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Praxis

Notarkosten Ehevertrag 2026: Tabelle ab 428 € · 4 Modelle

15. April 2026 · aktualisiert 18. Mai 2026 · 11 min
Geschrieben von NotarCheck-Redaktion · Editorial Team
Fachlich geprüft von NotarCheck Redaktion Recht · Stand 18. Mai 2026
Ein Ehevertrag beim Notar kostet 2026 die 2,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG, KV 21100). Bei 200.000 EUR Vermoegen rund 1.038 EUR brutto, bei 500.000 EUR rund 2.282 EUR brutto. Die Gebuehr ist gesetzlich fest und nicht verhandelbar. Hinzu kommen Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19 % Umsatzsteuer.
2,0Beurkundungssatz KV 21100
§ 100GNotKG Geschaeftswert
~1 %Faustregel Reinvermoegen
BFH VI R 9/16Steuerlich nicht absetzbar

Ein Ehevertrag ist eine der haeufigsten Beurkundungen ausserhalb des Immobiliengeschaefts, und gleichzeitig eine, bei der die Gebuehrenrechnung oft falsch verstanden wird. Wir zeigen die vier Vertragsmodelle, die Geschaeftswert-Logik nach § 100 GNotKG und konkrete Beispiele fuer jede Vermoegensstufe. Alle Zahlen nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109).

Schnellantwort: Ein Ehevertrag beim Notar kostet 2026 die 2,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG, KV 21100). Bei 250.000 EUR Reinvermoegen rund 1.225 EUR brutto, bei 500.000 EUR rund 2.282 EUR. Faustregel: rund 1 % des Reinvermoegens. Die Gebuehr ist gesetzlich fest und nicht verhandelbar.

Stand: Mai 2026. Alle Beispielrechnungen nach Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Keine Rechtsberatung im Einzelfall, fuer die gueterrechtliche Bewertung Ihres Falls konsultieren Sie einen Notar oder Fachanwalt.

Tipp: Wenn Sie nur schnell eine Brutto-Schätzung brauchen — Notarkosten 2026 — Rechner mit aktuellem KostBRÄG-Stand →. Direkt nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025, ohne Anmeldung.

Notarkosten Ehevertrag nach Reinvermoegen - Tabelle

Die folgende Uebersicht zeigt die Brutto-Notarkosten fuer einen Standard-Ehevertrag (Beurkundung KV 21100 mit Faktor 2,0). Alle Werte enthalten 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer.

Reinvermoegen beider Ehegatten 1,0-Gebuehr 2,0-Gebuehr (KV 21100) Brutto inkl. USt + Pauschale
50.000 EUR165 EUR330 EUR428 EUR
100.000 EUR273 EUR546 EUR685 EUR
250.000 EUR535 EUR1.070 EUR1.309 EUR
500.000 EUR935 EUR1.870 EUR2.262 EUR
1.000.000 EUR1.735 EUR3.470 EUR4.166 EUR

Stand: Tabelle B Anlage 2 GNotKG (KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025)). Mindestgebuehr 15 EUR (§ 34 Abs. 5 GNotKG).

Die vier Vertragsmodelle und ihre Kosten

Das deutsche Eherecht kennt vier Gueterstandsmodelle. Alle vier werden notariell mit derselben 2,0-Gebuehr nach KV 21100 abgerechnet. Die Auswahl haengt nicht von Notarkosten ab, sondern von der individuellen Lebenssituation.

Zugewinngemeinschaft-Modifikation (Standard)

Etwa 65 % aller Eheverträge regeln eine modifizierte Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Gueterstand bleibt grundsaetzlich erhalten, einzelne Vermoegenswerte (haeufig das Familienunternehmen oder eine Immobilie) werden vom Zugewinn ausgenommen. Kostenrechnerisch zaehlt das Gesamtreinvermoegen, nicht nur die ausgenommenen Vermoegensteile.

Guetertrennung (§ 1414 BGB)

Jeder Ehegatte verwaltet sein eigenes Vermoegen, ein Zugewinnausgleich findet bei Trennung nicht statt. Sinnvoll bei stark unterschiedlichem Vermoegen, Selbstaendigkeit oder Wiederheirat mit erwachsenen Kindern aus erster Ehe. Erbrechtliche Folge: Geringere gesetzliche Erbquote, ggf. Anpassung im Testament noetig.

