Eine Notarrechnung wirkt oft hoch. Aber „hoch" bedeutet nicht automatisch „zu hoch". Was der Notar darf, ist exakt im GNotKG definiert. Wer prüfen will, ob die Rechnung im rechtlichen Rahmen liegt, braucht drei Informationen, und kann in 15 Minuten zu einer belastbaren Einschätzung kommen.
Die Bindung an das GNotKG
Notare in Deutschland sind Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Was sie für ihre Tätigkeit berechnen dürfen, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) öffentlich-rechtlich festgelegt. Die Bindung ist absolut: weder unter noch über dem Gesetz (§ 17 BNotO).
Das macht Notarrechnungen anders als praktisch alle anderen Honorar-Forderungen: Sie sind nachrechenbar. Was der Notar berechnet hat, lässt sich Position für Position gegen den Gesetzestext stellen.
Was der Notar berechnen darf, die KV-Nummern
Die einzelnen Tätigkeiten und ihre Faktoren stehen im Kostenverzeichnis (Anlage 1 GNotKG). Die wichtigsten:
| KV-Nr. | Tätigkeit | Faktor | Geschäftswert |
|---|---|---|---|
| 21100 | Beurkundung Vertrag | 2,0 | Kaufpreis / Stammkapital / Reinvermögen |
| 21200 | Beurkundung Grundschuld | 1,0 | Nennbetrag der Grundschuld |
| 21201 | Auflassungsvormerkung | 0,5 | Kaufpreis |
| 22110 | Vollzug der Urkunde | 0,5 | Wert der Hauptsache |
| 22200 | Entwurf ohne Beurkundung | 1,0 | Wert des Geschäfts |
| 25100 | Betreuung (nur mit Anlass) | 0,5 | Wert der Hauptsache |
| 32001 | Auslagenpauschale | max. 30 € | - |
Was der Notar NICHT darf
- Pauschalen ohne KV-Bezug. Jede Position braucht eine KV-Nummer. „Bearbeitungsgebühr" ohne Verweis ist unzulässig.
- Doppelberechnungen. Vollzug (KV 22110) darf nicht zusätzlich zur Beurkundung (KV 21100) abgerechnet werden, wenn er in der 2,0-Gebühr bereits enthalten ist.
- Auslagen über 30 €. KV 32001 ist seit KostRÄG 2025 gedeckelt. Höhere Beträge nur als nachgewiesene Einzelposten.
- Betreuungsgebühr ohne Anlass. KV 25100 setzt eine konkrete Tätigkeit „über das übliche Maß" voraus, im Kostenbescheid zu dokumentieren.
- Schenkungen, Trinkgeld, Honorar. Notare dürfen nichts außerhalb des GNotKG annehmen oder berechnen.
So prüfen Sie es Schritt für Schritt
Drei Schritte führen zu einer belastbaren Aussage:
Schritt 1, Geschäftswert verifizieren
Bei Hauskauf: Kaufpreis aus dem Vertrag minus separat ausgewiesenes Inventar (§ 47 GNotKG). Bei Grundschuld: Nennbetrag, nicht Darlehenssumme (§ 53). Bei GmbH-Gründung: Stammkapital, mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 4). Bei Testament: Reinvermögen, also Aktiva minus Passiva (§ 102).
Schritt 2, Tabelle B abgleichen
Suchen Sie in Tabelle B GNotKG die 1,0-Gebühr zu Ihrem Geschäftswert. Multiplizieren Sie mit dem Faktor der jeweiligen KV-Nummer. Beispiel: 400.000 € Geschäftswert → 1,0-Gebühr ca. 875 € (Stand KostRÄG 2025). Beurkundung KV 21100 mit Faktor 2,0 = 1.750 €.
Schritt 3, KV-Nummern prüfen
Jede Position auf Ihrer Rechnung muss eine KV-Nummer tragen. Ohne KV-Nummer: ungültig. Mit KV-Nummer aber unklarem Anlass (besonders KV 25100): nachfragen lassen.
Wenn die Rechnung zu hoch ist: § 127 GNotKG
Stimmt eine Position nicht mit dem GNotKG überein, haben Sie zwei Optionen:
- Schriftliche Korrekturbitte ans Notariat mit konkretem Verweis auf KV-Nummer und Paragraf. In etwa 60 % der Fälle erfolgt eine formlose Korrektur.
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG beim Landgericht, wenn das Notariat ablehnt oder nicht reagiert. Frist: zwei Wochen ab Zustellung des Kostenbescheids.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Notarrechnung zu hoch, wie Sie prüfen und reagieren.
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Häufige Fragen
Darf der Notar so viel berechnen?
Wie hoch darf eine Notarrechnung maximal sein?
Was passiert, wenn der Notar zu viel berechnet hat?
Was darf der Notar überhaupt in Rechnung stellen?
Welche KV-Nummern sind erlaubt?
Wie prüfe ich, ob der Notar zu viel berechnet hat?
Was sagt § 127 GNotKG?
Was kostet die Prüfung der Notarrechnung?
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