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Praxis

Notarkosten Ehevertrag 2026, Beispielrechnungen für jeden Vermögensstand

15. April 2026 · aktualisiert 16. Mai 2026 · 8 min
Ein Ehevertrag beim Notar kostet 2026 zwischen 380 € (bei 50.000 € Vermögen) und 5.700 € (bei 1 Mio. € Vermögen). Berechnungsgrundlage ist der Reinvermögenswert beider Ehegatten (§ 100 GNotKG). Der Beurkundungssatz beträgt 2,0 der vollen Gebühr nach Tabelle B GNotKG. Hinzu kommen Auslagenpauschale (max. 30 €) und 19 % USt.
2,0Beurkundungssatz KV 21100
§ 100GNotKG, Geschäftswert
~1 %des Reinvermögens ist typische Faustregel

Ein Ehevertrag ist eine der häufigsten Beurkundungen außerhalb des Immobilien­geschäfts, und gleichzeitig eine, bei der die Kostenrechnung oft missverstanden wird. Wir zeigen Ihnen die Logik dahinter und konkrete Beispiele.

Der Geschäftswert nach § 100 GNotKG

Anders als beim Immobilienkauf, wo der Kaufpreis maßgeblich ist, richtet sich der Geschäftswert beim Ehevertrag nach § 100 GNotKG: dem Reinvermögen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Beurkundung. Reinvermögen = Aktiva minus Verbindlichkeiten.

Konkret zählen dazu:

  • Immobilien (Marktwert, nicht Kaufpreis)
  • Bankguthaben, Wertpapiere, Fondsanteile
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
  • Anteile an Kapitalgesellschaften (Verkehrswert)
  • Wert eines selbstständigen Betriebs (substanzwert- oder ertragswert­basiert)
  • abzüglich aller Verbindlichkeiten (Hypotheken, Konsumkredite, Steuerschulden)

Beispielrechnungen

Reinvermögen beider Ehegatten 1,0-Gebühr (Tabelle B) Beurkundung (Faktor 2,0) Brutto inkl. USt & Pauschale
50.000 €615 €1.230 €1.499 €
100.000 €957 €1.914 €2.314 €
250.000 €2.043 €4.086 €4.901 €
500.000 €3.195 €6.390 €7.640 €
1.000.000 €5.095 €10.190 €12.166 €

Stand Tabelle B nach KostRÄG 2025. Brutto = Gebühr + 30 € Auslagenpauschale + 19 % USt.

Wenn der Ehevertrag mehr als nur die Güterstand-Klausel enthält

Ein Ehevertrag kann mehrere Regelungen kombinieren, und für jede zusätzliche Sondervereinbarung kann ein eigener Geschäftswert relevant werden:

  • Zugewinnausgleich-Modifikation, meist im Hauptgeschäftswert enthalten
  • Versorgungsausgleich (Ausschluss / Beschränkung), eigener Wert nach Versorgungsrechten, häufig 1.000 € Mindestwert
  • Unterhalts-Vereinbarung für den Trennungs-/Scheidungsfall, Jahreswert × 5 als Geschäftswert
  • Pflichtteils-Verzicht, Wert des zu erwartenden Pflichtteils
  • Erb- oder Schenkungsregelungen, Wert der betreffenden Vermögensteile

Wenn Ihr Vertrag mehrere dieser Punkte enthält und der Notar nur einen Geschäftswert ansetzt, ist das prüfwürdig.

Die häufigste Form: Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Etwa 60 % aller Eheverträge regeln eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, der gesetzliche Güterstand bleibt, aber einzelne Vermögenswerte (oft das Unternehmen oder eine Immobilie) werden vom Zugewinn ausgeschlossen.

Kosten-Hinweis: Bei der Modifikation ist der Wert des ausgenommenen Vermögens maßgeblich, nicht das Gesamtvermögen. Wenn nur das Familienunternehmen (Wert 800.000 €) modifiziert wird und das übrige Vermögen 200.000 € beträgt, ist Geschäftswert = 800.000 €, nicht 1 Mio. €.

Ihre Ehevertrags-Rechnung prüfen

Drei typische Abweichungen, die unsere Prüfung in Eheverträgen findet:

  1. Reinvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten, Hypotheken mindern den Geschäftswert.
  2. Doppelte Beurkundungsgebühr bei kombinierten Verträgen, obwohl § 109 GNotKG nur einen Gesamtwert vorsieht.
  3. Falscher Vermögensstichtag, § 100 GNotKG meint den Zeitpunkt der Beurkundung, nicht den Zeitpunkt der Eheschließung.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten für einen Ehevertrag?
Etwa 1 % des Reinvermögens beider Ehegatten zusammen, mindestens 120 € (Mindestgebühr). Bei 200.000 € Vermögen sind das rund 1.500 €, bei 500.000 € rund 3.200 €.
Was ist der Geschäftswert beim Ehevertrag?
Nach § 100 GNotKG der Reinvermögenswert beider Ehegatten zur Zeit der Beurkundung. Dazu zählen alle Aktiva (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Anteile, Wert der Selbstständigkeit) abzüglich Verbindlichkeiten.
Wer zahlt die Notarkosten beim Ehevertrag?
Grundsätzlich beide Eheleute als Gesamtschuldner gegenüber dem Notar (§ 30 GNotKG). Im Innenverhältnis kann frei geregelt werden, üblich ist hälftige Teilung.
Lohnt sich ein Ehevertrag finanziell?
In aller Regel ja, sobald ein Ehegatte selbstständig ist, Vermögen über 100.000 € pro Person vorhanden ist oder einer eine Immobilie mit einbringt. Die Notarkosten sind ein einmaliger Aufwand gegen potenziell sechs- oder siebenstellige Zugewinn-Komplikationen.
Können wir den Ehevertrag selbst aufsetzen?
Den Entwurf können Sie vorbereiten, die Beurkundung muss aber zwingend beim Notar erfolgen (§ 1410 BGB). Das Honorar reduziert sich dadurch nicht; KV 21100 fällt unverändert an, weil der Notar die rechtliche Prüfung und Belehrung leistet.

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