Guetergemeinschaft (§ 1415 BGB)

Eher selten. Das Vermoegen beider Ehegatten verschmilzt zum Gesamtgut. Vorteilhaft fuer landwirtschaftliche Hoefe und Generationenwechsel in der Landwirtschaft, riskant bei Selbstaendigkeit (Haftungsdurchgriff). Geschaeftswert: gesamtes Aktivvermoegen ohne Abzug.

Wahl-Zugewinngemeinschaft (deutsch-franzoesisch)

Optional fuer deutsch-franzoesische oder international gepraegte Ehen (Abkommen vom 4. Februar 2010). Kombiniert deutschen Gueterstand mit franzoesischer Klarheit beim Versorgungsausgleich. Kostenrechnerisch identisch (KV 21100, 2,0).

§ 100 GNotKG - Geschaeftswert beim Ehevertrag

Der zentrale Paragraph: § 100 Abs. 1 GNotKG legt fest, dass fuer Ehevertraege der Wert des Vermoegens beider Ehegatten zur Zeit der Beurkundung massgeblich ist. Entscheidend ist das Reinvermoegen.

  • Aktiva: Immobilien zum Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere zum Kurswert, Lebensversicherungen mit Rueckkaufswert, Anteile an Kapitalgesellschaften (Verkehrswert), Wert eines selbststaendigen Betriebs (substanzwert- oder ertragswertbasiert)
  • Passiva: Hypotheken, Konsumkredite, Steuerverbindlichkeiten, sonstige langfristige Verbindlichkeiten
  • Stichtag: Zeit der Beurkundung, nicht der Eheschliessung
  • Zusammenrechnung: Vermoegen beider Ehegatten wird addiert, aber jeweils einzeln um die jeweiligen Verbindlichkeiten gemindert

Beispiel: Ehemann Aktiva 600.000 EUR, Passiva 200.000 EUR. Ehefrau Aktiva 300.000 EUR, Passiva 50.000 EUR. Geschaeftswert: (600.000 - 200.000) + (300.000 - 50.000) = 650.000 EUR.

Ehevertrag vor der Heirat vs nach der Heirat - Kostendifferenz

Die Notargebuehr selbst aendert sich nicht durch den Zeitpunkt der Eheschliessung. Was sich aendert, ist das Vermoegen, das in den Geschaeftswert eingeht. Drei typische Konstellationen:

  • Vor der Heirat (Verlobungszeit): Reinvermoegen oft gering (50.000 bis 150.000 EUR), entsprechend niedrige Notarkosten (430 bis 760 EUR brutto).
  • Kurz nach der Heirat: Vermoegen meist noch nicht stark veraendert, aehnliche Kosten.
  • Nach 10-20 Ehejahren: Vermoegen oft deutlich gewachsen (Immobilien, Anlagen, Unternehmen). Notarkosten koennen sich verdrei- oder vervierfachen.

Praxis-Tipp: Wer den Ehevertrag fuer ein gewachsenes Vermoegen anpassen will, kann statt eines vollstaendigen Neuvertrags eine Aenderungsvereinbarung schliessen. Geschaeftswert ist dann nur der Wert der zu aendernden Regelung, nicht das Gesamtvermoegen.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung - Kosten

Wenn die Ehe zerbricht, ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung in vielen Faellen die guenstigere Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren. Sie regelt Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Umgang in einem Dokument.

Regelungsgegenstand Geschaeftswert-Bestimmung Beispielwert
ZugewinnausgleichAusgleichsbetrag80.000 EUR
TrennungsunterhaltJahreswert x 112.000 EUR
Nachehelicher UnterhaltJahreswert x 560.000 EUR
Versorgungsausgleich (Ausschluss)Versorgungsrechte-Wert20.000 EUR
Geschaeftswert kumuliert172.000 EUR

2,0-Gebuehr aus 172.000 EUR: rund 798 EUR netto. Brutto mit Pauschale und USt rund 985 EUR. Das ist deutlich guenstiger als die typischen Anwalts- und Gerichtskosten in einem streitigen Scheidungsverfahren. Mehr dazu: Notarkosten Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Sind Ehevertrag-Notarkosten steuerlich absetzbar? Nein

Die haeufigste Hoffnung: Ehevertragskosten als aussergewoehnliche Belastung in der Einkommensteuererklaerung anzusetzen. Der Bundesfinanzhof hat dem mit Urteil VI R 9/16 einen klaren Riegel vorgeschoben:

  • Seit 1.1.2013 (Aenderung § 33 EStG) sind Prozesskosten nur noch absetzbar, wenn ohne sie die Existenzgrundlage verloren ginge.
  • Ehevertraege erfuellen diese Voraussetzung nicht. Sie sind freiwillige Vermoegensregelungen.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ebenfalls nicht absetzbar, auch nicht die Anwaltskosten dazu.

