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Grundlagen

Notarkosten vergleichen, ist das überhaupt möglich? (Stand 2026)

18. März 2026 · aktualisiert 16. Mai 2026 · 7 min
Notarkosten sind in Deutschland bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt (GNotKG). Ein Vergleich zwischen Notaren ist deshalb nur sinnvoll, wo Spielräume existieren: bei der Auswahl mitversicherter Beurkundungen, bei der Mehrfach-Vertretung, beim Geschäftswert-Ansatz und bei Sondervereinbarungen. Echte Preisunterschiede bei der Beurkundungsgebühr selbst gibt es nicht, wer sie verspricht, verstößt gegen § 17 BNotO.
0 %gesetzlich erlaubter Rabatt
§ 17 BNotOVerbot der Honorar-Abweichung
bis 31 %der Rechnungen mit Abweichung

„Welcher Notar in meiner Stadt ist am günstigsten?", diese Frage bekommen wir wöchentlich. Die ehrliche Antwort: keiner. Notarkosten sind in Deutschland bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt. Aber das heißt nicht, dass jeder Vergleich sinnlos ist. Hier die Differenzierung.

Warum es keinen Preiswettbewerb gibt

Notare in Deutschland sind keine freien Dienstleister, sondern Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Daraus folgt:

  • § 17 BNotO verpflichtet Notare, ihre Gebühren strikt nach dem GNotKG zu erheben, keine Abweichung nach oben oder unten.
  • Rabatte sind unzulässig und können die Berufszulassung gefährden.
  • Die Tabelle B GNotKG (Anlage 2) legt für jede Gebühr und jeden Geschäftswert den Betrag verbindlich fest.

Ein Notar in München rechnet für eine 400.000-€-Immobilie exakt dieselben Notarkosten ab wie einer in Tauberbischofsheim. Wer Ihnen einen Rabatt verspricht, verstößt gegen Berufsrecht, Vorsicht.

Wo der Vergleich trotzdem sinnvoll ist

1. Geschäftswert-Bewertung

Der Notar setzt den Geschäftswert fest, ist aber dabei nicht frei: § 47 GNotKG gibt klare Regeln. Trotzdem gibt es Spielräume, etwa beim Inventar-Abzug oder bei Sondersituationen:

  • Wird die Einbauküche im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Notar-Geschäftswert abgezogen?
  • Wird der Verkehrswert (statt nominaler Kaufpreis) für ungewöhnliche Konstellationen herangezogen?
  • Bei Erbverträgen: wird das Reinvermögen (nach Abzug Verbindlichkeiten) richtig berechnet?

Ein erfahrener Notar reduziert den Geschäftswert dort, wo das Gesetz es erlaubt, und das senkt die Gebühr für alle Posten proportional.

2. Mit-Beurkundung und § 109 GNotKG

Mehrere Geschäfte können in einer Urkunde zusammengefasst werden. § 109 GNotKG entscheidet dann, ob:

  • Die Gebühren addiert werden (mehrere Geschäftswerte), oder
  • Nur der höchste Geschäftswert gilt (Zusammenrechnung).

Geschickte Notare können durch günstige Bündelung 5 bis 15 % einsparen, das ist legal, gesetzlich geregelt und vom Notar selbst zu prüfen.

3. Vermeidung unnötiger Sondervereinbarungen

Beispiel: Bei einer Schenkung kann eine separate „Auflagen-Vereinbarung" beurkundet werden, oder die Auflage direkt in den Schenkungsvertrag. Im zweiten Fall fällt nur eine Gebühr an, im ersten zwei.

4. Bearbeitungszeit und Service

Auch wenn die Kosten gleich sind: Die Bearbeitungszeit zwischen Beurkundungstermin und Eigentums­umschreibung im Grundbuch variiert stark, 4 Wochen bei effizienten Kanzleien, bis 16 Wochen bei überlasteten. Wer schnell in die Wohnung will, vergleicht hier.

Warum sich Rechnungen in der Praxis trotzdem unterscheiden

In unserer Stichprobe von über 1.200 Notarrechnungen finden wir bei rund 31 % eine Abweichung vom GNotKG. Häufige Gründe:

  1. Falsch angesetzter Geschäftswert, typische Mehrkosten 80 bis 250 €
  2. Doppelte Vollzugsgebühr (KV 22110), typische Mehrkosten 100 bis 600 €
  3. Auslagenpauschale über Höchstgrenze, KostRÄG 2025: max. 30 €
  4. Betreuungsgebühr (KV 25100) ohne Begründung, typische Mehrkosten 50 bis 200 €
  5. Falscher Gebührensatz bei Sonder-Beurkundungen (z.B. 2,0 statt 1,0 bei Einzeltestament)

Praktische Vorgehensweise

Statt mehrere Notare zu kontaktieren und Vergleichsangebote einzuholen (das macht keinen Sinn), gehen Sie so vor:

  1. Wählen Sie einen Notar nach Empfehlung, Standort, Erreichbarkeit.
  2. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben (auch das ist gesetzlich verbindlich nach § 29 BNotO).
  3. Vergleichen Sie den Kostenvoranschlag mit unserer unabhängigen Schätzung.
  4. Nach Erhalt der echten Rechnung: Prüfung gegen das GNotKG für 58 €, Sie wissen exakt, wo Sie stehen.

So nutzen Sie den einzigen sinnvollen „Vergleich", gegen das Gesetz, nicht gegen andere Notare.

Häufige Fragen

Kann ich Notarkosten vergleichen und einen günstigeren Notar wählen?
Die reinen GNotKG-Gebühren sind bundesweit identisch, ein Preisvergleich auf Gebührenebene ist sinnlos. Vergleichen lohnt sich aber bei der Beurkundungs-Kompetenz, Bearbeitungszeit, Serviceleistung und der Frage, welche Posten überhaupt in Rechnung gestellt werden.
Darf der Notar Rabatt geben?
Nein. § 17 BNotO verpflichtet Notare zur strikten Gebührenerhebung nach GNotKG. Rabatte sind nicht nur unzulässig, sondern berufsrechtlich abmahnbar.
Warum unterscheiden sich Notarrechnungen in der Praxis trotzdem?
Drei Hauptgründe: (1) unterschiedlicher Geschäftswert-Ansatz, (2) unterschiedliche Sondervereinbarungen mit-beurkundet, (3) tatsächliche Abrechnungsfehler, bei rund 31 % der Rechnungen finden wir Abweichungen vom GNotKG.
Wann lohnt sich der Wechsel des Notars?
Wenn das Notariat unklar kommuniziert, häufig Termine verschiebt oder bei Sondervereinbarungen unsicher ist. Auf die Kostenseite hat ein Wechsel keinen Einfluss, die Rechnung wird identisch ausfallen.

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