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NotarCheck Erfahrungen 2026, was Mandanten berichten (mit Zahlen)

15. Mai 2026 · 7 min
NotarCheck prüft deutsche Notarrechnungen technisch gegen das GNotKG. In 31 % der Fälle wurde mindestens eine prüfwürdige Abweichung gefunden, die durchschnittliche Differenz pro Befund lag bei 94 €. Der Service ist DSGVO-konform, kostet 58 € einmalig und ersetzt keine Rechtsberatung.
31 %mit Abweichung
94 ۯ Differenz
58 €Festpreis

Was passiert, wenn Sie Ihre Notarrechnung bei NotarCheck hochladen? Drei typische Mandanten-Muster zeigen, was Sie erwarten können, und was nicht.

Wer NotarCheck nutzt

Die Verteilung der Anlässe spiegelt den Notar-Markt in Deutschland: Immobilienkäufer machen knapp die Hälfte aus, gefolgt von Erben und Nachlassbeteiligten, GmbH-Gründern, Familien-Mandaten (Ehevertrag, Vorsorgevollmacht) und einer wachsenden Gruppe von Kanzleien und Steuerberatern mit Volumen-Anfragen.

  • Immobilienkäufer, 47 % aller Prüfungen (Kaufvertrag, Grundschuld, Auflassung)
  • Erben / Nachlass, 21 % (Testament, Erbschein, Erbvertrag)
  • GmbH-Gründer, 14 %
  • Familie / Vorsorge, 11 % (Ehevertrag, Vollmacht, Schenkung)
  • Kanzleien (B2B), 7 %

Die Methodik in 60 Sekunden

  1. Kostenberechnung als PDF oder Foto bei /pruefen hochladen.
  2. Optional: zugrunde liegender Vertrag (Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Testament) zur Geschäftswert-Verifikation.
  3. Bezahlung 58 € (Stripe).
  4. Technische Erstprüfung läuft binnen 60 Sekunden, schriftlicher Befund.
  5. Befund per E-Mail mit Soll-Ist-Vergleich je Position, KV- und Paragraf-Zuordnung.

Was Mandanten zurückspielen, drei Muster

Muster 1, Hauskauf mit doppelter Vollzugsgebühr

Mandant aus Hessen, Kaufpreis 380.000 € mit 60 % Finanzierung. Vom Notariat zusätzlich KV 22110 (Vollzugsgebühr) mit Faktor 0,5 berechnet, obwohl der Vollzug bereits in der 2,0-Beurkundungsgebühr (KV 21100) enthalten war. Befund: 230 € Differenz. Korrekturbitte ans Notariat führte nach 11 Tagen zur formlosen Erstattung.

Muster 2, GmbH-Gründung mit Geschäftswert unter Mindestwert

Gründerin aus Bayern, Stammkapital 25.000 €. Notariat hatte Geschäftswert auf 25.000 € angesetzt, § 105 Abs. 4 GNotKG verlangt jedoch einen Mindestwert von 30.000 €. Auswirkung: nicht überhöhung, sondern Unter-Berechnung, die spätere Vertretungsbescheinigung wurde mit zu niedrigem Wert kalkuliert. Befund führte zur korrekten Folge-Rechnung statt eines späteren Streits.

Muster 3, Testament mit falschem Reinvermögen

Erbin aus Nordrhein-Westfalen, Aktivvermögen 480.000 €, offene Verbindlichkeiten 95.000 €. Notariat hatte Bruttovermögen angesetzt, § 102 GNotKG schreibt das Reinvermögen vor (nach Schuldenabzug). Befund: 215 € Differenz. Korrektur erfolgte nach Einwendung schriftlich.

Was NotarCheck NICHT ist

Drei klare Abgrenzungen:

  • Keine Rechtsberatung. NotarCheck liefert einen technischen Befund. Die rechtliche Bewertung, etwa: lohnt sich der § 127-Antrag, wie hoch ist mein Anspruch, gehört zu einem zugelassenen Anwalt.
  • Keine Vertretung. Wir korrespondieren nicht für Sie mit dem Notariat. Sie bekommen das Befund-PDF und nutzen es selbst oder mit anwaltlicher Unterstützung.
  • Keine Erstattungsgarantie. Wir markieren Abweichungen vom GNotKG. Ob das Notariat korrigiert oder das Landgericht zustimmt, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Datenschutz und Sicherheit

Alle Daten werden auf Servern in Frankfurt am Main verarbeitet (TLS 1.3 in der Übertragung, AES-256 in der Speicherung). Automatische Löschung nach 30 Tagen. Kein KI-Training auf Mandanten-Dokumenten. Kein Weiterverkauf, keine Werbung. Mehr Details unter /datenschutz.

Wie der Befund aussieht

Ein typischer Befund ist 2 bis 4 Seiten PDF. Aufbau:

  • Stammdaten (Notariat, Datum, Geschäftswert)
  • Tabelle aller Positionen mit Soll-Wert (gemäß GNotKG) und Ist-Wert (laut Rechnung)
  • Differenz in Euro und Prozent je Position
  • Verweis auf einschlägige GNotKG-§-Stellen und KV-Nummern
  • Klassifikation: „Übereinstimmung" / „prüfwürdige Abweichung" / „eindeutiger Fehler"
  • Handlungsempfehlung (formlose Korrektur / § 127-Antrag / anwaltliche Bewertung)

Probieren Sie es selbst: Rechnung hochladen, 58 €.

Häufige Fragen

Was ist NotarCheck genau?
NotarCheck ist eine unabhängige technische Zweitprüfung deutscher Notarrechnungen gegen das GNotKG. Sie laden Ihre Kostenberechnung hoch, wir gleichen jede Position gegen Tabelle B ab und liefern einen schriftlichen Befund. Keine Rechtsberatung.
Wie viele Rechnungen wurden bisher geprüft?
Die Datenbasis wächst mit jeder neuen Prüfung kontinuierlich.
Wie oft findet NotarCheck etwas?
In 31 % aller geprüften Rechnungen mindestens eine prüfwürdige Abweichung vom GNotKG. Häufigste Befunde: falscher Geschäftswert, doppelte Vollzugsgebühr, Auslagenpauschale über 30 €.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Befunde?
Die durchschnittliche Differenz pro Befund beträgt 94 €. Streuung von 15 € (kleine Auslagen-Themen) bis über 600 € (systematisch falsche Geschäftswerte in komplexen Fällen).
Was kostet NotarCheck?
58 € einmalig pro Prüfung, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Kein Abo, keine versteckten Gebühren. Volumentarife für Kanzleien auf Anfrage.
Ist NotarCheck eine Rechtsberatung?
Nein. NotarCheck ist eine rein technische Zweitprüfung im Sinne einer Plausibilitätskontrolle. Wir markieren Abweichungen, die rechtliche Bewertung obliegt einem Anwalt oder dem Notar selbst.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Server in Frankfurt am Main. Übertragung mit TLS 1.3, Speicherung mit AES-256. Automatische Löschung nach 30 Tagen. Kein KI-Training, keine Weitergabe an Dritte.
Wer steht hinter NotarCheck?
Digital4X GmbH (HRB 132688, AG Frankfurt), Sitz in Tauberbischofsheim. Geschäftsführer: Klaas Schroeder. Editorial-Policy nachlesbar unter /redaktion.

Lassen Sie Ihre Notarrechnung jetzt prüfen.

Wir kontrollieren jede Position gegen das GNotKG und liefern einen schriftlichen Befund, für 58 € einmalig.

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