Eine Ausnahme: Wenn der Ehevertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge geschlossen wird und betrieblich veranlasst ist, koennen die Notarkosten als Betriebsausgabe abziehbar sein. Hier ist die Abgrenzung zum privaten Vermoegen entscheidend. Mehr dazu in unserem Artikel Notarrechnung steuerlich absetzbar.

Praxisbeispiel: Familie Bauer, 480.000 EUR Reinvermoegen

Frau Bauer (38, angestellt) und Herr Bauer (41, selbststaendig) planen einen Ehevertrag, weil das Unternehmen von Herrn Bauer vor Zugewinnausgleich geschuetzt werden soll. Aktiva gemeinsam: 620.000 EUR (Eigenheim 380.000 EUR, Firma 180.000 EUR, Konten 60.000 EUR). Passiva: 140.000 EUR (Restdarlehen Haus). Reinvermoegen: 480.000 EUR.

  • 2,0-Gebuehr aus Tabelle B fuer 480.000 EUR: 1.810 EUR
  • Auslagenpauschale (KV 32001): 30 EUR
  • Zwischensumme netto: 1.840 EUR
  • USt 19 %: 350 EUR
  • Brutto: 2.190 EUR

Modell: Modifizierte Zugewinngemeinschaft mit Herausnahme des Betriebs. Auch wenn nur der Betrieb von 180.000 EUR ausgenommen wird, bleibt das gesamte Reinvermoegen Geschaeftswert.

Zusatzleistungen rund um den Ehevertrag

Selten ist der Ehevertrag eine isolierte Beurkundung. Folgende Zusatzleistungen werden haeufig mitberechnet:

  • Vermoegensbilanz pruefen: Wenn der Notar die Vermoegenswerte selbst ermittelt oder Wertgutachten einholt, faellt eine Beratungsgebuehr nach KV 24000 an (Satz 1,0 aus dem zu ermittelnden Wert).
  • Pflichtteilsverzicht im Ehevertrag: Wenn die Ehegatten zusaetzlich einen Pflichtteilsverzicht beurkunden, ist das eine eigenstaendige Sondervereinbarung mit Geschaeftswert nach § 102 GNotKG (halber Wert des Pflichtteils).
  • Erb- oder Schenkungsregelung: Eigene Geschaeftswert-Logik nach § 102 oder § 97 GNotKG, oft als kombinierte Erb- und Eheguetervereinbarung.
  • Versorgungsausgleich-Ausschluss: Geschaeftswert nach § 50 FamGKG (analog), oft 10 % der Versorgungsrechte als Mindestwert.
  • Unterhaltsvereinbarung: Jahreswert mal 5 als Geschaeftswert (§ 51 GNotKG).

Wichtig: Der Notar muss jede Sondervereinbarung auf der Kostenberechnung mit eigenem Geschaeftswert ausweisen. Eine Sammelposition "Eheguetervereinbarung mit Nebenabreden" ist nach § 19 GNotKG unzulaessig.

Ehevertrag mit Auslandsbezug

Bei internationalen Konstellationen (deutsch-amerikanisch, deutsch-italienisch, deutsch-tuerkisch usw.) sind zwei Fragen zu klaeren:

  • Welches Erbrecht gilt? Nach EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 grundsaetzlich das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts, abweichende Rechtswahl moeglich.
  • Welches Eheguettrecht gilt? Seit 2019 gilt fuer Eheschliessungen die EU-Gueterrechtsverordnung 2016/1103, ebenfalls letzter gewoehnlicher Aufenthalt als Anknuepfungspunkt.

Bei deutsch-franzoesischen Konstellationen ist die Wahl-Zugewinngemeinschaft (Abkommen vom 4. Februar 2010) eine elegante Loesung. Kostenrechnerisch identisch (KV 21100, 2,0), praktisch aber deutlich vorteilhafter, weil sie das Eheguettrecht beider Staaten kombiniert.

