostenberechnung gegen das GNotKG abgleichen, Abweichungen mit Paragraf- und KV-Verweis markieren, schriftlichen Befund liefern.
  • Was wir nicht tun: Rechtliche Bewertung einer Abweichung, Vertretung gegenüber dem Notariat, Klageerhebung, Honorarverhandlung mit dem Notar.

Methodik und Quellen

Die Prüfung basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen:

  • GNotKG-Volltext (gesetze-im-internet.de) inklusive Anlage 1 (Kostenverzeichnis) und Anlage 2 (Tabelle B)
  • KostRÄG 2025 (Bundesgesetzblatt)
  • Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer
  • BGH-Rechtsprechung zu § 127 GNotKG (über juris)

Die Editorial-Policy dokumentiert, wer schreibt und wer redaktionell prüft. Aktualisierungen, etwa nach KostRÄG-Novellen, werden offen kennzeichnet.

Datenschutz und IT-Sicherheit

AspektUmsetzung
Hosting-StandortFrankfurt am Main, Deutschland
ÜbertragungTLS 1.3
SpeicherungAES-256-Verschlüsselung
Aufbewahrung30 Tage, automatische Löschung
KI-Trainingnein
Weitergabe an Drittenein
Auftragsverarbeitungsvertragauf Anfrage (Kanzleien)

Was Sie nicht erwarten dürfen

Drei harte Grenzen, bewusst gesetzt:

  1. Kein Anwaltsersatz. Bei komplexen Streitfällen oder hohem Streitwert ist die Kombination NotarCheck-Befund + anwaltliche Vertretung sinnvoller als NotarCheck alleine.
  2. Keine Erstattungsgarantie. Wir markieren Abweichungen. Ob das Notariat korrigiert oder das Landgericht zustimmt, hängt vom Einzelfall ab.
  3. Keine Risikolos-Versprechen. In 69 % der Fälle finden wir keine prüfwürdige Abweichung. Dann haben Sie für 58 € die Bestätigung, dass die Rechnung korrekt ist, auch das ist ein Wert.

Transparente Korrekturkultur

Fehler in unseren veröffentlichten Inhalten korrigieren wir mit Datum und Hinweis. Wer einen Fehler bemerkt, schreibt an info@notar-check.de, wir antworten innerhalb von 48 Stunden. Unsere Editorial-Policy mit allen Standards: /redaktion.

Wenn Sie mehr über NotarCheck wissen wollen, bevor Sie eine Prüfung beauftragen: NotarCheck Erfahrungen mit konkreten Mandanten-Mustern. Oder direkt Rechnung hochladen.

Häufige Fragen

Ist NotarCheck seriös?
Ja. NotarCheck wird von der Digital4X GmbH (HRB 132688, AG Frankfurt) betrieben, hat ein vollständiges Impressum, DSGVO-konforme Datenverarbeitung in Frankfurt, transparente Methodik und Editorial-Policy. Was wir leisten, und was nicht, ist klar dokumentiert.
Wer betreibt NotarCheck?
Digital4X GmbH, Am Bild 27a, 97941 Tauberbischofsheim. Handelsregister AG Frankfurt am Main, HRB 132688. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Vollständige Daten im Impressum.
Ist NotarCheck eine anerkannte Stelle?
Eine staatliche „Anerkennung" gibt es für technische Zweitprüfungen von Notarrechnungen nicht, sie ist auch nicht erforderlich. Maßgeblich ist die Qualität der Methodik (Abgleich gegen GNotKG) und die klare Abgrenzung zur Rechtsberatung (§ 2 RDG).
Hat NotarCheck ein Impressum?
Ja. Vollständig nach § 5 TMG unter /impressum. Inklusive Handelsregisterauszug, Geschäftsführer-Daten, Kontakt.
Wie ist die Datenverarbeitung geregelt?
Server in Frankfurt am Main, TLS 1.3 in der Übertragung, AES-256 in der Speicherung, automatische Löschung nach 30 Tagen. Kein KI-Training, keine Weitergabe. Details unter /datenschutz.
Was passiert mit meinem Dokument nach der Prüfung?
Es wird im Auftragsverarbeitungsverfahren gespeichert, nach Erstellung des Befunds automatisch nach 30 Tagen gelöscht. Sie können auch früher die Löschung verlangen, formloser Antrag per E-Mail.
Ist die Prüfung rechtsverbindlich?
Nein. Die technische Zweitprüfung ist ein beratendes Dokument, kein Urteil. Rechtsverbindlich kann nur eine Entscheidung des Notariats (Korrektur) oder des Landgerichts (nach § 127 GNotKG) sein.
Wer steht hinter dem Service?
Klaas Schroeder als Geschäftsführer und Methodik-Verantwortlicher. Eine Fachredaktion prüft jeden veröffentlichten Inhalt gegen GNotKG-Volltext. Profile aller Beteiligten unter /redaktion.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

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