Notarkosten vergleichen, ist das überhaupt möglich? (Stand 2026)
„Welcher Notar in meiner Stadt ist am günstigsten?", diese Frage bekommen wir wöchentlich. Die ehrliche Antwort: keiner. Notarkosten sind in Deutschland bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt. Aber das heißt nicht, dass jeder Vergleich sinnlos ist. Hier die Differenzierung.
Warum es keinen Preiswettbewerb gibt
Notare in Deutschland sind keine freien Dienstleister, sondern Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Daraus folgt:
- § 17 BNotO verpflichtet Notare, ihre Gebühren strikt nach dem GNotKG zu erheben, keine Abweichung nach oben oder unten.
- Rabatte sind unzulässig und können die Berufszulassung gefährden.
- Die Tabelle B GNotKG (Anlage 2) legt für jede Gebühr und jeden Geschäftswert den Betrag verbindlich fest.
Ein Notar in München rechnet für eine 400.000-€-Immobilie exakt dieselben Notarkosten ab wie einer in Tauberbischofsheim. Wer Ihnen einen Rabatt verspricht, verstößt gegen Berufsrecht, Vorsicht.
Wo der Vergleich trotzdem sinnvoll ist
1. Geschäftswert-Bewertung
Der Notar setzt den Geschäftswert fest, ist aber dabei nicht frei: § 47 GNotKG gibt klare Regeln. Trotzdem gibt es Spielräume, etwa beim Inventar-Abzug oder bei Sondersituationen:
- Wird die Einbauküche im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Notar-Geschäftswert abgezogen?
- Wird der Verkehrswert (statt nominaler Kaufpreis) für ungewöhnliche Konstellationen herangezogen?
- Bei Erbverträgen: wird das Reinvermögen (nach Abzug Verbindlichkeiten) richtig berechnet?
Ein erfahrener Notar reduziert den Geschäftswert dort, wo das Gesetz es erlaubt, und das senkt die Gebühr für alle Posten proportional.
2. Mit-Beurkundung und § 109 GNotKG
Mehrere Geschäfte können in einer Urkunde zusammengefasst werden. § 109 GNotKG entscheidet dann, ob:
- Die Gebühren addiert werden (mehrere Geschäftswerte), oder
- Nur der höchste Geschäftswert gilt (Zusammenrechnung).
Geschickte Notare können durch günstige Bündelung 5 bis 15 % einsparen, das ist legal, gesetzlich geregelt und vom Notar selbst zu prüfen.
3. Vermeidung unnötiger Sondervereinbarungen
Beispiel: Bei einer Schenkung kann eine separate „Auflagen-Vereinbarung" beurkundet werden, oder die Auflage direkt in den Schenkungsvertrag. Im zweiten Fall fällt nur eine Gebühr an, im ersten zwei.
4. Bearbeitungszeit und Service
Auch wenn die Kosten gleich sind: Die Bearbeitungszeit zwischen Beurkundungstermin und Eigentumsumschreibung im Grundbuch variiert stark, 4 Wochen bei effizienten Kanzleien, bis 16 Wochen bei überlasteten. Wer schnell in die Wohnung will, vergleicht hier.
Warum sich Rechnungen in der Praxis trotzdem unterscheiden
In unserer Stichprobe von über 1.200 Notarrechnungen finden wir bei rund 31 % eine Abweichung vom GNotKG. Häufige Gründe:
- Falsch angesetzter Geschäftswert, typische Mehrkosten 80 bis 250 €
- Doppelte Vollzugsgebühr (KV 22110), typische Mehrkosten 100 bis 600 €
- Auslagenpauschale über Höchstgrenze, KostRÄG 2025: max. 30 €
- Betreuungsgebühr (KV 25100) ohne Begründung, typische Mehrkosten 50 bis 200 €
- Falscher Gebührensatz bei Sonder-Beurkundungen (z.B. 2,0 statt 1,0 bei Einzeltestament)
Praktische Vorgehensweise
Statt mehrere Notare zu kontaktieren und Vergleichsangebote einzuholen (das macht keinen Sinn), gehen Sie so vor:
- Wählen Sie einen Notar nach Empfehlung, Standort, Erreichbarkeit.
- Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben (auch das ist gesetzlich verbindlich nach § 29 BNotO).
- Vergleichen Sie den Kostenvoranschlag mit unserer unabhängigen Schätzung.
- Nach Erhalt der echten Rechnung: Prüfung gegen das GNotKG für 58 €, Sie wissen exakt, wo Sie stehen.
So nutzen Sie den einzigen sinnvollen „Vergleich", gegen das Gesetz, nicht gegen andere Notare.
Häufige Fragen
Kann ich Notarkosten vergleichen und einen günstigeren Notar wählen?
Darf der Notar Rabatt geben?
Warum unterscheiden sich Notarrechnungen in der Praxis trotzdem?
Wann lohnt sich der Wechsel des Notars?
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