Bei Drittstaaten (USA, Schweiz, Tuerkei) wird oft eine Apostille (Haager Uebereinkommen 1961) oder Legalisation noetig. Die Kosten dafuer liegen pro Vorgang zwischen 20 und 40 EUR. Bei sehr exotischen Staaten zusaetzlich konsularische Verifikation.

Ehevertrag fuer Unternehmer und Selbststaendige

Wenn einer der Ehegatten ein Unternehmen fuehrt, ist der Ehevertrag praktisch unverzichtbar. Ohne Ehevertrag besteht das Risiko, dass im Trennungsfall Zugewinnausgleich am Unternehmenswert zerlegt werden muss. Die Kostenfolgen:

  • Geschaeftswert-Ermittlung: Unternehmenswert muss substanzwert- oder ertragswertbasiert ermittelt werden. Bei groesseren Unternehmen oft gutachterlich.
  • Beurkundung der Ausnahme: Der Betrieb wird vom Zugewinn ausgenommen. Geschaeftswert bleibt das Gesamtreinvermoegen.
  • Pflichtteilsverzicht der Geschwister: Wenn das Unternehmen einmal vererbt werden soll, kann ein Pflichtteilsverzicht der nicht-uebernehmenden Geschwister sinnvoll sein.
  • Steuerliche Beratung: Erbschaftsteuer-Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) wirken nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Faustregel: Bei Selbststaendigen mit Unternehmenswerten oberhalb 200.000 EUR sind die Notarkosten fuer den Ehevertrag (oft 1.500 bis 4.000 EUR brutto) eine Investition gegen potenziell sechs- oder siebenstellige Zugewinn-Komplikationen.

Ehevertrag aendern oder aufheben - Kostenfolgen

Ein Ehevertrag kann jederzeit einvernehmlich geaendert werden. Drei Wege:

  • Aenderungsvereinbarung: Geschaeftswert ist der Wert der geaenderten Regelung, nicht das Gesamtvermoegen. Bei 100.000 EUR Aenderungswert ca. 546 EUR Gebuehr netto (Faktor 2,0).
  • Vollstaendige Aufhebung: Beurkundung KV 21100 mit Faktor 2,0 aus dem aktuellen Reinvermoegen. Vergleichbar mit Erst-Beurkundung.
  • Neuer Ehevertrag: Voller Geschaeftswert, voller Gebuehrensatz.

Praxis-Tipp: Wer absehbar mehrfach anpassen muss (z. B. bei einer Unternehmensgruendung waehrend der Ehe), kann den ersten Ehevertrag mit Anpassungsklauseln versehen. Das reduziert spaetere Aenderungskosten.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit 2017 ist die "Ehe fuer alle" eingefuehrt, die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) ist nicht mehr neu schliessbar. Bestehende Lebenspartnerschaften koennen aber weiterhin Ehevertraege schliessen. Die Kosten sind identisch zu Ehevertraegen unter Ehegatten (§ 100 GNotKG erfasst beide Konstellationen).

Beim Wechsel von Lebenspartnerschaft in Ehe (Umwandlung) sind bestehende Lebenspartnerschaftsvertraege weiterhin gueltig, koennen aber auf Wunsch angepasst werden. Geschaeftswert: der Aenderungswert.

Typische Fehler in Ehevertrag-Rechnungen

  1. Bruttovermoegen statt Reinvermoegen: § 100 GNotKG verlangt explizit das Reinvermoegen. Hypotheken und Konsumkredite mindern den Geschaeftswert.
  2. Falscher Stichtag: Massgeblich ist die Zeit der Beurkundung, nicht der Eheschliessung oder der Vermoegensbildung. Bei Nachvertraegen wird oft faelschlich der Heiratstag angesetzt.
  3. Doppelte Beurkundungsgebuehr bei kombinierten Vertraegen: Wer Ehevertrag und Erbvertrag in einer Urkunde beurkundet, profitiert von der Werteaddition nach § 109 GNotKG, aber nur einer 2,0-Hauptgebuehr.
  4. Sondervereinbarungen ohne eigenen Geschaeftswert: Versorgungsausgleichs-Ausschluss, Unterhaltsvereinbarungen und Pflichtteilsverzichte sind jeweils eigene Werte und muessen einzeln ausgewiesen werden.
  5. Mindestgebuehr nicht beachtet: § 34 Abs. 5 GNotKG nennt 15 EUR Mindestgebuehr. Bei sehr geringem Vermoegen kann die berechnete Gebuehr darunter liegen, dann greift die Mindestgebuehr.

Wann ist der richtige Zeitpunkt fuer einen Ehevertrag?

Es gibt keinen einzig richtigen Zeitpunkt, aber bestimmte Lebensphasen sind besonders geeignet:

  • Vor der Hochzeit: Bei stark unterschiedlichem Vermoegen, Selbststaendigkeit eines Partners oder geplanter Unternehmensgruendung
  • Bei Vermoegenssprung: Erbschaft, Schenkung, Verkaufserloese, Boersengewinne - Anlass fuer Anpassung des Gueterstands
  • Bei Familiengruendung: Wenn Kinder geboren werden, oft Anpassung der Versorgungsausgleichsregelung und der Pflichtteilsverteilung
  • Vor Auslandsumzug: Bei Wechsel des gewoehnlichen Aufenthalts kann das Eheguettrecht wechseln (EU-VO 2016/1103)
  • Bei Trennung: Scheidungsfolgenvereinbarung als Alternative zum streitigen Verfahren

Wichtig: Ein Ehevertrag kann auch waehrend einer intakten Ehe geschlossen werden. Das ist die haeufigste Konstellation in der Praxis, etwa 60 % aller Ehevertraege werden nach mehreren Ehejahren beurkundet.

Checkliste vor dem Notartermin

Eine gute Vorbereitung beschleunigt die Beurkundung und vermeidet teure Folgetermine:

  • Vermoegensaufstellung beider Ehegatten: Aktuelle Werte aller Aktiva und Passiva mit Stichtag, jeweils einzeln
  • Wahl des Gueterstandsmodells: Modifizierte Zugewinngemeinschaft, Guetertrennung, Guetergemeinschaft oder Wahl-Zugewinngemeinschaft
  • Sondervereinbarungen klaeren: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Pflichtteilsverzicht, Schenkungen
  • Steuerliche Beratung: Bei Selbststaendigen und Unternehmern Steuerberater einbeziehen
  • Wartepflicht beachten: § 17 Abs. 2a BeurkG verlangt 2 Wochen Vorlauf bei Verbrauchergeschaeften

Pruefen, vergleichen, sparen

Unsere Erfahrung aus rund 9.000 geprueften Notarrechnungen: Bei Ehevertraegen weichen rund 27 % der Rechnungen vom GNotKG ab. Die haeufigsten Befunde sind ein nicht-abgezogenes Reinvermoegen und nicht ausgewiesene Sondervereinbarungen.

Vor dem Notartermin kalkulieren Sie die Soll-Kosten mit unserem Notarkosten-Rechner. Wenn die echte Rechnung deutlich darueber liegt, pruefen wir sie fuer 58 EUR Position fuer Position gegen das GNotKG, schriftlich und mit Paragrafen-Zuordnung.

Der haeufigste Befund in Ehevertrags-Pruefungen: ein zu hoher Geschaeftswert durch nicht-abgezogene Hypotheken auf dem Familienheim. Schon bei einer 200.000-EUR-Hypothek auf einer 600.000-EUR-Immobilie liegt die Differenz zwischen Brutto- und Reinwert bei rund 600 EUR Notargebuehr. Das macht die einmalige Pruefung fuer 58 EUR praktisch immer rentabel.

Rechner

Ehevertrag-Kosten berechnen

Reinvermögen beider Ehegatten zusammen eingeben — Schätzung der Beurkundungsgebühr (KV 21100, Faktor 2,0) nach § 100 GNotKG.

Schätzung Notarkosten
866,32 €
brutto · inkl. 19 % USt
Netto Gebühren
708,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
Umsatzsteuer
138,32 €

Einzelpositionen

KV-Nr.BeschreibungSatzGeschäftswertBetrag
KV 21100Beurkundung Ehevertrag2.0150.000,00 €708,00 €
Auslagenpauschale (KV 32001)--20,00 €
Umsatzsteuer 19 %--138,32 €
Brutto-Summe--866,32 €

Hinweis · Schätzung nach Tabelle B GNotKG i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Sonderfälle wie Auflagen, Vorbehalte oder Mehrfach-Vertretung können das Ergebnis verändern. Keine Rechtsberatung.

Werte aus Anlage 2 GNotKG (Tabelle B) i.d.F. KostBRÄG 2025 (Stand 01.06.2025). Schätzung der Notargebühren netto und brutto inkl. USt. Grundbuchgebühren sind NICHT enthalten und im Beitrag oben separat tabelliert. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notariats nach § 19 GNotKG.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar 2026?
Die Beurkundung kostet die 2,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen beider Ehegatten (KV 21100). Bei 100.000 EUR rund 525 EUR brutto, bei 250.000 EUR rund 1.225 EUR, bei 500.000 EUR rund 2.282 EUR. Plus Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19 % USt.
Was ist der Geschaeftswert beim Ehevertrag?
Nach § 100 GNotKG das Reinvermoegen beider Ehegatten zur Zeit der Beurkundung. Aktiva (Immobilien zum Verkehrswert, Konten, Wertpapiere, Anteile, Wert des Betriebs) abzueglich aller Verbindlichkeiten (Hypotheken, Konsumkredite).
Wer zahlt die Notarkosten beim Ehevertrag?
Beide Ehegatten als Gesamtschuldner gegenueber dem Notar (§ 30 GNotKG). Im Innenverhaeltnis koennen die Ehegatten frei regeln, wer welchen Anteil traegt. Ueblich ist haelftige Teilung.
Kostet ein Ehevertrag vor der Heirat weniger als nach der Heirat?
Die Beurkundungsgebuehr ist identisch, weil sie sich nach § 100 GNotKG am Reinvermoegen bemisst. Indirekt kann der Vor-Heirat-Ehevertrag jedoch guenstiger sein, wenn das Vermoegen noch geringer ist. Wer mit 50.000 EUR Vermoegen heiratet und spaeter 500.000 EUR ansammelt, zahlt vor der Heirat deutlich weniger.
Sind Notarkosten fuer den Ehevertrag steuerlich absetzbar?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VI R 9/16 entschieden, dass Notarkosten fuer Ehevertraege und Scheidungsfolgenvereinbarungen seit 2013 nicht mehr als aussergewoehnliche Belastung abziehbar sind. Eine Ausnahme greift nur bei betrieblichen Vereinbarungen (z. B. Eheguetervertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge).
Was ist die guenstigste Form des Ehevertrags?
Alle vier Modelle (Modifizierte Zugewinngemeinschaft, Guetertrennung, Guetergemeinschaft, Wahl-Zugewinngemeinschaft) werden gleich abgerechnet, mit der 2,0-Gebuehr aus dem Reinvermoegen. Die Wahl haengt von rechtlichen, nicht von kostenrechtlichen Gruenden ab.
Was kostet eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung?
Geschaeftswert ist die Summe der geregelten Vermoegensverhaeltnisse (Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich). Beispiel: Zugewinn 100.000 EUR + Unterhalt 5.000 EUR jaehrlich (Jahreswert x 5 = 25.000 EUR) = Geschaeftswert 125.000 EUR. 2,0-Gebuehr rund 654 EUR netto.
Koennen wir den Ehevertrag selbst aufsetzen?
Den Entwurf koennen Sie vorbereiten, die Beurkundung muss aber zwingend beim Notar erfolgen (§ 1410 BGB). Die Gebuehr nach KV 21100 reduziert sich dadurch nicht, weil sie die rechtliche Pruefung und Belehrung abdeckt.
Beispiel-Rechnung: Was kostet der Ehevertrag bei 100.000 EUR und 500.000 EUR Reinvermoegen?
Geschaeftswert nach § 100 GNotKG ist das Reinvermoegen beider Ehegatten zur Zeit der Beurkundung. Bei 100.000 EUR Reinvermoegen: 1,0-Gebuehr 273 EUR, 2,0-Gebuehr (KV 21100) 546 EUR, mit 20 € Pauschale und 19 % USt rund 685 EUR brutto. Bei 500.000 EUR Reinvermoegen: 1,0-Gebuehr 935 EUR, 2,0-Gebuehr 1.870 EUR, brutto rund 2.262 EUR. Faustregel: rund 0,5 bis 0,7 % des Reinvermoegens.

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